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Meraner Zeitung
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Page 3 of 16
Date: 05.01.1896
Physical description: 16
und überschüttete den Damm, infolge dessen der Zug Nr. 11, der abend» 847 Uhr von Innsbruck abgeht eine zweistündige Verspätung erlitt. sAu» dem SitzungS-Protoiolle de» Lande»au»schusseS.) Nachstehend« Temein'e» erhielten die Bewilligung zur Einhebung von Umlagen im Jahre 1896: Klausen 150 Proz. zur Grund-, Eiwerb- und Einkommensteuer. 150 Proz. zur HauS« zin». und HauSklossensteuer, Z0 P?oz. zur Wein-, b0 P.oz. zur FielschverzehruligSstener und 1 fl. Auflage auf Bier; Täufer» (GlurnS) 270 Proz. zur Grund«, 100

Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 100 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Fieber brunn 130 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommen steuer, 90 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Rietz 14S Proz. zur Grund-, 100 Proz. zur Erwerb« und Einkommensteuer, 20 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Matzrhosen 150 Proz. zur Grund-, Erwerb« und Einkommensteuer. 100 Proz. zur HanS» zinS- und HauSklossensteuer; Gnadenwald 17b Proz. zur Grund-, Erwerb» unv Einkommensteuer, 50 Proz

. zur HauSzinS« und HauSklassensteuer; Spieß 1S5 Proz. zur Grund« und Erwerbstener, 125 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer, 15 Proz. zur Wein« und Fleisch« verzehrungSsteuer; Jnzig 250 Proz. zur Grund- 200 Pros, zur Erwerb- und Einkommensteuer, 50 Proz. zur HauSzinS» und HauSkiasseusteuer; Thauer 127 Proz. zur Grund-, Erwerb» und Einkommensteuer, 25 Proz. zur HauSzinS« und Hausklassensteuer; Kitzbühel 135 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 60 Proz. zur HauSzinS- und HauSklossensteuer; Lech

« Aschau 150 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 30 Proz. zur HauSzinS« und HauSklossensteuer; Elmen: Elmen und Klimm 163 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, 84 Proz. zur HauSzinS« und 56 Proz. zur Hausklassensteuer; Dorf Elmen 735 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Einkommensteuer, »93 Proz. zur HauSzinS- und 262 Proz. zur HauS« klassensteuer; Elmen, Klimm und Martina» 66 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, S3 Proz. zur HauSzinS« und 22 Proz. zur HauSklossensteuer; Martina

» 93 Proz. zur Grund«, Erwerb- und Ein» kommensteuer, 31 Proz. zur HauSklossensteuer; Te've 225 Proz. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen« und HauSzinSsteuer, 120 Proz. zur HauSklossensteuer. 40 Proz. zur Aeiu« und FleischverzehrungSsteuer; Cents 450 Proz zur Grund- E-werb- und Einkommensteuer, 200 Proz. z»r HauSzinS- und HauSklossensteuer; Dambel 160 Proz. zur Grund-, Erwerb- und Ein« lommensieuer, Z0 Proz. zur HauSzinS» und Hau»« llossensteuer; Luserna 200 Proz. zur Grund», Erwerb» und Einkommensteuer

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Newspapers & Magazines
Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 05.04.1894
Physical description: 8
wurde die Bewilligung zu Holzverkänfen ertheilt. — Darlehensaufnahmen wurde» der Gemeinde Pettnen und der Fraktion Ronchi (Stdtgd. Ala) im Betrage von je 1000 fl. und der Marktgemeinde Pergine im Betrage von 30 000 fl. bewilliget. — Die Bewilligung znr EinHebung von Gcmeindeznschl '.gen erhielten für das Jahr 1894 uach- benannte Gemeinden: Jochberg 130 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauözinS- nnd HanSclassenstcuer; Pettnen 140 pCt. zu allen directcn Steuern; Prägratten 150

pCt. zur Grundsteuer, 140 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer; Caldonazzo I75pEt. zur Grund-, Erw.- uud Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszinö- und HanSclassenstcuer und zur BerzehrungS- steuer von Fleisch und 30 vEt. zur VerzehrnngSstcner von Wein; Eis 150'pCt. zur Grund-, Erw.- und Ein kommensteuer, 50 pEt. zur HauözinS- und HanSclasseu- steuer; Cunevo 275 pEt. zur Grund-, Erw.- und Ein- kommstener, 150pCt.zurHauSzins- undHanSclassensteuer; Fiaviz (Katastr. Gd.) 200 pEt. zur Grund, Erwerb- nnd

Einkommensteuer, l00 pCr. zur Hauszins- und HauSelassensteuer; Favrio (katastr. Gd) 200 pEt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- uud HauSelassensteuer; Stumiaga (Katastr. Gd.) 250 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 100 pCt. zur Hallszins- und HauSelassen steuer; Vallino (Katastr. Gd.) 300 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pEt. zur HauözinS- und HauSelassensteuer; Grumo 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoiiinieiisteucr, 50 pCt. zur Hauszins

-, und HauSclasscnsteuer; Molosco 150 pCt. zur Grund-, Erw.- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauszinSs'cuer, 20 pCt. zur HanSclassenstcuer; Prv 300 pCt. zur Grund, Erwerb- und Einkommensteuer, 150 pCt. zur HauSzinS- und HauSelassensteuer; Zambana 230 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauözinS- und Hausclasscnstener, 30 pEt. zur Verzchrungöstener von Wein und Fleisch. — Die Ge meinde St. Ulrich erhielt die Bewilligung zur Er höhung der Hundesteuer von 2 fl. auf 3 fl. — Vor behaltlich

der Zustimmung der k. k. Staathalterei wurde die Einhebnng von Genieindezuschlägen pro 1894 be willigt den Gemeinden: Eampo (Katastr. Gd.) 520 pCt. zur Grund, Erwerb und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassenstener; Vigo (Katastr. Gd) 385 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Eiulomiiienstener; 100 pCt. zur HauzinS- und Hausclafscnstcuer; Dasindo (Katast. Gd.) 470 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausclassenstener; Manzano 435 pCt. zur Grund-, Erw

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 8
Date: 15.03.1897
Physical description: 8
Verbreitung wünschen und voraussagen dürfen. Tiroler Landesausschuss. Auszug aus dem Sitzungsprotokolle vom 5. März 1897. Die Gemeinde Meano erhielt die Bewillignng zum Verkaufe von Grundstücken. Der Gemeinde Tartsch wurde die nachträgliche Genehmigung für aufgenoiiime Darlehen von zusammen 1198 fl. ertheilt. — Nach stehende Gemeinden erhielten die Bewilligung zur Eiu- hebuug von Gemcindezuschlägen für 1897 nnd zwar: Tramin 135 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 50 pCt. zur Hauszius

- und HauSclasseu- steuer; Tartsch 200 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Ein kommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und HauS- classensteuer; Lana 6> pCt. zur Grund-, Erwerb-, nnd Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSziuS- und Hauö- classenstener und 25 pCt. zur W.in- und Fleisch- verzehrnngssteuer; Bieberwier 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt^ zur HauszinS- nud Hansclasscnstcncr; Lans 200 p^t. zur Gruud-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzins- und HanSclassen- steuer; Absam 100 pEt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzins- nnd Haus classensteuer und 30 pCt. zur Weinverzchrungssteuer; Lech-Aschau 160 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoinmenstencr, 40 pCt. zur HauSzinS- und Hans el assensteuer; Unterperfuß 150 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer, 5 pCt. zur Hauszius- uud Hausclassenstcuer; Sistrauö 212 pCt. zur Grund-, 75 pCt. zur Erwerb- uud Einkonimensteuer, 20 pCt. zur Hauszius- uud Hausclasseusteuer; Fai 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS

