in der Politik vollständige Ruhe, welche erst im Herbste durchbrochen werden dürfte. Unter den während der abgelaufenen parlamentarischen Session geschaffenen Gesetzen sind zu nennen diejenigen über die Sonntagsruhe, Er höhung der OsficierSgehalte, Verlängerung des Bank- privileginmS mit Erweiterung der Notenausgabe und Emission von 25» Millionen Pesetas tilgbarer Schuld. Kurz nach dem Schlüsse der Kammer hat das Cabinet angekündigt, dass es sich während der beiden nächsten Monate mit einer Reform
.) „Die allgemeinen gewerblichen Fortbildungsschulen', und solche nur gibt eS unseres Wissens in Tirol, sind so einzurichten, dass im Lehrplan nach Tbunlich- keit auf alle im Orte vetretcnen Gewerbe Rücksicht genommen wird. Die Grundlage dieses Unterrichtes bilden jene Kenntnisse, welche sich die jungen Leute iu den acht Jahrgängen der allgem. Volksschule erwer ben. Da eü aber auch sogar in Städten, besonders vom Lande her, immer noch solche gibt, bei welchen diese Vorbedingung nicht zutrifft, so gliedert
werden, freilich ist aber dann e ine größere Anzahl von Stunden als 7 in der Wo che erforder lich. Was in den erstgenannten Fächern gelehrt wird, sagt schon der Name derselben; bezüglich der Zeichen fächer aber, welche jenes Maß von Fertigkeit und Verständnis vermitteln sollen, welches den Schüler befähigt, daS Erlernte in seinem Gewerbe zu verwerten, scheint eine nähere Erläuterung noth wendig. In diesen letztgenannten Gegenständen werden die Schüler in folgende Fachgruppen eingetheilt: 1. Arbeiter
derBaugewerbe (Maurer, Zim- merleutt', Bautischler, Banschlosser, Steinmetz?, Speng lern, s.w.) Z.Arbeitcr derGewerbe mechanisch- technischerRichtnn g(Mechaniker,Maschinenschlosser, Schmiede, Modelltischler, Uhrmacher, Wagner u. s. w.) Z.Arbeiter anderer, besonders kunstgewerb licher Berufszweige (Bildhauer, Möbeltischler, Drechsler, GlaS-, Porzellan- und DecorationSmaler, Goldarbeiter, Buchbinder, Tapezierer, Sattler, Schnei der, Schuhmacher n. s. w.) Während die unter 1 und 2 genannten Gewerbe
können über haupt nur solche Schüler ausgenommen werden, welche sich bereits die nöthige Fertigkeit im elementaren Zeichnen erworben haben. Der Fachzeichenunter richt gliedert sich hier nach den 3 früher aufgeführten Gewerbegruppen. Die Schüler der Baugewerbe zeichnen die wichtig sten Bau-Coustructionen in Stein, Holz und Metall und verfertigen rotierte Detailzeichnungen, wenn mög lich auch nach Modellen. Dabei wird wieder auf daS betreffende Gewerbe gebürend Rücksicht genommen. Maurer und Zimmerkente üben