. Die Lehrlingsschutzstelle der Tiroler Kammer hat im Berichtsjahre 1926 vielfach Gelegenheit genommen, ovdnend in daS Chaos der Lehrlingsnrißwirtschaft in unserem Lande einzugreifen. Dabei muß vor allen Dingen festgesetzt wer den, daß die Kammer dabei nicht die Unterstützung jener Organe gefunden hat, die dazu berufen wären, selbst auf Ordnung im Lehrlingswesen und auf die Durchführung der Lehrlingsschutzbestimmungen zu achten. Die meisten Genoffenschaftsleitungen stehen den Mißständen im Lehr- lintzswesen der einzelnen Berufe
vollständig verständnis los gegenüber, oder sie suchen ungesetzliche Zustände zu be mänteln oder gar zu verteidigen. Auch die Behörden för dern diesen Widerstand gegen die Ordnung im Gewerbe in direkt durch passives Verhalten. Ein Einschreiten erfolgt nur in den krassesten Fällen und auch dann nur über An- zeige. Die verhängten Strafen find nur ganz geringfügig. Nur in einem einzigen Falle ist die Gewerbebehörde mrt der dauernden Entziehung des Rechtes, Lehrlinge zu halten, vorgegangen
. Die Lehrlingsschutzstelle der Kammer hat fich im Jahre 1926 insgesamt mit 395 Fällen beschäftigen müffen. 127 Lehrlinge haben die Schutzstelle selbst in Anspruch genom men. Besonders zahlreich finden wir die Ueberschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit. Wenn auch nur 45 Fälle zur Anzeige gekommen find, so kann doch ruhig behauptet wer den, daß die Zahl der Betriebe, in denen Lehrlinge mehr als acht Stunden arbeiten müssen, sicherlich das Zehnfache der angezeiaten Fälle beträgt. Häufig finden wir auch, daß der Ausdingung
gegen die Umgehung der Weiterverwendepflicht ausge sprochen, weil in keinem der angesuchten Fälle tatsächlich berückfichtigungswerte Gründe vorhanden waren. Das Gesetz über die Lehrlrngsentschädigung wird im großen und ganzen eingehakten. Dort, wo Anzeigen über deren Nichteinhaltung erfolgt find — dies ist in 26 Fäl- len geschehen —, wurde über Intervention der Kammer der gesetzliche Zustand hergestellt. Allerdings sind die Lehr- lingsentschädigungssätze in den meisten Fällen derart ge- ring, daß sie dringend
einer Revision bedürfen. Die Unter- nehmer setzen auch hier den Bestrebungen auf Erneuerung dieser Sätze einen starken passiven Widerstand entgegen. Die Entschädigungssätze sind seit drei bis vier Jahren nicht mehr erneuert worden, und sowohl die Arbeiterkammer als auch die Gewerkschaftskommiffion haben eine Revision der Lehrlingsentschädigungssätze verlangt, die hoffentlich noch im heurigen Jahre durchgeführt wird. Die Versuche aus Verlängerung der Lehrzeit für ein zelne Gewerbe find auch im Berichtsjahre