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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 10
Date: 11.09.1858
Physical description: 10
», einem Bette und Aufnahme von v Kindern. Von Herrn Franz Engt, Handelsmann in Innsbruck, lvo Laib Brod. Durch den Stattniagistrat in Innsbruck 535 Laib verschie denes Brod. Vom löbl. Negimente Erzherzog Albrecht in Innsbruck 208 Laib Brod. Don Herrn Jvh. Aigner, Nagelewirth zu Grins am Brenner, 1 Sack Salz, 1 Sack Mehl, 1 Sack Brod und 4 Bett stätten. Von ver Gemeinde Telses in Stubai 40 St. Getreide, nebst vielen Kleidern und Ausnahme von 3 Kinder». Dom Herrn Postmeister in Schönberg eine Sendung Brod

und L Säcke Erdäpsel. Die Gemeinde Keniaten S0 St. Getreide, 1 Colli mit Klei» dung für die Dürftigsten und Aufnahme von 0 Kindern. Die Gemeinde Will lS St. Getreide, Erdäpfel, Kleidung und Bettzeug Die Gemeinde Jgls 20 St. Getreide und Kleidung für die Dürftigsten. Die Redaktion des christlichen Feierabends Gebelbücher und ein Paket Kleider. Der Stattmagistrat Sterzing 40 St. Getreide mit einem großen Ballen Kleidungsstücken, neuen Stoff und Leinwand. Die Gemeinde Wattens SS St. Getreide, S0 Leib Brod

und viele Kleidung. Die Gemeinde MiederS 18'/- St. Getreide, Kleidung und dgt. nebst Aufnahme von 5 Kindern. Die Genienide VölS bei Innsbruck 27'/- St. Getreide. 8 St. Erdäpfel. Die Gemeinde Patsch 29 St. Getreide. Die Gemeinde Schönberg 18V- St. Getreide, Kleidung und verschiedene LebenSmittel. Die Gemeinde AramS 57 St. Getreide und ein Sack mit Kleidungsstücke». Ein Bauer in Stubai 2 St. Gerste. Von Innsbruck durch Herrn Engl 0 St. Fisolen. 0 Ellen Leinwand, 5 St. Türken. 7 Pfund Neis, 23 St. Roggen

und Türkenmehl, circa 1 Ctr. Käse und circa 40 Pfund gedörrte Zwetschgen. Von der Gemeinde Aldrans 30 St. Getreide nebst einem Packet Kleidung. Vom Sradtmagistrate Innsbruck gesammelle KleidungS- und Wäjchstücke 7 Kisten und einen Ballot, nebstdem 7 Feder betten, 5 Matrazen, Stiesel, einiges eisernes Hausge- räthe, «0 St. Waizenbrod und 30 Laib Brod von der Mannschaft des Militär-Spitals, gratis nach Steinach geliefert durch Hr». Wirth beim weißen Kreuz in Innsbruck. ^Vo» der Gemeinde Natters

^0'/- St. Getreide. Won der Gemeinde Sistrans und Lans 22'/- St. Getreide und 2 Pakete Kleidung. Von der Gemeinde Hötting 55'/» St. Getreide, ein Paket und 3 Säcke Kleidung. Von der Gemeinde Vomp52'/, St. Getreide. 1 Pak. Kleidung. Von der Gemeinde Sellrain eine große Kiste mif Kleidung. Von der Gemeinde VnlpmeS eine Kiste mit 1L7 Stück ver schiedenen neuen Eisenwaaren, 4 Wieg-Sägen, 2 Pakete Kleider, 4 St. Gerste und von einem Wohlthäter in Vulp- mes 6000 St. Bodennägel. Aus Innsbruck 2 St. Türken. Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 29.11.1859
Physical description: 6
2 st. 7g kr. österr. Währung.. 272 Innsbruck, Dienstag den ÄN Adovember 1859. Uebersicht. Nichtamtlicher Theil. ^ Kommission zur Berathung des Entwurfes einer Gemeinde- Ordnung für Tirol und Vorarlberg. Politische Uebersicht. Wien, die Gutsgebiete. Entgegnung der Ostdeutschen Post. Tagsderichte. Deutschland. München, die Würzburger Konferenz. — Düsseldorf, Breslau, Vorbereitungen von Adressen an den Papst. Frankreich. Paris, böse Gewißheit. Die -Ordnung« in Italien. Falsche Belhcurinigen. Der Antrag auf allge

meine Entwaffnung. Großbritannien. London. ZOisserenzen im Ministerium. Italien. Neapel, Antwort des neapolitanischen KabinetS an die piemontestsche Regierung. Nachtrag. Nichtamtlicher Theil. Kommission zur Berathung des Entwurfes einer Gemcilidc-Ordimng für Tirol und Vorarlberg. Sitzung vom 2l. November 1359. Die Sitzung wird eröffnet mit Lesung und Begrün» dung des 8. 8, welcher lautet: ,.8 3. Jeder in der Gemeinde sich Aushaltende hat das Recht polizeilichen Schutzes für seine Person, seine Familienglieder

und seine Sachen; eS soll ihm dieöfalls die der Gemeinde in öffentlichen Angelegenheiten über tragene Wirksamkeit zu Gute kommen; er kann die zum allgemeinen Gebrauche bestimmten Gegenstände (Brun nen, Wege u. s. w.) und die öffentlichen Gemeinde- Anstalten benutzen, jedoch nur mit Beobachtung der dieSfallS in der Gemeinde bestehenden Anordnungen und Einrichtungen (schulen, Spitäler u. s. w.) Den Ge- meindegliedern steht der ungestörte Aufenthalt in der Gemeinde zu, sie haben nach Maßgabe ihres Besitz- thumS

und der hievon entrichteten Steuern unter Be obachtung der dieSfallS bestehenden Einrichtungen An theil an den Nutzungen des Gemeinde - Eigenthums. Auch steht ibncn die Theilnahme an der Gemeindever tretung und Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten zu, wenn sie nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hiezu berufen werden. Die armen Gemeindeangehörigen (Zuständigen) haben ferner das Recht, von der Gemeinde die nöthige Unter stützung nach Maßgabe der nachgewiesenen Dürftigkeit, oder nach Umständen

den Unterhalt durch die Gemeinde- Anstalten (Armensond, Spital u. s. w.) oder im Ab gange und Unzulänglichkeitsfalle derselben auS der Ge- meidekasse anzusprechen. Die Erträgnisse der Stiftungen für besondere Klassen der Gemeindeglieder haben nur diesen zu Gute zu kommen.« Die Versammlung besch'ießt die unveränderte Beibe haltung dieses ParagrapheS mit Ausnahme deö ersten SatzeS desselben, welchem folgende Fassung gegeben wird: „Jedermann hat in der Gemeinde Anspruch ^ polizeilichen Schutz der Person

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 8
Date: 14.01.1860
Physical description: 8
' im Organismus der Gemeinde betrachtet haben, einen prüfenden Blick auf den wichtigsten Theil des Ent. wurfeS. auf die Bestimmungen über den WirkungS- kreis der Gemeinde. Das prov. Statut theilt den Wirkungskreis be kanntlich in den natürlichen und in denübertra» genen. ES stellt rücksichtlich des ersteren das Fun- dämentalprincip auf. daß der Gemeinde das Recht der selbständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten gebühre, daß der GemeindeauSschuß berufen sei, die Stadtgemeinde bei Ausübung

dieses ihr gebührende» Rechtes zu vertreten, innerhalb der gesetzlichen Grän zen bindende Beschlüsse für die Gemeinde zu fassen unv die Ausführung derselben, sowie den geregelten- Gang der Gemeindevertretung zu überwache». Der neue Entwurf manifestirt durchwegs das ent schiedene Bestreben, dieses Prinzip der Autonomie der Gemeinde in den Gegenständen des neuen Wirkungs kreises überall 'zur Geltung zu bringen, alle Gerecht samen des Gemeindeänsschusses unversehrt und un- verkümmert zu erhalten, und jede behördliche

