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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 1 of 20
Date: 24.02.1927
Physical description: 20
28 Romanus Di?"->,ag. 1 Albin Asckermittnwck, 2 Agnes v. P.: Dann rstag, Z. Kunigunde. Verschiedene Umstände haben während des Krieges und in der Nachkriegszeit zusammengewirkt, die Preise für Grund und Boden stark emporschnellen zu lassen. Der furchtbare Mangel an Lebensmitteln hatte allen Volks- kreisen es lebhaft zum Bewußtsein gebracht, welchen Wert es hat, ein Selbstversorger zu sein und sich von der eigenen Scholle nähren zu können. Damals wollte alle Welt ein Bauer sein ober ein Bauer

werden. Dem Kriege folgte die Geldentwertung. Während die in den Banken und Sparkassen eingelegten Goldwerte zu fast wertlosen Papierfetzen wurden, behielt Grund und Boden den früheren Goldwert, ja steigerte denselben. Die mit dem Gelbe gemachten Erfahrungen wirkten fort und zeigen auch heute noch ihre Nachwirkungen. Hatte man vor dem Kriege das Geld überschätzt und auf die in den Geldinsti- tuten hinterlegten Ersparnisse allzu viel vertraut, machte sich nach der Geldentwertung ein fast unausrottbares Mißtrauen

auf jedes Papiergeld immer stärker bemerk- bar. Nicht mehr Geld, sondern Ware wollte man haben und unter den Waren schätzte man Grund und Boden längere Zeit hindurch am höchsten. Denn dieser, so rech nete man, kann seinen Wert nicht verlieren und darum hielt man eine Kapitalsanlage auf Grund und Boden für unbedingt sicher. Die erwähnten Meinungen hatten die Preise von Grund und Boden ganz außerordentlich in die Höhe getrieben. Weil man zur Wertbeständigkeit des Geldes kein rechtes Vertrauen mehr fasten

wollte, steigerte sich die Nachfrage nach Grund und Boden. Denn wer Geld hatte, wollte diesem Besitze durch solchen Ankauf Be ständigkeit geben. Es verminderte sich aber gleichzeitig auch das Angebot, denn wer Grund und Boden befaß, wollte einen so wertbeständigen Besitz nicht so bald für unsicheres Papiergeld hergeben. So ist es gekommen, daß die Bauernanwesen schon während des Krieges und noch mehr in der Nachkriegszeit an Verkehrswert sehr ge wonnen haben, also teurer geworden sind. Bei den Bauerngütern

sind Verkehrs wert und Ertrags wert zu unterscheiden. Unter Verkehrswert versteht man jene Preise, um welche Bauernhöfe verkauft und gekauft werden, während der Ertragswert die Kapi talisierung jener Summen bedeutet, die ein Bauerngut bei seiner Bewirtschaftung abwirft. Verkehrswert und Ertragswert stimmen selten zusammen, sondern wechseln je nach Zeit und Wirtschaftslage. Auf Grund solcher Schwankungen sagt man zu Zeiten: Die Bauerngüter sind teuer! und zu anderen Zeiten heißt es wieder: . Die Bauerngüter

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 12 of 24
Date: 12.05.1911
Physical description: 24
die Umwandlung des Konsumvereines in eine Gemischt warenhandlung ganz überflüssig. Du hast uns auch nicht mitgeteilt, ob dis Gemischtwarenhandlung auf Grund von Statuten geführt wird, oder ob der Konsumverein einfach aufgelassen wurde; ob der frühere Obmann des Kon sumvereines den Betrieb der Gemischtwarenhandlung auf seinen Namen angemeldet hat und die ehemaligen Mitglieder des Konsumvereines, ohne Haftung für den Betrieb der Gemischtwarenhandlung übernommen zu haben, einfach

in dieser Gemischtwarenhandlung einkaufen. Ist dies der Fall, Sann können wir dir nicht raten, dich auf ein solches Verhältnis weiterhin einzulassen und dies um so weniger, weil dir kein Gewinn, wohl aber even tuell ein Schaden erwachsen kann. Wird diese Gemischtwarenhandlung aber auf Grund von Statuten geführt, so haften die Mitglieder entsprechend den Bestimmungen der Statuten. Frage 4070: Bei Anlegung des Grundbuches wurden die freien Plätze in unserer Fraktion als öffentliches Gut eingetragen. Kann die Gemeinde

, wenn im Richtigstcllungsverfahren ein Widerspruch nicht erhoben wird, für die Benützung dieser Plätze eine Taxe verlangen? Antwort: Du hast uns nicht mitgeteilt, um welche Plätze es sich eigentlich handelt. Wenn es sich um Wald oder Weideplätze handelt, auf welche» den Fraktionisten ein Benützungsrecht auf Grund der Regulierung vom Jahre 1853 zusteht, so sollen sie unter Borwcis der Regulieruugs- urkunde, die sie doch besitzen werden, das Benützungsrecht im Laufe des Richtigstellungsverfahrens anmelden. Handelt es sich um öffentliche Plätze

in der Ortschaft (Kirchplatz, Gemeindeplatz u. s. w.) und steht Fraktionisten an diesen Plätzen ein Benützungsrecht (für Holzablagerung ^c.) auf Grund Ersitzung u .s. w. zu, so sind diese Rechte ebenfalls unter Nachweis der 40- jährigen Ersitzung oder unter Vorlage der dieses Benützungsrecht dartuenden Urkunden im Laufe des Richtigstellungsverfahrens zur Anmeldung zu brin gen. Es empfiehlt sich schon deshalb, solche Rechte im Richtigstellungsverfahren anzumelden, weil, um derartige Rechte auch für die Zukunft

. Kann ich auch den Grund, der unter der Dachtraufe war, als Eigentum beanspruchen? Antwort: Nur deswegen, weil ein fremder Grund unter deiner Dachtraufe sich befand, kannst du denselben noch nicht als dein Eigentum beanspruchen. Um das Eigentumsrecht beanspruchen zu können, müßtest ta nachzuweisen in der Lage sein, daß du diesen fremden Grund durch mi» destens 30 Jahren, (falls der Grund Eigentum der Gemeinde ist, durch 40 Jahren) mit offenen Besitzwillen ausschließlich besessen und benützt hast. War dir aber bekannt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 16
Date: 29.08.1913
Physical description: 16
: Zwischen meinem und des Nachbars Grund führt ein Weg, der in der Gemeindemappc als öffentliches Gut eingetragen erscheint. Ist mein Nachbar berechtigt, auf diesem Wege ein Gitter anzubringen? A n t w o r t: Wenn sich der Weg als ein öffentli ches Gemeindegut darstellt, so ist dein Nachbar zur eigen mächtigen. Ausstellung eines Gitters auf diesem Wege nicht berechtigt. Zur Entfernung dieses Gitters kann den Nachbar aber nur die Gemeinde verhalten. Frage 568: Knapp hinter meinem Hause führt ein öffentlicher Weg zu einer Mühle

