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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 8. 1910
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Page 283 of 290
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 150 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/8(1910)
Intern ID: 483355
76 Bozener Adreßkatender. chemeindewahkordnung Mr die Stadt Mozen. tz 1. Wahtverechtiguug (aktives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind: 1. die Ehrenbürger; 2. unter den Gemeinde-Angehörigenjene männlichen Per- Ionen, welche i« eine der folgenden Kategorien ge- hören: a) diejenigen, welche von ihrem in der Gemeinde gelegenen Hause oder Grundstücke eine direkte Steuer von wenigstens 10 a , von ihrem im Gemeiudebezirk betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer (ohne Zuschlag) von wenigstens

des Militärcharakters ausgetreten sind, ferner dienende sowohl als pensionierte Militär- Parteien ohne Offizierstitel, dann dienende und Pen-- firmierte Militärbeamte, insoferne diese Personen in den Stand eines Truppenkörpers nicht gehören; dj Seelsorger,welche die pfarrlicheJurisdiktioninBozen selbständig ausüben, sowie auch die mit Ordinariats- dekret auf einem ständigen Hilfspriestervosten in der Gemeinde definitiv angestellten Geistlichen; e) die Doktoren aller Fakultäten; die angestellten ordent

des Diebstahls, der Veruntreuung, der Teilnehmung an denselben oder des Betruges das Strafverfahren eingeleitet oder über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer dieser Verhält»iste; c diejenigen, welche an der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer oder an den hierauf umgelegten Zuschlägen in dem der Wahl vorangegangenen Jahre oder ungeachtet erfolgter persönlicher Emmahnung im laufenden Jahre mit einem Rückstände aushaften. §4. Wàhlvà-tt(p-àesWahlrecht). Wahlbar

oder von der ° ° — k — <'-='■<- <■ - Gemeinde unterhaltenen Lehranstalten in Bozen; — Z. die Gemeindegen ossen^) männlichen Geschlechtes: a) welche eine direk-e Steuer von der Art und in dem Ausmaße, wie oben unter Punkt 2, lit. a, be stimm ist, seit einem Jahre in Bozen entrichten und damit in keinem Rückstände hasten; b) welche die oben unter Punkt 2, Iii. d, bezeichneten Erfordernisse nachweisen. 2. Körperschaften, Vereine und Gesellschaften, die ihren Sitz im Gemeindebezirk haben, sind wähl- berechtigt, wenn sie die nach § 1, Punkt

2, lit. § 3 von der Ausübung des aktiven Wahlrechtes aus- geschlossen sind; b) säumige Schuldner der Gemeinde, gegen welche die gerichtliche Exekution eingeleitet worden ist; zu jene Personen, welche über die von ihnen übernommene Vermögensverwaltung der Gemeinde oder einer Gemeinde-Anstalt oder ein ihnen von der Gemeinde besonders anvertrauten Geschäft mit der zu legenden Rechnung seit mehr als einem Jchre nach der festgesetzten Frist und ungeachtet erfolgt-r Erinnerung noch im Rückstände

1
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1907)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 5. 1907
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Page 267 of 275
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 140 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/5(1907)
Intern ID: 483359
Bozener Adreßkalender. 75 Gemeindewahlordnung für die Stadt Bozen. § 1. WahlSerechtiHung (aktives MahKechy. Wahlberechtigt sind: 1. die Ehrenbürger; 2, unter ben Gemeinde-Angehörigen jene männlichen Per- souen, welche in eine der folgenden Kategorien ge- hören : a) diejenigen, welche von ihrem in der Gemeinde gelegenen Hanse oder Grundstücke eine direkte Steuer von wenigstens 10 », von ihrem im Gemeindebezirk betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer (ohne Zuschlag) von wenigstens

ausgetreten sind, ferner dienende sowohl als pensionierte Militär- Parteien ohne Offizierstitel, dann dienende und Pen- sionierte Militärbeamte, insofern^ diese Personen in den Stand eines Truppenkörpers nicht gehören; cL) Seelsorger, welche die psarrlicheJurisdiktion inBozen selbständig ausüben, sowie auch die mit Ordinariats- befrei auf einem ständigen Hilfspriesterposten in der Gemeinde definitiv angestellten Geistlichen; ein die Doktoren aller Fakultäten; so die angestellten ordent lichen Lehrer

, Professoren und Vorsteher an den öffentlichen, vom Staate, vom Lande oder von der Gemeinde unterhaltenen Lehranstalten in Bozen; — 3. die Gemeindegenossen**) männlichen Geschlechtes: a) welche eine direkte Steuer von der Art und in dem Ausmaße, wie oben unter Punkt 2, lit, a, be stimmt ist, seit einem Jahre in Bozen entrichten und damit in keinem Rückstände haften; b) welche die oben unter Punkt 3, lit. b, bezeichneten Erfordernisse nachweisen, § 2, Körperschaften, Vereine und Gesellschaften

, gegen welch? wegen eines Verbrechens oder wegen der Ueber- tretungen des Diebstahls, der Veruntreuung, der Teilnehmung an denselben oder des Betruges das Strafverfahren eingeleitet oder über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer dieser Verhältniste; c diejenigen, welche an der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer oder an den hierauf umgelegten Zuschlägen in dem der Wahl vorangegangeneu Jahre oder ungeachtet erfolgter persönlicher Einmahnung im laufenden Jahre

aus-- geschlossen sind; b) säumige Schuldner der Gemeinde, gegen welche die gerichtliche Exekution eingeleitet worden ist; c) jene Personen, welche über die von ihnen übernommene Vermögensverwaltung der Gemeinde oder einer Gemeinde-Anstalt oder ein ihnen von der Gemeinde besonders anvertrautes Geschäft mit der zu legenden Rechnung feit mehr als einem Jahre nach der festgesetzten Frist und ungeachtet erfolgter Erinnerung noch im Rückstände find; Ä) Personen, die wegen eines aus Gewinnsucht ve> übten Disziplinar

