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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 09.09.1903
Physical description: 8
- und Nieder-Schlesien, von Modsna, Parma, Piacenza Und Guastalla, von Anschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Nagusa und Zara: gesürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Jstrien; Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg zc.: Herr von Trieft, von Eattaro und auf der windischen Mark; Großwojwod der Woj- wodschaft Serbien zc. !c. tun kund und zu wissen: Die auf Grund Unserer Entschließungen

vertag ten Landtage des Herzogtumes Salzburg und des Landes Vorarlberg werden für den 10. Sep- teurber 1903 zur Wiederaufnahme ihrer Tätig keit in ihre gesetzlichen Versammlungsorte einbe rufen. Für denselben Tag wird der Landtag des Herzogtumes Bukowina in den gesetzlichen Ver sammlungsort einberufen. Die aus Grund Unserer Entschließungen ver tagten Landtage des Königreiches Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtnme Krakau. des Erzherzogtumes Österreich unter der Enns, der Herzogtümer Kärnten

, Ober- und Nieder- Schlesien iverden sür den 14. September 1903 zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in ihre ge setzlichen Versammlungsorte einberufen. Der aus Grund Unserer Entschließung ver tagte Landtag des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns wird für den 17. <-epkember 1903 zur Wie deraufnahme seiner Tätigkeit in seinen gesetz lichen Versammlungsort einberufen. Die auf Grund Unserer Entschließungen ver tagten. Landtage des Herzogtumes steiermark und der Grasschast Mähren

werden für den 21. September 1903 zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in ihre gesetzlichen Versammlungsorte einberusen. Der Landtag des Herzogtumes Krain wird für den 22. September 1903 in seinen gesetzli chen Versammlungsort einberusen. Die aus Grund Unserer Entschließungen ver tagten Landtage des Königreiches Böhmen und der gesürsteten Grasschast Tirol werden für deu 29. September 1903 zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit in ihre gesetzlichen Versammlungsorte einberufen. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenz stadt

die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, abgeändert werden, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate August 1903 1 X 32 li per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate September 1903 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Vernialtung-gebiete getöteten Schweine (schlachtreise Fett- und Fleischschweine

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 21.06.1904
Physical description: 10
aus den Stnhlgerichtsbczirken Felvidek, szolyva (Ko mitat Bereg), Esepreg, Feljöpnlya (Komitat Soprou) in Ungarn nach den im NeichSrate vertretenen König reichen und Landern. Ferner ist anf Grund der Verfügungen der k. k Bezirkshauvtmannschaften Gänserndors und Lisko wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klaueutiereu (Rindern, Schafe», Zie gen. Schweinen) ans den Grenzstnhlgerichtsbezirkcn Malaezka (Komitat PozsoiN)), Szinna (Komitat Zempleu), sowie aus Grund der Verfügungen

. Anf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des innern vom 10. Juni 1904, Zl. 25.L35 findet die k. k. Statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Tirol nnd Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen das Okkupations gebiet nachstehende Sperrmaßnahmen mit der Wirksamkeit vom 15. Jnni 1904 zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest ist die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Bjelina, Bosu.-Dubica, Bosn-Gradiska, Bosn

hinsichtlich der als Feld- dienstbarleiten sich darstellenden Wege- nnd Wasserleilnngsservitnten, insoserne sie sich anf Ersinung gründen. Ersessene Servitnteu dieser Art können zwar in das Grundbuch eingetragen werden, zu deren Rechtswirksamkcit ist jedoch die grundbücherliche Eintragnng nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Richtigstelluugc-Vcrsahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: !t) alle Perfoueu, welche auf Grund eines vor dein Tage

der Eröffnnng dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragnngen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung dnrch Ab-, Zu- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung vou Liegeuschafteu oder Zusammenstellung von Griindbnchskvrperii, durch Übertragung ans einer Abteilung des GrnndbncheS in die andere oder in anderer Weise erfolgen soll; die alle Personen, welche schsn vor dem Tage der Eröffnnng dieses Grundbuches

auf die darin eingetragenen Liegeuschafteu oder aus Teile da von Pfand-, Tienstbarkeits- oder andere znr bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, soseru diese Rechte als zum alteu Lasteustaude gehörig eingetragen werden sollen nnd nicht schon bei der Anlegung des Grund buches dariu eiugetrageu wurde«. Die rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Verwirtnng des Rechtes auf Geltend- machuug der anznmeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritten Personen, welche bücher liche Rechte

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 12.07.1905
Physical description: 10
, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nova (Ko initat Zala) in Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Sodann ist auf Grund der Verfügung der k. k. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Im Kundmachung. inne der kaiserlichen Verordnung vom 15. September 1900, N. G. Bl. Nr. 154, und der zu derselben erlassenen Durchführungsverordnung vom 11. September 1900. R. G. Bl. Nr. 155. mit welcher einige Bestimmungen der kais. Verord nung vom 2. Mai 1899

vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding und Lisko wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz - Stuhlgerichtsbezirken Szakolcza. einschließlich der gleichnamigen Stadt gemeinde (Komitat Nyitra), Szinna (Komitat Zemplen) sowie ans Grund der Verfügung der k. k. Bezirks, hauptmannschast Nowytarg wegen des Bestandes des Stäbchenrotianfes dieEinfnhr

n Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent- chädigung dienen wird für die im Monate Juli 1905 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltnngsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Jn>lsbrv<5, am 30. Juni 1905. K. Stntrhnltcrci für Tirol und Vorarlberg. Äuudmachung. Es wird znr allgemeinen Kenntnis gebracht, daß der Gemeinde Sanzeno (politischer Bezirk Cles) die Bewilligung zur Verlegung ihres Viehmarktes vom 29. aus den 30- Mai j. I. erteilt wurde. Innsbruck

, am 4. Juli 1905- K. K. Statthalterci kür Tirol und «orarUierp. LiNi:Sn»t,cyuuc;. Im Einklänge mit den Bestimmungen des Ar tikels I Z 3 Üb. d, kaiserliche Verordnung vom 15. September 1900, R. G.Bl. Nr. 154, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (schweine- senche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Entschädigungsberechnung für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Juli bis inkl. 30. sept. 1905 auf Grund