- und Hausclassenstcuer und 30 pCt. zur WciuverzehrungSsteuer; Riva 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Hauszius- und Hausclassensteuer; Tajo 230 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins' und Hausclasseusteuer und 30 pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Sarnonico 115 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 15 PCt. zur HauSzinS- nnd Hausclassen stcuer und 20 PCt. zur Wein- und FleischverzehrungS steuer; Cadine 350 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonimensteuer, 100 pCt

. zur Hauszins- uud Haus classenstcuer uud 50 pCt. zur WeinverzehrungSstencr; Comano 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 200 pCt. zur HauSzins- und Haus classenstcuer; Poja 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer 200 pCt. zur HauSzinS- und Haus classenstcuer; Godeuzo 600 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkonimensteuer. 150 PCt. zur Hauszius- uud Hausclasseusteuer; Priü 30 pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Palü 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 20 pCt

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 04.03.1896
Physical description: 8
Beilage zum „Tiroler Volksblalt' Nr. lk. Boze«. Mittwoch, de« 4. März 189K. Die Abschaffung des Hypothekarcredits aus Grund und Boden. (Fortsetzung) Grund und Kode» ist von der Hypothekar- Verschuldung zu befreie«. Dies vorausgeschickt, halte ich es für angezeigt, schon jetzt in der Generaldebatte meinen an erster Stelle zum Ausdruck gebrachten principiellen Standpunkt zu recht fertigen. Ich war mir nur freilich der Tragweite meiner ersten Resolution wohl bewußt, ich war gefaßt

auf den Widerspruch, der von der linken Seite dagegen wird erhoben werden; es war mir auch klär, daß die Zustimmung zu dieser Resolution den Bruch bedeutet mit der gegenwärtigen Wirthschaftsordnung, den Bruch mit dem Capitalismus, der die Grundlage der gegen wärtigen Wirtschaftsordnung ist, daß sie auch den Bruch bedeutet mit einem Theil der gegenwärtigen Rechtsanschauungen, nämlich mit der Rechtsanschauung über das Verhältnis von unbeweglichem Grund und Boden einerseits und dem beweglichen Gelde anderseits

, was hier zum Ausdruck kommt? Meine erste Resolution ruht auf der Ueber zeugung, daß sich mit der Natur von Grund und Boden und mit der socialen Bestimmung desselben die moderne hypothekarrechtliche Belastung nicht verträgt. Das ist die Frage: Ist diese Behauptung wahr oder nicht? Ist sie wahr, so muß die Resolution durch führbar sein, es wäre denn der Grund und Boden seiner socialen Bestimmung schon derart entfremdet, daß et sie überhaupt nicht mehr findet. Wer das behauptet, gibt zu, daß unsere Gesellschaft

in der Zerrüttung schon so weit vorgeschritten ist, daß sie die Rückkehr zu ge ordneten Zuständen nur mehr über ihre eigenen Trümmer finden wird. 1. Diese Verschuldung ist gegen die HIalur des Wodens. Welches ist der Grund, der für meine Behauptung spricht? Ich ersuche Sie, meine Herren, lassen Sie sich nicht durch die vielleicht etwas trockene Erörterung ab schrecken. Wir wurden ja unlängst auch in ein etwas dürres Gebiet, in das trockene Land des Grundbuches, geführt. So. werden wir auch hier auf das trockene

Gebiet einer ganz kurzen wissenschaftlichen Erörterung geleitet. An die Spitze meines Beweises stelle ich folgende Behauptung: Grund und Boden kommt durch die mo derne hypothekarrechtliche Belastung in eine Verbindung mit dem Gelde, die sich mit der Natur des Bodens nicht verträgt, und zwar deshalb nicht verträgt, weil er von vornherein benachtheiligt ist, und weil dieser Nach theil früher oder später zum Ruin des damit ver bundenen Standes führen muß. Der Beweis, wenn er als richtig erkannt

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Der Burggräfler
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Page 6 of 14
Date: 09.01.1897
Physical description: 14
; Ciago 700% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200% zur Hauszins- und Hausklassensteucr; Lon 800 :< zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; 200% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; Cvlogna-Gavazzo 360% zur Grund-, Erwerb- und Einkemmensteuer, 50% zur Hauszins- und HauSklassensteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Perra 500 % zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; St. Felix 270% zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer. 150

% zur HauSzinS und Hausklassen steuer; Casez 430% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; Calliano 390% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 90 % zur Haus- zins-, 125% zur Hausklassensteuer, 80% zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer und eine Auflage von 1'fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Buch 125% zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 100% zur Hauszins- und Haus- klassensteuer und 10% zur W^in- und Flcisch- verzehrungsstcuer; Schliitirs 150% zur Grund

», Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und HauS klassensteuer und 10% zur Wein- und Fleisch verzehrungssteuer; Spitz 220% zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Haus- klassensteuer und 15% zur Wein und Fleisch verzehrungssteuer; Vorderhornbach 150% zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausklassensteuer; Wolkcnstein 150% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50% zur Haus zins- und HauSklassensteuer und 15% zur Wein- verzehrungSstcuer; Kältern 90% zur Grund- Erwerb-und Einkommensteuer

, 45 % zur Hauszins- und Hausklassensteuer und 12% zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer; St. Johann in Ahrn 100% zur Grund-, 60% zur Erwerb-, Ein kommen-, Hauszins- und Hausklassensteuer und eine Auflage von 3 fl. per Hektoliter Brant- wein; Abtei 153% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 % zur Hauszins und HauS klassensteuer.— Angewiesen wurden aus dem ital.-tirol. Feuerwehrfonde ,2290 fl. an die Feuer wehren und Gemeinden Jtalienischtirols zur Be schaffung von Feuerwehrgeräthen und eine Sub vention

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Volksblatt
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Page 4 of 8
Date: 18.01.1893
Physical description: 8
, Montan und Andogno. — Die Ein« Hebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Schlmig '186 pCt. zur Grundsteuer, Teniberg 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Javre 30u pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>< pCt, zur Hauszins- und Haus- klassenstener und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein; Levico iMarktgemeinde) 30 pCt. zur Verzehrungs steuer von Wein

; Mollaro 298 pCt. zur Grund-, Er werd- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins und Hausklassensteuer; PeUizzano 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; S. Orsola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausklassensteuer, 20 pCt. zur Ver- zehrungsjlcuer von W-in und Fleisch; Segonzano ^j0v pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wem ; Torra 284pEt. zur Grund-, Erwerb

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro1893 bewilligt den Gemeinden: Borghetw Wo pCt^ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100pCt. zur Hauszins-und Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auslage von 1 sl. 70 kr per Hektol. Bier und 5 fl. per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer, 15 » pCt. zur Hausklassenfteuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch

und eine Auslage von Ist. 70 kr. per Hektol. Bier ; Meano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 3'.) pCt. zur Hauszins- und 80 pCt. zur Haus klassenfteuer ; Rouzo 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und Hauszinssteuer und 100 pCt. zur Hausklassenfteuer; Saoue eine Brodtaxe von 1^ pCt.; Segno -!48 pCt. zur Grund-, Erwerb-und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer und 30 pCt. zur Verzehrllugssteuer von Wein und Fleisch. Eingaben puukto Armenunterstützung wurden

