Samstag, den 11. März 1911 „Reue Tiroler Stimmen" Seite 9 Rr. 88. Eine Gemeinde „Hoch-Innsbruck". Unter diesem Titel hat eine Zuschrift in Nr. 46 Ihres geschätzten Blattes Aufnahme gefunden, welche sich mit der Frage beschäftigt, ob es nicht für die gegenwärtige oder zukünftige Ansiedelung ans dem nördlichen Mittelgebirge vorteilhafter wäre, eine poli tische Gemeinde „Hoch-Innsbruck" zu bilden und ihr Gebiet aus den Gebieten der Gemeinden Hötting, Mühlau und Arzl herauszuschneiden. Anlaß hiezu
, daß sie allen diesen zerstreuten Landhäusern alle Bequemlichkeiten schrffen, welche die Hausbesitzer in geschlossenen Gemeindege bieten haben, wo ein Zinshaus zu den Lasten der Gemeinde mehr beiträgt, als mehrere solcher zerstreue liegender Landhäuser zusammen. Wie es aber mit der Mitwirkung jener Kreise aus sieht, die bei solchen Unternehmungen direkte oder indirekte Vorteile haben, wollen wir durch ein Schul beispiel illustrieren. Der Fahrweg, die sogenannte Höhle, welcher auf das Hungerburgplateau führt, ge riet, seitdem
Steigungsverhältnisse möglichst Bedacht nahm, führt durch fünf Waldparzellen, mit deren Besitzer man über die Grundablösung in Verhandlung trat. Die Mehrheit dieser Waldbesitzer stellte aber solche Forde rungen, welche man beim besten Willen für die Sache nicht annehmen konnte, so daß dieses Vorhaben der Gemeinde nicht zur Ausführung kam. Zwei dieser Waldbesitzer, besonders die Baumeisterfirma Josef Mayr, deren Besitz am meisten in Anspruch genom men würde, und die Bauunternehmung Biedermann stellten in kulantester Weise
ihren Waldgrund für diese Anlage unentgeltlich zur Verfügung. Die gleichen Schwierigkeiten werden sich bei der artigen Versuchen auch in den Gemeinden Mühlau und Arzl einstellen. Von einer Gemeinde kann man doch nicht verlangen, daß sie Tausende von Kronen für beinahe unproduktive Gründe ausgibt, ehevor sie einen Spatenstich für Anlage von Fahrwegen macht, welche früher von den Waldeigentümern angelegt und eingehalten wurden. Solange die Waldeigentümer nicht mehr Entgegenkommen zeigen, als dies bisher
und Steuerzahler - der Gemeinde Hötting. Vermischtes. * (Reform der Telephongebühren in Deutschland.) Dem deutschen Reichstage wurde ein von den rechts stehenden Parteien ausgearbeiteter Kompromißantrag bezüglich der Fernsprechgebührenordnung vorgelegt, der Aussicht auf Annahme hat. Danach- ist die Grund gebühr bei Netzen mit nicht mehr als 100 Anschlüssen 50 Mark, mit mehr als 100 bis 1000 Anschlüssen 60 Mark, von 1000 bis 5000 75 Mark, von 5000 bis 20.000 90 Mark, mit mehr als 20.000 bis 70.000 hundert Mark