2
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 276 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
Bozener Adreßkalender 7:1 Kemeiude-Wahkordnung für die Stadt Aozen. s 1. WaKtSerechtignug (aktives Wahlrecht). Wahlberechtigt sind: 1. die Ehrenbürger; 2. unter ben Gemeinde-Angehörigen*) jene männlichen Per- sonen, welche in eine der folgenden Kategorien ge- Hörens a) diejenigen, welche von ihrem in der Gemeinde gelegenen Hause oder Grundstücke eine direkte Steuer von wenigstens IO X, von ihrem im Gemeiudebezirk betriebenen Gewerbe oder Erwerbe eine direkte Steuer lohne Zuschlag

oder mit Beibehaltung des Militcirchirakters ausgetreten sind, ferner dienende sowohl als pensionierte Militär- Parteien ohne Offizierstitel, dann dienende und pen- sionierre Militärbeamte, insoferne diese Personen in den Stand eines Truppenkörpers nicht gehören; ä Seelsorger, welche die pfarrlicheJurisdiktion inBozen selbständig ausüben, sowie auch die mit Ordinariat?- befrei auf einem ständigen Hilfspriestervosten in der Gemeinde definitiv angestellten Geistlichen; e) die Doktoren aller Fakultäten

; f. die angestellten ordent lichen Lehrer, Professoren und Vorsteher an den öffentlichen, vom Staate, vom Lande oder von der Gemeinde unterhaltenen Lehranstalten infoten; - 3. die Gemeindegenossen^) männlichen Geschlechtes: ' a) welche eine direkte Steuer von der Art und in dem Ausmaße, wie oben unter Punkt 2, lit. a, de stinimi ist, seit einem. Jahre in Bi'zen entrichten und damit in keinem Rückstände hasten; b) welch« d e oben u^ter Punkt 2, lit. b, bezeichneten Erfordernisse nachweisen. § 2. Körperschaften

festgesetzten Zeitraumes; da diejenigen, gegen welche wegen eines Verbrechens oder wegen der Heber- tretungen des Diebstahls, der Veruntreuung, der Teilnehmung an denselben oder des Betruges das Strafverfahren eingeleitet oder über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden ist, während der Dauer dieser Verhälwiste; c diejenigen, welche an der ihnen in der Gemeinde vorgeschriebenen direkten Steuer oder an den hierauf umgelegten Zuschlägen in dem der Wahl vorangegangenen Jahre oder ungeachtet erfolgter

, die nach § 3 von der Ausübung des aktiven Wahlrechtes aus- geschlossen sind; b) jäunuge Schuldner der Gemeinde, gegen welche die gerichtliche Exekution eingeleitet word en ist; c) jene Personen, welch- über die von ihnen übernommene Vermögensverwaltung der Gemeinde oder einer Gemeinde-Anstalt oder ein ihnen von der Gemeinde besonders anvertraute» Geschäft mit der zu egenden Rechnung seit mehr ali einem J^>hr nach der festgesetzteil Frist und ungeachtet ersolgt-r Erinnerung noch im Rückstände sind; an Perjonen, die wegen

3
Books
Category:
History
Year:
1877
Oberinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 3)
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Page 145 of 211
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: OX, 404 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/3
Intern ID: 95146
15 kr zu geben. So viel es iedoch das rindvieh und pferde beträft, können selbe zur herb&tzeit in der innern, so wie in der äußern gemeinde allerseits ein verstandner maßen aufwies- und anger- mädern ungehindert aufgetrieben werden. Um iedoch in dem'auftriebe 25 keine bevortheilung zu gewinnen, jvurde beschloßen, daß der tag des ge meinsamen auftriebe« von den betreffenden gemeinds-vorstehern angedeutet werden soll, und hätte derjenige, der sich den aufschlag vor dieser bekannt- machung erlaubt, von iedem

stück vieh 1 fi pfändung zu geben. In der äußern gemeinde St. Jacob dagegen ist man allseits einver- 30 standen, nicht nur zur herbstzeit wies- lind angermäder mit dem rindvieh zu ätzen, sondern sich der atzung selbst auch im frühjahre, iedoch blos nur auf den wiesmädern sich zu bedienen. Indessen darf diese atzung nicht länger dann bis 24. mai andauren und dann muß alles vieh ab getrieben und auf gemein-waiden gebracht Verden. 35 IG. In rücksicht der hirtenlos herumirrenden s. v. sdrweine

werden. Würde iemand bis solcher zeit es zu thun. unterlaßen haben, so soll die diesem zu machen betreffende bezäunung von der gemeinde auf dessen 45 kosten aufgerichtet werden. 18. In rücksicht des schädlichen holzhauens wird keinem mit ge- nehmhaltung des lobi, waldamtes ganz unter keinem Vorwand gestattet, aus nachstehenden wäldern, da der darunter gelegenen feldung der größte St- Jakob und St: Anton (Nasserein II.). 279 schaden zugefügt werden könnte, irgend ein holz ohne ausdrücklicher an frage

und bowilligung der gemeinde zu schlagen. Sollte demohngeachtet sich iemand unterfangen, in hienach spezifisch aufführenden Wäldern' holz zu schlagen,. so hätte der oder diejenigen von iedem stamm 1 fl pfandgeld zu entrichten, und würde ihm nebstdem das geschlagene holz weggenomen 5 und zum nutzen der ganzen gemeinde verwendet werden. A. G-eigerwald, B. Putzenwald, C. Guhl, D. Herrnthal, E. Bumpelsthal, F. Heisenthal, G. die ganze revier in der Schön, H. Plattigwald, I. Stadlewald, K. Lahn strich