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Volksbote
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Page 11 of 12
Date: 19.04.1923
Physical description: 12
. Die Ausdehnung dieser Dekrete bedeutet eine ü»schneidende Verschärfung der Steuerlast für unsere Landwirtschaft; denn die Bodensteuer simsgedchnk auf die neuen Provinzen durch das kgl. Dekret 7tr. 148, 1923. flehe „B.-I.' vom 8. TNärz d. 2.) bleibt weiter aufrecht. Wir besprechen nachstehend kurz di« neuen Ekaoergesthe. A. Die MIvmmerKeuer aus den Bodenertrag. 1. Steuergegenstand. Das kgl. Dekret vom 4. Jänner 1923 Nr. 16 bestim mt im Art. 1: Der tandw. Bodenertrag, welcher vom — den Grund selbst bebauenden

» mit 10% des Ertrages selbst festgesetzt. Der Sah von 10% schließt bereits die Kriegs- ceukstmifkeuere und den Jnvalidenzuschlag ein. Zuschläge zuMmflen der Gemeinden, Provinzen und Handelskammern dürfen keine gemacht wer den. 3. Abgabe der Steurererklärungen. Art. 3: Die Eigentümer, welche ihren Grund selbst bebauen, müssen den von ihnen bezogenen Roh ertrag, die Produkktonokoslen und -Verluste, den mutmaßlichen Pacht- oder Mstetwert, welcher für den Grund im Regime des freien Handels erzielbar wäre, amneldm. Art

wird eine Strche ln der Höhe des vieren Teiles der Steuer auf den Ertrag oder seuen TÄl des Ertrages, welcher verlchwlea-n wurde, echoben. *) Siehe „Bausrnzeitimg' vom 8. Marz. **) Alle Termine fetzen wir so ein, wie sie ach Grund des Ausdehnungsdekretes Nr. 686, 1933, für die neuen Provinzen giftig find. Die Erfassung des laikdwirtschastlichen Boden ertrages durch die Einkommensteuer bildet, wie schon eingangs erwähnt, ein« neu« schwere Be- lastung des Bauernstandes; denn außer der Einkommensteuer bleibt

den diese Tabellen, sobald sie vorliegen, ver öffentlichen und noch eingehend besprechen. B. Die Feststellung des Boden ertrages. Auf. Grund der Art. 3 und. 4 des Dekretes Nr. 16/1923 sind.die Steuerträger verpflichtet, die Steuererklärung bis spätestens 30. Juni 1923 abzugeben. Die näheren Vorschriften für diese Erklärung find in der Durchführungsverordnung vom 12. März, Nr. SOS, enthaften. Nachstehend diese Borschrkften. Art. 1. DK durch Art. 3 und 4 des kgl. Dekretes vom 4. Jänner 1923

s) und g). Das Roherträgnis, der Pachtwert, di« jährlichen Passtvzahlungen und di« Erzeugungskosten werden nach den Bestimmungen der folgenden Artikel er- mittett: Der Rohertrag. Art. 3. Das Roherträgnis nach Buchstabe e) des Art. 2, welches von dem den Grund selbst bewirtschaften den Besitzer erzklt wird, wird dargestellt von: 1. dem Wert der Produkte des Grundstückes, mtt Ausschluß jenes Teiles, welcher zur Ernäh rung des Wehes des Steuerzahlers dient; 3. dem Wert der Erzeugnisse der Viehhallüng. Di« Bewertung

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Dolomiten
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Page 4 of 16
Date: 12.01.1929
Physical description: 16
für den restlichen Zeitraum bewilligt. Ermäßigung der Grundsteuer: Wenn durch Clementarereigniffe (Hagelfckflag, Frost) wenigstens Zweidrittel der Ernte eines Grundstückes vernichtet wurde, kann eine Ermäßigung der Grund steuer bewilligt werden. Es muß jedoch «in diesbezügliches Gesuch innerhalb von 3 0 Tagen vom Tage des Clementarereig- nifses an gerechnet, im Wege der Steuer behörde an die F? nanzintendanz eingebracht werden. In demselben Maße kann bei Elementarereignissen eine teilweise Befreiung

, durch welche sich ein Grund besitzer durch die Bemessung der Grundsteuer beschwert erachten kann. So,z. B. kann ein Grundstück im Kataster noch als Weinberg oder Obstgarten eingetragen sein und die Grundsteuer ist für diese Kuliirrgattung be messen. während das Grundstück derzeit mir mehr eine Wiese ist; oder ein Weinberg oder eine Mese ist durch Uebermurung. durch Erdnstsch zerstört und unproduktiv gewor den. ist jedoch im Kataster noch immer als produktiv eingetragen usw. In diesen Fällen kann der Grundeigen tümer

des in den Grundbesitz angeleg ten Kapitals zusteht, wird durch die Grund st euer, welche «ine Realsteuer ist, besteuert, während der übrige Teil des Er trages, welcher der Arbeitsleistung durch Menschen, Dieh und Maschinen, der Dün gung und Bewässerung des Bodens, der Beistellung der beweglichen Gutsein- richtmrg usw. zugeschrieben wird, der Bodenertagssteuer unterliegt. Die Bodonertragssteuer ist «ine Rich.-Mob.- Steuer der Kat. B mit ermäßigten Steuersätzen, und zwar wird der dem Grund eigentümer zugeschriebene

von 7% unterworfen. Für die Feststellung des Boden ertrages bestehen folgende Bestimmungen: Der Bodenertrag wird nicht nach dem tat sächlichen Ertrag eines Grundstückes fest' gestellt, sondern auf Grund einer allge meinen Ertragstabelle, ähnlich wie der Katastralreinertrag für die Grundsteuer, wie folgt erhoben: Alle Grundstücke sind in der Tabelle nach Kulturort. Bonitätsklasse. Höhenlage und je nachdem, ob sie bewässerbar sind oder nicht, eingeteilt und ist in der Tabelle für jede Kulturart, Bonitätsklasse

. Höhenlage usw.. ferners, je nachdem, ob das Gnoidstück oow arbeitet oder mit Hilfe von anderen Arbeits kräften in eigener Regie bearbeitet oder durch Kolonen bearbeitet wird, der Boden ertrag pro Hektar Grund sowvksi für den Grundeigentümer als auch für den eventuellen Kolonen festgesetzt. Auf Grund dieser allgemeinen Tabelle und auf der im Grundkatäster angegebenen Kulturart. Boni tätsklasse und des Fläckzenmaßes des in Be tracht kommenden Grundstückes wird sodann der Bodenertrag desselben berechnet

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Alpenzeitung
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Page 3 of 6
Date: 20.12.1933
Physical description: 6
an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

nicht dein tatsäch lichen entspricht. Die Ermächtigung der Finanz das Einkommen auf deduktivem Wege festzustellen hat den Zweck, oaß der Steuerträger nicht für eine niedrigere Ziffer eingeschätzt werden kann, als jene die auf analitischem Wege nach Einschätzung auf Grund der Jmmobiiienfteuer. festgestellt wurde. Das Amt hat alfa die Summe des Einkommens, das für Grund und Gebäude in Betracht kommt, fest zustellen und die Gebäude die steuerfrei sind in Betracht zu ziehen. Die Einschätzung für diese ge schielst