. » ^ ' »» ' »» » „ 30 „ // 5)0 „ 1,, 4i) „ „ „ „ „ „ „ 50 „ „ ^ 0 ,, 1,, 1^,, ,, „ „ ,, ,, „ „ „ zur Grenzeder Schlachtreife 1X16 per l-F des Lebendgewichtes. L. Für Schweine anderweitiger, nicht veredelter Rassen 20°/o weniger als die auf Grund des obigen Werttarifes festgesetzten Preise. Innsbruck, am 5. Juli 1905. k. Statllialtcre» für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Schü leraufnahme am k. k. Staatsgymnasinm in Innsbruck. Die Einschreibungen behnfs Aufnahme in die erste Klasse des k. k. Staatsgymnasiums in Innsbruck werden im >soinniertermi>, Do n- nötigenfalls die Erhebungen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 10.04.1905
Physical description: 8
wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zn- oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder Zusammenstellung von Grundbuchskörpern, durch Übertragung

aus eiuer Abteilung des Grundbuches iu die andere oder in anderer Weise erfolgen soll; b) alle Personen, welche fchsn vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die dariu eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Dienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als znm alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge

, Schafen. Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kro- atieu»Slavonien nach den im ReichSrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Inner» die Einfuhr von Schweinen ans den Stnl,lgerichtsbezirken Szilagycseh, Zsibo lKomitat Szilagy) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen nnd Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptlnaunscnasten Feldbach nnd Brück

jetzt gesagt wer den, daß die Regiernng den vorliegenden An trägen im Prinzipe sympathisch gegenüberstehe nnd, soweit es möglich, aus Grund derselben die Lösung des Problems in Angriff nehmen will. Was den Antrag des Subkomitees auf Äorlage eines Gesenentwurses über Erleichte rung der Konvertierungen anbelangt, sv wird das Abgeordnetenhaus sehr bald einen bezüg lichen Gesetzentwurf auf feinem Tisch vorfinden, der alle» wefenllichen Wünschen zu entsprechen geeignet sei. Ackerbaiiminister Gras Buqnoy

erklärte, daß die Regierung bezüglich der Grund-

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 14.01.1902
Physical description: 8
, der königlichen Hauptstadt Prag und der Stadlgemeiiiden Laibach, Mährisch-Ostrau, WarnSdorf, Bozen und Meran. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichsratheS finde Ich anzuordnen, wie folgt: s 1. Die Stempel- und Gebürenfreiheit in Ansehung der ausgefertigten, beziehungsweise auszusertigenden Schuldurkunden, Empfangsbestätigungen und Löschungs urkunden, sowie der zu erwirkenden Eintragungen wird eingeräumt: 1. dem auf Grund der mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juli 1397 genehmigten Beschlüsse des Land

tages des Königreiches Böhmen voni 10. März 1397 aufgenommenen Landesmilehen von 6,000.000 sl.; 2. dem auf Gruud des mit Allerhöchster Entschließung vom 20. Juni 1393 genehmigten Beschlusses des Land tages des Königreiches Böhmen vom 2. März 1393 aufzunehmenden LandeSanlehen von 4,000.000 fl.; 3- dem von der königlichen Hauptstadt Prag auf Grund der mit dem Erlasse des Laudesaussmuffes des Königreiches Böhmen vom 31. August 1397, Z. 53540, ertheilten Bewilligung anfgeiiomnieilcli Anlehen per

1,500.000 fl. bis zur Höhe von 940.300 sl.; 4. dem von der Stadtgemeinde Laibach auf Grund der mit den Beschlüssen des Krainer Landtage« vom 14. Februar 1895 und 6. März 1397 ertheilten, mit den Allerhöchsten Entschließungen vom 7. Mai 1396 und 10. April 1397 genehmigten Bewilligungen auf zunehmenden Anlehcn per 900.000 fl.; 5. dem von der Stadtgemeinde Mährisch-Ostrau auf Grund der mit dem Erlasse des mährischen LandeS- ausschusses vom 30 Jänner 1397, Z. 59247, er theilten Bewillignng aufzunehmenden

Anlehcn per 400.000 fl. bis zur Höhe von 363.074 fl. und 6. dein von der Stadtgemeinde WarnSdorf mit Ge nehmigung der BezirkSvertretuug WarnSdorf vom 5. und 24. August, bezichüiigSweife vom 15. September 1396 aufzunehmenden Anleben per 1,095.600 fl. bis znr Höhe von 901.300 fl. H 2. Die Jnterimsscheiie, Theilschuldverschrcibungen und Coupons des von den Stadtgeineiiiden Bozen und Meran auf Grund der mit der Allerhöchsten Ent schließung vom 13. April 1397 ertheilten Ermächtigung aufzunehmenden AnlehenS

dem Stuhlgerichtsbezirke PuSzta (Comitat Györ), so wie aus der Municipalstadt Györ iu Ungarn nach den im NeichSrathe vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der l. k. Bezirlshauptmanuschaft Lisko erlassenen Verfügung die Eiufuhr von Schweinen aus den Grenz StuhlgerichtSbezirkcn HomLnua und Sziuna (Comitat Zeinplen) in Ungarn nach dem dies seitige» Gebiete verboten. Hingegen wird das hegen die Einfuhr von Schweinen aus den StuhlgerichtSbezirken ToSziget

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 14.10.1903
Physical description: 8
aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate September 1903 1 X 23 b per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate Oktober 1903 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltimgsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, am 3. Oktober 1903. K. K. Stattlialtcrci für Tirol und Vorarllicrft. Kundmachung. Im Einklänge mit den Bestimmungen des Ar tikels I H 3 Üt. k, kaiserliche

Verordnung vom 15. September 1902, R. G.Bl. Nr. 154, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (schweine- seuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Entschädigungsbcrechnuug für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Oktober bis inkl. 31. Dezember 1903 auf Grund der zitierten Ver ordnung sowie der kaiserl. Beiordnung vom 2. Mai 1399, R. G. Bl. Nr. 31, getötet wurden, bezw. getötet werden, wie folgt festzusetzen