, welche diese Einhaltung nach der bisher in der Gemeinde bestehenden Ilebung tatsächlich besorgt haben." Angrenzend an deinen Grund befindet sich kein Grund, auf dem bereits seit dem Jahre 1902 fremde Weiderechte (auf Grund Ersitzung oder in Ausübung von Gemeindenutzungen usw.) lasten, sondern ein Viehtriebweg. Selbst wegen des Viehtrieb weges, auch wenn er als solcher noch benützt würde, könntest du zu irgendeiner Zauneinhaltung wohl nicht gezwungen werden, weil § 4 des Feldschutzgesetzes nur in dem Falle

über den Weg nicht in deinen Grund gelange, hat er Sorge zu tragen. Frage 569: Ein Interessent einer Nachbarschafts weide, welcher neben dieser Weide eine Wiese besitzt, hat seinen Wiesenzaun vor einigen Monaten um 154 Quadratklafter in die gemeinsame Weide zurückgesetzt, trotz Protestes der Nachbarschaft. Er begründet seine Handlung damit, daß vor Jahren auch andere Interes senten einen Teil des Weidcgrundes eingezäunt haben. Was ist da zu tun? Antwort: Hiezu ist dieses Jnteressentschaftsmit- glied in keinem Falle berechtigt

, gleichgültig, ob seine Begründung, andere Interessenten der Nachbarschaftsge meinde hätten vor Jahren dies ebenfalls getan, auf Wahrheit beruht oder nicht. Selbsthilfe ist in einem sol chen Falle nicht erlaubt. Ebenso, wie die Interessenten dieser Weide berechtigt sind, gegen das eigenmächtige Vorgehen d ie s e s Interessenten zu protestieren, ist auch dieser berechtigt, dagegen zu protestieren, falls andere Interessenten an dieser Weide sich eigenmächtig besondere Rechte an den gemeinsamen Grund anmassen

hast, so wird auch dieser Dünger notwendig sein. Statt Kainit nehme lieber, weil billiger, Kalisalz. Aus 1000 Klafter 160 Kilo Thomasmehl und 50 Kilo Kalisalz int Herbst oder zeitlich im Frühjahr. Frage 571: Ein Zahlmeister einer Raiffeiscnkasse hat den ihm auf Grund einer Bürgschaft eingeräumtcn Kredit stark überschritten. Wer haftet dafür? Antwort: In einem solchen Falle haften für die durch die Bürgen nicht gedeckte Kreditüberschreitung so wohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Page 2 of 12
Date: 02.09.1922
Physical description: 12
hat in den Wirtschaftsbetrieben einen schweren Rückzug antreten müssen, die Arbeiterklasse Frankreichs ist in Staat und Wirtschaft einflußlos geworden, jene Amerikas zeitweilig ganz zurückgeschlagen, jene Italiens ist für die Banden der „goldenen Jugend" reines Freiwild geworden. Die Arbei terklasse Ungarns hat nach einem kurzen Rausch der Alleinherrschaft einen niederschmetternden Schlag erlitten, von dem sie sich erst allmählich wieder erholt. Und hier sehÄr wir den zweiten Grund der theoretischen und taktischen Verwirrung

theoretisches Bild von den Dingen macht. So vielerlei Verhältnisse zur Staatsgewalt ausdenk bar sind, so vielerlei Theorien werden vertreten und dies ist der Mette Grund der Verwirrung der Geister. So bewahrheitet sich denn an uns selber die tiefe Erkenntnis, die uns Mar^ und Engels ver kündet haben. Nicht unser Bewußtsein bestimmt unser Sein, sondern umgekehrt, unser wirkliches Dasein formt unser Denken. Nicht nach unseren Lehren waren wir imstande, die Dinge zu mei stern, sondern nach der jeweiligen

Kronen erhalten hat. Für eine Reise kann man auf Grund des Passes und des Visums für fünf Millionen österreichische Kronen Valuten des Landes er halten, in das man entfliehen will. Wenn man aber ein Daueroisum hat, dann ist der Beamte jedesmal, wenn einer Valuten will, gezwungen, auf ein ehrliches Gesicht hin — und wie leicht kann man sich da täuschen — zu glauben, daß der Mann di« Valuten zur Fahrt in das Ausland braucht. „Herr Vorstand, i bitt' schön," eine alte magere Frau breitet vor dem Beamten

der Parteispaltnngen. Aber wenn wir das Entwicklungsergebnis der acht Jahre durchdenken, haben wir nicht den gering sten Grund, kleinmütig zu sein. Wir verstehen nun den inneren Grund dieses Wirrsals: Es sind die Frühlings stürme einer neuen Zeit! Der Sozialismus tritt in der Nachkriegszeit aus der Epoche der vorbereitenden Kämpfe hinüber in die Epoche der Verwirklichung. Wie sehr im Augenblick die Kapitalistenklasse sich gerettet und den Sozialismus besiegt glaubte, so wahr ist das Gegenteil. Der Sozialismus

als Theorie ist ein fach und geradlinig. Der Sozialismus als Ver wirklichung aber ergreift und bezwingt die Wirk lichkeit jedes Landes. — Das Wirkliche aber ist von Land zu Land, von Ort zu Ort, von Zeit zu Zeit verschieden. Und deshalb ists kein Wunder, sondern selbstverständlich, daß die Wege der Ver wirklichung tausendfach find, obschon das Ziel nur eines. Und darum haben wir keinen Grund, kleinmütig zu sein. Je schwieriger aber die Ver wirklichung, um so notwendiger die geistige Durchdringung

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Alpenland
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Page 4 of 8
Date: 15.11.1924
Physical description: 8
nach Afrika und Togviobambo in Mexiko und nach deni Zusammenbruch einer ganzen Reihe von boden- resormerischen Unternehmen und Organisationen sich unter Damaschke im Blinde Deutscher Bvden- resormer zusauimenschlossen, ist Bodenreform nichtß anders als ein auf den Grund und Boden und die übrigen natürlichen Produktionsmittel gerichteter K o Ni Ni u n i s m il s. Die kommunistische Tendenz der bodenreformerischen Ideen. Die Begründung der wesentlichen Ideen und Ziele wechselt je nach der Zeit und dem Lande

, in denen die Bewegung entsteht und iiach der religiösen Ein- stellung ihrer Vertreter „Alle Menschen find von Gott gleich geschaffen uiid für alle hat der Schöpfer die Erde bestimmt, also haben alle Menfcheii den gleichen Anspruch darauf, die Erde zu bearbeiten lind ihre Früchte zu ziehn," so lehren schon im 17. Jahrhundert in England Wilton und Winstanly — „nach dem Naturrecht hat jeder Mensch ebenso Anspruch auf ein Stück Grund und Boden, wie aus den Gebrauch der Luft und des fließenden Wassers

