der Religion in der Schule. Darum, katholische Männer, laßt euch für die Schulfrage, für den Schulkampf interessieren. ES steht viel auf dem Spiele. Orientiert euch über seinen Zusammenhang, damit euch klar wird, wo die Sache hinaus will, wenn sie Verminderung der Religionsstunden, Ab schaffung der geistlichen Schulaufsicht fordern! Er greift mutig das Panier christlichen Unfallversicherung u«b Tiroler Gewerbe. Bon K. E. Bei der Gesetzmacherei wird der einzelne Stoff meist vom allgemeinen Gesichtspunkt
und Ungerechtigkeiten, welche das UnfallversicherungS- gesetz und die Anwendung desselben für das Tiroler Gewerbe bedeutet, gesprochen werden soll, sei in allererster Linie betont, daß die besonderen Ver- Zhältnisse im Tiroler Gewerbe und die erwähnten Härten und Ungerechtigkeiten ganz leicht berück- fichtigt und beseitigt zu werden vermöchten. Die Tiroler Gewerbetreibenden brauchen sich nur über die Sachlage klar zu werden und dann mit Ernst und Nach, druck auf die Beseitigung der für sie und ihre Arbeiterschaft
sich ergebenden Schäden hinarbeiten. Der gegenwärtige Zeitpunkt ist hiefür gerade der geeignetste. Die Gewerbeverhältnisse find sür unS ans dem Grunde anders, als in der Großstadt oder aus dem flachen Lande, weil bei uns der Gewerbe treibende — und zwar der Arbeitgeber ebensowohl wie der Arbeitnehmer — für fich und seine Fa milie die Hauptbedingungen deS Lebensunterhaltes vielfach nicht im Gewerbe, sondern in der neben dem Gewerbe betriebenen Landwirtschaft findet. Der Maurermeister, Zimmermeister
, Tischlermeister, Schmiedmeister und deren Arbeiter können ihre Existenz allein im Gewerbe nicht finden und find nebenbei landwirtschaftliche Besitzer. Die Folge da von ist, daß zur Zeit der wichtigen Feldarbeiten, deS Anbaues, der Ernte usw., die Arbeit im Ge werbe auf längere oder kürzere Dauer ruht, daß auf den Bauten oder in den Werkstätten nur ein Teil der Arbeiter erscheint, weil der andere Teil, die heimischen Arbeiter, die Maurerkelle und das ZimmermannSbeil mit dem Pflug und der Sense vertauscht
der im Gewerbe gearbeiteten Schichten zu berechnen. Die Anstalt schenkt aber den Angaben des Arbeit gebers, daß seine Arbeiter nur so und so viele Tage gewerblich tätig waren und die übrige Zeit in ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betriebe be schäftiget gewesen feien, keinen Glauben. Sie hat ein Interesse daran, möglichst hohe Beiträgesumme« zu vereinnahmen, sendet deshalb ihre Inspektion?- organe hinaus in die Provinz und läßt bei den AmtSstellen der Krankenkassen erheben, wie viele und wie lange Zeit