bis 15. Jänner 1950 ausbczahkt werden. Es wird empfohlen, wenigstens einen Teilbetrag noch vor Weih nachten zur Auszahlung zu bringen. Innsbruck, am 19. Dezember 1949. Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol Sektion Gewerbe Sektionsobm.: (Komm.-Nat I. Diitkhaufer e. h.) Oesterreichifcher Gewerkschaftsbund Landesexekutive Tirol Gewerkschaft der Metall- und Bergarbeiter Gewerkschaft der Textil-, Bekleidungs- und Lederarbeiter Gewerkschaft der Lebensmittel- und Genußmittel arbeiter Gewerkschaft der Bau
Überbrückungshilfe im Gewerbe Unsoziales Verhalten der Schuhmadierinnung Die Schuhmacherinnung hat in einem Schrei ben an ihre Mitglieder diese angewiesen, den Schuhmachergchilfcn 24 Stunden, das ist 50 Pro zent des kollektivvcrtragliihen Lohnes, auszu zahlen. Die Schuhmacherinnung will die Gehilfen schaft, obwohl sie die Forderung anerkennt, mit einem Bettel abs-eisen, obgleich die Schuhmacher meister trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten noch nie so gnt verdient haben, wie es in den letz
notwendig. SJ, Bezirksausschuß Kufstein. Mittwoch, 21. Dezember, 18 Uhr, wichtige Sitzung in Kufstein, Bahnhof. Alle Be- ztrlsfunktionäre werden gebeten, piinktlich zu erscheinen. Landesparteivertretung. Am Mittwoch, 23. Dezember, findet um 14.30 Uhr im Saal 5 im Gebäude der Arbeiter- kammer, Maximtlianstraße 7, eine Tagung der Lairdes- parteivertretung statt. Die Wichtigkeit der Tagesordnung erfordert die Anwesenheit aller Mitglieder. SPOe Wilten-West. Donnerstag, 22. Dezember, 20 Uhr
haltestelle Linie 3). Anmeldung für Weihnachts- und Neniahrstour. Vorher 19 Uhr Ausschutzsitznng. FC Wacker. Donnerstag, 20 Uhr, im Vereinsheim Gast hof „Steden" Weihnachtsfeier. Erscheinen aller Mann schaften, Mitarbeiter, einschließlich Schüler und Jugend, Pflicht. Zwischen der Tirolei Handelskammer, Sek tion Gewerbe, und dem Oesterreichischen Gewerk- schaftsbund, Landesexekutive Tirol, wurde am 19. Dezember eine Vereinbarung über die Ueberbrückungshilfe abgeschlossen. Sie gilt räumlich für das gesamte
Bundes land Tirol, fachlich für alle der Sektion Gewerbe angehörenden Innungen und Berufsgruppen mit Ausnahme folgender Innungen: Innung des Baugewerbes, Berufsgruppe der Gerber, Innung der Schuhmacher, Innung der Mieder- und Wäscheerzeuger, Verufsgruppe der Stricker und Weber, Innung der Müller, In nung der Bäcker, Innung der graphischen Ge werbe, Innung der Photographen, Innung der Friseure, Innung der Chemischputzer, Wäscher und Färber, Innung der Leichenbestatter, In nung der Zahntechniker