, dilrch gesellschaftliche Gesetze darf dieses natürliche Recht nicht beschränkt werden," so hören wir im folgenden Jahrhundert von Spencer und Ogilvie. „Grundursache des Eigentums ist, dem Einzelnen den Ertrag seiner Arbeit zu sichern, der Grund und Boden ist nicht ein Erzeugnis menschlicher Arbeit, er gehört der ganzen Menschheit," so belehrt uns später Stilart Mill. „Alle Menschen sind gleich ge schaffen, sie haben ein gleiches Anrecht aus den Ge- brailch und Genuß aller erschaffenen Dinge

will, die nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei, verlangt in ihrem Agitatwnsprogramm: „eine den nationalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform," d. h. nach der Denkschrift zur Gründling der Partei: „Verstaatlichiing des gesamten deiltschen Grund lind Bodens als Grundlagen einer gerechten Volkswirt-- schast." Auch das ursprüngliche Recht, sei es der Germanen, sei es der Slawen iin Gegensatz zu einem röaiischen oder jüdischen Recht, das heute gelten soll und den Grund und Boden erst „zur freiveräußerlichen Ware" gemacht

habe, wird zur Begründung herangezogen. Es würde zu weit führen, nnf alle Fassungen im Einzelnen emzugehen und sie zu widerlegen. Daß ein freies Privateigentum am Grund ilnd Boden deni ursprünglichen deutschen Recht nicht wider spricht und daß jedes geschichtlich überkommene Ge- meinschastseigentum seine besondere Begründung verlangt, habe ich bereits anderweitig dargelegt. Auch die kollektiven Eigentumsgestaltungen in den slawischen Ländern sind keineswegs etrvas Ursprüng liches. Wie die deutsche Allmende erst

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Alpenländer-Bote
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Page 1 of 16
Date: 30.04.1916
Physical description: 16
großer Mm geschlagen. Es dauerte nicht lange, kam ein l ReWverdeschreiben (Note) aus Amerika an die Mische Regierung. Deutschland ließ den Fall so fort untersuchen und erklärte auf Grund derselben, M ein Schiff mit diesem Namen von keinem deut- i Uen Unterseeboot versenkt worden sei, wohl aber S ei zu ungefähr gleicher Zeit ein Dampfer ver- enkt worden, der keinen Namen führte und Ge walt und Farbe eines feindlichen Schiffes zeigte. . die deutsche Negierung erkläre sich aber bereit, fyn Fall

. Amerika hat Mn daraufhin ein Aktenstück nach Berlin gesandt, ln dem die der amerikanischen Regierung zu Ge bote stehenden Beweisstücke zusammengestellt wer- den, auf Grund deren es Wilson für unwiderleg lich erwiesen erachtet, daß ein deutsches Untersee boot den genannten Personendampfer ohne War nung versenkt habe. Auf Grund dessen verlangt die amerikanische Negierung nicht etwa, lvie man mit Recht erwarten könnte, eine neuerliche Unter suchung oder eine Anerkennung der amerikani schen Beweisführung

und auf Grund derselben Ge nugtuung oder Ersatz, sondern unumwunden die Einstellung des Unterseebootskriegcs von seiten Deutschlands. Die amerikanische Regie rung schließt nämlich die Note mit Worten, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Sie, sagt: „Es ist ihr (der amerikanischen Negierung nämlich) zu ihrem Schmerze klar geworden, daß der Standpunkt, den sie von Anfang an eingenommenhat, unvermeidlich richtig ist, närnlich, daß der Gebrauch von Unterseebooten zur Zerstörung des feindlichen

zu erfüllen und Wilsons feindseligen Absichten gegen Deutschland jeden Grund gu nehmen. Ja- man kann sagen,.

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Der Südtiroler
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Page 5 of 8
Date: 15.02.1931
Physical description: 8
und unbeeinfluß ten Entscheidung". Es ist Tatsache, daß Italien durch 30 Jahre ein Bundesgenosse Oesterreichs war und daß es von Seiten der Zentralmächte verhätschelt worden ist, welche alle nur möglichen Versuche gemacht haben, um sich wenigstens seine Neutralität zu erhalten. Aus diesem Grund hielten es die italienischen Jnterventio- nisten nicht für erforderlich!, chre Handlungsweise zu recht- fertigen und die Behauptung aufzustellen, daß der Krieg infolge eines feindseligen Aktes von Seiten Oesterreichs

, ver kündet durch Präsident Wilson, als Basis für die Neu gestaltung Europas anerkannt worden waren, mußten Italiens Ansprüche ethisch begründet werden, nachdem eine bloße Berufung auf den Londoner Vertrag in keiner Weise Eindruck auf die amerikanische Dele gation gemacht hätte. In Bezug auf Trient und Triest erhob Italien seine Ansprüche auf Grund des P r i n z i p e s der Nationalität. Entsprechend dem Grundsatz „Ein Volk, ein Staat" sollten diese Territorien mit dem König reich vereinigt

von London. Ent sprechend seiner eigenen Erklärungen hatte Präsident Wil son nicht einmal eine Ahnung von der Existenz desselben, als er nach Europa fuhr, um der Friedenskonferenz vor- zustchen. Er hat die herrliche Phrase geprägt von „die Beilegung jeder Frage, sei sie territorialer, souve- j räner, wirtschaftlicher oder politischer Natur auf Grund der Basis einer freiwilligen Annahme dieser Beilegung durch die Völker selbst, die davon betroffen werden und nicht aus Grund der Basis irgend

welcher materieller Interessen oder eines Vorteiles einer anderen Nation oder eines anderen Volkes." Unter den 14 Punkten Wilsons befindet sich auch einer, der sich auf Italiens Nordgrenze bezieht. Es ist Punkt 9. Er lautet wie folgt: „Die Neuabsteckung der Grenze Italiens soll durchgeführt werden nach den eindeutig erkennbaren Grenzen der Natio nalitäten." Dementsprechend hätte, falls die italienische Grenze auf Grund der Nationalitäten gebildet worden wäre, das deuffchsprechende Südtirvl niemals an Italien

ab getreten werden dürfen. In diesem Sinne ver suchten auch die amerikanischen Experten Wil son zu beeinflussen. Der legale BeraterderamerikanischenFrie- denskonferenz David Hunter-Miller vertrat vor allem die Ansicht — in einem Schreiben an Colonel House — daß die 14 Punkte Wilsons als die Grund lage für die Friedensverhandlungen zu betrachten sind und daß Geheimverträge der Alliierten ihre Gültigkeit verlieren sollten, wenn sie die 14 Punkte verletzen oder die Prinzipien, die darinnen vertreten

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 26.02.1897
Physical description: 6
von Gemeindeznschlägen für 1897 und zwar: Sevi gnano 200 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzins- und Hausclassensteuer; Serso 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hausclafsenstener und 30 PCt. zur' Wein- und Fleischverzehrnngsstcuer; Termon 250 pCt. zur Grund-, Erwerb-, und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer, 50 pCt. zur Wein- und FleifchverzehrungSsteuer; Legos 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassensteuer; Javrs 300 pCt. zur Grund-. Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur W.in- und FleifchverzehrungSsteuer; Andogno 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 100 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer; Povo 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans el affenstcuer und 20 pCt. zur WeinverzehrungSsteuer; Costasavinv 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 16 pCt. zur Hauszins

