, um eine. energische Vergeltüngsaktion durchzuführen, trafen anbetrachk der großen Ent- fernnng an der aethiopifchen Grenze ein, als diese bereits von den abessinischen Raubern überschrit ten worden war. Unsere Abteilungen machten an der Grenze Halt. « Widerstand der deutschen Katholiken ! gegen das Sterilisierungsgesetz. Roma, 17. Juli. ! ì Zum Communique des Deutschen Nachrichten-, bureaus, das! Gesetz über Sterilisierung gelte für alle und müssen auf Grund des Konkordats auch von den Katholiken respektiert
in diesem Sinne stellt die vom'Botschafter Japans Im Namen sei ner Regierung abgegebene Erklärung dar. Nach dem er vom. Duce in' Audienz empfangen worden war, erklärte' er auf .Grund, ihm von seiner Re gierung , zugegangenen. Instruktionen formell,^ daß Japan nicht beabsichtige sich in den italienis<y-ae° thiopischen. Konflikt einzumischen und kein politi sches Interesse in Abessinien > habe. Es ist am Platze bei dieser Gelegenheit in Er innerung zu bringen, daß man von gewisser Sei te versucht
,der italienischen Behörden ist voll kommen gerechtfertigt und aus einem zweifachen Grund begreiflich. Die Regierung Romas verfolgt den freien Nachbarstaaten und den mohammedani schen - Stämmen gegenüber, eine durchaus freund liche Politik; der,Grund dafür ist in der. Tatsache zu suchen,, daß Italiesi drei Kylonien, Libyen, Eri trea und Somaliland besitzt, in denen die vorherr- chende Sìeligioy der, Eingeborenen die mohamme- dynische ist. Es, ist. also selbstverständlich, daß die italienische Regierung
, die jede Religion ihrer Un tertanen bisher immer-achtete, sich auch dafür, was in den kleinen mohammedanischen Nachbarstaaten, wie es beim Sultgnyt von Mimma der Fall ist, vorgeht, interessiert und diese vor den Einfällen stärkerer Regierungen, die dqs religiöse Bekennt nis, anderer mißachten, wie es eben die Regierung von.Wdis Abeba tut,/!beschützt. .In der Folge- wird man besser sehen tonnen, wie Aethiopien das Um sichgreifen der mohammedanischen Religion immer zu verhindern suchte. Ein anderer Grund
für den römischen Borbehalt wegen der Annexion des Sul tanates von Gimma ist, daß Italien in jenem Ge biete besondere Interessen hat, die ihm auch durch Verträge zuerkannt svorden sind. Im Jahre 1891 wurde zwischen der englischen und) der italienischen Regierung ein Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen die Trennungslinie der beiden Einflußzonen von einer Geraden bestimmt wurde, die von Chifi- maio ausging und dem 6. nördlichen Parallelkreis bis zum Blauen Nil folgte. Demnach fielen unter den italienischen