20°/o weuiger als die auf Grund des obigen Werttarifes festgesetzten Preise. Innsbruck, am 6. Oktober 1903. K l. Stntltinlicrci für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom - ». Oktober R»»».Z.44.<iSS, enthaltend vetern>'>- slzeiliche Verfügungen in Betreff der Eins.n,. v . Klanentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einjchleppnug der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete

verbietet das Mini sterium des Innern die Einfuhr von Schweinen ans dem Stuhlgerichtsbezirke Sokoro-Alja (Komitat Györ), sowie aus der Munizipalstadt Györ in Un garn nach den im Neichsrate vertreteneil Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul- und Klauenseuche von der k. k. Bezirks- hauptmannschast Göding erlassenen Verfügung die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Grenzbezirke Szeuiez (Komitat Nyitra) und auf Grund der wegeu des Bestandes

» Über erfolgten Ablauf der Frist zur Anmel dung der Belastungsrechte auf die im Grund buche der Katastral - Gemeinde Grätsch im Gerichtsbezirke Meran enthaltenen Liegenschaf ten werden alle diejenigen, welche sich durch den Bestand oder die bücherliche Rangordnung einer Eintragung in ihren Rechten verletzt erachten, aufgefordert, ihren Widerspruch längstens bis 1. März 1904 bei dem k. k. Bezirksgerichte Meran zu erhebe», widrigenfalls die Eintraguu» gen die Wirkung gruudbücherlicher Eintragungen erlangen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 09.12.1908
Physical description: 10
Kilogramm betrug und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Ent schädigung dienen wird für die im Monate Dezember 1908 auf Grund des bezogenen Gesetzes im .Verwaltnngsgebiete getötete» Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, am 1. Dezember 1908. S. K. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg. KnndmnHnng. Das k. k. Eisenbahnminifterium hat mit dem Er» lasse vom 23. Oktober 1908, Zl. 51-094/19-r über das ihm durch die k. k. Staalsbahndirektion in Innsbruck namens

im Ge richtsbezirke Telfs. 1l. Edikt im Nichtigstellungsverfahreu. Wer sich durch den Bestand uder die bücherliche Rangordnung einer Eintragung in. Grundbuche der Katastralgemeinde Leithen im Gerichtsbczirke Telfs in seinen Rechten verletzt erachtet, wird ausgefordert, möglichst bald, längstens aber bis einschließlich 31. Mai 1909 bei dem k. k. Bezirksgerichte Telfs Widerspruch zu erheben, wiorigcusatls die Eintragungen die Wirkung grund bücherlicher Eintragungen erlangen. Hat bei der Anmeldung eines dinglichen

- und Wasserleitungsservituten, insoserne sie sich auf Ersitzung gründen. Ersessene Servituten dieser Art können zwar in das Grundbuch eingetragen werden, zu deren Nechtswirksamkeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses .Grundbuch das Richtigstellungs-Verfahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dsm Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der oie Eigentums

haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäumniffcs ist die Verwirkung des Rechtes auf Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritten Personen, welche bücher liche Rechte auf Grundlage der im Grundbuche enthaltenen und nicht bestrittenen Eintragungen in gutem Glauben erwerben. Jedoch tritt diese Rechtsfolge

'. Vom !. k. ObcrlandcSgcrichte. JnnSbrnck, am 14. November 1908. Call. KltndNlliclMna» Im Gegellstande der Anlegung des Grund buches für die Katastralgemeinde Kastelruth im Gerichtsbezirke Kastelruth wird hiemit bekannt ge geben, daß nunmehr nach Beendigung der Er hebungen die in der Form von Grundbuchseinlagen versagten Besitzbogen nebst den berichtigten Ver zeichnissen der Liegenschaften, den Kopien der Katastral-Mappen, den über die Erhebungen aufgenommenen Protokollen und der Verglei chungstabelle betreffs

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Brixener Chronik
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Page 4 of 8
Date: 22.11.1904
Physical description: 8
, wenn man den Bischöfen untersagt, ohne Wissen der Regierung den Papst aufzusuchen oder auch nur ihm zu schreiben, ihm, der höchsten Autorität und dem Hüter des Katho lizismus; wenn die römischen Kongregationen, die im Namen des Papstes und aus Grund seiner Autorität vor den Augen und mit Wissen aller Welt die Angelegenheiten der Universalkirche ver walten, Gegenstand öffentlicher Beleidigungen werden, wenn man ihre Akte verwirft, ja wenn man gar beinahe kaum die Akte des Papstes schont? Besteht die Freiheit

, wenn man offen zugibt, man wolle die Religion schwächen, indem man die Stützen vernichtet, welche die göttliche Vorsehung für ihre Kirche mit Rücksicht auf ihre Ausgabe erweckt hat? Wir können nicht ohne größte Besorgnis an die neuerliche Vernichtung der religiösen Ge nossenschaften denken. Um sie aus ihrem Vater land zu verbannen, hat man in Wahrheit nur einen Grund: es gelang ihnen zu gut, die alte Religion inmitten des Volkes zu erhalten. Ab gesehen von ihren Tugenden, hat die Erinnerung

für Tirol und Vorarlberg' schreibt: „Auf Grund authentischer Informationen sind wir in der Lage, festzustellen, daß der Statt halter die konstituierende Versammlung des Bauern bundes mcht untersagt hat. In Wahrheit wurde dem Statthalter nur von einem Gespräch berichtet welches ein Beamter des Statthalterei-Präsidiums mü dem Einberufer der Versammlung hatte und in welchem ersterer die Ansicht vertrat, daß unter den damaligen Umständen eine massenhafte An sammlung von zugereisten Personen in Innsbruck

leicht zu Konflikten und zu Störungen der öffent lichen Ruhe führen könnte. Der Statthalter hat diese Anschauung nachträglich gebilligt und zwar umsomehr, als ihm gemeldet worden war, auch der Einberufer habe die Stichhältigkeit der ihm vorgehaltenen Bedenken zugegeben. Auf Grund dessen wurde dem Emberuser in einem Privat-- schreiben des oberwähnten Beamten die Ver legung der fraglichen Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt nahegelegt. Tatsächlich hat in der Zeit vom 3. November bis heute

zu erzwingen, beantragte er: das Parlament soll zunächst eine provisorische Verschärfung der bisherigen Hausordnung be schließen, wodurch jede technische Obstruktion unmöglich gemacht wird, bis die neue Haus ordnung durchberaten und beschlossen sei. Der Präsident erhält das Recht, einem Ab geordneten, der nicht zum Gegenstand spricht, das Wort m entziehen und, wenn er sich renitent benimmt, ihn dem Jmmumtätsausschuß zu über weisen. Auf Grund des Beschlusses des Jmmunitäts- ausschusses