- und Hausclassen steuer; Trient 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzinS- und Hans- elassensteuer und 200 pCt. zur FleifchverzehrungS steuer; Banco 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzins- und Haus classensteuer ; Borzaga 600 pCt. zur Grund', Erwerb- und Einkommensteuer, 240 pCt. zur HauSzinS- und Hausclaiienstener; Rouchi (d. Gemeinde Ala) 450 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzins. und Hausclassensteuer; Fondo 250 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 101 pCt. zur Hauszins- 50 pCt. zur Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier und eine Anf- , läge von 6 fl. per Hektoliter Brautwein; Panone (Gemeinde Pannone) 750 pCt. zur Grund-, Erwerb end Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS' und Hausclassensteuer nnd 30 pCt. zur Wein- und Fleisch verzehrungssteuer ; Varano (Gemeinde Pannone) 550 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt

. zur HauSzinS- undHausclnsscnsteuer; Canazei 200pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommensteuer und Haus zinssteuer, 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Karres 274 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur Honszins- und Hausclassensteuer; Tux 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen- ''stener, 10 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; MilS (Hall) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer. 60 pCt. zur Hauszins- und Hans- clafsenstcuer ; Obernberg 128 pCt. zur Grund-, 50 pCt. zur Erwerb

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Bozner Zeitung
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Page 5 of 8
Date: 26.05.1883
Physical description: 8
Vormittags !> Uhr beim Kircher in Lengstein nachstehend beschrie bene Realitäten öffentlich feilgeboten. I. Partie Cat -Nr- -»'.i, der Gem. Ritten, der Kircherhof in Lengstein, bestehend aus: einer Feuer- und Futterbehausung, (5iv -Nr. 58, Grund-Parz. Nr 137 niit Wirthsgerechtsame in Lengstein- l^itt. L. einem Garten von 2: Klstrn, 1^». Zwei Grubackern von WW Klftr, Parz. Nr. 1904; I.itt. I). einem Krautacker von 16(16 Klftr., Parz. Nr. 1Ü10 und 1011: I.icc. L. dem Dormacker von 1606 Klftr, Parz Nr. 100k

und 1009; l^iu, 1''. dem Giesgüblacker von 2407 Klftr, Gr.-Parz. Nr !Wj904 und 911M2: 1.itt. K. dem Leitacker von 1M6 Klftr , Parz Nr. 991, !W und 993' I^icr. II. einen Rain mit Weide, Grund-Parz. Nr. 991, 992 und 993 I. der kleine Leitacker von 301 Klafter, Grund-Parz Nr. 9W: K der sogenannten Lodenwiese von 415 Klstr., Grund-Parz Nr i)7ij und 1002; I,. der sogen. Dornwiese von 4815 Klftr. Grund, Parz. Nr. 1005j1007; l^itl. dem sogen. Kreuzacker vom 401 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1000; I^iu. einen Acker

dabei von 150 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1001; 0. einer Waldung von 19260 Klftr, Grund-Parz. Nr. 1003, 1012 Mehrere Gemeindeverwaltungen, als: Grund-Parz. Nr. 1835, Wald von 7 Joch 1352 Klftr., Grund-Parz. Nr. 1837, Wald von 4 Joch 1470 Klftr., Grund-Parz. Nr 1869, Wald von 10 Joch 1302 Klstr. Cat.-Nr. 54, einen Gemeindegrund, nun Wiese von 1038 Klftr., Grund-Parz. Nr. 993. ex Cat -Nr 55 aus dem Kropfengute, l^n. L. einen Acker von 2006 Klftr, Grund-Parz. Nr. 907M0, l-in. I). dem Kropfanger von 802

Klftr, Grund-Parz. Nr. 905l906. Cat.-Nr. 554, ein Fünstheil Musmahlgerechtia- keit Ausrufspreis NVVV fl. II. ex Cat.-Nr. 55 I^i». ä. ein Wohnhaus, das sogen. Kropfeuhaus in Lengstein, Grund-Parz, Nr. 127, bestehend aus 3 Stuben, 3 Küchen, einen Keller, 3 Unterdachabtheilungen; I^in, L. zwei 5krautgärten voll 58 und 16 Klftr-, Grund-Parz. Ztr. 908 und 976. Ausrufspreis 1.01« fl. iu. Cat.-Nr, 576, ein Stück Weinbau in Nothwand von 3 Grabern, 31 Klftr , Grund-Parz. Str. 1390 und 1391 mit etwas Weide

. ÄuSrufSpreis ^vv fl. IV. Dem sogen. Zacheneggerwald, Grund-Parz. Nr. 1827 von 7 Joch 943 Klftr. auf Venmarer. Ausrufspreis ckvv fl. V. Dem sogen. Kaserbruchwald von 5 Joch 856 Klftr,, Grund-Parz. Nr. 1846. Äusrufspreis fl. VI. Cat.-Nr. 536 ex I.!n. ?. ein Stück Wald aus dem Lehritzenholzer- gnte von 10 Joch 423 Klftr., Grund-Parz. Ztr. 1611. 'Äusruf»pr. 200 fl. V ii. Cat-Nr. 4021j1278, das Schwalbenbüchlgut in Rolhwand, beste hend aus l^itt. II , Haus und Futterbehausung. Grund-Parz. Nr. 1.irr

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Der Südtiroler
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Page 5 of 8
Date: 15.06.1927
Physical description: 8
dringen des Rundschreiben des Präfekten von Trient vom 27. Novem ber 1927, Nr. II, 471: An die Unterpräfekten von Bozen, Meran, Hriren, Bruneck, Cavalese. "Im Zusammenhang hiermit kann man die Tatsache erwähnen, daß — obwohl es kein allgemeines Gesetz zu geben scheint, das den Tirolern untersagt, auf ihren eigenen Kosten deutsche Schulen zu errichten — die Behörden alle Schulen dieser Art unter drückt zu haben scheinen. Aus Grund der Minoritätenverträge sind die Angehörigen von sprachlichen

lautet: „Das durch Option auf Grund der Friedensverträge er worbene Staatsbürgerrecht kann Personen, die sich durch ihre politische Haltung des italienischen Staatsbürgercechtes unwürdig gezeigt haben, sederzeit entzogen werden." Die Artikel des Vertrages von St. Germain, auf Grund deren die italienische Staatsangehörigkeit erworben werden kann, sind in Anlage S und der Fußnote a wiedergegeben. Diese Artikel sehen drei Arten vor, auf die diese Staatsangehörigkeit erworben werden kann: 1. Ipso facto