, L. Schmiedwald, M. Schimmelwald, N. Bruckwaldele. Würden sich in diesen wäldern einige windwürfe zeigen oder holz 10 durch lähnen oder mueren zu boden geworfen werden, hat solches nicht von partikulären benutzt, sondern von der gemeinde in corpore aufgenom men und von dieser letztern zu nutzen gebracht zu werden. Sollte iemand dagegen handien und sich heimlicher weise ein derlei holz zueignen, ohne es der gemeinde angezeigt zu haben, so. hätte er von 15 iedem stamm 36 kr pfandgeld zu geben. Dagegen

4
Books
Category:
Law, Politics , Social sciences
Year:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Page 185 of 322
Author: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 311 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II Z 92/44
Intern ID: 104668
(2). (Blatt 99a) Wipf. Anna Berchtold (3). Yon Rewt 13 ) (2). Muheli, Kar man. Vnrub. Rud. Herr. Ganser (3). Lenerin. Strigi. Tusch. Loner. Werli. Grad hanns (4). Snorler (2), Snörlerin. Raicb. (Blatt 99h) Jekl. Werlerin. Geyer, Pur (3). Gundolf. Ledrer. Pertsch (2). Mesner. Tonacher. Kesler. Viseber (2). Tengl. Kurcz. (Blatt 100a) Scbellenbrancz, Kramer. Grun. Mulner (3). Stoll. Getrer. Strigi. Hopler. Scbücz. Teüschl. Steger. — (Summe 86). 1 ) Getilgt. 2 ) Rinnen, Gemeinde Berwang. 3 ) ÜbeT

die zeitweise Zugehörigkeit Oberstdorfs zum Lande Tirol, vgl. Stolz, Polit.-hist. Landesbeschreibung von Kordtirol (AöG. 107. Bd.), S, 583f., 589. 4 ) Weiler Kohrmoos der Gdc. Tiefenbaoh, 6 ) Gemeinde Jungholz. ®) Kappl, Dorf der Gemeinde Schattwald. 7 ) Fricken, Dorf der Gemeinde Schattwald. 8 ) Gemeinde Zöblen. 9 ) Halde, Weiler der Gemeinde Zöblen. »a) \y e ii cr Geist der Gemeinde. Tannheim. 10 ) Teil der Gemeinde Grähn. u ) Eauth, Teil der Gemeinde Nesselwängle. 12 ) Weiler der Gemeinde Nesselwängle

. 13 ) Gemeinde Weissenbach.

5
Books
Year:
(1868/1872)
Programm des k. k. Obergymnasiums in Meran; 1867/68 - 1871/72)
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Page 156 of 190
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Location mark: II Z 101/1868-72
Intern ID: 506175
Gemeinde-Ordnung von Schlinig. (nacli dem Wortlaute der Originalurkunde sinngetreu wiedergegeben.) a) Die bäuerlichen Rechte. Am Maien Tage soll man eine „pawprschafft' *) halten ; dieselbe einen jeden Herrn **) von Marienberg, wenn er daheim wäre, oder in seinem „abwesen' seinen Anwalt wissen lassen. An diesem Tage setzt man Dorfineister, Saltner und' einen gemeinen Wirth; aber Kirchpröpste solle man „ al weg auf Sand Michelstag' setzen, und in 14 Tagen darnach haben die alten Kirchpröpste

oder Schuldnern, sondern von den alten. Kirchpröpsten einziehen, aber die alten Kirchpröpste mögen sie, wollen sie dieselben nicht verlieren, von den Zinsleuten und Schuldnern einziehen. Es ist auch erfunden, welcher in unserer Gemeinde zu einem Amt oder Befehle von der Gemeinde erwählt und genommen würde, wann man diese setzt, der soll gehorsam sein; wer sich aber „des wer et', und er gewählt dabei verharrt, bis man von der Gemeinde geht, den soll man um eine Yhrn**'**) Wein strafen

, und er soll nichtsdestoweniger dasjenige Amt, zu dem er genommen worden, versehen oder 3 Tage darnach aus der Gemeinde ziehen. Es soll auch ein Jeder, der in unserer Gemeinde sich häuslich liiederlässt, den Dorfmeistern, Saltnern und verordneten Befehlshabern, was diese ihres Amtes halben bieten, und was eine Gemeinde „er fun dt', gehorsam sein; wer aber dawider handelte, soll nach Rath-der Gemeinde gestraft, wer aber gedachten Dorfmeistern und Saltnern in Amt und Eid spricht, der soll um 1 Yhre Wein gestraft

werden. Die Dorfmeister sollen in ihrem Amts treu und fleissig sein ; was sie aber in ihrem Amte aus threr eigenen Verwahrlosung übersehen, sollen sie „umzwifache mult', nämlich um 2 Yhrn Wein ge straft werden. Desgleichen sollen auch die Saltner und die übrigen Befehlshaber den Dorfmeistern ge horsam sein und thun, was Jeder seines Amtes und der genommenen Pflicht halber schuldig ist; wo das nicht geschähe, sollen die Geschwornen der Gemeinde sie darum pfänden und gehorsam machen, und sollen um eine halbe Yhrn Wein

gestraft werden und im Nothfalle solle des. „Herrn' Hilfe hierin angerufen werden. . . : Welche das vergangene Jahr Dorfmeister gewesen, die sollen das nächstfolgende Jahr Gemeinde- geschworne sein und sich in Streitigkeiten und vorfallenden Sachen brauchen lassen, „so der .gemam zuesteet', sonst jedoch in demselbigen Jahre .mit keinem andern Amte beladen .werden. Die Dorfmeister haben „Jedweder 4 einen Gulden von der Gemeinde für ihre Mühen. — Es sollen auch , die Dorfnreister der ^NachpaweFschafft