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Der Bote für Tirol
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Page 10 of 10
Date: 02.12.1902
Physical description: 10
, 1511, '512, 1549, 1551/1. 1552/2, 1553, 1554 1555. 2. Erworben wahrscheinlich auf Grund einer Wald- austeilungSurkuude, die jedoch nicht aufgesunden wurde, die ebenfalls im Grundbesitzbogen Post Nr. 55 vor kommenden Gp.-Nr. 283 Wald von 2 Ka 22 -»r und 20 343 „ „ 7 „ 23 „ 57 3. Erworben aus Grund der Trenser- MooSaufteiluug ebenfalls keine Urkunde verfacht, die ebenfalls im Grundbesitzbogcn Post Nr. 55 vorkommenden Grund parzellen, als Gp.-Nr. 527/18, Wiese von 1 da 21 ar Zgz „ 538

Nr. 12 der Gemeinde TrenS mit 5 Mitbesitzer, als Gp.-Nr. 1507, 1508, 1509, 1510, 1511, 1512, 1549, 1551/l, 1552/2, 1553, 1554 und 1555. 2. Erworben wahrscheinlich ans Grund einer Wald> aufteilungSurkunde, die jedoch nicht aufgefunden wurde, die ebenfalls im Grundbesitzbogen Post-Nr. 55 vor kommende Grundparzelle Nr. 290, Wald von 2 K» 54 ar 54 m 2. 3. Erworben von der Gemeinde TrenS, worüber ebcnsalls keine Urkunde aufgefunden wurde, die im Grundbesitzbogcn Post 55 erscheinenden Grundparzellen, als Gp.-Nr. 19s

meines Versprechens ausdrücklich Verzicht leiste, verpflichte ich mich für den Fall der Annahme meines OfferteS innerhalb drei Tagen nach erfolgter amtlicher Verständigung über die Annahme meines Offertes mit der k. k. Forst- und Domänen- Direktion in Innsbruck auf Grund der von mir ein gesehenen und vollinhaltlich akzeptirten Bedingungen einen für mich vom Zeitpunkte meiner Fertigung an, für die k. k. Forst« und Domänen-Direktion nach er folgter höherer Genehmigung rechtsgültigen Vertrag abzuschließen

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 20.10.1905
Physical description: 10
Nrtra-Beilaae zu „Bote für Tirol und Vorarlberg' Sir. S44. Amtlicher Teil. Kundmachung. Auf Grund des Z 4 der Verordnung des Mini- steriumS des Innern vom 27. August 1873, R.-G.-- Bl Nr. 140, wird bekannt gegeben, daß die Prüfung jener Hufschmiede, welche ohne Hörung eines Huf- beschlagkurses ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Erlangung der Konzession behufs Ausübulkg des Hufschmiedgewerbes erlangen wollen, am 18. De zember d. I. vor der Prüfungskommission in Inns bruck stattfinden wird. Bewerber

die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (Schiveine- seuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Eutschädigungsberechnnng für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Oktober bis inkl. 31. Dezember 1905 auf Grund der zitierten Ver ordnung sowie der kaiserl. Verordnung vom 2. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 31, getötet wurden, bezw. getötet werden, wie folgt festzusetzen: Für Schweine der deutschen Landrasse und deren Kreuzungen, ferner

für Schweine der roma nischen Rasse und deren Kreuzungen und schließlich für Schweine englischer Zuchten und deren Kreu zungen im Lebendgewichte bis zu 10 Kg 2 ^ 19 k Per Kilogramm des Lebendgewichtes, von über 10 kg bis 20 KZ 1T 96 K per kg des Lebndgew. „ „ 20 ,, ,, 30 „ 1 „ 65 „ ,, » » » „ „ 30 „ ,, 50 » 1» 43 „ ,» „ „ » „ » 5 )0 „ ^ ^' ' '' .. .. 70 „ „ zur Grenze der Schlachtreife 1X16 d per kg des Lebendgewichtes. L. Für Schweine anderweitiger, nicht veredelter Rassen 20°/o weniger als die auf Grund

festgesetzt hat. Innsbruck, am 10. Oktober 1905. K. K. Statthalterci für Tirol und Vorarlber.. Kundmachung. Das k. t. Eisenbahnministerium hat mit dem Erlasse vom 6. Oktober 1905 Z. 42571 das von Sigismnnd Schwarz in Bozen vorgelegte Detail projekt für eine Kleinbahn (Drahtseilbahn) mit elektrischem Antriebe von Zwölfmalgreien auf den Virgl auf Grund der vorläufigen Überprüfung als entsprechend befunden und über dasselbe die Durch führung der Trasseurevision, der Stationskommission und der politischen

. Llundmachung. Im Gegenstande der Anlegung des Grund buches für die Katastralgemeinde Pflersch im Gerichtsbezirke Sterzing wird hiemit bekannt ge geben, daß nunmehr nach Beendigung der Ab hebungen die (in der Form von Grundbuchseinlagen verfaßten) Besitzbogen nebst den berichtigten Ver zeichnissen der Liegenschaften, den Kopien der Katastral-Mappen, den über die Erhebungen aufgenommenen Protokollen und der Verglei chungstabelle betreffs der identifizierten Liegen schaften in der Kanzlei des Gefertigten