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

fer von Grundstücken erfahren, die einen Grund gekauft und darauf ein Haus gebaut haben. Die Vertrage zwischen dem Verkäufer und dem Kau fer des Grundes find in 99 von 100 Fällen erst dann gemacht worden, wenn das Haus schon gebaut war. „Das hat ja schließlich noch Zeit , heißt es immer wieder/ Wenn dann aber spater vom Registeramte die Werterhöhung komm^ in welcher nicht nur der Wert des gekauften Grun des, sondern auch der Wert des Hauses, welches auf dem Grunde gebaut wurde, enthalten

wir im Oktober, besinnt sich der Käufer/ daß ja eigentlich noch der reguläre Kauf vertrag zu machen ist. Man geht zusammen zum Notar und der Kaufvertrag über den Grund wird gemacht. Kaufpreis 5000 Lire und dafür werden auch die Registergebühren bezahlt. Einige Monate nachher kommt vom Negifteramte ein Werter- höhungsavvifo, womit das Registeramt mitteilt, daß der Wert des Kaufes vom Staate nicht nut 5000 Lire, sondern mit 40.000 Lire angenommen wurde und daß daher sür eine Summe von 35.000 Lire

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Lienzer Zeitung
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Page 11 of 16
Date: 08.04.1939
Physical description: 16
. für die Iugendhilse Pg. W o I' f und die Leiter),: der Abteilung „Mutter und Kind, Pgn. Stark erschienen. Pg. Stei ner eröffnete mit der Begrüßung der Er schienenen den Appell und gab einen kur zen Rückblick über die geleistete Arbeit für das WHW. im Kreise Lieng und dankte abschließend allen jenen, die ihre ganzen Kräfte in den Dienst dieses Hilfswerkes ge stellt hatten. Sodann gab Pg. Wolf den Amtswaltern die notwendigen Richtlinien für die durchzuführenden Arbeiten aus Grund der Bestimmungen der NSV

nicht nur die weitere Zersplitterung von Grund und Boden ver hindert, sondern auch die Entstehung von Großgrundbesitz. „Der Großgrundbesitz hat Italien zugrunde gerichtet', klagt schon «in römischer Schriftsteller. Im Mittelalter wurde die volkswirtschaftlich ungünstige Entwicklung vom Großgrundbesitze nur dadurch ausgeglichen, daß die Grundherven den größten Teil ihrer Län dereien nicht selbst bewirtschafteten, sondern als Leihgut den Bauern ausgaben. Diese Leihgüter wurden dann durch die Grund entlastung freies

Vorfahren taten, be vor sich jene beklagenswerte geschichtiliiche Entwicklung vollzog, die aus dem ursprüng lich vollberechtigten Freibauern einen vom Gutsherrn abhängigen Zinsbauern machte. Wie es gekommen ist? In der ersten Zeit nach der Landnahme war Grund und Boden gleichmäßig verteilt. Der Durch schnittsbesitz war die Hube, ein Besitz von der Größe, wie er eben zur Erhaltung einer Bauernfamilie erforderlich ist. Dies war der Odalshof, der aus der Hofstätte, dem Ackerlande und dem gemeinschaftlichen

Nutzungsrecht an der Allmende oder ge meinen Mark, das ist an dem nicht be ackerten Boden, Wald, Alpen und Weiden bestand. Die gleichmäßige Verteilung von Grund und Boden verschwindet aber schon im frühen Mittelalter. Der König, die Großen, insbesonders die Grafen als Gau beamte und die kirchlichen Anstalten, ver einigen große Grundflächen in einer Hand und werden Großgrundbesitzer. Der Groß grundbesitz wirkt aufsaugend. Biete klei nere Grundbesitzer, die nur sine 5)übe ihr Eigen nannten

hatte den Zweck, das sogenannte Bauerlegen zu ver hindern. Die adeligen Ansitze und die Güter, die vom Adel selbst bewirtschaftet wurden, ge nossen ursprünglich Steuerfreiheit. Als unter Maria Theresia auch die grundherr lichen Grundstücke in die Besteuerung ein bezogen wurden, wurde für sie ein beson derer Kataster, der Dominikalkataster, an gelegt. Als weitere Unterart des Grund besitzes sind daher anzuführen: 4.) Die Dominikalgründe. In Tirol ivar seit altersher auch den Bürgern und Bauern gestattet

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Südtiroler Heimat
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Page 5 of 8
Date: 15.06.1927
Physical description: 8
. Anlage C: Privatunterricht int Deutschen: Geheimes dringen des Rundschreiben des Präfekten von Trient vom 27. Novem ber 1927, Nr. II. 471: An die Unterpräfekten von Bozen, Meran, Briren, Bruneck, Cavalese. Im Zusammenhang hiermit kann man die Tatsache erwähnen, daß obwohl es kein allgemeines Gesetz zu geben scheint, das den Tirolern untersagt, aus ihren eigenen Kosten deutsche Schulen zu errichten — die Behörden alle Schulen dieser Art unter drückt zu haben scheinen. Auf Grund der Minoritätenverträge

Paragraph folgendermaßen lautet: „Das durch Option auf Grund der Friedensverträge er worbene Staatsbürgerrecht kann Personen, die sich durch ihre politische Haltung des italienischen Staatsbürgerrechtes unwürdig gezeigt haben, jederzeit entzogen werden.' Tie Artikel des Vertrages von St. Germain, auf Grund deren die italienische Staatsangehörigkeit erworben werden kann, sind in Anlage S und der Fußnote a wiedergegeben. Diese Artikel sehen drei Arten vor, auf die diese Staatsangehörigkeit -erworben

werden kann: 1. Ipso facto: a) Auf Grund des Artikels 70 begrenzt durch Artikel 71; b) auf Grund des Artikels 77. 2. Mit Einwilligung der italienischen Autoritäten auf Grund Der Artikel 72 und 73. 3 . Durch Option auf Grund der Artikel 78 und 80. Es ist klar, daß, wenn die Einwilligung der italienischen 'Behörden für Kategorie 2 notwendig ist, dies für die anderen! Kategorien nicht zutrifft. Nichtsdestoweniger sind durch ein Dekret vom 30. Dezember 1920 <Nr. 1890), die Kategorien 1 b, 2 und 3 als Optanten klassi

Staaten finden in der vollkommenen Unabhängigkeit dieser anderen Staaten in Anbetracht dieser Ungleichheit einen Grund tiefster Unzufriedenheit * ' 2. Nur Ratsmitglieder können die Minderheitensache zwin gend vor den Völkerbund bringen. Der Völkerbund ist durch poli- tlsche Hintergründe bei der Behandlung beeinflußt F 3. Die Verhandlung ist einseitig (unilaterale). Der Völkerbund kann zur Errichtung über den Tatbestand die „nützlich erscheinen den Maßnahmen treffen, aber die Beteiligten haben kem

eines Uebereinkommens üb.r die Gefangenenbehandlung waren von der englischen De legation in einem 'noch« nicht besprechungsreifen Entwurf vorgelegt, der u. a. „Mm mindesten' fordert für alle zivilisierten Länder, daß jeder Gefangene das Anrecht aus baldige, öffentliche Gerichtsverhandlung hat und ihm das Recht der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt M- gestanden werden muß. ' ! Befragt, ob das italienische Gesetz, auf Grund dessen Noldin und Riedl im Verwaltungsverfahren Mr Depor tation vorurteilt wurden

