anberaumten Liquidierungstagsatzung zur Liquidierung und Siangbestimmung zu bringen. Gläubiger, welche die Anmeldungsfrist versäumen, haben die durch neue Einberufung der Gläubigerschaft und Prüfung der nachträglichen Anmeldung sowohl den einzelnen Gläubigern als der Masse verursachten Kosten zu tragen und bleiben von den auf Grund eines förmlichen Verteilungsentwurfes bereits statt gehabten Verteilungen ausgeschloffen. Die bei der Liqmdierungstagsatzung erscheinenden angemeldeten Gläubiger
wohw hasten Bevollmächtigten zum Empfange der Zustellung zu benennen, widrigenlalls auf Äntrag des Konkurs kownnffars für sie auf ihre Gefahr und Kosten ein ZusiellungSbevollmächtigter bestellt werden würde. N. k. ttre,Suericht Bozen, Abteilung Hl, am 26. Oktober,l 9«>9. 249 Biegeleben. ' Kundmachungen. G.-Z. ? VI 22S/S Edikt. i Von, k. k. Bezirksgerichte Innsbruck wird auf Grund der vom k. k. Landesgerichte Innsbruck mit Entschei dung vom 7. Oktober 1909, G.-Z. III 1213/9/1, erteilten Genehmigung
über Magdalena Happ, Wohnhaft in Axams Nr. 29, wegen gerichtlich er hobenen Blödsinns die Kuratel verhängt und Herr Alois Schweighofen Bickterbauer in Axams Nr. S3, zum Kurator bestellt. K. k. Bezirksgericht Innsbruck, Abteilung VI, am 19. Oktober 1909. 97 Dr. Zingerle. ' G.-Z. ? III 1K2>9 Edikt. i Vom k. k. Bezirksgerichte Bozen wird auf Grund der vom k. k. Kreisgerichte Bozen mit Entscheidung vom 20. Oktober 1909, G.-Z. III 223/9 /1, erteilten Genehmigung über Antonia Nademlengsky wegen gerichtlich
erhobenen Blödsinns die Kuratel verhängt und Herr Josef Osmetz» Südbahnportier in Bozen, zum Kurator bestellt. K. k. Bezirksgericht Bozen, Abteilung V, am 22. Oktober 1909. 292 Joas. G.-Z. ? 53/9, 59/9 Edikt. i Vom k. k. Bezirksgerichte Glurns wird auf Grund der vom k. k. Kreisgerichte Bozen mit Entscheidung vom 20. Oktober 1909, G.-Z. No III 233/9/1 und 254/9/1, erteilten Genehmigung: 1. über Marianna Linser in Glurns, dzt. in d-r Irrenanstalt Hall, wegen gerichtlich erhobenen Blödsinns, 2. über Alois
zuzustellen sind, widrigenfalls für jenen Anmelder, der eine solche nicht angezeigt hat, auf seine Gefahr und Kosten ein Kurator von amtswegen aufgestellt und die Verord» nungen nur dem Letzteren zugestellt werden. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten wird keine Haftung übernommen. Däs genaue Flächenmaß der einzulösenden Grund fläche wird erst nach Vollendung des Baues festgestellt. Sollte sich während des Baues die Notwendigkeit der Einlösung eines größeren Flächenmaßes ergeben, wird die Einlösung