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 26.09.1905
Physical description: 12
Nechtswirksaiukeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Nichtigstellungs-Verfahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Äuderuug der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu-^ oder Um schreibung, durch Berichtigung

und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäunniisses ist die Verwirkung des Rechtes anf Gelteud- machuug der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritte« Personen, welche bücher liche Rechte auf Grundlage der im Grundbuche enthaltene» und nicht bestrittenen Eintragungen in gutem Glauben erwerben. Jedoch tritt diese Rechtsfolge bei den aus Ersitzuug beruhenden, als Felddienstbarkeiten sich darstellenden Wege- uud Wasferleitungs

ist auf Grund der Verfügung der k. k. BezirkShauptmanlischaft Göding we^eu des Bestandes des Stäbcheurotlaufes die Einsuhr von Schweinen aus den Grcuz-Sttthlgerichtsbezirken Miava, Sza- kolcza, einschließlich der gleichnamigen stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr vou Wieder käuer» (Rindern, Schafen, Ziegen) ans den Stuhl- gerichtsbezirkeu Taraczviz (Komitat Maramaros- Sopron (Komitat Sopro») sowie das gegen die Einfuhr

des Handels ministeriums iu Gewerbe-Angelegenheiten publiziert. Der Schwerpunkt der Reform liegt in der nunmehr zur Durchführung gelangenden Vereinigung sämt licher, die Industrie uud das Gewerbe betref fenden legislatorischen und administrativen An gelegenheiten im Handelsamte. Gleichzeitig mit dieser Ausgestaltung der Kompetez soll eine durchgreifende Neueinteilung der Agenden der Gewerbesektion vorgenommen werden. Der neue Leiter des Ressorts scheint es sich zum Grund sätze gemacht zu haben, nur große

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 12
Date: 07.10.1902
Physical description: 12
nach Jgls. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung wird der erste Absatz des K 2 der Kundmachung des k. k. Eisen- bakmministeriums von, 15. Jänner 1900, R.-G.-Bl. Nr. 18, betreffend die Konzessionierung einer schmal spurigen Kleinbahn mit Dampfbetrieb von der Station Berg Jsel der Lokalbahn Innsbruck—Hall in Tirol uach Igle dahin abgeändert, daß die genannte Eisen bahn während der ganzen KonzessionSdauer mindestens vom 1. April bis zum 30.November eine» jeden Jah res in ununterbrochenem Betriebe

Zagreb) und des StäbchenrotlauseS im Grcnz-StuhlgrrichtSbezirke Szakolcza, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra) die Einfuhr von Schweinen aus den bezeichneten Ver waltungsbezirken auf Grund der von den k. k. Bezirks- hauptmannschasten Neu-Sanbec, Feldbach, Rudolphs- werth, Mistelbach und Göding getroffenen Verfügungen nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Szenicz (Komitat Nyitra), KcSmark

I Z 3 Ut. h der kaiserlichen Verordnung vom 15. Sep tember 1900, R. G. Bl. Nr. 154 betreffend die Ab wehr und Tilgung der Schweinepest (Schweineseuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif, welcher In Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Ent schädigungsberechnung für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in der Zeit vom 1. Oktober bis inclusive 31. Deze ber 1902 auf Grund der citierten Ver ordnung, sowie der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 81 getötet wurden bezw. ge tötet werden, wie solgt

als die auf Grund des obigen WerttariseS festgesetzten Preise. Innsbruck, am 1. Oktober 1902. K !?. Statthaltcrei für Tirol lind Vorarlbers,. Kundmachung. Im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 15. Sep tember 1900, R. G. Bl. Nr. 154, und der zu der selben erlassenen Dnrchsührungö - Verordnung vom 11. September 1900. R. G. Bl. Nr. 155, mit welcher einige Bestimmungen der kaiserlichen Verord nung vom 2. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 82, be treffend die Abwehr und Tilgung der Schweine pest, abgeändert wurden

, wird hiemit allgemein be kannt gemacht, dass der ermittelte Durchschnitts preis für geschlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate Septembec 1902 1 T 16 k per Kilogramm betrug und dieser Preis in Tircl nnd Vorarlberg als Maßstab der Entschädigung dienen wird für die im Monate Oktober 1902 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltungsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- und Fleischschweine). Innsbruck, 1. Oktober 1902. K. K Stntthaltcrci für Tirol

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Der Bote für Tirol
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Page 12 of 12
Date: 16.06.1903
Physical description: 12
Hausbesitzer in Schwaz, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wurde bei dem k. k. Bezirksgerichte in Schwaz von Dr. Jgnaz Farnik, Advokat in Schwaz, und der Stadtgemeinde Schwaz wegen iv LI 3» k und 4 X 20 b Klagen angebracht. Auf Grund der Klagen wurden die Tagsatzungen für 20. Juni 1903, vormittags 9 Uhr, bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. 3, angeordnet. Zur Wahrung der Rechte des Herrn Franz Knapp wird Herr Dr. Gottfried Marchefani, Advokat in Schwaz, zum Kurator bestellt. Dieser Kurator wird den Beklagten

, widrigenfalls die Vcrlassenschast mit den sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellten Kurator Karl Hunglinger abgehalten werden würde. K. k. Bezirksgericht Lana, Abt. I, am S. Juni 1903. 119 Dr. Dncati. Kundmachungen. Kundmachung. betreffend die Regulierung der Großache St. Jo- hazln in Tirol—Kirchdorf—Kössen samt Neben flüssen. Über daZ vom tirolischen Landesausschusse an- her übermittelte generelle Projekt über die auf Grund des Gesetzes vom 7. November 1902 L. G. Bl. Nr. 37 auszuführende

der dazu' eventuell nötigen Abtretung öder. Be lastung von Grundeigentum als zustimmend an gesehen würden uud ohne Rücksicht auf spätere Einwendungeil das Erkenntnis gefällt- werden müßte.' , ' Wegen Unterlassung einer besonderen Verstän-, digung kann das Verfahren nicht beanständet werden. ... ... KitzbühÄ, am 1. Juui 1903. Der k. k. Bezirkshauptmann: Alpcnhcim. .8219- 8 ? .45/3. Gdik t. - S- - Vom k. k. Bezirksgerichte Hall i. T. wird auf. Grund der vom k. k. Landesgerichte Innsbruck mit Entscheidung

vom 30. März 1903, G.-Z. HI 48?l3/i, erteilten Genehmigung über Anna Witwe Burgstaller, der zeit in der Irrenanstalt in Dobrzan (Böhmen) wegen gerichtlich erhobenen Wahnsinnes die Kuratel verhängt uud jHerr Georg Locher, Kantineur .in Hall, zum Kurator bestellt.- K. k. Bezirksgericht Hall, Abteilung I,. am 3. Juni 1903. 52 Jenewein. 3 G.-Z. ? 38>3 Edikt. Vom k. k. Bezirksgerichte Brixen wiro auf Grund der vom k. k. Kreisgerichte Bozen mit Entscheidung vom 20. Mai 1903, G.-Zl. III 113^1 erteilten