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 10
Date: 21.03.1896
Physical description: 10
erhielten nachstehende Gemeinden: Roncone 3<>0 pCt. znr Grnnd-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteucr; Canezza 250 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkommensteuer, 250 pCt. zur Hanszins- und Hausclassensteucr und 30 pCt. znr Weinverzehrnngs- stener; Nomarzollo 150 pCt. zur Grnnd-, Erwerb- und Einkoin»icnstc»er, 100 pCt. znr HauszinS- und HanSclassenstencr und 100 pCt. zur Fleischverzchrungs- stener; TerreS 15« > pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkominenstener, 15 vEt

. zur HauSzinS^ und Haus classensteucr und 15 pCt. zur WeinvcrzehrnngSftcucr; Siror 150 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 150 pCt. zur HauszinS- und Haus classensteucr; Brcfimo 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 50 pEt. zur HauszinS- und Hausclassensteucr und 100 pCt. zur Hausiersteuer; Trambillcno 250 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Ein- lommcnstcuer, 20 pCt. zur HauSzinS-, und Hans- llasscnstcucr und 15 pCt. zur Wein- und Fleisch- vcrzchrniigsstcucr; Ravina Folas 200 pEt. zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10 pCt. zur Haus zins- uud Hausclassensteucr; Predazzo 100 pEt. zur Grund-, Erwerb- und ^intomiiiensteucr, 25 pCt. znr HauszinS- und HanSclassenstencr nnd 15 pEt. zur Wein- und FlcischvcrzchrungSstcncr; Flavon 225 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pEt. zur Hauszins- nnd Hauöclasseusteuer und l8pCt. zur Wein- und Fleischvcrzchrungöstcuer; Ehenbichl 150 pEt. znr Grund-, Erwerb- und Einkominenstener, 100 pEt. zur HauszinS- und Hansclassensteuer; Hopfgartcu

i. Defs. 308 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkom mensteuer, 226 pCl. zur HauöziuS- und HanSclasscn- sicuer; Lichicnberg 200 pCt. zur ^ruud-, 50 pEt. zur Erwcrb- uud Einkommensteuer, 25 pEt. zur HauSzinS- uud HauSclasscnstcuer und außerdem iioch außerordentliche Umlagen zum SchnlhauSbau ^--t. Wiartin i. Ennebcrg 140 pEt. zur Grund-. 30pCt. znr Erwcrb- nnd Einkominenstener und I0pCt. zur HauSzinS- und Hansclassensteuer; UnterinaiS eine Zlnslage von 1 fl. 50 kr. per Hektoliter Bier. Vor behaltlich

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Volksblatt
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Page 5 of 10
Date: 19.12.1896
Physical description: 10
. Die Stadtgemeinde Riva erhielt die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens von 11.000 fl., theils zur Schuldencönvertierung, theils zur Bestreitung der Kosten der elektrischen Anlage am Tonale-Bache. — Nach stehende Gemeinden erhielten die ^Bewilligung zur Ein Hebung von iGemeindezuschlägen für 1897 und zwar: Faver 400 pCt. zurMrund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 250 pCt. zur Hauszins- und HaüSelassensteuer; Ranzo 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 300 pCt. zur Hauszins-und HauSclassensteuer

; Seravalle 150 pCt. zur Grund-, Erwerb' und Ein kommensteuer, 25 pCt. zur HauSzins-und HauSclassen steuer, 50 pCt. zur Weinverzehrungssteuer, eine Auflage von 1 fl. per Hektoliter Bier und »eine Auflage von 5 fl. per Hektoliter Brantwein; Moena 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Ronchi 325 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt. zur Hauszins- und 50 pCt. zur Hausclassensteuer; Brand berg 110 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen

-, HauSzins- und HauSclassensteuer; Heinzenberg 140 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, HauszinS- und HauSclassensteuer; Steeg 180 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer; Schlinig 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 30 pCt. zur HauSzins- und HauSclassensteuer; FwaS 130 pCt. zur Grund-, 50 pCt. Erwerbsteuer und 20 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer; Klausen 150 pCt. zur Grund-, Erwerb-,^Einkommen-, Hauszins- und Hausclassensteuer und 30 pCt

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 07.06.1933
Physical description: 8
diefenl Datum säht 13 Mter hinunter.' 'Durch'HeR.'Etü'rz hat nicht benützt àdeii'können, da die GeltUngs-' der Lenker des Autos, Herr Tresk, verschiedene ' daüer auf Grund dieses Dgtüins berechnet schwere Verletzungen erlitten, an deren Folgen wird. - ' 3. Verlängerung der Geltungsdauer. - Geltungsdauer des Heftes, kann vor ihrem Ab lauf bei jeder Station oder Agentur de? Staatsbahnen um höchstens die gleiche Anzahl von Tagen verlängert werden; hierfür >lt ein Zuschlag in Höhe von 2 Prozent

des Preises des auf Grund von' Abschnitt Nr. 1 gelostm Fahrscheines für jeden Tag, mindestens jedoch 10 Prozent/ zu zahlen. Als äußerster Zeitpunkt für die Verlängerung gilt in jedem Fall: a) bei 10 Tage gültigen Fahrkarten der 12. April 1934; ' . b) bei 2V Tage gültigen Fahrkarten der 22. April 193^: ' c) bei 30 Tage gültigen Fahrkarten der 2. Mai 1934. ' ^ , - > - . - ' Weiin die Reise ieils ipit der Bahn/teils mit dem Schiff untèriiontt'neii »vkrd5' àv dèl'ì'Zu- schlag für die Verlängerung

nur auf den Preis der Bahnfahrt erhobt. Die- Verlängerung der Schissskarte muß bei der,betreffenden..Schissahrtsgesellschast beantragt werden. - - , ' , , ,/ '' . Die Rückreise mit -dem Schiff,kann innerhalb 30 Tagen nach der Ausstellung des Fahrscheins angetreten werden; die Verlängerung der .Schiffskarte ist also nur dann, erforderlich,.wenn infolge der Verlängerungder Geltungsdauer dys .CisenbàlìnsàhrjchèWs.. diese,,Frist sicher- Dritten .wird. . ' ,^. A / Geltungsdauer der Fahrkarlen. Die auf Grund

, der Abschnitte Nr. 1. bis 7 ausgestellten Fahrkarten haben dieselbe Geltungsdauer, wie das, Hest. Die Verlängerung der .Geltungs dauer^ des Heftes bewirkt infolgedessen auch die Verlängerung der Fahrkarten^ Wenn, die Gel tungsdauer während der Reise o bläust, kann diese bis zu dem auf der Fahrkarte angegebenen Bestimmungsort fortgesetzt' werden, doch ver liert der Reisende dann das etlvàìge Anrecht auf' Fahrtunterbrechungen' und auf Benützung weiterer Abschnitte. . / ' - ' ' Die auf ''Grund- des 'Abschnittes

Nr. 6 aus gestelltes Fahrkarten Menhir die Hinreise am Mg vot^ Abfahrt des Sonderzuges und am Abfahrtstage selbst, und für die Rückreise inner halb der Geltungsdauer-des Heftes. 6. Aahrlunkrbrechungen; . / a) Die auf Grund des Abschnittes i aus gestellte Rückfahrkarte über eine Gesamtstcecke (für Hin- und Rückreise) unter ^66 Km. und die auf Grund des Abschnittes 3 ausgestellte Fahrkarte' berechtige» nicht zu Fahrtunterbre chungen. ' b) Die auf Grund des Abschnittes 1 ausg» stellte Rückfahrkarte