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Books
Category:
History
Year:
1877
Oberinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 3)
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Page 143 of 211
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: OX, 404 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/3
Intern ID: 95146
,. _ Wegen der schule. 1 '1. Siehet die gemeinde von selbst ein, wie viel daran liege, ihre kinder im lesen und schreiben, so wie vorzüglich in dem Seelenheil unter richten zu laßen, -und hat dcshalben hiemit den schluß gefasset, selbst 20 darum und daran sein zu wollen, auf baldige ersetzung eines durch den tod dahingerafften schullehrers anzudringen, um die schulzeit, die von Martini an durch 18 wochen ununterbrochen anzudauren hat, keineswegs zu verkürzen, auch wird die gemeinde besorgt sein, immer

zum Schulbesuche verhalten zu haben, und diese leztern im ersten, falle mit 45 kr, im zweiten mit 1 fl 30 kr ßtrafe, die zur beischaffung der nöt.higen schulrequisiten für arme kinder gewiedmet sein soll, unnachsiehtlich hernemmen zu. können.^ 35 5. Die aufnähme freunder personen betreffend hat die gemeinde ein- miithig heschloßen, um eines theils sittenverderbende menschen von sieh zu entfernen, und andern theils nicht zu viele dürftige oder wohl gar mittellose leute in ihre mitte zu bringen, für die Zukunft

der anwaltschaft anzuzeigen unterläßt, hat mit einer pfändung von 4 fl. beleget zu werden. Vaganten oder anderwärtiges schlechtes gesinde soll nicht geduldet, sondern gleich wieder, wenn es änderst gottes gewalt nicht verhindert, 5 aus der gemeinde geschaffen, und im fall eines auf sie zu bringenden Ver dachts der oberkeit eingeschicket werden. Sollte iemand sieh unterfangen, einen solchen menschen länger als eine nacht, im fall er nicht bedenklich ist, nnterschlaif zu geben, hätte er für iede zuwider

im hause des anwalts dem bestellten einzieher so gewißer erlege, wie im widrigen derjenige für seinen erlag zu haften hat, der ihn als insaß in seine herberg aufgenommen hat. 7. In rüeksicht des waidgeldes wurde einmüthig beschloßen, daß von 20 jonem vieh, wo die gattung hinnach speeifisch angeführet. werden wird, welches iemand von Lichtmeß bis Bartlmäi tag oder 24. august sich an kauft, mithin in der ganzen Winterung nicht verpflegt, folgendes waidgeld der gemeinde unnachsiehtlich vergütet

werden soll. Als von einem ochs über drei jähren oder von einer knapp 50 kr, 25 von einem pferd ohne rüeksicht des alters . . . . 1 fl 30 kr, von einem dreijährigen hailer oder zeitkalbe . von einem zweijährigen stück rindvieh.... von einem einjährigen oder andern jungen kalb . von kleinvieh, gaiß, schaf, hook oder kitz und lämmer Dieses zu beziehende waidgeld, welches von den betreffenden par- theien jährlieh am TJnschuldigen-Kinder-tag der gemeinde bestellet zu werden hat, verstehet sieh mochte nur auf jenes angekaufte

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Books
Category:
History
Year:
1877
Oberinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 3)
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Page 75 of 211
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: OX, 404 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/3
Intern ID: 95146
im falle die eigene selbstgewin- terte schafe geduldet werden, welche mit einem eigenen hirten beständig versehen sind, auch sollen und müssen dieselben, soviel als möglich, ober halb des berges gehütet nnd geweidet werden, wofür für iedes stück schaf 20 der gemeinde zwölf kr. bezahlt werden muss. 10. Die geise und bock sollen, soviel als thunlich, von den küh ab gesondert und von dem hirten auswärts gehütet werden, und am wenig sten sollen dieselbe ober denen kühe, wo gefahr von steinen zu befürchten

, geduldet werden, und bedarfen, wie von alters her, iedes stück geis einen 25 vierer zehend, für ieden geisbock hat der eigenthiimer, welcher im sommer im daigen gebirge geweidet, der gemeinde zwölf kr. zu bezahlen ; anbei wird aber ausdrücklich verbothen, am fruhjahr und spätjahr die geis und böck in das feld zu lassen. 1X. Sollen die mülcher oder hailer von dem hirten, soviel als mög- 30 lieh, am frühling, sommer und herbst nebenaus gehütet werden, und am frühling und sommer, sobald thunlich

, in die galtalpe getrieben werden, und anstatt dass dieselbe sonst für frühling und herbst zwölf kr. bezahlt haben, für die Zukunft für iedes stück, es mag alt oder jung sein, zwölf kr. in die gemeinde bezahlen, und zwar alle hailer, welche nur drei tag auf 35 die weide am friihling, sommer oder herbst getrieben werden. Der hailer- • oder ochsenhirt ist verbunden, morgens vor dem kuhhirtexi ausj und abends nach demselben einzutreiben. Das sogenannte anstossen der hailer auf der daigen weide