Genehmigung über Johann Gostner, 45 Jahre alt, Pedritscher in Lüsen, wegen gerichtlich erhobener Ver schwendung die Kuratel verhängt und Herr Franz Vigg, Fallerbauer in Lüsen, zum Kurator bestellt. K. k. Bezirksgericht Brixen, Abteilung I, am L. Juni 1903. ' 30 H u e b e r. G.-Z. ? 14/3 Edikt. i Vom k. k. Bezirksgerichte Ried in Tirol wird auf Grund der vom k. k. Landesgerichte Innsbruck mit Entscheidung vom 30. Mai 1903, G.-Zl. Ho s 14/3/1, erteilten Genehmigung über die Eheleute Lorenz und Katharina

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 12
Date: 20.04.1909
Physical description: 12
. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Richtigstellungs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund- DuHes erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu» oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grnndbuchskörpern

oder in anderer Weife er folgen soll; d) alle Personen, welche schon vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Tienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lasienstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Tie rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Nerwirkung des Rechtes

einer Eintragnng im Grnndbnche der katastralgemeinde Seefeld im Gerichtsbezirke Telfs in seinen Rechten verletzt erachtet, wird aufgefordert, möglichst bald, längstens aber bis einschließlich 31. Oktober 1909 bei dem k. k. Bezirksgerichte Telfs Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Eintragungen die Wirkung grund- bücherlicher Eintragungen erlangen. Hat bei der Anmeldung eines dinglichen Rechtes, die im Vertrauen auf die Nichtigkeit amtlicher Operate über die Identifizierung der dermaligen

in entsprechend feierlicher Weise zn geschehen. Ten in das nichtaktive Verhältnis bereits rttckversetzten Militärperfoncn sind die Jubiläumskreuze durch die Ergänzungsbezirks-- Kommandcn zustellen zu lasse». L. Die auf Grund dieser Zirkularverordiinng günstiger zn berechnende Dienstzeit ist in den Qualifikations-(Kondnite-)Listen nnd in den GrundbnchSblättern vorzumerken. Dem Sinne nach gleiche Bestimmungen wur den auch sür die in Betracht kommenden Per sonen der k. k. Landwehr getrossen

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 01.04.1908
Physical description: 10
Kilogramm betrug nnd dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der- Ent schädigung dienen wird für die im Monate April 1903 auf Grund des bezogenen Gesetzes im Verwaltnugsgebiete getöteten Schweine (schlachtreife Fett- nnd Fleischschweine). Innsbruck, am 26. März 1903- K. k. Stntthaltcrci für Tirol und Vorarlberg. Äundmacyung» Laut Kuudmachuug der kgl. Landesregierung in Ägram vom 13. März 1908 Z. III L 14>17 ist in Gemäßheit der neuen Viehseuchenkonvention mit den Ländern der kgl. ungar. Krone

bei dem k. k. Bezirksgerichte Jmst Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Eintragungen die Wirkung grund- bücherlicher Eintragungen erlangen. Hat bei der Anmeldung eines dinglichen Rechtes, die im Vertrauen anf die Richtigkeit amtlicher Operate über die Identifizierung der dermaligen Parzellenvezeichnuugcn mit deu früheren Liegen- schaftsbezeichnuugsn erfolgt ist, eine Verwechslung der den Gegenstand des Rechtes bildenden Liegen schaft mit einer anderen Liegenschaft stattgefunden und wird gegen die erwirkte Eintragung

. Es werden demnach znr Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche anf Grund eines vor dein Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der Vic Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu-^ oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grnndbuchskörperu oder in anderer Weise er folgen soll; b) alle Personen, welche schon

vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die darin eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Tienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäum«isstS5 ist die VerWirkung des Rechtes auf Geltend machung der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen

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Page 5 of 11
Date: 23.01.1901
Physical description: 11
den RechtSgrundsatz zum Ausdrucke gebracht, dass das aus einem öffentlichen Gewässer in einen Mühlcanal abgeleitete und wieder in ein öffent liches Gewässer fließende Gewässer als öffentliches an zusehen ist. Der Umstand, dass der Grund, auf dem dieses Wasser fließt, beziehungsweise das Gerinne im Grnnd- besitzbogen einer Privatpartei zugeschrieben ist, und dass letztere den Grund mittels verfachten Kaufver trages erworben hat, ist für die Frage der Oeffent- lichkeit dieses Gewässers ohne Belang und steht

in der RegierungS-Kundmachung vom 1. März 1814 Provinzial-Gesetzsammlung, I. Band, Seitt 73 erklärt ist, dass die Einrichtungen der italienischen Regierung nicht umgestürzt, sondern allmählich refor miert werden sollen — der Grundsatz, dass Wasser rechte an öffentlichen Gewässern nur auf Grund einer behördlichen Verleihung erworben werden können, zum Ausdrucke kommt. ' Erwähnt sei auch noch der Statthalterei-Erlast vom 9. Mai 1900, Nr. 18157, betreffend die rechtliche Eigenschaft der Abflüsse von Privat

— und zwar nicht auf Grund eines PrivatrechtStitelS, sondern ei lege, also im öffentlich-rechtlichen Wege — an die keine Privatvereine, sondern öffentlich - rechtliche Selbstverwaltungsköcher darstellenden Etschgenoffeuschasten über, wie aus H 8 der betreffenden Erhaltungsgesetze hervorgeht, in welchen die dauernde Widmung der Gründe für den Erhaltungs- dienst, also für einen öffentlich-rechtlichen Zweck, aus gesprochen ist. Darin liegt eben der Unterschied des Privatgutes und des öffentlichen Gutes, dass ersteres