Bevor» mundüng der Gemeinde wirksam zu entfernen. — Die §. 67—96 des Entwurfes sind die sprechenden Zeu» gen dieses Bestrebens, von dem wir mit wahrer Ge nugthuung Akt nehmen. Von d'esem Prinzip geleitet hat der neue Entwurf die Entscheidung' über innere Gemeindeangelegenheiten dem Einflüsse der politischen Behörden gänzlich entzo gen. Die Berufung gegen Ämtshandlungen des Bürgermeisters und Magistrates geht daher an den Gemeindeausschuß Z. 93, die G e neb migu n g solcher Beschlüsse

-solche ins Leben treten sollte, über mit besondern Statuten verheilte Städte selbstredend keine Tutel üben kann. Auf diese Weise ist die Entschei dung über innere Gemeindeangelegenheiten in höherer Instanz nicht Staatsbeamten, sondern einer gleichartig könstituirten Körperschaft — der'Ländvs Vertretung — in die Hände gelegt werden. Die Beschlüsse der Gemeinde nun, welche einer Sanction der Landesvertretung bedürfen, sind nach dem neuen Entwürfe folgendes , 1. Veräußerung eines unbeweglichen Gutes im Werthe

von mehr als 2000 fl. Oest. W. §. 74. 2. Umwgen auf landesfürstliche Steuern, welche bei direkten mehr als 400°/» und' bei indirekten mehr als 450'/^ betragend Erhöhung der gesetzlichen Lokal- aufschlüge, oder' Einfiihrung neuer' Abgaben.§. 80. 3. Aufnahme eines Darlehens/ öder LeiWng^ einer Bürgschaft, wenn die Summe die gesammte Jahres- Einnahme der Gemeinde übersteigt^. 8l. ' Rücksichtlich der sä 2. und 3. berührten Gegenstände enthielt das prov. Statut eine weit größere Beschrän kung

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Der Bote für Tirol
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Page 8 of 14
Date: 30.12.1850
Physical description: 14
deS Kaiferjäger« Regimentes sind für folgende abwesende Jünglinge die beigesetzten Loszahlen geigen worden: Im Gerichtsbezirke Im st. 1. LofungSdistrikt. Für 'Wolf Ötlo EulogiuS von Jmst die Losiahl 6. „ v. Ncnpauer Johann Joseph Martin von Jmst die Loszabl 14. ' Für Mall Engelbert von Ried (Gemeinde Arzl) die Loszabl 19. . Für Walch Fidel Gottfried von Jmst die Löszahl 21. . i, Nenrurer Franz von Leinö (Gemeinde Ärzll die Loszahl 35. , 2. L osu ngs dist'rikt.' ^ . - Für Mairhofe'r Aler von Tarren

; die Loszähl 10. » Guem Franz von Nossereith die Loszahl 14. -> Holzknecht Johann Alois von Jerzens die Los zabl 19. ' Für Mark Job. Joseph von. Tarrenz die Loszahl 30. » Koch Leopold von Tarrenz die Loszähl 32. 1. Losn ug sdistrikt. Für Fn'schmannKassia» von Wenns die Loszahl lll. Santelcr Joseph von St. Leonhard die Loszahl 33. > Im Gcrichtsbezirkc S i l z. 1^ Lofungsdistrikt. . Für Ennemofer Alois von Gschwent (Gemeinde Ob- sicig) die Loszabl 39. Für Lindncr Gandenj von Wildermiemmg die Lös zahl

4V. . ' ' Für Kleinbeinz Ednard von Silz die Loszahl SI. Frischmann Anton voii Karres die Loszahl SS. 2. Losuiigsdistrikt. Für Kien Johann von Rictz die Loszahl 6. , » Manö Augustin von Sautens die Loszahl 39. 3. Losungsdistrikt. Für Psausler David von Noppen die Loszabl 27. ' » Plörer Peter Panl von Jnfaug (Gemeinde Söl- ' den> die Loszahl 28. ' ' > Für Köstcr AloiS von Obcrlängenfcld die Loszahl 4S. Im Gcrichlsbezirrc Jmst sind Wölf Otto Enlogins von Jmst und im Gericl tebezirke Silz ^lien Ionann von .Rietz

von Riezlcrn, Gemeinde ^ Miltelberg. - . > , '-> 12 i,' Willam Josevh von Schvp'pernau. « >8 ?, Fritz Joachim Engelbert von Miltel berg. - ' . , 25 Moosmann Joh. Joseph von Schop» pernau. -- 2? Riczler Leopold Athanasius von R>ez- lern, Gemeinde Miltelberg. Im III. L o s ü n g s d i st r i k t e : Loszahl 23 für Lecher Zacharias von Andelsbuch. ,, I m IV. L ö f n ii g s d i st ? i k t e : . Loszahl S für Egender Job. Andreas von Hirschan, Gemeinde 'Schnepfan. 18 » Held. Franz Xaver von Stegenach, Gemeinde

Schwarzenberg. 26 ?, Rnscher Josepk von Hirschan, Ge meinde Schnepsa». Im V. L v s n n g s d i st r i k t e: Loszahl 8 sür Berkmann Jos. ven Dorf, Gemeinde Hittis.in. . -> 48 » , Dörner Konrad von Nußbaum, Ge meinde Hittisaiu ^ I m VI. ö o s n n g s d ist r i k-t e : Loszahl It> für Raid Baptist von II>iterkriim5ach, Gemeinde Krumbach, >7 Willi Karl Peter von Branden, Ge meinde Lingenan. . - . 26 » Berkmann Joh. Melchier von Wolf bühl, Gemeinde Krnmbach. » 3g Meyler Jos. von Halden, Gemeinde Lingenan

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 22.08.1859
Physical description: 6
70 fl. Die in Storo stationirte JnnSbrucker Schützen-Kompagnie tt fl. Ge meinde Mils bei Hall. Getreide und ZU st. V0 kr. Gemeinde Baumkirchcn, Getreide. Bauholz und tZ st. 4Z kr. Gemeinde FritzenS. Getreide. Bauholz und S fl. 07 kr. Gem. TerfenS. Bauholz und 27 st. so kr. Herr Wirth in TerfenS 52 fl. so kr. Gemeinde Gnadenwald. Bauholz. Getreide und 2t fl. Von diesen Gemeinden nachträglich lv fl. l'/- kr. Hochw. Herr Ed. v. Sl. in Zams 2 fl. lO kr. Unbekannt t fl. 5 kr. Eine gnädige Frau auS Bozen