: a) Auf Grund des Artikels 70 begrenzt durch Artikel 71; b) auf Grund des Artikels 77. 2. Mit Einwilligung der italienischen Autoritäten aus Grund m Artikel 72 und 73. 3. Durch Option auf Grund der Artikel 78 und 80. Es ist klar, daß, wenn die Einwilligung der italienischen Behörden für Kategorie 2 notwendig ist, dies für die anderem Kategorien nicht zutrifft. Nichtsdestoweniger sind durch ein Dekret vom 30. Dezember 1920 (Nr. 1890), die Kategorien 1 b, 2 und 3 als Optanten klassi fiziert worden

einen Grund tiefster Unzufriedenheit. 2. Nur Ratsmitglieder können die Minderheitensache zwin gend vor den Völkerbund bringen. Der Völkerbund ist durch poli tische Hintergründe bei der Behandlung beeinflußt. 3. Die Verhandlung ist einseitig (unilaterale). Der Völkerbund kann zur Errichtung über den Tatbestand die „nützlich erscheinen den" Maßnahmen treffen, aber die Beteiligten haben kein An- recht darauf, an der Untersuchung teilzunehmen. Frage: Welche Abänderungen des gegenwärtigen Schutz systems

in einem noch nicht besprech-ungsreifen Entwurf vorgelegt, der u. a. „zium mindesten" fordert für alle zivilisierten Länder, daß jeder Gefangene das Anrecht auf baldige, öffentliche Gerichtsverhandlung hat und ihnr das Recht der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zu- gestanden werden muß. I Befragt, ob das italienische Gesetz, auf Grund dessen Noldiu und Riedl im Verwaltungsiverfahren z!ur Depor tation vorurteilt wurden, mit den Grundsätzen des Ent wurfes im Widerspruch stehe, erwiderte Dr. Maxwell Garnett

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Gardasee-Post
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Page 1 of 12
Date: 19.01.1907
Physical description: 12
Güteraustausch, das Reisen in Massen kaum oder gar keine Bedeutung hatten, rächt sich heute bedeutend in vielen Fällen. Der Grenzzwang verhindert den unbe stritten sich zeigenden Drang nach Öffnung der Grenzen zum Besten aller Menschen, er belastet das öffentliche und private Kapi tal dies- und jenseits der Staatsgrenzlinien, hemmt die freie Entwicklung und Ausnüt zung des Besitzes von jenem Grund und Boden, den das Unglück traf, einem Festungs rayon anzugehören. Es gibt ganz bedeuten de Männer

des ihm anvertrauten Gebietes als oberster Herr des selben, frägt aber nicht, was muss ich tun, um meine Steuerträger von den wirtschaft lich bösen Folgen des: „Salus publica su- prema lex“ möglichst zu entlasten. Es gibt Gottlob weniger Festungsrayo- ne als freien Grund und Boden, allein wen gerade das Unglück traf, in einer derartigen Zone Grundbesitz zu haben, der verspürt eben die Folgen des Bauverbot-Gesetzes ganz bedeutend. Es ist nicht gleichgiltig, ob man 50 oder mehr Jahre lang Grund und Boden

als Hutweiden oder wenig frucht bringendes Ackerland belassen muss, während es sonst möglich gewesen wäre, auf dem selben Grund und Boden Industrieanlagen, Villen u. s. w. entstehen zu lassen. Die Be sitzer von solchen Grundkomplexen werden nur dazu herangezogen, durch oft sehr drückende Steuerabgaben an der Erhaltung des Friedens in Waffen beizutragen. So be stimmt § 8 des genannten Gesetzes von 1860, für die zweite Zone, (bis zu 600 Klaf ter vom Festungs-Glaciskamm): „Wenn der Besitzer durch Abgabe

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Neueste Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 23.02.1922
Physical description: 4
des Termines ein. Bundesminister für Finanzer Dr. Gürtler betonte, es handle sich vielfach um Zensiten, die auf Grund von Auskünften der Steuerbehörden in Lern Glauben vor- auöbezahlt haben, daß sie erschöpfend Vorausbezahlt haben. Diese Fälle sollen imr Gesetze berücksichtigt werden, um die Stellung der Steuerbehörden gegenüber der Bevölkerung nicht zu erschüttern. Er würde es sehr begrüßen, wenn der Ausschuß das Gesetz in einer Fassung beschließen würde, die diese Fälle klar umschreibt. Der Antrag wurde

sodann in einer Fassung angenom men, wonach die Vermögensabgabe auch noch bis zum 15. März 1922 ohne Aufschlag abgestaitet werden kann, wenn der Abgabepflichtige seine Abgabe bis zum 15. März 1922 entrichtet hat und glaubwürdig macht, daß er die Berechnung seiner Vermögensabgabe in seinem Bekennt nisse ans Grund von behördlichen oder authentischen Aus künften (Handelskammer, landwirtschaftliche Genossen schaften, Gremien und ährrliche Körperschaften) vorgeuom- men hat. Dieser Antrag Schürft wurde

auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung gestellt. Die Frage des Wahlrechtes in Umgarn. Budapest, 21. Februar. (UTKB.) In der von der Re gierung heute einberufeneu Enquete von hervorragenden Juristen zur Frage des kiinftigen Wahlrechtes stellte Ministerpräsident Graf Be th l e n folgende vier Fragen: 1. Ob die neue Nationalversammlung auf Grund der Wahlrechtsverordnung vom Jahre 1919 zu wählen sei? L Ob die Wablrechtsverordnung vom .Jahre 1912 modifi ziert werden kann? 3. Ob auf Grund der genannten

Wahlrechtsverordnungen bloß eine Nationalver sammlung oder auch ein Re i ch s t a g gewählt wer den kann? 4. Ob auf Grund des Gesetzartikels 17 vom Jahre 1918 ein Abgeordnetenhaus gewählt wer den kann? Zwölf Mitglieder der Enquete äußerten sich in dem Sinne, daß die Einberufung eines Reichstages auf Schwierigkeiten stoße und daher eine National versammlung einzuberufen sei. Bezüglich des Wahlrechtes habe jedoch die Regierung vollständig freie Hand und zwar nach einigen Rednern aus dem Grunde

, weil die Wahlrechtsverordnung aus dem Jahre 1919 nach dem Erlöschen des Mandates der jüngsten Nationalver sammlung keine Gültigkeit wehr besitze, anderen Red nern Zufolge deshalb, weil § 10 des Gesetzartikels vom Jahre 1920 die Regierung ermächtigt habe, die Wabl rechtsverordnung außer Kraft zu setzen oder zu modifi zieren. Bloß ein Gutachten ging dahin, daß die Regie rung nur «in Parlament etnberufen könne und zwar auf Grund des Gesetzartikels 17 vom Jahre 1918. Ein Redner gab schließlich der Ansicht Ausdruck

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Tiroler Sonntagsbote
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Page 1 of 8
Date: 24.10.1886
Physical description: 8
, daß es an Exemtionen nicht man gelt, daß Nachtragsforderungen an die Steuerträger gestellt werden, kurz, daß nichts von alledem fehlt, was die moderne „Ci- vilisntion" erfunden hat, um den Bürger an das zu gemahnen, was er dem Staate zu leisten verpflichtet ist. Und dennoch eine Abnahine! Wo kann da der Grund liegen? Der Grund ist kein anderer, als das traurige Geständniß — welches der Herr Finanzminister Dr. Dunajewsky aber eben schlau verschwiegen hat — daß die allge meinen wirthschaftlichen Verhältnisse

angekommen, — ja wir haben sie schon überschritten, denii Herr von Dunajewski gesteht mit besorgter Mine: „Wir gehen bereits zurück!" Als seinerzeit die italienischen Staats männer daran gingen, für die Staats- wirthschaft des einheitlich gewordenen I t a- l i e n die nothwendigen materiellen Grund lagen zu schaffen, gingen sie zu anderen, gut finanzirten Staaten, zu Frankreich, Deutschland und Amerika in die Lehre! Hie begannen Diesem und Jenem Man ches abzugucken und schafften aus den tau senderlei