Nr. 728 hingewiesen, in welchem an lässlich eines speciellen Falles erklärt wurde, „dass be hördliche Bewilligungen zur Wasserbenützung, mögen sie auf Grund des WasserrechtSgesetzes oder früherer Vorschriften, insbesonderS der Mühlordnung vom Jahre 1814 erfolgt sein, keinen Gegenstand einer Grundbuchs eintragung bilden, da das Grundbuch nur für Privat rechte bestimmt ist, während durch derartige behörd liche Bewilligungen kein Privatrecht, sondern ein öffentlich - rechtliches Befugnis konstituiert

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 15.04.1908
Physical description: 8
das Richtigstellungs-Verfahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: a) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der oie Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu^ oder Um schreibung, durch Berichtigung der Bezeichnung von Liegenschaften oder der Zusammenstellung von Grundbuchskörpern «der in anderer Weise er folgen

soll; d) alle Personen, welche schon vor dem Tage der Eröffnung dieses Grundbuches auf die dariu eingetragenen Liegenschaften oder auf Teile da von Pfand-, Tienstbarkeits- oder andere zur bücherlichen Eintragung geeignete Rechte erwor ben haben, sofern diese Rechte als zum alten Lastenstande gehörig eingetragen werden sollen und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurden. Die rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Verwirkuug des Rechtes auf Geltend machung der anzumeldenden

im Gerichts bezirke Kitzbühel in seinen Rechten verletzt erachtet, wird aufgefordert, möglichst bald, längstens' abe'r bis einschließlich 31. Oktober 1903 bei dem l. k. Bezirksgerichte Kitzbühel Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Eintragungen die Wirkung grund- bücherlicher Eintragungen erlangen. Hat de: der Anmeldung eines dinglichen Rechtes, die im Vertrauen auf die Richtigkeit amtlicher Operate über die Jdentifiziernng der dermaligen Parzellenbezeichnungen mit den früheren Liegen

der in der Katastralgemeinde befind lichen Liegenschaften, die Hypothekargläubiger und sonstige Personen, welche an der Ermittlung der Besitzverhältnisse oder an der Feststellung der Iden tität der dermaligen Parzellenbezeichuungeu mit den früheren Liegeufchaftsbezeichuttugen ein rechtliches Interesse haben, können erscheinen - uud alles zur Aufklärung sowie znr Wahrung ihrer Rechte Ge eignete vorbringen. Die aus den Besitzbogen ersichtlichen Grund eigentümer werden einzeln auf die für sie bestimm ten Termine besonders

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 29.05.1903
Physical description: 6
a«i N-nneir ittu«- Eige»» tums-, Pfand- und allere b<kherliche Rechte a^if die in dem Grundbi«he entAetragenen Lieget fchaften nur durch die Eirrtri^rtrA.iir dÄS Grund buch erworben, beschränkte m«? cmderi' übertragen oder aufgehoben werden'. Eine AusiraH^ne beDht bÜoh hinsichtlich^ det aM Felddionstbarkeiten sich' LvrstilletkdRni Wege? und-- WÄsserleitungsserviMtttV, infsserM' siM felVen ' aufi Ersitzung' grü'nHeyu Svkchv' Serv?^ tuten können- zwar in> daS^ GMndbu'ch! eingeö tragen ,verdeu)> jedoch

, nach den vom k. k. Bezirksgerichte in Meran vor- genonrmenen Erhebungen nachbenannte, bisher inr Verzeichnis sür auswärtige Liegenschaften der Kataftralgemcinde, Burg stall aufgenom mene Grundstücke, die provisorische Grund- buchsernlage der in das Grundbuch der Kata- stralgemeinde Burgstall, Gerichtsbezirkes Meran, aufzunehmenden Liegenschaften als: Grdb.-Einl. 76II Gp. 613 Sumpf in den streumösern '' 77II I 351 Acker mit 1^ Juni 1903 eröffnet wird nnd ist von diesem Tage an der Entwurf als Grundbuch zu behandeln

. Das Gruudbuci> kaun im Gruüdbuchsamte des k. k. Bezirksgerichtes Meran von jedermann eingesehen werden. Vom obigen Tage an können neue Eigen tums-, Pfand- und andere bücherliche Rechte auf die in- dem Grundbuche eingetragenen Liegen schaften nur durch die Eiutraguug in das Grund buch erworben, beschränkt, auf audere übertragen oder aufgehoben werden. Eine Ausnahme besteht bloß hinsichtlich der als Felddienstbarkeiten sich darstellenden Wege- und Wasserleitungsservituten, insoferne sich die selben

auf Erfitzung gründen. Solche Servi- tuten können zwar in das Grundbuch einge tragen werden, jedoch ist zu deren Rechtswirk samkeit die grnndbücherliche Eintragung nicht unbedingt erforderlich. Unter einem wird das Nichtigstelluugsver- sahreu hinsichtlich desselben Gruudbuches einge leitet und werden demnach u) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung des Gruudbuches er worbene» Rechtes eine Änderung der in demsel- beu euthalteueu, die Eigentums- oder Besitz verhältnisse betreffenden

nachbenannte, bisher im Verzeichnis für auswärtige Liegenschaften der KatastValgemeinde aufgenommene Liegenschaften, der Entwurf der ins Gruudbnch der .statastralgcmeinde' Mais im Gerichtslezirke Meran anszunehnlenden Grund parzellen als: Grdb.-Einl. 70l ll Gp. 17löWieseinNeugroutenberg 1714 1719 '' '' „ „ 1 i l .. l7l3 702II „ 1630 „ Altgroutenberg