S fl. 25 kr. Eine Dame t fl. 5 kr. Ein Wohlthäter in Innsbruck zwei Wagenladungen Einrich tungsstücke. Von Baumkirchen nachträglich S fl. ZS kr. Stadt HaU nebst früheren Spenden 2Z5 fl. 74 kr. Gemeinde Kollsaß. Bauholz, Getreide und 5t fl. 2t kr. Gemeinde Wattenberg, Bauholz. Gelreide und 24 fl. 50 kr. Gemeinde WattenS. Bauholz. Getreide und 20 fl. 63 kr. Gemeinde VolderS. Bauholz, Getreide und fl. ZZ kr. Gemeinde Ninn, Bau» holz, Getreide und iz fl. zy kr. Gemeinde TulseS. Bauholz, Geireire

und 22 fl. 63 kr. Gemeinde Ampaß 46 fl. 60 kr. Gemeinte Thaur, Getreide und 4V fl. Gemeinde Num. Bau holz. Getreide und 26 fl. 65 kr. Gemeinde Arzl IS fl. 02 kr. Gemeinde Mühlau fl. 50 kr. .Herr Tiefenlhaler in Mi'lS 6 fl. 10 kr. Gemeinde MutterS und NalterS 2Z fl. 10 kr. Hcchw. Herr Franz v. Niccabona in Oderpetnau 10 fl. 50 kr. AuS der Stadt Hall nachträglich 20 fl. V0 kr. !Lon der ersten InnSbrucker. Schützen.KompagnieZV fl. Hr. MagisiratS- ratl, Mair in JnnSdruck 10 fl. 50 kr. Herr W'siol. Haus besitzer in Innsbruck

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 30.11.1859
Physical description: 4
neten Personen Borsorge getroffen und die erforderliche Zahl von Dienern und Gehilfen aufgenommen werden (gondöverwalter, Kassiere, Steuertreiber, Geweinde- Viener u. s. w.)' Wird dieser Paragraph einstimmig unverändert bei» beHallen. „8. 17. Die Mitglieder des GeuieindeauSschusseS wer, den durch die in der Gemeinde Stimmberechtigten ge wählt. Stimmberechtigt zu dieser Wahl sind jene niänn- lichen Gemeindeglieter, welche österreichische Staatsbür ger, volljährig, im Vollbesitze ihrer bürgeilicheii

Nechte sind und überdies einen in der Gemeinde gelegenen steuerbaren Grund, oder HauSbesitz alö llligenihümer oder lebenslängliche Nutznießer habe», oder 2) in der Gemeinde eine selbstständige erwerbsteuer- Pflichtige Beschäftigung betreiben, oder ein der tLinkom- mensteuer unlerliegendeS Einkommen in der Gemeinde beziehen, und dorr ihren bleibenden Wohnsitz haben; 3) sernerö sind »immberechligt die OrtSseelsorger, Staatsbeamte, Peisonen, «reiche einen akademischen Grad erlangt habe», und öffentliche

auch für jene Gemcindcgiieder die Stimmberechtigung ungeschmä lert, welche »ach dem Gnbernial-Cirkulare vom 1V. April 1337 Z. 6309/11^5 der Gemeinde Satiren oder von der Gemeinde zur Steuer eingezogen werden.' „8. 13. Von gemeinschajilichen Eigenthümern eines RealbesitzeS oder einer GewerbSunternehmung kommt nur Einem, den die Miteigentümer hiezu bevollmächtigen, das Stimmrecht zu; doch wird jedem Miteigentümer sein sonst gesetzlich ihm zustehendes Stimmrecht vorbe halten. Für den Staat, sür Stiftungen, Anstalten

diejenigen, gegen welche ein strafgerichtlicheS Versahren wegen einer der angeiührten Handlungen eingeleitet wurde, während der Dauer desselben. Ausgenommen sind: 1. Die nicht schuldlos erklärten Konkursanten; 2. die von der Gemeinde oder auö Gemeinde-Anstalten eine Unterstützung beziehen, und die in einem Gestnde- verbande stehen; 3. di« mit der Rechnungslegung über die Verwaltung deS Gemeinde-Vermögens, einer Gemeindeanstalt oder einer Körperschaft (Bergvereine,.Komprensorien) nach Ab, lauf

eingeleitet wurde, während der Dauer des selben. Ebenso ausgeschlossen sind die nicht schuldlos erklärten Konkursanten. j Ausgenommen sind: die von der Gemeinde oder aus Gemeinde-Anstal ten ein Almosen beziehen, die in einem Gesinde-Ver bände stehen oder vom Tag- und Wochenlohne leben, dann die FabrikSarbeiter im Standorte der Fabrik; 2. die mit der Rechnungslegung über die Verwaltung des Gemeinde-Vermögens, einer Gemeinde-Anstalt oder Körperschaft, (Bergverein, Komprensorie») nach Ablauf

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 26.11.1859
Physical description: 6
RR44 Besitzer oder lebenslängliche Nutznießer einer in der Gemeinde gelegenen unbeweglichen besteuerten Sache sind, oder selbstständig innerhalb der Gemeinde eineGe- werbs. Unternehmung betrciben und hicvon eine Steuer bezahlen. Die nicht im Gemeindevtlbande begriffenen, in der Gemeinte befindlichen Personen heißen Auswärtige (Fremde) und bilden mit den Gemeindegliedern die Be wohner der Gemeinde. Die Bestimmungen über die Zuständigkeit zu einer Gemeinde, sind im Anhange

zu dieser Gemeindeordnung enthalten.' Die Vertreter aus Vorarlberg beantragen »ach« stehende Eintbrilung der Gcmcindegliedcr: t. In Geniciudcbürgcr, d. i. jene Personen, welche durch Abstammung von in der Gemeinde i'mmatri- lulirten Eltern, oder durch Aufnahme in dcn Ge- meindcverband dieser Gemeinde zuständig sind. 2. Geincindcangehörige, welche ans andere als unter l. bezeichnete Weise die Zuständigkeit zur Ge meinde erlangten, nnd Z. Gemeinbcgenosscn, welche ohne zuständig zu sein, Besitzer oder lebenslängliche

Nutzlii'cßcr einer in der Gemeinde gelegenen nnbeweglicheil besteuerten Sache sind oder selbsiständig iniierbalb der Gemeinde eine Gewcrbsuiiternehmuiig betreiben, nnd hicvon eine Steuer bezahle». Zur Begründung dieses Antrages heben die Com- missionsmitglicder hervor, daß der Namen .Bürger' Jedermann bekannt und geläufig sei und vorzüglich eine» bestimmten Begriff bezeichne. In Vorarlberg insbesondere bestehen nur für Bürger in obigem Sinne altherkömmliche Rechte und verbriefte Stiftungen, so wie dcn

Bürger» auch mehr Pslicliten obliegen, als den Gcmeiiideaiigchörigcii. Nnr der Bürger habe für feiue Rechte und Genusse ein Entgelt oder Äcgnivalcnt geleistet. Dem Bürger könne, so lauge er die Bürgerpflichten erfüllt, das ihm zustehende Bürgerrecht weder für seine Person noch seinen Nachkommen wider Willen entzogen werden und derselbe erfreue sich daher umer allen Uniständen besonderer Geuußrechte nach den Einrichtungen in der Gemeinde. Der Geniciudcangeliörige aber habe seine Zustän digkeit niclit

durch ein Acquivalciit, sondern durct, Erstlzung, Zufall n. f. w. erhalten; ihm stehe nur der Mitgenuß am Gcinciiidcgnte, nicht aber das Mi'teigenihum am Gcmeindcverinögen zu, da der Mitgenuß am Letzteren nur durch ein Aeqnivalent erlangt werde. Der Gcmetndrangehörige als Solcher habe keine» Anspruch auf Theilnahme an Stiftnngsrechteii uud könne auch gegen seinen Willen der Zuständigkeit in einer bestimmten Gemeinde verlustig werden. Dieser wesentliche Unterschied zwisclien den Begriffen, Bür ger