Wirklichkeit! das Einkommensteuer-Patent, wornach die Behörden heute, im Jahre 1886 !! vorzu gehen haben, datirt aus dem Jahre 18 4 9 ; es wurde damals provisorisch er lassen, und wird heute nach 36 Jahren noch ebenso „provisorisch" gehandhabt. Was die Unzweckmäßigkeit der Grund- und Gebäudesteuer anbel'angt, so hieße es Wasser in den Eisak tragen, wollte man da noch ein Wort verlieren! Die Börsen- Männer und Verwaltungs-Größen lvolleu

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Neueste Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 15.06.1929
Physical description: 6
und für den Antrag Kunschak stimmen, und zwar aus einem sozialen Grund, um die kleinen Leute zu schützen und aus einem politischen Grund, um eine begreifliche M i ß st i m- mung in den Ländern zu vermeiden, die sie für eine Gefahr für das Gefüge der gesamten Repu blik halten. Abg. A m antt (Landbunö) erklärte, seine Partei werbe für das Gesetz stimmen, werde aber den Kamps zur Be seitigung der Zwangswirtschaft auf allen Ge bieten der Volkswirtschaft nicht aufgeben. Er widmete bei dieser Gelegenheit einige warme

, während im übrigen der Grund satz der Sträflichkeit der künstlichen Graviditätsunter brechung ausgesprochen bleibt. Nun hat in der Wiener Universität deren Strafrechtslehrer Professor Graf Gleispach einen Vortrag über den strafgesetzlichen Schutz des keimenden Lebens gehalten. Obwohl der Vor tragende für die Straflosigkeit der medizinisch von dem befugten Arzt zum Schutze des Lebens der Mutter als notwendig begründeten Schwangerschastsunterbrechung („medizinische Indikation") sich ausspricht, vertritt

Drittel der Verurteilten sind ledig, zwei Drittel sind Dienstpersonal und Arbeiterinnen, ein Fünftel Frauen im eigenen Haushalt. 93 Prozent der Mütter erhielten bedingte kurze Arreststrasen. Eine grund sätzliche Abweichung von unserer Gesetzgebung zeigt im Ausland nur Sowjetrutzland, wo sogar ein gesetz licher Anspruch der Frau auf ärztlichen Beistand bei -der Unterbrechung der Schwangerschaft besteht. Der deutsche Strasgesetzreformentwurf spricht in der Ueberschrift. von der „Aerztlich gebotenen

Unterbrechung", der österreichische Entwurf enthält keine solche Bestimmung, weil der grund sätzliche Standpunkt des Gesetzes nicht geändert werden soll und „gerechtfertigte" Unterbrechungen durch die Not- standsbestimmungen ohnehin straflos bleiben. Es wür den daher die „s o z i a l e n I n d i k a t i o n e n", wie Furcht vor belasteter Nachkommenschaft oder großer Kinderzahl, nicht straffrei sein. Gleispach gibt dem deutschen Entwurf in dieser Hinsicht den Vorzug, erklärt aber die Strafbar keit

der Unterbrechung für begründet, da auch keimen des Leben ein Lebewesen ist und die gleichen ge sellschaftlichen Gründe gegen dessen Tötung sprechen, wie beim geborenen Menschen. Dazu kämen bevölkerungs politische und nationale Gründe. Die Strafe schütze auch Leben und Gesundheit der Mütter und behüte vor Ver antwortungslosigkeit in den wichtigsten Lebensfunktionen. Wenn ans die praktische Straflosigkeit wohlhabender Frauen, die ein Sanatorium aufsuchen, hingewiesen werde, so sei diese Praxis kein Grund

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 9 of 20
Date: 12.01.1912
Physical description: 20
werden kann. Frage 4530: Auf ärarischem Boden wurde eine Quelle seit jeher zur Viehtränke benützt. Letzterer Zeit wurde die Quelle als Hauswasser für ein Unterkunftshaus derart benützt, daß das Weidevieh Wassermangel hat. Bei der Grund buchsanlegung hat es geheißen, die alten Rechte bestehen fort. Wie kann das alte Recht an dieser Quelle gesichert werden? Antwort: Diese Frage kann erst beant wortet werden, wenn die rechtliche Natur der Quelle — ob öffentliches oder Privatgewässer — und die Natur des ausgeübten

Wassernützungs- rechtes (ob auf Grund öffentlichen Rechtes oder Privatrecht sServitutj) festgestellt erscheint. Fer ner muß noch klargestellt werden, wer das Was ser weggenommen hat (ob die Erbauer des Hauses eigenmächtig oder mit Bewilligung des Aerars oder das Aerar selbst, dann, ob der Wegnahme des Wassers ein wasserrechtliches Verfahren vor ausgegangen ist (Kommission), oder nicht; im ersteren Falle, wie sich hiebei die alten Wasser berechtigten benommen haben. Frage 4531: Wie verhält

, eingereicht, ohne daß selbes bis her erledigt wurde. Bei Anlegung des Grund buches haben wir den Wald geteilt, der Geometer hat ihn ausgemessen und so haben wir gemeint, es sei alles in Ordnung. Nun sehe ich, daß ich sowohl früher als auch jetzt die Steuer für den ganzen Wald allein getragen habe. Kann ich die Steuer, die ich für den Nachbar gezahlt habe, nicht für eine gewisse Zeit vom Nachbar zurückver langen? Antwort: Wenn bei der Grundbuchsan legung der Wald geteilt und vom Geometer aus gemessen

worden war, hatte die Eingabe bei der Bezirkshauptmannschaft selbst dann keinen Zweck, wenn auch zur Teilung eine Abstückelungsbewilli gung notwendig war, denn im Zuge der Grund buchsanlegung steht die Abstückelungs-, bezw. Tei lungsbewilligung dem Grundbuchsanlegungs- kommissär zu. Wir nehmen an, daß dieser die Be willigung gegeben hat, wenn eine solche überhaupt erforderlich war, und die Teilung im Grundbuche auch durchgeführt ist. Es kommt nun öfters vor, daß Veränderungen im Besitzstände im Grund

dort oder hier zurückkommen. Was ist da zu tun? Antwort: Vor allem handelt es sich, ob du im Besitze des Aufgabescheines bist. Ist dies der Fall, dann begib sich zum betreffenden Aufgabe postamt und reklamiere die Geldsendung; es ko stet dies ja nur 25 Heller. Auf Grund dieser Re klamation wird dann das nötige Verfahren einge leitet und du erhältst ohne weiteres die Verstän-

