herausgefordert worden, denn über die tat sächlichen Mißstände der italienischen Verwaltung in Südtirol konnte wohl niemand ein berufeneres Wort sprechen als er selbst. Auf Grund dieser Regierungserklärung, die wir im folgenden wegen ihrer Wichtigkeit im Wortlaut wiedergeben, können sich nicht nur die beiden betei ligten Regierungen Italiens und Österreichs, sondern auch die Weltöffenlichkeit ein durch keine nationale Leidenschaften und Unkenntnis der völkerrechtlichen Lage Südtirols verzerrtes Bild
turellen Lebens, wird auf Grund von Gesetzen, die größtenteils noch vom Faschismus geerbt sind, nach wie vor von der Zentralregierung ausgeübt, und dies, obwohl gerade Schule und Kultur einen wesentlichen Teil jenes beschei denen Restes der Autonomie ausmachen soll ten, der den Provinzen und insbesondere unserer Provinz auch in der Regionalautonomie übrig geblieben ist. Dadurch ist auch die Möglichkeit einer Kulturförderung für diese Volksgruppen wesentlich gehemmt. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung
, daß eine möglichst weitgehende Dezentralisierung Grund voraussetzung einer zweckmäßigen, gesunden und volksnahen Verwaltung darstellt. Trotzdem ist dieser Art. 14, der diese Dezentralisierung verwirklichen und die aktive Ausübung der Ver waltung auf Behörden der Provinz oder in der Provinz verlagern will, bis heute, trotz aller Versuche, toter Buchstabe geblieben. Ja, es komrrft leider schon vor, daß auf manchen Ver waltungsgebieten, welche der Provinz bereits zustehen, der Versuch gemacht wird, die bezüg lichen
aus anderen Gebieten (Venezia. Giulia.) in viel weitgehende rem Maße Vorsorge getroffen wird. Wenn daher die Mehrheit der Bevölkerung unserer Provinz, und das ist die deutsche Sprachgruppe, über alle diese Dinge Beschwerde führt, so ist sie damit in ihrem vollen Recht. Es ist daher auch weder gerechtfertigt noch ehrlich, deren gewählte Vertreter deshalb als Staatsfeinde und Irredentisten hinzustellen, weil sie die Verwirklichung dessen verlangen, was der deutschen Volksgruppe auf Grund von in ternationalen