, noch in den stieTalpeln hat in Zukunft zu unterbleiben. 12. Die zwölf kr., so bezahlt werden von dem vieh, so von Veits tag .40 aufgetrieben, sowie jenes von denen hailer und geisböck soll dem vieh oder viehhalter denselben sommer zu guten kommen. 13. In zukunft soll keiner mehr berechtigt sein, seinen übrigen zehend zu verlassen, sondern hat für ieden nicht beschlagenen vierer zehend zwölf kr. von der gemeinde zu fordern, welches die gemeinde zu 45 bezahlen verbunden ist, eben so haben diejenige auch für ieden uber

- schlagenen vierer zehend zwölf kr. in die gemeinde zu bezahlen, das näm liche versteht sieh von selbst von dem nicht beschlagenen zehend des herrn curats. Sollte aber der eine oder der andere nachbar ein gut 3 am na t zehend Serwang. 139 bestanden haben, so hat er solches denen gemeindsgewalthaber anzuzeigen und bei aufnahm des viehs gehörig zu melden. 14. Am St. Georgi tag soll iedes jähr die gemeinde zusammen treten und iedermann sein vieh getreulich anzusagen verbunden sein ; bestellt

8
Books
Category:
Law, Politics , Social sciences
Year:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Page 192 of 322
Author: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 311 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II Z 92/44
Intern ID: 104668
und die Dienstleute zu Nauders, voll ständig abgedruckt bei F. Jecklin, Land und Leute des Unterengadins und Vintsch- gaus im 14. Jh., S. 57—70 nach dem für den Tiroler Teil gleichlautenden Codex 472 des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien. (Blatt 141b). — Nauders. Musnetsch. Vber Rewn. Valentin. Mitterhofer. Lucz. Kraczer. Martine!. Smöczlin. Vischer. Tschellin. Krewczler. Wild. Asprian. Von Synns. Keiner. Gress. Moser. 3 ) Rotte der Gemeinde Graun. 2 ) Weiler Rojen der Gemeinde Resehen, 8 ) Piatti, Einzelhof

der Gemeinde Resehen. 4 ) Weiler Wies bei Melag, Gemeinde Langtaufers. 6 ) Mitterhof bei Melag, Gemeinde Langtaufers. ®) Kappl, Höfe in Hinterkirch, Gemeinde Langtaufers, 7 ) Gschwell, Höfe in Hinterkirch, Gemeinde Langtaufers. 8 ) Piawenn, Weiler der Gemeinde Schleie. 9 ) Greinhof, Gemeinde Graun. 10) Weiler Melag, Gemeinde Langtaufers. n ) Weiler von Galtür. 12 ) Hof Eggl oder Hochegg. ls ) Graun. 14 ) Weüer Außer- und Inncrtschafein. 1B ) Getilgt. le ) Weiler Hintergrist,

9
Books
Year:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 283 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
Dio deutsch-katholische Gemeinde in Wien. 275 daß die Zahl der Deutschkatholiken in Wien schon 3000 beträgt und noch ständig wächst. Er verwahrt sich zugleich gegen die Unterstellung politischer Bestrebungen. Bald darauf bittet die freie christliche Gemeinde in Wien, den Gottesdienst in einem anständigen Privatlokal halten zu dürfen 1 ). Allein auch diese Bitte wurde abgewiesen, das Ministerium antwortet, daß trotz der gesetzlichen Religionsfreiheit die früheren Verfügungen betreffs

der Deutschkatholiken, also das Verbot vom 24. Jänner 1846 aufrecht bleibe, bis es auf legalem Weg widerrufen sei. Daher wird das niederösterreichische Landespräsidiüm ange wiesen, der deutschkatholischen Gemeinde im Wege des Wiener Gemeinderates eröffnen zu lassen, daß ihr einstweilen weder eine Kirche überwiesen, noch auch ein Gottesdienst in einem Privatlokal erlaubt werden könne 2 ). Zweifellos stand die Berufung auf ein Verbot aus der absolutistischen Ära in Widerspruch mit dem Sinn der Grundrechte

. Der Bankbeamte Theodor Peßnegger war Vorstand, der ehemalige Benediktiner Wagner als Nachfolger Paulis Prediger der Gemeinde 5 ). Als der Reichstag von Kremsier aufgelöst und mit 3. April 1849 eine neue Verfassung oktroiert worden war, spiegelte sich dieser Wechsel der Dinge in einer schärferen Behandlung der Deutschkatholiken wieder. Die Wiener Gemeinde bat neuderdings um Anerkennung und Erlaubnis zur Abhaltung des Gottesdienstes 6 ). Sektionschef Buoi referierte darüber an den Minister für Kultus

und Inneres und schlägt die Bildung einer Untersuchungs kommission vor 7 ). Damit war die Erledigung auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben. Bei der geänderten politischen Lage waren die Bemühungen der Deutschkatholiken um Anerkennung ohne Erfolg. Übrigens zeigte jetzt die Wiener Gemeinde weniger Zähigkeit und Zusammenhalt als die kleinere, aber straffer organisierte Gemeinde von Graz 8 ). Besonders drückend empfanden es die Deutschkatholiken, daß ihnen alle gottesdienstlichen Funktionen unmöglich gemacht

waren. Am 31. Mai 1849 ersucht die Wiener Gemeinde, wenigstens ihre Leichen ohne kirchliche Einsegnung bestatten zu dürfen. Die Taufe von Kindern unterblieb oder wurde von den Vorständen der Gemeinde gegen das Verbot vorgenommen. In einer einzigen Häusergruppe entdeckte die Polizei 21 „Wilde Ehen', d. h. Ehen von De\itsch- katholiken, die erklärten, daß ihre religiöse Einstellung einer kirchlichen Trauung widerstrebe und daß ihnen eine andere Eheschließungsform verwehrt sei 9 ). 1 ) Petition an das Ministerium