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 03.02.1897
Physical description: 6
für 1897 und zwar: Stadt Areo 200 pCt. zur Gr>md-,. 25s) pCt. zur Erwerb» und Einkommensteuer, 170 PCr. zürHaüsziuS- und Hälisclassenstelier und.75 hCt. zur WeinverzehrungS- stener; Viarago 260 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 210 pCt. zur HanszinS- und Haus classensteuer; Ville del Monte 440 pCt. zur Grund-, Exwxrb-uud Einkonnnensteucr, 50 pCt.znrHauSziilS- ünd Hausclassensteuer; Segouzano 350 pCt. zur Grund-, Erwerb., und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HanS- zinS- und Hausclassensteuer

30 pCt. zur Wein- nnd FlcischvcrzchrnngSstcuer; Wioerna 380 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 208 pCt. zur HauS zinS- und Hausclassensteuer und 35 pCt. zur Wiin- verzchrungSsteuer ; Priü 473 pCt. zur Gründe, Er- werb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer; S. Massenzä-Fraveggio H0H pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hanözins- und Hausclassensteuer und eine Hundetaxc von 2 fl.; Vigo d'Anannia 250 pCt. zur Grund?, Erwerb

-. und Einkommensteuer, 125 PCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer; Vill Agnedo 225 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, -50 PCt. zur Hausclassensteuer; Bosentino 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 200 pCt. znr HauSzinS- und 150 pCt. zur Hausclassensteuer; Ruinö 250 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, ,100 PCt., zur Hauszisis-, und HatlS- classensteuer; Noriglio 100 PCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 30 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclässenstcuer, und 23 pCt. zur Wein

- und Fleisch- vcrzchrungSstcncr; Villa Lagarinä 135 pCt. zur Gr^yd-, Erlverb- und Einkoinmenstencr, 50 pCt. zur HauSzinS-, 40 pCt. zur Hausclassensteuer, 34 pCt. zur Wein-, 40 pCt. zur Flcischverichrungsstcuer und cinc Auslage von 60 kr. per Hektoliter Vier; Pözzä 30» pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ankoinmensteucr. 30 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 20 pCt. zur WeinverzehrnngSsteuer; Jvan-Fracena 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonnnensteucr, 35 pCt. zur HauSzinssteuer; Leutasch 350 pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 35 pCt. zur HauSzius- und Hausclassensteuer; Wcißenbach (Bezirk Reutte) 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 20 pCt. zur HauSzinS- nnd Hausclassen steuer; BUS 147 pCt.. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 98 PCt. zur Hauszins- und Haus classensteuer; Jnzing 275 PCt. zur Grund-, 250 pCt. zur Erwerb- u. Eintommenstcuer, 50 pCt. zur HanszinS- und Hauöclasscnstcucr und zur Grundsteuer kommen noch 1Y0 pCt. in Robottschichten (sürArchcncrhastüng

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Alpenländer-Bote
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Page 2 of 12
Date: 24.05.1925
Physical description: 12
. Zwischen dem LandeSkuIturrat und Bauernbund einer und der Finanz-Landes-Direktion anderseits, ist nach langwierigen Verhandlungen letzter Tage ein Ueberein- kommen über die Errechnung des Einkommens aus der Landwirtschaft zum Zwecke der Steuerbemessung zustande gekommen. Die Vereinbarungen lauten: Einkommen aus der Landwirtschaft ist Reinertrag deS Betriebes zuzüglich Lohnanspruch des Besitzers. Beide Faktoren werden auf Grund des Katastralreiner- trages Uw folgt errechnet: Reinertrag ist von den ersten 100 Kronen

- nomuiene Mietzins einen separat anzuführenden Einkom mensposten. Der K.-R.-E. des W a l d b e s i tz e s wird in diese Be rechnung einbezogen und gleich dem der anderen Grund stücke behandelt. Inter essentschaflsbesitz wird gleich behan delt wie die eigenen Grundstücke und wird der K.-R.-E. dieser Besitzungen auf die einzelnen Interessenten im Ver hältnis zu ihren Besitzanteilen aufgeteilt. Servitutsrechtsnutzungen bleiben wegen ihres meist ganz geringen Wertes und der ungemein schweren Ermittelung

desselben für die Einrommenser rechnung außer Betracht. Hingegen werden aber alle Ein nahmen aus Holzverkauf dem nach obigem Schlüs sel errcchneten Einkommen zugezahtt. P a ch 1 g r ü n d e werden gleich anderen Grundstücken behandelt, dock wird der entrichtete Pachtzins von jenem Einkommen abgezogen, das auf Grund obiger Berech nung auf das Pachtgrundstück entfällt. Ist der Pachtzins höher als das nach obigem Schlüssel errechnet« Einkom- men, so fällt das betreffende Grmrdstück für die Einkom- menSerrechrnmg

Un glücksfälle einen Abzugsposten darstellen. Die Berück sichtigung dieser Abzugsposten bei der Veranlagung bleibt den: Ermessen der Veranlagungsorgane Vorbehalten. Die übrigen mit dem landwirtschaftlichen Betriebe als solchem nicht zusammenhängenden Abzugsposten wie: „Schnldzinsen, Abzüge auf Grund der Erhaltung un versorgter, nicht im Betriebe tätiger Kinder, Belastung «Mm» ryeun»etischer,gichtischer vaiervöserAu Hervorragend bewLbrt auch bet Schmerzen tn den Gelenken und Gllrdern. Prodepackung

haben, bei einem K.-R.-E. von wenigstens 71 Kronen. Sollte ein Grmwbesitzer der Anschauung sein, daß das nach diesem Uebercmkommen ermittelte Einkommen nicht seinem tatsächlichen Einkomrnen entspricht, so bleibt es ihm unvcrwehrt, ein Einkommenbekenntnis bei der zuständigen Steuerbehörde einzubringen nnd die Ver anlagung der Einkommensteuer auf Grund der gesetz lichen Bestimmungen zu verlangen. Die gesetzlich genau umschriebene Kompetenz der Schützlings- und BerufnngSkommission Wird durch dieses Uebereinkommen nickt berührt