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 10.12.1850
Physical description: 4
91S Kaum harte Herr v. Schalk diesen Riesengedanken zu ahnen ver mocht, a!S sich der gelehrte Hr. v. Seyrl schon daran machte, denselben förmlich auf die Welt zu bringen. Vorerst deutete er darauf hin, daß das Pfarramt die Mitwirkung der Gemeinde zur Errichtung einer Stiftungsurkunde nachsuche, wie es in Vogtei sachen stets gehalten gewesen von Kaiser Josephs sel. Zeiten bis zum großen Ereignisse des Eintrittes des Hrn. v. Seyrl in den hohen Gemeinderath

, wie die seines Herrn Präopinanten. Diese bestehenden Normen, meint der Herr Bürgermeister, seien uoch in voller Rechtskraft und die Macht der Kirche sei bis jetzt noch nicht eine so große und werde es auch nicht werden (von wegen des gewaltherrlichen mixtum eompositum eines Ge meinderathes?) daß sie in Angelegenheiten, bei welchen die kirch lichen und weltlichen Interessen einer Gemeinde so eng verflochten sind, entscheiden könne, ohne die Gemeinde selbst zu fragen! Worin dieses enge Verflochtensein kirchlicher

mit welt lichen Interessen bei einer Missionsstiftung bestehe, versuchte das auput intuI!i'K6N8 zwar nicht nachzuweisen, uns aber genügt es, aus solchem Munde neuerdings erfahren zu haben, was die Ra dikalen unter Freiheit im Allgemeinen und unter Bogtei der Kirche insbesondere verstanden wissen wollen. Land- und Stadt- Vögte möchten sie spielen in geistlichen Dingen und zwar ohne die Gemeinde, anzufragen, — in weltlichen Freiheitchen aber wird dem Fortschritt gehuldigetl Lautet nicht so das Prinzip

Gemeindegesetze erhoben wird. Indessen hege ich die Ueberzeugung, daß das Einführen der freien Gemeindeord nung nicht plötzlich, wie mit einem Zauberschlage geschehen kann, sondern daß die Gemeindevorstehung nur allmälig sich ihrer Macht und Pflicht bewußt werdend das Lenkseil der Gemeinde, welches sich bisher in völlig unnatürlichen, weil der wahren Interessen der Gemeinden unkundigen Händen befand, ergreifen und zum mate riellen wie geistigen Wohle dirigiren wird. Von dieser Hoffnung einer schöneren Zukunft

zeugt folgende Thatsache: In der Gemeinde L.... hatte die böse Gewohnheit um theu res Geld zu spielen tiefe Wurzeln geschlagen, so daß es unmöglich schien, selbe ausrotten zu können. Es sei weit entfernt, den frü hern k. k. Polizei-Behörden einen Vorwurf zu machen; sie mußten nach den k. k. Direktiven urtheilen und handeln. Nun aber war es keine leichte Sache die zur Begründung einer Anklage gesetzlich geforderte Zeugschaft aufzubringen. Theils suchten diese Rauch spieler abgelegene und verborgene

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 02.11.1859
Physical description: 6
. 8. Thekla, -ine Geisterstimme, von Demselben. 9. Zwei Tabl. auS Jung» frau von Orleans und Maria Stuart. ^,0. An die Künstler. Chor von Mendelssohn. It. Schlußtableaur: Huldigung der Künste. Dazu der Schlußsatz auS der V-Symphonie von Beethoven. Zur Nachfeier am 11. Aufführung von „Wilhelm Tell' mit ver Ouvertüre zu Egmont und Epilog. — Eine specielle Feier wird von der Universität vorbereitet. Wien, 2Ä. Oktober. Die heute abgehaltene sechste Sitzung der Gemeinde-OrdnungS-Berathungen ver nie

- derösterreichischen Vertrauensmänner begann mit: §. 3S. »Das Amt des Ausschußmarines ist unentgeltlich. — Der Gemeinde-Vorsteher genießt die Befreiung von der Mi- litär-Einquartirung und Vorspannsleistung. Durch Gemeinde- beschluß ist festzusetzen, ob er und die Gemeinderäthe von Arbeitsleistunzen oder deren Ablösung für öffentliche und Ge- meindezwecke zu befreien sind. Ebenso ist in den Fällen, wo die dem Geineinde-Vorstelier und den Gemcindcräthen durch das Gesetz zugestandenen Vortheile keine hinreichende

Vergü tung für ihre Mühewaltung enthalten, durch Genieindebeschluß festzusetzen, welche andere Entlohnung dieselben in barem Sklre ober in Natural-Genüssen zu erkalten haben. Jedenfalls gebührt dem Gemeinde-Vorsteher, sowie den Gemeinderälhen die angemessene Vergütung aus der Gemeindekasse für dir mit der Geschäftsleitung verbundenen baren Auslagen. Der Bezug von Ta^en und Sporteln ist den Gliedern deS Ge meinde-Ausschusses und Vorstandes untersagt.« Nach längerer Berathung wurde der erste Satz

dabin abge ändert: »OaS Amt des Ausschußmannes ist unentgeltlich. Der Gemeinde-Vorsteher und die Gemeinderälhe sind für ihre Mühewaltung zu entlohnen, und die ikne» zu gewahrende Ent lohnung ist durch den abtretenden Ausschuß für die nächste AmtSperiode zu bestimmen.« Der sich daran schließende Satz wurde nach dem Entwurf beibehalten, dagegen der Schlußsatz über den Bezug von Taren und Sporteln zur Berathung für eine spätere Sitzung vorbehalten. In h. -!(>: »Ein Mitglied des Ausschusses

des AuSschuneS oder Vorstan des in eine Untersuchung wegen eines.Verbrechens oder Ver gehens, oder einer aus Gewinnsucht oder gegen die öffentliche Sittlichkeit begangenen Uebertretung, oder wird über dessen Vermögen der Concurs eröffnet, so kann derselbe, solang daS Strafverfahren oder die Erida-Verhandlung dauert, sein Amt N'cht ausüben. Wurde mit einem Zusatz über das »Vergleichs, verfahren« angenommen. §. -t2- »Die Glieder des Gemeinde - Vorstandes können durch Erkenntniß der hierzu berufenen Behörde