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 08.03.1895
Physical description: 4
für Gebäude und Mobilien zusammen 228 fl. 5 kr. Der Gemeinde Cognola wurde die Bewilligung ertheilt, 21V Perzent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer einznheben und IM Perzent zur Hauszins- und HauSklassensteuer. Die Gemeinde Dardine erhielt unter Vorbehalt der Zustimmung seitens der k. k. Stalthalterei die Bewilligung, 571 Perzent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer neben 100 Perzent zur Gebäudesteuer cinheben zi dürfen. Der Gemeinde Selemo wurde die Bewilli- gung ertheilt, 180 Perzent zur Grund

-, Erwerb- und Einkommensteuer cinzuheben und 150 Perzent zur Hauszins- und Haiisklasseiistcuer. Die Gemeinde Brione erhielt die Genehmigung, 300 Perzent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer einzn heben und 25 Perzent auf Wein und Fleisch. Für dir Gemeinde Stanz wurde die EinHebung von 300 Perzent zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer bewilligt. Die Gemeine NamSberg erhielt die Be willigung 125 Perzent zu allen direkten Steuern einzuleben. Der Gemeinde Stilfs wurde die Be- williaung zur Einhebung

von 220 Perzent zur Grund , Erwerb- und Einkommensteuer und von 110 Prozent zur Hausklaflensteuer ertheilt. Die Ge meinde Chienis erhilt die Bewilligung, vorbehaltlich der Genehmigung der k. k. Statthalterei 600 Perzent nr Grund-, Erwerb-, Einkommen- und Hauszins- stcuer einHeben zu dürfen. Der Gemeinde Ranzo wurde die EinHebung von 500 Pcrzent zur Grund-, Erwerb-, Einkommen- und HanSzinssteuer und 250 Perzenl zur HauSklassensteuer bewilligt. Die Ge meinde Gramais erhielt die Bewilligung

zur Ein hebung von 500 Pcrzent zur Grundsteuer und 300 Perzeiu zur Hausklaffensteuer. Der Gemeinde Pfaff- lar wurde die Bewilligung ertheilt, 200 Perzent zur Grund und Erwerbsteuer und 140 Perzent zur Hauszins- und Hausklafsensteucr eiuzuheben. An Krankenverpstegskosten wurde für das Spital in Innsbruck der Betrag von 3577 fl., an Lerpflegs- kosten für Zwänglinge wurde der Betrag von 4624 fl. 66 kr., und an Schubkosten wurden 103 fl. 33'/, kr. angewiesen. Straßcnangelegcnheiten wurden zwei erledigt nnd

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Der Bote für Tirol
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Page 4 of 4
Date: 31.07.1849
Physical description: 4
. Eine Behausung mit Hofstatt, Stadel und Stallung. Lit. U. Ein Baumgartcn ein V- Tagmahd und 42 Klaftern. Lit. <ü. Ein Frühgarrel von 9 Klaftern. Hievon gibt man zur St. Lorenzen-Kirche in WattenS jährlich 15 kr. T.W. Grundzins. Kat. Nr. 222 Lit. Ein Stück Wechselgrund in den alten Wattner-Einsängen rcn 1' 5 Jauch, worcn man Zitl. Herrn Grasen r. Trapp 6 kr. T.W. Grund- und 2 kr. nachgehenden Zins zu entrichten und den Sluzaun zu er halten hat. Kat. Nr. 224. Vier Hclztheile in der Heimwaldung gemeinschaftlich

mit einer andern Partei. Kat. Nr. 225. Vier Hclztheile in der Hochwaldung, ebenfalls gemeinschaftlich mit einer andern Partei. Kat. Nr. 652. Eine Ackerstatt im Watinerseld rcn 765 Klaftern, wcrcn man der St. Lcrenzen-Kirche in Wartens 4 kr., und die 30ste Garbe Zehent dem Psarr- widum zu Kclsaß zu geben hat. Kat. Nr. 651 Lit. Ein Stück Grund, das Läm- merwieSl genannt, rcn 166 Klaftern. Lir. 1i. Ein Stück im Aufeld, das Kalchackerl hei ßend, rcn 379'/- Klaftern, rcn welch' zwei Stücken man dem Schlosse Hauzenheim

jährlich 42 kr. T.W. Grund- und 3 kr. ZheilzinS, dann 1 Star Hafer und dem Psarr- widum in Kolsäß die 30ste Garbe Zehent zu entrichten hat. Kat. Nr. 383. Ein Stück Grund in der Wattner- Au rcn Jauch und 153 Klaftern, dem Hcfbauamte mit jährlich 6 kr. T.W. grundzinspflichtig. Kat. Z!r. 302 Lit. IZ. Ein Stück Grund, da« Läm- menviesl genannt, rcn 180 Klaftern, welches der St. Lcrenzenürche in WattenS grundrechtbar ist, und dem Lehen- träger 2 kr. Grund- und 1 kr. Theilzins zu geben hat. Kat. Nr. 301 Lit

. Nr. IS7Z Zur Durchführung der durch das a. h. Patent v«w September 1848 ausgesprochenen Gsfichsters»f>ig Ez-«? lastung alles Grund und Bodens, so wie zur künftigen Er mittlung der den bisherigen Bezugsberechtigten zugesicherten billigen Entschädigung auf Grund des a. h. Patent« »c« 4. März 1849 für das Kronland Tirol und Vorarlberg werden eigene Kommissionen im Lande aufgestellt werden, deren Wirkungskreis bekannt gemacht werden wird. Eine der wichtigsten Vorarbeiten zur Ausführung der oben bemerkte

ihrer auf Grund und Boden lastenden Bezüge chne Ausnahme unverzüglich anher zu überreichen, und dabei sich nach cbiger Vorschrift Lit. s. l>. c. und <1. zu benehmen. K. K. Landgericht Schlanders, am 21. Juni 1849. Aigner, Landrichter. VersteigerungS-Edikt. Nr. 1451 Im ErckutionSwege wider die Schwestern Juliaxia unh Nolhburga Trclf rcn Götzens wegen 184 fl. N.W. nebst Zins und Kcstcn werden aus Anlangen des k. k. Dikasterial- Advckaten Herrn Dr. Schuster, als vxolkc»-Vertreter der Ulrich Schneider'schen