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Page 2 of 16
Date: 07.10.1937
Physical description: 16
gegenseitigem Interessenausgleich zu erstellen. Es sind dies einmal die Körperschaften, die den Vau der Straße ver anlassen: Der Bund, eine Konkurrenz, die Gemeinde oder andere öffentliche Körperschaften- dann diejenigen Grund-, besitz er, die Grund und Boden zum Straßenbau abgebe-n müssen und drittens jene Grundeigentümer, die durch die Straßenanlage einen Vorteil oder Wertzuwachs ihres Grundes erhalten oder zu erwarten haben. Ein Interessenausgleich dieser drei Faktoren

und da mit des Straßenbaues und der Landwirtschaft ist nun auf folgendem Wege zu erreichen: Diejenige Körperschaft, welche die Anlage der Straße durch besiedeltes Gebiet über landwirtschaftliche Kultur böden erstellt, hat vorerst den für den Straßenkörper be nötigten Grund und Boden in Geld abzulösen. Die Be zahlung dieses Betrages hat nicht an die bisherigen Eigen tümer des Grund und Bodens zu erfolgen, sondern an die „Interessentschaft der Flurbereinigung". Nun entsteht so gleich die Frage

ist zu dem Zwecke vorzunehmen, um die für die Straße be nötigte Fläche von allen Grundstücken des Flurbereini gungsgebietes in einem Verhältnis wegzunehmen. Hie durch wird der durch den Straßenbau bedingte Verlust an landwirtschaftlich genutzter Vodenfläche auf viele Grund besitzer geladen und ist die Bodenabgabe für den einzelnen wirtschaftlich erträglich. Im gleichen Verhältnis wie die Bodenabgabe von den einzelnen Grundstücken zum Straßenkörper erfolgt, ist die Verteilung der von der Körperschaft bezahlten

, so muß vor allem für die Erhaltung des Grund und Bodens für die landwirt schaftliche Produktion gesorgt werden und dort, wo andere zwingende Interessen dazwischen treten, muß ein In teressenausgleich angestrebt werden. Die Sicherung der Interessen der Landwirtschaft könnte in diesem Falle in der Novellierung des Flurverfassungsbundesgefetzes er folgen, indem für Unternehmer, für welche die Enteignung für zulässig erklärt wird, besondere gesetzliche Verpflich tungen zum Schutze der Landwirtschaft

, der gleichzeitig auch Kammerpräsident ist, einen eingehenden Bericht über die wirtschaftliche Arbeit der Landesbauernkammer. Daran anschließend kam er auf verschiedene politische Vorfälle sowohl in der Landwirtschaftskammer als auch im Kärntner Genossenschaftswesen zu sprechen. Im Hinblick auf die gegen ihn und gegen den Landesbauernführerstellvertreter Landesrat Ferlitsch erhobenen Vorwürfe stellte er seine Stelle als Landesbauernführer und als Präsident der Kammer zur Verfügung. Auf Grund einer mehrstündigen

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Tiroler Sonntagsbote
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Page 1 of 8
Date: 15.08.1886
Physical description: 8
und Irland. In diesen beiden Ländern gibt es keinen eigenen Bauernstand, die Bebauer der Scholle sind nur Pächter. In Irland gehört z. B. laut Angabe der Klagenfurter „Bauernzeitung" 110 adeligen Grulidbesißern das Biertheil des Landes mit viereinhalb Millonen Joch Grundfläche, daran schließen sich über 6000 Großgrundbesitzer uiid nur etwa 6000 wei tere Personen sind es, welche eigenen Grund unter 100 Joch besitzen, aber zu einem großen Theil ebenfalls nicht Bauern sind, sondern Städter und Fabrikanten

. Statt der früheren freien Bauern sind also ui Irland heute größtenteils nur noch Grundpächter, welche den reichen Grund- Herren (Landlords) Grundzins bezahlen müssen. Was war die nothwendige Folge davon? Um die Pachtzinse möglichst genau und hoch bemessen zu können, machten die Grundherren möglichst viele, also kleine Pachtungen und zwar auf möglichst kurze Zeit, weil der Pächter für eine kurze Pacht zeit selbst unter sehr ungünstigen Verhält nissen immer noch zahlungsfähig bleibt

größten Ertrag aus ihrem Ungeheuern Grund besitze herauszuschinden, wurde ein dicker Strich gemacht durch die unumstößlichen Gesetze der Bodenwirthschaft. Die Pächter, nur auf kurze Frist des Bodens sicher, führ- teu keme Verbesserung ein, ja nicht einmal einen geregelten Betrieb, sondern trieben nothgedrungen Raubbau. Das Erträgniß des Grundes sank daher selbstverständlich durch eine solche Bewirthschaftung und als die amerikanische Concurrenz die nieder» Getreidepreise brachte, da wurden die Päch

ter auf ganze Landstriche hin zahlungs unfähig. DiePächter nlnßten massenhaft die Pacht- gründe verlassen; sie bildeten nun mitunter Banden, welche mit Mord, Brand und allen erdenklichen Gewaltthaten sich an den Grund- Herren rächeil, indem sie mit Dolch, Re volver uiid Dynamit hantiren, während eine allgemeine Unzufriedenheit schon wie derholt zu Verzweiflungsausbrüchen im gro ßen Maßstabe geführt hat. So herrschen auf der schönen „grünen Insel" schauerliche Zustände. Die Auswanderung

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Der Südtiroler
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Page 1 of 4
Date: 01.09.1924
Physical description: 4
, welche einer fast vollständigen Ent ziehung der Verfügungsfreiheit über Grund und Boden ßeichkommen und eine dauernde, tiefe Entwertung desselben »ach sich ziehen werden. So untersagt Art. 2 jede wie immer beschaffene Bau tätigkeit oder Erdbewegung, ja sogar jeden Holzschlag, ohne Äe auf einem umständlichen und kostspieligen Wege von der Militärbehörde eingeholte Bewilligung und ohne die grund- Ucherlich einzutragende Bedingung, diese Bauten auf belie biges Verlangen wieder abzureißen. Der Art. 6 gibt

bei Ber egnungen den Zuschlag an den Ersteigerer von der gleichen ^nehmigung abhängig macht. Außerdem, und das enthält nebst einem Eingriff ins Privatrecht eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, wird ^ ganze Grund- und Hausbesitz der beständigen Ueberwachung Mch die Militärbehörde ausgeliefert. Grundbesitz und alle daran bestehenden Rechte können ^ der Militärbehörde jederzeit enteignet werden. Alle diesbezüglichen Entscheidungen sind vollkommen willkürlich, denn sie brauchen nicht im geringsten

der Entschädigungen auf den Art. 39 ff des Enteignungsgesetzes verweist und weil überdies dem Eigentümer jede Verfügung über seinen Grund und Boden entzogen ist, selbst die Möglichkeit eines Kaufes in öffentlicher Versteigerung bei freier Konkurrenz aufgehoben erscheint. Es würde zu weit führen, auch nur dte Kapitel des b. Ges. B., des Grundbuchs-Ges., der Exekutionsordnung und aller anderen Gesetze über unbewegliches Gut auzuführen, welche durch ein bloßes Dekret-Gesetz der Regierung, das selbst im Statut

wird; die Geldinstitute und Privatgläubiger, welche den Grundbesitz belehnen und jetzt als Pfand entwertetes Objekt unterstellt finden, werden ihr Kapital künden, ohne daß es dem Schuldner möglich sein wird, andere Gelder geliehen zu erhalten. Die Entwertung von Grund und Bodeu wird demnach auch schwere Folgen im Geldmarkt und 'm Lirewert nach sich ziehen. Für dringende Verbesserungen oder Herstellung wird kein Grundbesitzer mehr Kredit erhalten, wenn er dafür nur etwas unterstellen kann, worüber er selbst nicht frei

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