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 4
Date: 03.11.1859
Physical description: 4
K<»as innere Angelegenheiten der Gemeinde berührt werden,' ^8.'^4. „Die Abstimmung im Gemeinde-Ausschüsse geschieht stetS mündlich. Der Beschluß wird durch ab, solule Stimmenmehrheit gefaßt; bei gleich getheilten Stimmen gibt die Stimme des Vorsitzenden den AuS- schlag. Ueber die gefaßten Beschlusse ,st ein Protokoll zu führen, welches der Vorsitzende, zwei AuSschußmau- net und der Schrififührer zu miterfertigen haben. Das selbe kann von jedem Gemeindegliede bei dem Gemeinde- Vorstände

eingesehen werden. Ueber Beschwerden gegen Beschlüsse deS Gemeinde -AuSschusseS entscheidet in erster Instanz der BezirkSgemeinde-AuSschuß, und in zweiter und letzter Instanz die LandeSvertretung.' Der zweite Satz wurde iahin geändert: „Dasselbe kann von jedem sti'mmbcrechii'glen Gemeinregliede bei dem.Gemeindevor stande an dem dafür in jedem Monate zu bestimmenden Tage eingesehen werden.' 8, 55. „Den Gemeinde-Verhandlungen kann Jeder mann beiwohnen, welcher nach 8. 19. in der Gemeinde stimmberechtigt

ist. Wenn jedoch die Zubörer sich heraus nehmen sollten, in die Berathung deS Ausschusses störend einzugreifen, oder gar vie Freiheit derselben zu beirren, ist der Borstand berechtigt und verpflichtet, nach voraus gegangenen fruchtlosen Ermahnungen zur Ordnung, das SitzungSlokale von den Zuhörern räumen zu lassen.' Unverändert angenommen. Fünftes H a u p t st ü ck. Bon der Wirksamkeit des Gemeinde-Vorstandes. 8 56. „Der.Gemeinde-Vorsteher ist das Haupt der Gemeinde, und leitet als solches die Geschäfte

derselben, sie mögen Gemeinde - Angelegenheilen oder öffentliche Angelegenheiten betreffen. In dieser Eigenschaft ist ihm Jedermann in der Gemeinde Achtung, und in Absicht auf die Vollziehung der Gesetze und höheren Anord nungen Folgsamkeit schuldig.' Unverändert angenommen. Wien, 27. Okt. (FML. Graf Franz Folliot v. Crenneville.) Der neu ernannte erste General- Adjutant Sr. Majestät deS Kaisers und Vorstand der a. h. Central - Kanzlei ist der jüngste der drei lebenden Söhne deS im Juni 1340 verstorbenen Generals

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 28.09.1859
Physical description: 6
deS Ministeriums ausgenom men war, mußte sich auch von selbst der Zweifel auf drängen, ob die Autonomie der Gemeinde nicht größere Bürg^a^t verlange, als ihr in dem neuen Gemeinde- geieye gewährt war; und in der That finden wir gerade diese Frage den einzuberufenden Vertrauensmännern vor, ivUen nämlich berathen, inwiefern das Be dürfniß einer unabhängigeren Stellung der Ge meinde und einer größeren Oe f se nt lichke i t im Ge mach/ ^ Aenderungen in jenem Gesetze nothwendig innersten Kern deS Gemeinde- Ee,etzeS

vom 24. April kann und muß aber auch von bedeutendem Einfluß auf die Form desselben werden; denn so manche Abschnitte deS fraglichen Gesetzes- be dürfen einer Vereinfachung und klaren Fassung; die neueste ministerielle Erklärung stellt nun dieselbe For derung an die von den Provinzial-Kommissionen aus, zuarbeitenden Gemeinde-Ordnungen. Ein weiterer Punkt der ministeriellen Erklärung stellt die Bildung größerer territorialer Gruppen von Ge meinden und GutSgebieten in Aussicht. Endlich erfahren

der Kommunen freieren Raum gewährende Gemeinde-Ordnitngen für Land und Stadt umzuwandeln. Wir hatten Gelegenheit, von einem ebenso bedeutsamen als umfassenden Erlasse Einficht zu nehmen, welchen der Minister deS Innern, entsprechend den hierüber in der Minister-Konferenz festgestellten und von Sr. Majestät genehmigten Belchlüfsen bereits an die meisten LandeSchefS gerichtet hat. Bekanntlich ward schon bei dem Erscheinen deS GemeindegesetzeS im April o. .I. angeordnet, daß die für die einzelnen Länder

und Städte zu entwerfenden Gemeinde-Ordnungen von eigenen Kommissionen mit Zuziehung von Vertrauensmännern verschiedener Klassen der Bevölkerung berathen werden sollen. Der erwähnte neue Erlaß enthält nun nähere Weisungen über die Aufgabe , deren Lösung von den Kommissionen erwartet wird, und über die Zusammen setzung der Kommissionen selbst. Bei der Berathung der Gemeinde-Ordnungen soll vor Allem auf die Zustandebringnng eineö einfachen, leicht faßlichen, und die wesentlichen Normen

Provinzialverhältniss! oder durch das Bedürfniß einer unabhängigeren Stellung der Ge meinde oder einer erweiterten Oesscntlichkeit im Gemeinde- leben begründen, in den Kreis der Berathung zugelassen. Aber auch Über den Bereich der eigentlichen Gemeinde- Ordnung hinauSgreifende Gegenstände wurden den Kom, Missionen zur Beurtheilung vorgelegt. Der Wunsch, zur Besorgung öffentlicher Angelegenheiten, die bisher Regierungsbehörden übertragen werden mußten, auch andere Organe heranzuziehen, führte dahin, nicht nur die Frage

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 31.07.1854
Physical description: 6
Betheiligung Seitens der ländlichen Gemeinden zu liefern, wollen wir Ziffern sprechen lassen. Angenommen eine minder vermögliche Landgemeinde bestehe aus etwa 100 Familien; wir stellen uns bei dieser Annahme sowohl was die Wohlhabenheit als die Bevölkernngsziffer betrifft geflissentlich dem Mi» nimum so nahe als möglich. Nehmen wir weiter an, eine solche Gemeinde subscribire 2000 fl.; würde, was wir hier lediglich behufs einer leichteren Berech nung voraussetzen, jede Familie gleichmäßig

zu diesem Gemeindeanlehen beitragen, so entfielen da die Ge- meinde im Ganzen blos 1900 st. zu entrichten hätte, auf jede Familie 19 fl. Dauert die Einzahlung drei Jahre, so wären von ihr jährlich nur 6 fl. 20 kr. zu entrichten. Auf 36 Monate vertheilt, entfällt hievon ein Monatsbeitrag von 31 ^/z kr. Wenn demnach jede der Ortsfamilien durch drei Jahre täglich einen Kreuzer — deS unbedeutenden Bruchtheiles nicht zu gedenken — zurücklegt, oder was noch besser ist, in eine diesfalls von der Gemeinde gebildete Samm

lungskasse zu hinterlegen sich verpflichtet, so wird da durch der Erwerb eines für die Verhältnisse einer solchen Gemeinde sehr bedeutenden Kapitals außer ordentlich leicht, man möchte beinahe sagen spielend ermöglichet. Erstreckt sich vollends die Einzahlung auf mehr als drei Jahre, so entfällt ein solcher Sparkreuzer nicht einmal auf jeden Tag. Hiebei ist noch zu bemerken, daß schon während der Einzahlnngs- Periode die Zinsen von den eingezahlten Beträgen der Gemeinde zu Guten kommen. Es versteht

sich übrigens von selbst, daß hiebei von einer Vertheilung gleicher Einzahllingsraten auf die einzelnen Familien nicht die Rede sein kann. Der Besitz, das Vermögen und die uach diesen geregelte Leistungspflicht des Einzelnen in Betreff der Ge meindesteuern geben den sicheren Maßstab für die Rate, welche derselben bei der von der Gemeinde be schlossenen Subscription trifft. — Es kann keiner Schwierigkeit unterliegen, daß diese Vertheilung unter voller Berücksichtigung der ökonomischen Verhältnisse

der einzelnen Gemeindefamilien von dein Gemeinde- Ausschüsse gemacht wird. Tritt in einer Gemeinde der Fall ein, daß ein einzelner großer Güter- oder Fabriksbesttzer für seinen dortigen Besitz abgesondert eine angemessene Summe snbscribirt hat, so ist es ei» Ersorderniß der Gerechtig keit, daß er bei dem Gemeindcantheil nicht mehr in Mitleidenschaft gezogen werde, wobei er dann aber auch auf den Nutzen, der aus dem Auleheu für die Gemeinde erfließt, keinen Anspruch hat. Halten wir den billig gesteckten