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Category:
Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1907
Protokoll über die in der Zeit vom 23. bis 26. September 1907 durchgeführte Trassenrevision und Stationskommission betreffend das generelle Projekt für eine normalspurige Eisenbahn von Landeck nach Mals
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Page 5 of 21
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 19 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Landeck <Tirol>;s.Eisenbahnlinie;g.Mals;s.Projekt
Location mark: III 101.252
Intern ID: 211833
ü. ’ Die Vertreter der Gemeinde Landeck unterstützen aus das Beste das Verlangen der Ge meinde Fließ nach Errichtung einer.'Verkehrsstelle bei zirka km. 5:4/5. Franz Handle m. p., ■ • Bürgermeister. Müller in. p., ‘ ■ Ausschuß. / . . . : . Franz Traxl m. p. I. 'Der unterfertigte Direktor der kontinentakeu Gesellschaft für a»tgewaudte Elektri zität AG. mit dem Sitze in Glarus und einer Zweigniederlassung in Landeck stellt das Ersuchen, daß bei der Verfassung des Detailprosektes für die Eisenbahn

Landeck—Mals darauf Rücksicht genommen werde, daß die Gesellschaft die Herstellung eines Industriegleises von ihrem Etablissement in Landeck in den Bahnhof Landeck in Anssicht genommen hat. Der Gefertigte stellt daher das Ersuchen, daß in dieses Detail projekt auch das fragliche, zirka 300 rn lange Schleppgleis cinbezogen werde. Emil L anhoff er m. p. Forlgrsrht in Pruh am 24. September. 8. - Die Gemeinde Prntz erklärt sich mit jener Linienführung einverstanden, nach welcher der Inn . bei der Runserau

übersetzt und die Trasse bis zur Niveaukreuzung mit der Reichsstraße bei Prntz selbst am rechten Jnnufer verbleiben soll. Auch mit der Lage und Benennung. der Station Prntz nach dem Vorlageprojekte mit der Änderung, daß die Eisenbahnzufahrtsstraße in Fortsetzung der Kannsertalstraße in möglichst gerader Rich tung und zwar zwischen den Häusern Nr. 30 und 32 zur Station geführt werde, ist die Gemeinde vollstän dig einverstanden und spricht den dringenden Wunsch aus, daß diese Station einerseits

Schnellzngsstation werde und daß andererseits bei der ProMierung der Hochbauten und insbesondere des Frachtenmagazins daraus Rücksicht genommen werde, daß sich in Prntz zweifellos, ein sehr reger und intensiver Frachtenverkehr entwickeln wird. Die Gemeinde verweist diesfalls darauf, daß Prntz der Knoteiipnnkt für den Verkehr ans dem und in das Kaunserial ist, und daß der Verkehr der Kurorte Ober- und Unterladis und der Gemeinden Fiß und Fendels nach Prntz gravitiert. Es sei auch zur Unterstützung

der vorgebrachten Wünsche darauf hingewiesen, daß Prntz im Jahre 1864 zur Hälfte und im Jahre 1903 fast gänzlich ein Raub ■ der Flammen wurde, so daß die sinanzielle Lage der Gemeinde eine sehr schwierige wurde. Es muß daher dahin getrachtet werden, daß die Gemeinde aus dem Bahnbaue den größtmöglichsten Vorteil ziehe, um sich allmählich wieder erholen zu können. Bei Wieder aufbau der abgebrannten Häuser wurde bereits auf den durch den Bahnban zu gewärtigenden Aufschwung des Ortes Rücksicht genommen. Es konnte

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 368 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 728 — ' § 18 verstärkter Ausschuß gewählt zu werden, dessen Vollmacht mit Erledigung des Geschäftes erlosch.*) fi-t a r-vi t'/i . Unter den Gemensdebeam'ten ist zunächst zu erwähnen der pivìsr (umbdieisr, ninbsaZ^i)! er war Geineindcdiener und oft, wenn Gemeinde und Gerichtsverband (Edastading) zusammenfielen, überdies Büttel des letzteren. Als solcher hieß er selierge, fi-onbot, vieser. im < ^ XL£vt ' Münstertal tagen. Als pieter hatte er alle Nachbarn und MitAiede

der Pieter aber doch durch den Dorf- Meister mit Willen und Wort der Gemeinde eingesetzt. Wo Gemeinde und 'Gericht zusammenfielen, setzte der Psleger oder der Richter oder direkt die Gerichtsherrschaft den Sorgen oder^Zronboten. mit Willen der Ge- richtsgemeinde ein: im Gerich>e'Tlurns wurde er von den aitlsweren erwählt.^) , Lange hatten die Gemeinden keine besonderen Beamten sür die Flur- anfsicht, die Dorfmeister selbst hatten sie zu führen. Allmählich löste sich vom DorsmeisteraMte das Amt

von 1614 vor, daß der, welcher Dorfmeister wird, das' esseheierarnbt auf irne tragen solle (T. W. I, 292). 18 - 729 - Wäldern, aus den Feldern, Wiesen und Weiden der Gemeinde zu führen, das Schließen und Öffnen der Zäune zu überwachen und auf das Bich , zu achten, damit es nicht zu Schaden geht. Fand er solches, so hatte er es nach der geltenden Taxe zu pfänden und in den meist beim Wirt be- findlichen Pfandstall zu treiben, wo es blieb, bis es der Eigentümer gegen Zahlung der verwirkten Buße uud

