Seite 6 „Tiroler Volksblatt' 14. April 1897 nähere Umgebung von Bozen-Gries auszudehnen, so dass Besuchern des Festes, welchen in der Stadt selbst kein Logis verschafft werden sollte, aus bequeme Weise im Umkreise von Bozen * Gries Unterkunst bekommen. Das Wohnungs - Comite wird in den letzten Tagen vor dem Feste ein permanentes Bureau ausschlagen und dortselbst die Wohnungs-Vermittlung durchführen Immerhin erscheint es, wegen des in den letzten Tagen zu erwarteten Andranges angezeigt
: Stadtmagistrat Brixen, Gemeindevorstehung Gries, Touristenclub Section Bozen, CarlScherer, Kaufmann in Bozen, Heinrich Proßliner, Rösselwirt in Kastelruth. A. Elmenreich, Besitzer des Hotels „Kaiserhof' in Meran, I. F. Mayr, Gasthofbesitzer in Lienz und Amlach, Rosa Maendl, Besitzerin der Pension Maendlhof in Obermais, I. M. Sold er er, Kaufmann in Waid- bruck, A. Herlischka, Besitzer des Etablissements „Forsterbräu' in Meran, Ernst Weger, Weingroß händler in Bozen, Firma Kirchebner, Weingutsbesitzer
und Weingroßhandlung in Bozen, Alexander Koch, Besitzer der Pension Waldsacker in Bahrn bei Brixen, Therese Archauer, Besitzerin des Etablissements „Sonnenhof' in Gries. Der Beitritt weiterer Fremden verkehrsinteressenten Teutsch-Südtirols zum Landes verbände ist wohl noch zu erwarten und für dieselben umso empfehlenswerther als über dieselben nentgeltlich Auskunft ertheilt wird und Prospecte, Rectamen und Broschüren für Verbandsmitglieder von ten beiden Buleaus des Landesverbandes in Innsbruck und Bozen kostenlos
aufgelegt und verschickt werden. Hundebann. Nachdem am 22. März ds. Js. aus der Talferbrücke in Bozen ein aus Quirein stam mender, wuthverdächtiger Hund betreten wurde, hat die Bezirkshauptmannschaft auf Grund der Vollzugs vorschrift zum § 35 des allgemeinen Thierstuchengesetzes den Hundebann über die Gemeinden Gries und Zwölfmalgreien mit Ausnahme von Kollern verhängt und sind demnach alle Hunde entweder an die Kette zu legen, mit einem sicheren Maulkorbe zu versehen, oder an der Leine zu führen
, dass das Gesammtflächenmaß des als Weinbau eingeschätzten Areales in den 3 in Betracht gezogenen italienischen Gemeinden Mezzolombardo, Trient, Matta- rello, Gardolo, Calliano, Jsera, Mori und Riva nur 832 Joch beträgt, also um 89 Joch weniger, als in der einzigen Gemeinde Gries mit 971 Joch Weinbau. Die Vertheilung des Flächenmaßes nach Procenten aus die einzelnen Bonitätsclassen erweist sich im Großen und Ganzen als ziemlich gleichmäßig, aber jedenfalls nicht zum Nachtheile der italienischen