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 05.12.1859
Physical description: 4
«,g 277. JitnSbruck, Montag den A. Dezember 1859. Uebersicht. Amtlicher Theil. Nichtamtlicher Theil. Kommission zur Berathung de« Entwürfe« einer Gemeinde- Ordnung für Tirol und Vorarlberg. Der Kongreß. Poli t i s ct> e U ebe rs i ch t. Korrespondens. Wien, zur Grundentlastung. Kronländer. Venedig, die versenkten Lleyddampser. Die neue Marine.Ad/ustirung. Deutschland. Berlin, die Annäherung Frankreichs und Englands. Frankreich. Paris, die russische Presse. Rußland. Warschau, die Ministerberalhungen

- Kommission znr Berathung des Entwlirfes einer Gemeinde-Ordnung für Tirol und Vorarlberg. Fortsetzung der Sitzung vom 29. Nov. 1359. ' Punkt 9. Da der nachfolgende 8. 54 deS Entwurfes über das im zweiien Satze dieses Punktes enthaltene Recht der Gemeinde die erforderliche Bestimmung eben falls trifft, so wird die Weglassung dieleS zweilen Satzes beschloss.-n und am Schlüsse deS ersten SatzeS auf den 8. 54 durch Ziiirung desselben hingewiesen. Punkt lt) wiid unverändert beibehalten. Punkt 11. Vor Beralhnng

habe und an dessen Stelle folgender «atz auf,,mehren fei- s« »u verweigern, so hat er das Gesuch un,er Ansührung der Gründe abwei'Slich zu bescheiden, wogeg-n eS dem Bittsteller frei sieht, selbes bei der Beu'rkS B'bö-de zu erneuern, welche unter Würdigung der Verhältnisse zu enlfchejven hat.' Antragsteller erörtert, üaß durch Isiese Fassung der Gemeinde daS Recht gegeben werde, Ehe-Pewilligungen auch z»t verweigern, wogegen ihr obliege, die AbweifungS- Gründe des Partei gekannt zu gebess. Die Kommission nimmt

diesen Antrag einstimmig an. Punkt 12 und 13 bleiben. unverändert. Punkt 14 hat in -Folge Beschlusses der Majorität hier zu entfallen und ist iip 8. 41, »pelcher vom kungSkrejfe dex Gemeinde - Vorstehung handelt, aufzu nehmen. AIS- weiterer (14.) Punkt in diesem Paragraphe wird von einem Psitgliede der Versagn,lN'tt nachstehender Zusatz beantsagt: „14. Die Ueberwachung und Unler- ftschung der GeschästSfsihrung der Gemeinde-Vorstehun^ (Magistrats-) und der Verwqllung der Gemeinde-An stalten , wozu

sie nur als Zuhörer any-esend sein,'und müssen sich jedxr Einmischung enthalten, widrigenfalls sie entfernt wer den können. In außerordentlichen Fällen kann, der Ausschuß auch eine nicht öffentliche Sitzung beschließen.^ Zur Verhütung jeder Unruhe von Seile der Zuhörex bei den Ausschuß-Sitzungen wird die Einschaltung der Worte: „und Störung' nach „Einmischung' beschlossen, Fünfter Alischnitt. Wirksamkeit der G ein ein d e - Por- st.e.hung. „8. 39. Der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) ist das Haupt der Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 22.11.1859
Physical description: 4
sind sie gezwungen, die Geschäfte solchen Be amten zu übertragen, die nach ver Sachlage nicht zu den vorzüglichen gehören können, so wie dies schon die Kathegvrisirung nach Diätenktussen nachweiset, in der der Amisrath den bisherigen Adjunkten gleichgestellt ist. Der Gemeinterath ist nicht in der Lage, sie gehörig zu besolden. Beamte, die im Staatsdienste siehe», wer den schwerlich zur Gemeinde übergehen, und überhaupt haben diese Beamten keine Aussicht für die Zukunft, sie sind beschränkt

aus das, was ihnen die Gemeinde bieten kann; ihre ganze Zukunft ist damit abgeschlossen. Es ist zwar dem Amtöraihe die Aussicht gestellt, daß er, wenn er vorzügliche Diensie leistet, in Staats dienste übertreten kann, das ,st aber eine^sehr schwache Aussicht, die selten in Erjüllung gehen wird. Diese Beamten können unmöglich vaö Vertrauen der Bevölkerung in demselben Grave haben, wie jene der Regierung. Die Bevölkerung ist gewohnt, in den letz- teren die Vertreter des Gesetzes zu sehen, hat vor diesen eine gewisse Scheu

, daß eine Erspa rung, eine Vereinfachung der Geschäfte erzielt werden könnte, daß daS Gemeind-leben dadurch rege gemacht werden könnte, so muß ich mir erlauben zu bemerken, daß, so lange der GeschästSzng nicht eine andere Ein richtung bekömmt, eine Erleichterung und Vermindersing, der Geschäfte nicht eintreten kann. Eine Vereinfachung kann bei den jetzigen Bezirks ämtern eben so gut eintreten wie in dem neuen Bezirks- gemeinde-Amte. Man werse allen den unnützen Ballast von Schrei bereien über Bord

. sen, werden dem Gemeindeleben entfremdet; sie werden sich als Beamte und Nichter geriren, ihre ganze Thä tigkeit, ihr Ich wird aufgehen in AdministrationSge- schästen. Sie werden nicht in der Gemeinde, sondern über der Gemeinde stehen und diese beherrschen. Eine Ersparung in der richtigen Auffassung wird nicht stalthaben. Die FinanzauSweise über Einnahmen und Ausgaben bilden nur den Haushalt im engsten Sinne; st« sind nur buchhalterische Rechnungslegungen. Der eigentliche Haushalt besteht

aber in der Gebah- rung des National-Vermögens, in den Einnahmen und Ausgaben der Bevölkerung. Wenn also wirklich in den veröffentlichten StaatSauSweisen eine Post aus den Aus gaben deS Staates Verschwindet oder vermindert wird und eS steht dieser Post nicht eine Entlastung der Be5 völkerung entgegen, so ist das nur eine RechnungSsormel und eine wirkliche Vermehrung der Steuer, denn die Gemeinde oder die Bevölkerung bezahlt nicht allein die Kosten deS frühern aufgelösten Organismus, sondern sie trägt