sein. Die Zahl der Saltner, bezw. Escheheie, war je nach der Größe des Gemeindegebietes verschieden, 'einer bis fünf werden / erwähnt. A uch dieses Am t pflegt^jährli^ von Hof zu Hof um.M à?, formell aber KUMèn^Me'NemeiudMnmten nu^Morschlag der Dorfmeister. . von der Gemeinde bestellt. Als Lohn bezogen sie kl eii^BNm'IGWba ime^ bis 12 Kreuzer und überdies Getreide-, Brot- .und Geldreichnisse der grundbesitzenden ■ Gemeinsleute, auch hatten sie einige Tagmahd Wiesen von der Gemeinde zur Nutzung. Im 17.Jahrh

des Saltners und Walers in einer Person vereinigt. Im übrigen gilt das vom Saltneramte betreffs 'der Zahl, Be- stellung und Entlohnung Gesagte auch von dein des Wafers.***) Zu den Gemeindebeamten gehörten ferner die albrneister (alpcn- meister) oder aibbürgen (albmbtirgen. alpbiirgen ). von der Gemeinde bestellt wurben.^'Tie hatten Rechnung zu führende . alle für die Almnutzung einlaufenden Gelder und dafür zu leistenden Ausgaben, den Eigentümern den von ihrem Bieh gewonnenen Ertrag zu- zuteilen

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Category:
Law, Politics
Year:
[ca. 1872]
Zur Abwehr der Angriffe des ""Trentino"" auf die Rechte deutscher Gemeinden in Wälschtirol
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Page 4 of 4
Author: Tomaseth, Josef / Josef Tomaseth
Place: Innsbruck
Physical description: [2] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Bote für Tirol und Vorarlberg;
Subject heading: g.Trentino "; g.Deutsch ; s.Sprachinsel ; z.Geschichte 1870
Location mark: III A-31
Intern ID: 213687
Aus übung ihrer Rechte, stören und hindern wollen, sondern er und feine zwei Kämpen von Pergine find eS, die diese» wirklich getha» Haien. Wir find uns nicht bewußt, mit ruhiger Darlegung unserer Ansicht, mit einem, wenn man'» hoch nehmen will, gut gemeinten Rathe die freie Beschlußfähigkeit irgend, einer wälsch- tirolischen Gemeinde irgendwie angetastet zu haben. Auch davon träumen wir nicht, irgend eine Gemeinde ihrer Muttersprache abwendig machen zu wollen, wie Hr. Prato bei Aichlait, Lnserna, Paln

. To- mascth, welche wir hier zur Vervollständigung wieder- geben. Dieselbe lautet: : „Frassiiongo im Molenithale, 21. Mai. Aus den wahren Spruch hin: „Citi tace, afferma“, bin ich gezwungen, Sie zu ersuchen, solgend^Zeileo in Ihr sehr verbreitetes Blait aufzunehmen, seien Sie ver sichert, daß ich nur wahre Thatfachen bringe, und so- mit zur Sache: Die Gemeinde Frasfllongo im Mokeni- thale besteht au» zwei Parzellen, nämlich Frasstlongo und Rodeva. Von der Parzelle Rodeva, in der der hochw. Sebastian

freche Lüge' — - denn in dem AuffordernngSdekrete von Seite de» hochw. sürstbischöflichen Ordinariates vom 14. Inni 1868 Nr. 1861, daß ich nm die Knratie Frasstlongo an- halten sollte, stehen folgende Worte: „Aus Ansuchen der Gemeinde wird mit nächstem anstatt eines ita lienischen ein deutscher Seelsorger angrstellt, welcher auch zugleich der italienischen Sprache mächtig ist.' Wen» dann im gleichen Arikel von Fanatismus ge sprochen wird, so findet fich dieser eben nur in der Phantasie des Schreibers

aber sind 56 pflichtige und 47 nichtpflichtige. Bon diesen letzteren ist der jüngste.15 und der 5!tci:e 54 Jahre all. Die Nichlschulpflichltgen sind gekom men, und zwar mit ungemeinem Fleiße, um ihre deutsche Spräche besser sprechen und schreiben zu lernen. Ist da» nicht ein Beweis, daß diese.Mokeni ihre deutsche Sprache wiedergewinnen wollen? Lüge und Ehren beleidigung ist e» gegen die Gemeinde, daß Alle davon- gelaufen feien, — kein Einziger verließ die Kirche — so find die gutmüthigea Mokeni nicht. Deutsch

» de« „Trentino' »m die Erlaubniß zu fra. gen. Am 30. Mai wird die deuische Predigt in Fras stlongo gehalten werden, wozu der Correspondent de« „Trentino' zu erscheine» eingeladen ist, wenn er etwa . .. soviel deutsch versteht, wie meine guten Frasfilonger;. es ist ja von. Pergine weg .nur 1 '/2 Stünde Wege«. Nun will ich zum Schluffe.»och beifügen, daß der lügenhafte Correspondent aus Porgine, wenn er die Ehrlichkeit gehabt hätte, feine» Namen zu fertigen, von der beleidigten Gemeinde von Frasfllongo

