zugewiesen wurde. Namens der Gewerbesektion erstattete sodann Sekretär Dr. Friedrich Mader folgendes Gut achten über das EiltcigllungSrecht für industrielle Unterneh mungen. Mit dein Erlasse vom 16. .April ex 1909, Zl. 6234, drückt das k. k. Handelsministeriinn die Geneigtheit aus, Vorkehrungen zn treffen, zur Beseitigung der Hindernisse, welche sich den Bedürfnissen der Industrie in den Besitzverhält- nissen von Grund und Boden entgegenstellen. Sie beabsichtigt in ähnlicher Weise, wie die Vorlage
Umfrage veranlaßt. Um nur einige besonders krasse Fälle anzu führen, die sich in letzter Zeit in Nordtirol «ergeben haben, sei erwähnt, daß zur Errichtung eines Elektrizitätswerkes a.nf Grund des Was sergesetzes zwar die für die Wasserleitungsanlage erforderlichen. Grundstücke und Rechte expro priiert lverden konnten, nicht aber auch der junentbehrliche Grund für das Maschinenhaus, ohne welches doch die ganze' Wasserleitungsan lage ?ncht beuützbar ist. Ein Industrieller wollte seine beiden
3 Kilomieter auseinander liegenden Betriebe durch eine Telephonanlage verbinden, konnte es aber nicht, weil ihn ein Besitzer nnil keinen Preis durch seinen Grund läßt. Wir besitzen eben heute noch keine Handhabe, um für die Volkswirtschaft bedeutsame Jndnstrie- Unternehnrnngen vor dem Starrsinn Einzelner zn schlitzen. 2. Zwecke, für welche die Enteignung zu bewilligen wäre. Die Regierung führt nr ihrem Erlasse selbstj in zutreffender Weise eine .Anzahl von Fällen an, in denen sich eine Expropriation
- nisse eine Prüfung der Sachlage vorangehen! 5>ruß, liegt kein Grund vor, den. Begriff „Indu strielle Unternehmung' nach einer genauen Defi nition engherzig auszulegen. Auch nicht zur Industrie im engsten Sinne des Wortes ge hörige Betriebe, z. B. BauuutcruehiiNlugcu, Hotclindnstrien in Frcmdcnverkehrsgcgcnden brau chen und verdienen oft ein Expropriationsrecht, da das Gemeinwohl mitinterefsiert erscheint. Ob das Unternehme» vom Staat, Land, von einer Gemeinde, juridischen oder physischen Person
be trieben wird, darf keinen Unterschied ausmachen. Bei Konkurrenz mehrerer .Anspruch swerb'ev Muß die größere wirtschaftliche Bedeutung der Unternehmung den Ausschlag geben; bereits be stehende .Anlagen verdienen nwglichsten Schutz. 4. .Gegenstand der Enteignung. Als Objekte der Enteignung für industrielle Zwecke wären in Betracht zu ziehen Grund- cigentumsrechte sowie dingliche Rechte aller filrt (Eigentum au Grund und Boden, Dieustbarkeiten, andere dingliche Rechte an unbeweglichen; Sachen, allenfalls