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Bozner Zeitung
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Page 2 of 6
Date: 04.12.1877
Physical description: 6
. die Berthcilung von 10 Millionen Mark zu ge nehmigen und die Beschlußfassung über eine weitere Verkeilung zunächst vorzubehalten. Auch erfolgte eine auf einmal die Ausmesser und sogen: „Hier wollen wir unsere Eisenbahn bauen und diesen Weidegrund und diesen Acker und diesen Garten mußt du uns dazu geben!' — .Nein,' jagst du, „der ist meinen Voreltern nicht seil ge wesen und ist auch mir nicht feil.' — „Wir bieten dir dafür diese oder diese Summe/' sagt der Ingenieur, „dann alier mußt du uns den Grund abtreten

und der eventuellen Vertheidigung derselben auszusprechen. Der selbe habe sich deßhalb entschlossen die beiden Kammer präsidenten zu sich zu berufen, um ihnen zu sagen, „daß alle Besorgnisse dieser Art ohne Grund seien und daß die Nationalvertretung keine Gefahr laufe.' Es war heute seit dem 16. Mai das erstemal, daß der Marschall Herrn Er6vy gesprochen hat. Man knüpft an diese Konferenzen natürlich weitgehende Hoffnungen in Bezug auf eine nahe Ausgleichung und kündigt bereits ein Abkommen dahin

an, daß man einerseits sich zur Verwilligung des Budgets und andererseits zur Berufung eine» Ministeriums der Mehrheit bereit erkläre. ihr reden, was ihr wollt, was mein ist, ist mein, und ich geb' meinen Grund nicht her. Ich laß' mein Haus nicht niederreißen, in dem meine Voreltern gelebt haben; ich will sterben in dem Haus, in welchem meine Voreltern gestor ben sind.' Aber die Eisenbahn ist so tracirt, daß dieses Stück Grund gar nicht zu umgehen ist und just, wo des Schotterhanns Haus steht, muß die Bahn darüber

verlangt ihr eigent lich sür dieses armselige Anwesen, das kaum zehn Klaf ter in der Breite hat?' Da nimmt der Hanns den Mund voll und sagt; «Sech zehntausend Gulden.' — Gut, denkt sich der Ingenieur, bei sechzehntausend Gulden hört seine Pietät auf. Die Bahn hier geht auf einem Damm. Was kostet eine Brücke über Haus und Grund des Schotterhanns ? — Höchstens neuntausend Gul den. — Schön, hier wird eine eiserne Brücke gebaut und der Hanns kann im Hause seiner Vorfahren leben und sterben. Nach wenigen

Monaten braust über daS Dach des Schotterhanns das Lokomotiv dahin. Der Hanns starrt das schwarze Ungeheuer drohend an. Es Pfeift aus ihn. Der Hanns will Proceß führen; die Doktoren weisen ihn ab, die Leute lachen ihn aus. Grund und Boden ge hört ihm, aber nicht der Raum über seinem Giebel. Um tausend Gulden möchte er nun das Anwesen unter der Brücke verkaufen. Er findet keinen Käufer. Er wird wahnsinnig und stirbt — wie er's stets gewünscht hatte — im Hause seiner Vorfahren. Oesterreichischer

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Bozner Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 10.10.1924
Physical description: 8
- Dr. Ed. Clemenz. Eine neue Steuer. Mit der Beilage F zum kgl. Dekrete vom 11. Zänner 1923, Nr. 148, wurde auf die neuen Pro vinzen die sog. Ergänzungssteuer (Jmposta comple- mentare sul reddito) ausgedehnt, die bei uns das er stemal im Jahre 1924 zur Vorschreibung gelangt. Während das frühere italienische Steuersystem nur Ertragssteuern kannte, das heißt, das Einkommen an den Quellen (Grund-, Haus-, Kapitalbesitz, Ge werbe, Erwerbstätigkeit usw.) ersaßt hat, ohne auf die personlichen Verhältnisse desjenigen

ist. In den „Mitteilungen der Bozner Handelskam mer' Nr. 9 wird darüber berichtet:. A. Die Ergänzungssteuer des Jahres 1924. W e r ist st eu er p s l i ch t i g? Alle physischen und juristischen Personen (Han delsfirmen), deren Gesamteinkommen, wie es in den Haupt- und Ergänzungssteuerrollen (Grund-, Gebäude-, Ricchezza Mobile und Steuerrolle) des Jahres 1924 eingetragen ist, zusammengenommen 10.000 Lire übersteigt. Auf die Aenderungen des Einkommens während des Jahres 1924 wird keine Rücksicht genommen. Die Einkommen

in den Steuerrol len eingetragen sind, bei den Steueramtern (Usfici distrettuali delle imposte) ihres Wohnsitzes anmel den. Die Anmeldungssormulare werden kostenlos von den Steuerämtern ausgegeben. Jene Personen, auf deren Grund- und Hausbesitz grundbücherlich eingetragene Hypotheken lasten, müssen, um sich das unten erwähnte Abzugsrecht zu wahren, inner halb 60 Tagen nach Einreichung des Bekenntnisses zur Ergänzungssteuer dem Steueramte den Bestand der Hypothekensorderung, ihre grundbücherliche Ein tragung

Ergänzungssteuer vom 1. Jänner 1925 an immer auf Grund des Einkommens des vorausgegangenen Jahres berechnet. Daher bildet das Gesamteinkom men des Jahres 1924 die Grundlage für die Berech nung der Ergänzungssteuer sowohl des Jahres 1924 wie jener des Jahres 1925. 6. Abzüge von der Steuergrundlage sind bei der neuen Ergänzuugssteuer in weiterem Maße zuge lassen. Wahrend für das Jahr 1924, wie oben dar gelegt, nur die Hypothekarzinsen eine Abzugspost bilden, gestattet das neue Gesetz außerdem noch den Abzug

der mit der Hervorbringung der einzelnen Einkünfte des Jahres verbundenen Spesen und Verluste, die nicht schon bei Festsetzung der Berech- nungsgrundlage für die einzelnen Spezialsteuern (Grund-, Gebaudesteuer, Ricchezza Mobile) abgezo gen werden durften, ferner der Steuern und Ge bühren jeder Art. die an Staat, Provinz. Gemein den oder andere Körperschaften zu leisten sind, dann die Pensionsabzüge und die Lebensversicherungs prämien, die der Steuerträger für sich und für die im gemeinsamen Haushalte lebenden

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Alpenzeitung
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Page 6 of 8
Date: 30.12.1934
Physical description: 8
nicht an, daß wir in den folgenden Ausführungen große Neuigkeiten bringen. Desungeachtet wollen wir die Lage des Schnitzerhandwerkes einer eingehende ren Betrachtung unterziehen, und zwar ans Grund der Beobachtungen, die wir Gelegenheit hatten, in den letzten drei Jahren zu machen. Typische Erzeugnisse. Die typischen Erzeugnisse der Schnitzereien von Gardena kann man in drei Kategorien einteilen, und zwar 1. religiöse Skulpturen; 2. profane Skulp turen und 3. humoristische Figuren, Karikaturen und Spielzeuge. Die zwei

der „Agenzia di Roma' betrug die Anbaufläche für Zuckerrüben Heuer 85.S0V Hektar, welche insgesamt 26 Millionen Zent ner Zuckerrüben erbrachten. Der durchschnittliche Zuckergehalt beträgt 14.60 Tonnen. Die Durch schnittsernte pro Hektar ergab 304 Zentner. Heuer wurden 60.009 Hektar mit inländischem Zuckerrü benfamen und 35.000 Hektar mit Samen aus dem Ausland besät. Auf Grund der Durchschnittserträge der letzten Jahre bei einer Anbaufläche von rund 85.000 Hektar wurde die Zuteilung an die Fabri ken

be- 'aßt. Wie bekannt, ist die Vereinigung der Genos- enschaften zur Urbarmachung in das fascistische nstitut zur gänzlichen Urbarmachung umgewan delt worden und hat den Hauptzweck durch finan zielle Operationen, die vom Staate garantiert sind — die Erwerbung des Besitzes, die Verwertung von Grund und Boden zur Urbarmachung, begro. Schaffung des bäuerlichen Kleinbesitzes durchzufüh ren. Wir sogen damit aber nicht, daß dies der al leinige Endzweck des genannten Institutes sei, das selbe

