spricht sich die Kammer deswegen ablehnend aus, weil der Gesetzent wurf gegen den unlautern Wettbewerb hier auch aus reiche und weil die angesetzten Strafsätze geradezu drakonische wären. — Bezüglich der Anträge für den nächsten Weltpostkongreß in Rom wird der Präsident beauftragt, das Nötige zu veranlassen. — Das letzte abverlangte Gutachten über beantragte weitere Begünstigungen im Detailreisen gemäß der Paragraphen 59 und 60 der Gewerbe ordnung wird von der Kammer im entschieden ver neinenden Sinne
von der Kammer abverlangter Gutachten. Das erste betrifft die Forderungen des Reichskongresses der Hoteliers und Gastwirte hinsichtlich der Einführun g des Befähigungsnachweises. Die Kammer spricht sich nach den Ausführungen des Berichterstatters K.-R. Baumann dahin aus, daß in Städten und Märkten über 3000 Einwohner, sowie in Kur- und Bade-Orten zum Antritte eines Gastgewerbes der Nach weis erforderlich sei, daß der Bewerber eine dies bezügliche allgemeine Vorbildung oder eine mehr jährige praktische
Verwendung im Gastgewerbe besitze. Weiters wird ein Sektionsantrag angenommen, nach welchem die Paragraphen 18 und 20 der Gewerbe ordnung in der Weise abzuändern seien, daß auch den Gastwirtsgenossenschaften ein Einfluß und Ein spruchsrecht bei Konzessionsverleihungen eingeräumt werde. — Im Gegensätze zum Sektionsantrage stellt nun K.-R. Baumann einen gegen die Gemischt warenhändler gerichteten Antrag, der folgendermaßen lautet: „Die Handels- und Gewerbekammer beschließt die Forderung auf gänzliche
Eliminierung des Para graph 38 der Gewerbe-Ordnung. An seine Stelle hätte die Bestimmung zu treten, daß der Verschleiß von Bier, Wein und geistigen Getränken in ver schlossenen Gefäßen ausschließlich den Schank gewerbetreibenden Vorbehalten bleibt. Ausge nommen sind Rum, Kognak, Dessert- und importierte Weine." K.-R. Engele, der eine Lanze für die Gemischtwarenhändler bricht, wendet sich gegen die Forderungen der Wirte und stellt einen Antrag auf Zurückweisung dieser Bestrebungen. Bei der darauf
vorgenommenen Abstimmung bleibt K.-R. Baumann mit seinem Anträge gänzlich allein, während der des K.-R. Engele mit großer Mehrheit angenommen wird. — Bezüglich des Gutachtens betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Hintanhaltung der Trunk sucht spricht sich die Kammer für einige Paragraphen im zustimmenden Sinne aus, während sie mehrere andere einer Umänderung empfiehlt. — Bezüglich des Gutachtens über den Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Verkehres mit Kunstdünger, Kraftfuttermehl und Saatgut