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 2 of 4
Date: 04.12.1851
Physical description: 4
, um einen Heimarhschein ansuchten, denselben erhielten und bann nach einem Jahr geschwängert zurückkamen? Wenn daher manche Gemeindevorstehungen mit der Heraus gabe eines Heima hsscheines etwas zögern oder denselben gar ver weigern, so hat dies seinen guten Grund. Oder wer kann einer Gemeinde zumuthen, daß sie jenen Personen, von denen sie fast überzeugt ist, daß sie durch sie einen Zuwachs erhalte, den Heimath schein ertheile? Niemand steht dann für die Gemeinde ein, und so glaube ich, daß die Gemeinde

ihr die thätige Gemeinde fort, daß alle jene kaum Zeit finden, ihre Habe ein zupacken?' Smiur cuique! Human, christlich, freundnachbarlich sein, das ist Asses recht. Aber wer kann doch vernünftiger Weise ver langen, daß eine Gemeinde aus purer Humanität fremde Familien das Domicilrecht ersitzen läßt? Wir könnten einige Gemeinden auf führen, wo man es sehr bereut, daß man gerade in diesem Punkte -nicht wachsamer war. Es ist nicht so lange her, waren wir in einer kleinen Ge meinde — wo sich mehrere Familien

eingenistet und wo durch Sorglosigkeit der Gemeindevorstehung selbe das Domicilrecht er langt haben. Nun hat man in selbiger Gemeinde das Glück 47 Köpfe zu erhalten; man bereut es, daß man früher nicht wachsamer war und schimpft gewaltig über die alten Vorsteher, die alles Gesindel niedersttzen und sich so lange „verhocken' ließen, bis man es nicht wehr fortbringt. Vi§ilnntidu8 jura! Und es ist daher gar nicht zum Verwundern, wenn die Ge meindevorstehungen in letzter Zeit auch in dieser Hinsicht

etwas wachsamere Augen haben: sie haben kein Recht, einer Gemeinde eine oft drückende Last dadurch auf den Nacken zu werfen, daß sie Alles sitzen lassen, was oft nur mit einem Karren daherkommt. Solch ein Völklein ist oft gar heirathslustig und mehrt sich in kurzer Zeit so stark, wie die Kinder Israel in Aegypten; dann soll die Gemeinde Alles erhalten, sie soll Alle kleiden, Allen Kost und Pflege und Quartier verschaffen! Wissen Sie meine humanen Herren! daß so etwas gerade keine Kleinigkeit ist? Wissen

Sie, daß im Durchschnitte jede Gemeinde mit sich selbst genug zu thun hat? Wissen Sie, wohin ein solcher Humanismus am Ende füh ren würde? Ich will'S Ihnen sagen, wenn Sie dies vor lauter butterweichem Humanismus nicht capiren: Es würde dadurch ein Proletariat angesetzt werden, dessen Saame in kurzer Zeit nur zu üppig wuchern würde. Wenn daher eine Gemeinde sich derjenigen, die nicht in ihren Verband gehören, zu entledigen sucht, so finden wir darin keinen Grund, der zur Beschwerde dienen könnte, als mißbrauchte

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Page 1 of 4
Date: 20.02.1852
Physical description: 4
Umgänglichkeit, daher ebenfalls aller, auch nur der mindesten Achtung in der Gemeinde entbehrend. Dann wieder ein vom Weisheitsdünkel geplagter Posterpeditor und somit noth wendiger Honoratior deS Ortes, P., der bei allen und jeden Unruhen jedweder Art in der Gemeinde, in welche er aus Zufall von weiter Heimaty alS Krämer gekommen iff, unfehlbar immer auf irgend eine Weife mehr oder minder betheiligt war, und um Verbreitung guter Blätter und Wahrung des Postgeheimnisses seinem Amte ge mäß besorgt

sein soll; ferner ein bekannt schlechter, durch Undank und Betrug zu Vermögen gekommener, nun aber schon wieder eben so schnell herabgekommener Bierbrauer und Wirth, daher einfluß reicher .Volksprediger und Unruhstifter in drei nach einander durch ihn beglückten Gemeinden, F. P., gefährlich nicht durch selbsteignes Urtheil, wohl aber durch seine Keckheit, List, Beharrlichkeit in Ver folgung. feiner Plane und Verbindung mit geftnnungstüchtigen Satelliten reinsten Wassers in und außer der Gemeinde, deren

ich, als die Gemeinde berührend, nur A. W. R. und S. M. hier nenne. Ueber allen diesen waltet gleich einem geheimnißvollen bösen Geiste die Repräsentanz hiesiger Industrie, Fabrikant P. Unan tastbar in seinem Geschäfts- und Familienleben, angesehen im Orte wegen der Wichtigkeit seines Etablissements und der anscheinend unerschütterlichen Ruhe bei seinem geordneten bürgerlichen Leben, besitzt dieser Mann dennoch, wie der notorische Umstand darlhut, *) Hie für sprechen die in. jüngster Zeit häufig vorkommenden Schein

käufe und Weibergutsabsonderungen, Akte, die einzig nur berechnet sind, entweder den Staat für den Fall zu befürchtender Arreste um, die Vermögensconfiscation, oder andere unvorsichtig rechtliche Gläubiger zu prellen, und bisher in der Gemeinde ganz unbe kannte Gesetzkniffe waren. daß er bei allen bisherigen politischen Bewegungen sicher durch : irgend welche geheime Mitwissenschaft wo nicht Mitwirkung ver flochten war, eine um so gefährlichere Elasticität der politischen und moralischen Ansichten

— in die Kirche. ' Sie ^ entgehen daher der Einwirkung 1 des braven, aber als Pfaffe von. Oben und. Unten gänzlich verlas senen und daher in seiner Energie gelähmten Pfarrers. Sollte er ; mit Lehren und Beispiel zu ihnen, dringen, müßte er sie ihrem arg- ! listigen Wunsche gemäß im Wirthshause aufsuchen, um seine Ach- ! tung und allseitige Unabhängigkeit in der Gemeinde gegen jedenfalls ! geringen Erfolg auf das gefährlich? Spiel setzen. ! Denken .sich nun E. H. zu. diesen den Ton in. der Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 16.12.1859
Physical description: 4
. ,» .... ... balbjährig ^ fj. A-> lr„ xer Poii be >r >gen 2 ft. 7» lr. vsterr. WLt >r»uig. ^^ 386 Ännsbrü«^, Freitag den 5«. Dezember 1839 u e b e r s i cff, t. ^Amtlicher Tbell,. i ch t a m t t i ch e r T b e i l . Kommission ,ur BerMung de« iZnt-v'urf-S einer Gemeinde. Ordnung für Tirol lind Vorarlberg. P ö t i t > s» e A e b'e r s i ch t. Korrespondenz. 'k. Wien, Hofnachricht. Da« neue Gewerbegesetz der Publi kation nahe. , , Deuts^laiid. Frankfurt, die Derössentlichung der Bult^eS. Protokolle. ^ffrankrei'lti

Vertretung der Rechte der Höchst- /besteuerten durch nachstehenden Zusatz zum 8. 23 zu er reiche^: „JeteS Gemeindeglied, welches jenen Betrag , an direkter S'^er' einrichtet, der sich auS der Theilung , der gesam/.ten direkten Steuer durch die Zahl der AuS- schußmäiiner ergibt, hat im AuSfchusse^Sitz und Stimme und kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, so oft der Ausschuß die Höhe der Gemeinde- Zuschläge bestimmt und über Bornahme von Bauten oder Ausnahme von Darleihen beschließt

Mssüng nachstehenden Wortlaitt deS 8. 45 in Vorschlag: »8. 46. Wenn zwischen Bewohnern einer Gemeinde wie ilnmer geartete Anstünde oder 'Streitigkeiten ent stehen, sie mögen privälrechtliche oder andere sein, so hat die Gemeinde-VbrstehUng (Magistrat) das Recht Und die Pflicht, Äle 'gütliche Vermittlung derselben zu versuchen.' „Die Parteien können ihre Sache dem Vorsteher (Bürgermeister) oder dem VSn ihm beauftragten Rathe zum Versuche der Ausgleichung vorlegen.' »Die Streitthcile sind verpflichtet