hat auf dem gesamten Gebiet der Landwirt schaft seine Tätigkeit zu entfalten und sichert seine Unterstützung an die in Betracht kommenden Kör perschaften, sowie für die landwirtschaftliche Um wandlung und Verwertung von Grund und Bo den. Der triunrphale Einzug des Kleinbesitzes in die Gesetzgebung der Urbarmachung bildet aber si cherlich die größte Eigenart dieser Gesetzesreform. Bisher hat sich die Frage des Kleinbesitzes nicht allzusehr einer „guten Presse' in ihre Behandlung erfreut. Wenn man auck

in technischer Hinsicht mit dem Fortschritte der Zeit nicht Schritt zu halten. Andere wieder glauben, daß der Geist des Haders und Streites zwischen den Nachbarn rege wird und der Grund und Boden'nichts anderes als ein Streitobjekt für die Advokaten darstellt. Diese und andere Anklagen gehören dem heutigen Zeitgeist entsprechend wohl in das Museum des alten Italiens. Der Kleinbesitz hat, ehrlich gesagt, diese Kritiken nie verdient und oerdient sie am wenigsten heute. Es wird notwen dig sein, daß das eingangs

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 21.11.1935
Physical description: 6
abhängigen Organisationen. Die Vertrauensleute berichteten ausführlich über Stand und Tätigkeit der Organisationen, nament lich auf dem Gebiete der Unterstützung. Der Ver bandsekretär erteilte Weisungen für das weitere Wirken und besonders hinsichtlich des Widerstan des gegen die Sanktionen. » Disziplinarmaßnahmen. Der Verbandsekretär hat auf Grund der ihm tatutenmäßig zustehenden Befugnisse den Fasci- ten Spagolla Carlo vorläufig jeder Parteitätig- !eit enthoben und der Disziplinarkommission über- tellt

, daß das Interesse der Behörden für die Tätigkeit der Reichsversicherungsanstalt dem Umstände zuzu schreiben sei, daß das Institut unter der Aegide des Staates und mit Garantie des Staatsschatzes wirkt. Das Institut, eines der wenigen, die von den früheren Regierungen auf gesunder Grund lage errichtet worden sind, erfuhr seine bedeutend ste Förderung und Entwicklung unter sadistischem Regime. Seit 1922 bis auf heute ist die Anstalt gründlich reformiert und mit hoher sozialer Ziel setzung ausgebaut worden

Badia gebürtig und hat vor kurzem seinen Namen von Pisching in Salesi ge ändert, war bei den Jungsascisten und ist jetzt ein begeisterter und disziplinierter Soldat. Gleich zu Anfang der Operationen schrieb er sei> nem Vater, ob er während dem Besuch des Duce in Bolzano war und ob er an der Versammlung vom 2. Oktober teilgenommen habe. Kürzlich schrieb er unter anderem an seine Eltern: „Ihr schreibt mir, daß mein'. Vetter Adolf einrücken mußte. Ich habe keinen Grund, ihn zu bedauern

der anderen Ge- chäfte nicht gestattet. Ausgenommen von vor- tehender Geschäftszeit sind auch die Reisebüros u. die Papiergeschäste nur für den Verkauf von An sichtskarten. Hc>tel»Gutschewe Der fascistiche Verband der Keusleute teilt mit: Auf Grund höherer Verfügungen werden alle Hoteliers gewarnt, Gutscheine, welche von Privat agenturen ausgestellt sind, anzunehmen. Einzig und allein die von der „Federazione Nazionale Fascista Alberghi e Turismo' ausgestellten Gut scheine sind gültig. Es wird weiters aufmerksam

der Neuelte Krieos. bericht „Von Adua nach Aksum' NMswZrtschaMches Neuregelung der Aus- und Einfuhr. Mit 18. November sind die neuen Verfügung n des Hnanzmlnlsteriums in Kraft getreten, ià lich zum Teil auf die Durchführung des Dekretgesekes vom 3. November (Gazz. Uff. v. II. November) beziehen und mit welchen die Einfuhr folgen dermaßen neugeregelt wurde: a) Waren, deren Einfuhr nur auf Grund einer Lizenz des Finanzministeriums gestattet ist. Diese Waren sind in d?r Tabelle A zum Ministerial- dekret

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Alpenzeitung
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Date: 14.06.1940
Physical description: 4
auf die Beru- ung sein, ihren tätigen Beitrag im Rah en der Zivilmobilisierung geben zu ürfen. Schon in den früheren Kriegen haben ie italienischen Frauen Wertvolles ge eistet jetzt aber bedeutet die Einreihung n die Ordnung, der alle Tätigkeitsge- iete unterstehen, einen besonderen Grund erhöhter Leistungsfähigkeit. In dieser Anordnung ist Platz für alle, nach den meiligen Fähigkeiten u^nd. Möglichkeiten. Von den intellektuellen Arbeiten jener, ie auf Grund von Studientiteln und be- onderen Fähigkeiten

, können sich um die Zu weisung einer anderen Arbeit bewerben, ihrer kulturellen und physischen Vor bereitung besser entspricht, nach voraus gegangener Feststellung der Stichhaltig keit der angeführten Griinde. Die Disziplin der Kriegsorganisation sieh! die Verwertung der Arbeitskraft aller vor, inbegriffen jener, die aus ir gendeinem Grund vom Militärdienst enthoben sind. Die Militärbehörde, die auch Militärpersonen zum Zivildienst à.-dern kann, je nach den Berufen und Handwerken, die von den Staatsbür gern ausgeübt

werden, kann auch jene Zim-personen zeitweilig oder permanent unersetzbar erklären, die auf Grund ihrer besonderen Zuständigkeit durch die Fort setzung ihrer bisherigen Tätigkeit von grvizerem Nutzen für die Nation sind. Von den rund 2.200.000 jungen Leu ten. die sür die Dienstleistungen der Zi vilmobilisierung geeignet sind, werden zirka 300.000 von diesen Aufgaben in Anspruch genommen werden, während 1.M.000 in der Industrie und in der Landwirtschaft verwendet werden, zum striai- der zu den Waffen Einberufenen. Lei

und eine Geldbuße von 2000 bis 10.000 Lire ist vorgesehen, wenn die Tat durch'Fahrlässigkeit geschieht. Jedenfalls aber werden solche Versuche gar nicht vorkommen, denn für die Ita liener Mussolinis bedeutet die Erfüllung der Pflichten gegen das Vaterland einen Grund zu höchstem Stolz. Ein Handkoffer verschwunden Am gestrigen Abend lieh ein Passant am Eingang des Dopclavorr in der Via Dodirivüle einen Hairdkofser stehen, wäh rend er sich sür einige Minuten im Lo kale aushielt. Als er fortging, mar der Koffer

eingegangen ist. Es empfiehlt sich, den Antrag als eingeschriebenen Brief mit Rückschein abzusenden. Die Uebertragung erfolgt auf Grund des Standes der Polizze zur Zeit des Antrages auf Uebertragung durch Um siedlung der Versicherungsleistungen und der Versicherungsprämie 'in NM zum fe sten Umrechnungskurs von L. 4.Z6 - RM. Allfällige auf den Polizze» lastende Darlehen werden ebenfall? zum festen Kurse von L. 4.50 - 1.—, RM umge wandelt. Der Abwanderet hat vor allem die ob- gen te Frist zu beachten

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