«. Banernbnnd-Sekretariat. » Ae Wehle« l» de» Provinzlallultunat. Wie «innerlich, fanden am 7. Jänner 1988 die Wahlen für den Vertreter der Genossen- schuften und Verbände im PvovtuKiMultur- ®at statt. Don unserem Gebiete wurden ge wählt die Herren: Jasef Schiffevegger-Bruneck, mit 101 Stim men; Alms Karner, Prad, mit 100 Stimmen; Exzellenz Friedrich Graf Toggenburg-Bozen, mit 99 Stimmen; August Hartmanm-Unter« Mlvis, mi t 99 Stimmen. Auf^ Grund der gepflogenen Erhebungen ln Trient und Bozen, sowie
M- -Abkommen vom 10. Jänner 1925 ent haltenen MeistvegünstigunHsAausel die glei chen sind, wie sie auf Grund des spanisch- deutschen Handelsabkommens für Spaniens Weinausfuhr nach Deutschland gelten, ist di« weitere.Entwicklung der spanisch-deutschen Handelsvertragsfrage für uns nichtig. Diese Zollsätze find, wie schon früher mitzzeteilt, dje Agenden: Rotwein in Gefäßen über 15 Liter 80 GoKmiark, in Flaschen 30 Goldmark; Weißweine 30, bezw. in Flaschen 45 Gold- mark. Diese ermäßigten Zollsätze ermöglichen
vom Reichstag ratifiziert werden wird, läßt sich heute natürlich noch nicht sagen, das hängt zum Teil auch von den innerpolitifchen Ent wicklungen Deutfchlarcks infolge der Präsiden tenwahl ab. Sehr wichtig und interessant ftir uns ist aber die zweite Frag«: WÄche Zolle gelten für die Weineinftchr von Italien nach Deutschland, wenn der spanisch-deutsche Han delsvertrag vom Reichstag nicht ratifiziert wird? Entfallen dann me ZcÄermäßigun- gen, di« Italien ja auf Grund der Meistbe- günftigungsklaufsl
dann wirkungslos wird, durch \ eine berechtigte Auslegung des itcll.-deutschen Modus Bivendi-Abkommens vor. Der Wort laut der Italien zugestandenen Meistbegün- stigungsklausel ist.nmnlich der folgend«: »Ab heute wird DeutschlaiK» für di« Boden- Produkte und Industrie-Erzeugnisse» welche m Italien erzeugt oder von dort eingeführt werden, die gegeuwärlig auf Grund der Han delsverträge oder Handelsabkommen Deutsch lands mit anderen Staaten angewendeten günstigste« Einfuhrzölle ämoenden, bezw. die günstigeren
Zollsätze, welche später auf di« Erzeugnisse der meistbegünstigte« Ratio» au- gewendet wevd« stillt««.* Die ital. Regierung leat mm in den oben erwähnte« offiziöse« Erklärungen diese Klau sel in dem Sinne aus, daß Italien unter allen Umständen die gegenwärtig bestehenden Zoll ermäßigungen genießt, auch wenn ein Ab kommen, welches die Ursache dieser Zollermä- ßiguna ist, außer Kraft tritt. Di« niedersten Einfuhrzölle für Wein gelten auf Grund des fpamfchEltkchen Abkommens, das die ein geräumten