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 6
Date: 15.03.1901
Physical description: 6
Enteignungen an Eigenthum und Dienstbarle>ten das Gesetz vom 13. Februar 1378 (R. G. Bl. Nr. 30) sinngemäße Anwendung zu finden. Die der sinngemäßen Anwendung der vorberuseuen Bestimmungen für die Herstellung von Eisenbahnen auf den Bau von Schiff« fahrtscanälcn und eie Euiu-nfien»!'.., Flussst^cckcn enigcncuftch.ndcn Bcsiiimuuugeü dcr Lames-Wasser- recktsgcsctze hätt.» sür die «us Grund dicseS Gesetze« erfolgende Herstellung von schissahrtscanälen und Schissbarmachiing der Flusestrecken außer Kraft

Regierung dringend er sucht, ohne Aufschub und unbeschadet der weiter oben empfohlenen . Maßnahmen ^ a^S berufenen technischen Fachmännern im Handelsministerium eine Commission einzusetzen, welche die Früge k>eS fnr diese Canäle in Anwendung zu bringenden technischen Systems ein gehend zu studieren und auf Grund auszuführender praltifcher Erprobung dcr in Betracht kommenden Hebewerke ehestens einer fachmännischen Lösung zuzu führen hätte. Diese vom Subcomito beschlossenen Anträge werden nunmehr

' gemeldet: Die deutsche Gis.'.ndtschafl er warb heute des dem Pekinger Ei»b benachbarte Grundstück im Austausch gegen ciu anderes Grund stück und Zahlung von 60.000 '2)!. Ferner wurde für die deutsche Gesandtschaft ein der chinesischen Zoll verwaltung gehöriges, gleichfalls benachbartes Grund stück nach befriedigenden Vcrliandlnngen z vifchc» ? r. Mumm v. Schnzarzeuüein und Sir Robert Hart er worben. — Graf Waldersee reist am 14. ds. nach Tsingtan, von wo er au» 20. ds. on Borr> der „Kaiserin Augusta

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Page 5 of 8
Date: 17.05.1901
Physical description: 8
hat den Stand der gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe an einem bestimmten Tage des Jahres 1901 (Stichtag) zu erfassen; die Fest setzung dieses Tage» erfolgt im VerordnungSwcge. Nach den weiteren Bestimmungen des Eutwurses können zur Mitwirkung bei der Borbereitung und Durch führung der Zählung di: Gemeinden (GutSgcbiete), Handels- und Gewerbekammern, Landeecnlturräthe und Landwirtschaftsgefellschaften herangezogen werden. Auf Grund der bei der Zählung erfolgten Angaben darf keine Strafverfolgung

wegen Uebertretnng von ge werblichen oder Steuervorschriften erfolgen. Für Zwecke der Finanzverwaltnng dürfen diese Angaben überhaupt nicht verwendet, auf Vermögens- und Einkommens- Verhältnisse bezügliche Fragen dürfen auläfSlich der Duichsührung dcr Zählung nicht gestellt werden. Wer sich der Zählung entzieht oder die auf Grund dieses Gesetzes verlangten Auskünfte zn geben verweigert oder wissentlich wahrheitswidrig abgibt, ist durch die politische Behörde mit Geldstrafen bis zu 5V Kronen

stati stischen Ausnahme gegeben: Vollständigkeit und zeitliche sowie gegenständliche Einheitlichkrit der Erhebung. Ger.de diese Hauptbcdiminngen aber löi'iileii nicht wohl erfüllt werden, wenn nian den versuch unter- nehmen wollte, auf Grund d?^ derzeit bestehcndcn ge schlichen Normen allein an die Durchführung ein^r gcwerbe- oder allgemeinen betriebsstatistischen Aufnahme zu schreiten. Esra!- und Zivouincnrl-Chvonilt. 5*5 Bozen, 14. Mai. (Gemeinderath) Der hiesige Gemeinderath hielt gestern

Thierrys Anlsmn nnd l5cntifolicnsalbe dürfen auf Grund dcS sehr günstigen Gutachtens der Leoio su- 5>6ri<!»rl: tiu I'Iiüriiülvit! iu Paris vom 21. Mai 189? in Frankreich eingeführt und direete an Private versendet werden. In Paris befindet sich das Eentraldepot bei der ^»rin^le. Jedoch nicht nur dorthin, son ern auch in fast alle Länder dcr Erde werden diese Präparate exportiert, und hat der Unternehmer auch in London <sW. Arixton-!/ioad 48, uud Glasgow, Eity, 13 DnndaS-Street eine selbständige Filiale

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Page 1 of 10
Date: 24.12.1904
Physical description: 10
Rechtswirksamkeit ist jedoch die grundbücherliche Eintragung nicht erforderlich. Unter einem wird für dieses Grundbuch das Richtigstellnngs-Versahren eingeleitet. Es werden demnach zur Anmeldung ihrer Rechte aufgefordert: u) alle Personen, welche auf Grund eines vor dem Tage der Eröffnung dieses Grund buches erworbenen Rechtes eine Änderung der die Eigentums- oder Besitzverhältnisse betreffen den Eintragungen in Anspruch nehmen, gleich viel, ob die Änderung durch Ab-, Zu- oder Um schreibung, durch Berichtigung

und nicht schon bei der Anlegung des Grund buches darin eingetragen wurde». Die rechtliche Folge des Fristversäumnisses ist die Verwirkung des Rechtes aus Geltend- machung der anzumeldenden Ansprüche gegen über denjenigen dritten Personen, welche bücher liche Rechte auf Grundlage der im Grnndbuche enthaltenen uud nicht bestrittenen Eintragungen in gutem Glanben erwerben. Jedoch tritt diese Rechtsfolge bei den auf Ersitznng beruhenden. als Felddienstbarkciten sich darstellenden Wege-- nnd Wasserlcitnngs

der Anlegung des Grund buches für die Katastralgeineinde Ober Höfen im Gerichtsbezirke Telfs wird hiemit bekannt ge geben, daß nunmehr nach Beendigung der Er hebungen die (in der Form von Gruudbuchseinlagen verfaßten) Besitzbogen nebst den berichtigten Ver zeichnissen der Liegenschaften, den Kopien der Katast ral-Mappen, den über die Erhebungen aufgenommenen Protokollen und der Berglei- chungstabelle betreffs der identifizierte» Liegen schaften in der k. k. Grundbiichanlcgungskan.zlei in Telfs

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