, ^aus die bezügliche Vorladung deS Gemeinde-Vorstehers (Bürgermeisters) öder RalhrS vor ihm bei Vermeidung einer zur Ge meinde-Kasse zu zahlenden Strafe von 50 kr. bis 2 fl zu erschien, können aber auch einen Mann °ihr<S Ver trauens zur Nuterstützung beizieben.' „Der Vorsteher (Bürgermeister) öder Rath hat sohln ohne irgend einen Zwang, eine Drohung, oder einen anderen ungebührlichen Einfluß anzuwenden, zu trach ten einen Vergleich zu'Stande zu bringen.' „Ueber den zu Stande gebrächten Vergleich ist auf Verlangen

auch nur Eines StreittheileS oder Streilge- nossen eine Urkunde zu errichten, welche den Gegenstand des'AnstandeS oder Streites, die Art und Bedingungen deS darüber-getroffenen UebereinkömmenS deutlich üüd klar enthalten, und von den Streitiheilen und detn Vorsteher (Bürgermeister) oder Rathe, und in Füllen, in denen das Gesetz zur Beweiskraft der Urkunde die Milfertigung von Zeugen oder NamenSschreibern er heischt. anch von diesen gesertiget sein ütliß.' „Den vor der Gemeinde-Vorstehung (Magistrat) auf diese Weise

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 6
Date: 26.10.1859
Physical description: 6
, welche daS mit Ausarbeitung deS Ent wurfes einer Gemeinde-Ordnung betraute Comitö bei seiner Arbeit geleitet hatten, und welche von dem Herrn Statthaltern-Vize-Präsidenten Frhrn. v. Sala in der ersten Sitzung entwickelt wurden. ES ist demnach bei diesem Ennvurse: l. Nicht nur rie Zulässigkeil, sondern auch schon rer Be stand eine« zwischen die Gemeinden lind die unterste landes- fürllliche Behörte gestellien autonomen Organs vorausgesetzt worden, welche« u« Tm-> über die Gemeinten auszuüben und dabei zugleich riele

verschiedenen Interessen der Städte und der übrigen Gemeinden Nieter -Oesterreichs, die Gemeinde Ordnung für die Landgemeinden so einzurichten geglaubt, daß sie auch für die Städte Nieder-OsterreichS anwendbar er. scheine, weshalb auch der Entwurf nicht rLandgemeinde-Ord nung,« sondern »Gemcinte-Ordnung- genannt wird. Auf den allfälligen Wunsch einzelner weniger Städte nach einer Aus nahmsstellung sei im §. t deS Entwurfes fürgedacht worden. Endlich habe sich 3. das Comitv zur Aufgabe gestellt, einem ter

. WeiierS finden wir in diesen Prolokollen auch be reits den Tert der bis jetzt berathenen Paragraph« der Gemeinde-Ordnung, sowohl wie sie ursprünglich in dem Entwürfe lauteten,, als mit den von der Kommission beschlossenen Aenderungen. Man war damit in der gestrigen dritten Sitzung bis zum 8. 17 gelangt, über welchen gleichfalls die Debatte eröffnet, aber nicht zu Ende geführt worden ist. Am Anfang der dritten Sitzung kam abermals der Streit dtS Herrn Bürgermeisters Schloß mit der „Presse' zur Sprache

, anschließt, da ihn dies bestimmen müßte, auözutreten. Er verwies vabei auf seine 27jährigen kommunalen Leistungen und seine zwei OrdenS-Dekora» tionen. Er werde von der „Presse' verfolgt und dem. öffentlichen Spotte preisgegeben: zu einer weitern Po lemik mit der „Presse' fehle eS ihm an Geld, Zeit und publizistischem Talent. Der Präsident unterbricht den Redner mit der Be merkung, diese Angelegenheit gehöre nicht vor diese Ver sammlung, welche lediglich eine Gemeinde-Ordnung berathen habe; auch glaube

ist. Die ganze Versammlung erhebt sich, Herr Schloß erklärt sich damit befriedigt, und dankt seinen Kollegen für diese Erklärung. — Auch wir glauben, Hr. Schloß könne durch diese Erklärung vollkommen befriedigt sein und thue am Besten, sich weiter um die kleinlichen und rechthaberischen Nergeleien der „Presse' nicht mehr zu kümmern. Im weiteren Verlause der dritten Sitzung kam unter anderm auch der Umstand zur Sprache, daß in der vorliegenden Gemeinde-Ordnung alle Bestimmungen über das HeimathSrecht fehlen

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Bozner Zeitung
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Page 1 of 6
Date: 23.11.1859
Physical description: 6
Gemeindeordnung. Dem ersten entsprechend halte ich freie Wahlen und möglichste Autonomie der Gemeinde. Jeder. a»i> der geringste Grunde oder Renten besitz, selbst der bloße Genuß eines solchen, öder der Betrieb eineS Gewer bes. mir 'in Tirol hin reichende'Bürgschaft für eine Wahl von Gemeinde- Vertretern zu geben, welche die Wohlfahrt der Ge meinde, weise Gebahrung mit ihrem Vermögen, thätige Sorge für die öffentliche Ruhe. Achtung des Gesetzes ün Auge haben. Es versteht sich wohl von selbst, haß

nur jene ein Stimmrecht haben können» denen. Sie'HÄe 'Kerwflltmig..ihre» Vermögen» zukömmt. Für die Wählbarkeit würde ich keine andere Beschränkung wünschen als vollständige Kunde des Lesens und Schreibens, und Unabhängigkeit der Stellung. Wenig stens sollte vom Amte eine? Boissteher» oder Gemeinde» ra^e» Zeder abgeschlossen sein, der iMiDienst einer wie- immer gearteten höhern ihm vorgesetzten Behörde steht. Eine Anfechtung oder Nichtigkeitserklärung der Wähl dürste nur dann eintreten, wenn dem Gewähl ten

de» Gemeindegutes zustehen. Um un vorsichtiger Unwirthschaft oder Rebergriffen der Willkür und des Eigennutzes Einzelner vorzubeugen, müßten jedoch Beschlüsse, die eine Belastung der Gemeinde- glieder oder Verfügungen über den Stamm des Ge- meindevermögens zur Folge haben, öffentlich kund gemacht und der vom Staate gesetzten Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Dieser stände das Recht ver Ein sprache jedem einzelnen Gemeindeglied jencS der Be rufung. der k. k. Statthalteret die Entscheidung in erster

überträgt, daß durch Einfuhrung von Schieds gerichten der ordentliche Richter theilweise entbehrlich oder seine Arbeit verringert whd. Unkenntnis deS Rechtes und seiner Formen werden dort wie hier nnr dieProzessevermehren. und eine Unsicherheit deS Rechtes herbeiführen, die Niemanden zufrieden läßt. Vor allem wünschen wohl viele ntit mir eine kurze, klare, allgemein, auch dem Bauern virständliche Ge meindeordnung. Die 346 Paragraph«» des Gemeinde gesetzes vom 24- Aprit d I. haben von den Bauern kaum

. Die nächste Sitzung wird Momngden 21. stattfinden, und das Resultat der Berathungen wie wir hören nach dem Vorgange der niederösterr. VertrauenSkom- Missionen im Tirolerbothen veröffentlicht werden. Die Ansprache Sr. kais. Hoheit bei Eröffnung der Versammlung lautet vollständig: «Ich habe Sie heute zur Berathung des Entwürfe» zur neuen Gemeinde-Ordnung für Tirol uno Vorarl. berg bei mir versammelt, um Ihre Ansichten p.n.'iber zu vernehmen, die ich Sie ersuche mit aller Offenheit und Aufrichtigkeit

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