13
Books
Year:
1887
Ueber unsere vaterländischen Archive
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Page 17 of 33
Author: Heyl, Johann Adolf ; / von J. A. Heyl
Place: Innsbruck
Physical description: getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: Aus: Extra-Beilage zu Bote für Tirol und Vorarlberg ; Nr. 227, 228, 230, 231, 234, 238, 240<br />Heyl, Johann Adolf: ¬Ein¬ vergessenes tirolisches Adelsgeschlecht / von J. A. Heyl, 1888. - 1888 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1214. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Ist St. Sebastian in Eschenbach älteren oder jüngeren Ursprunges? / von J. A. Heyl, 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1761. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Noch einmal Unterinn und Steineck / [von J. A. Heyl], 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; - Sign.: IV 64.777
Location mark: IV 64.777
Intern ID: 156187
La fl. abwarfen. 'Darüber bürgte die Gemeinde mit ihrem ge- fammten Vermögen sowohl für den Bau als auch die.Instandhaltung des Gotteshauses und die Kirchenzierde. Dies geschah aus Dankbar- keit für die Befreiung von der Sucht und zur Abwendung künstiger Krankheit. Es erfolgte dir Bitte an den Fü?stdl>chvs von Trient als Ordinarius um Bewilligung zum > eginne de» Baues und um Abordnui g des Prälaten von Gries, oder fallii dieser „leibs pawfelligkhait halber' selber nicht imstande märe, eineS anoeren Prälaten

von Wolkcnstein folgende j Supplication : Nachdem wegen der im „negst> verschinen' - Jahre' .'„leider' 'regierten . abscheich- lichen sucht der Pestilenz' der Bau eines neuen Kirchleins von Unterinn. hinaus „gen Bozen . Werts' auf der Gi richtsgemain gelobt und be- ! gönnen worden, ersucht die Gemeinde nachträg- lich um . die Zustimmung zur Abtretung drè ! schon geweihten Geniaingrundes zum Zwecke deè KirchenbaneS^ Dieser Supplication ward ohne- j weiteres stattgegeben und zwar um so leichter

, ! als nicht bloß die Bewilligung des, Baues durch den Ordinarius, sondern auch durch den beut- ^schert Orden, in dessen Händen die Seelsorge .aus dem Ritten lag, erfolgt war. | Die Kirche stand endlich vollendet da, bis ! zut.Einweihung veifloß jedoch noch eine geraume Zeit. Sie gieng erst am 7. Mai 1646 vor sich. Die Ursache dieser Verzögerung ist nicht bekannt. I Bei Gelegenheit der Consecration ging nun die Psarrgemeinde Ui.terinii folgende Verpslicht- nngen ein: Die Nachbarschaft und Gemeinde in Unterinn

, Gerichts Ritten, hat in der hievor „grassierter taidigen Suchtzeit' zu Ehren der drei Heiligen Sebastian, Pirmin und Rochus eine Kirche zu bauen gelobt. Mit Verstattung , Jhrv Hochwürden und Gnaden Herrn Land- commenturS an der Etsch, Georg Niclaus Vmtler Von Platsch, wurde das Gotteshaus aufgerichtet und soll heute „am dato' co»secnert werden. Daher verspricht die Gemeinde, die Kirche stets zu herhalten und zu conserviere» und mit der gehörigen Zierde, mit Ornate« und Nothdurften zu versehen

auf dem Ritten seine Frondoten aus. die gingen voii Gehöft zu Gehöfte wo Rauch ausging, und luden die Freien der Gemeinde zum große» Tading auf die Mahlstatt beim Wunder. Und die Manner begaben sich auf den Pian um den uralten Pfandstem**) und redeten, wie's einen jeglichen am klügsten däuchte, denn Angst und Roth macht gefcheide Leute. Und es erhub sich der Gemeinde Aeltester und redete also; „Gott zum Gruß! Schaut hinauf, ihr Männer alle, so ihr hier versammelt, dorthin, wo sich von Tag zu Tag das Wehthüm

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Books
Category:
History
Year:
1880
Vinstgau.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 3).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 4)
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Page 103 of 199
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: VII, 387 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/4
Intern ID: 95147
; zu st. Batholomästag sollen dieselben wiesen ab- 10 gemäd sein, und der poil soll der gemeinde zustehen, als für eine gemeine weide zu besuchen, frei und offen. 25. Priedung der andern anger. Wegen der andern anger, der obern, Lang- und Kropfanger genannt, 15 die am oborn wege liegen, ist vorgenommen worden, die sollen alle jähre nach der alten zeit am st. Georgentag gefriedet werden und so stehen, wie es der vertrag und spruch zwischen Kortschern und AAitzern innhält. Dio ' Alitzer sollen nicht besonders

mit ihrem vieh vor den Kortschern darein hüten, sondern beide gemeinden sollen diese weide mit einander besuchen; 20 darauf sollen die pofelsaltner ihr jieissiges aufsehen haben. 26. Gungganger. Man soll sie alle jähre an st. Georgentag frieden nach der alten zeit ■und sollen gefriedet sein bis auf st. Bartholomästag nach der alten zeit, 25 alsdann soll der pofl der gemeinde freie offene weide sein. 27. . Schnairanger. Auch diese sollen von st. Georgentag bis Allerheiligen gefriedet, dann der gemeinde freie

, offene weide sein. 30 28. Zapfwiesen. Die Zapfwiesen, ietzt Pöders Zafein genant, die sollen jährlich ge friedet und gehalten werden gleich den andern, wie es der vertrag zwischen der gemeinde und Jacob Pöder ausweist. 35 29. Die Kortscher-Wiesen. Die Kortscher-wiesen, die von Gestair-acker hinaus gegen die alber liegen, alle feldegarten bis an dieMarein soll man jährlich am st. Georgentag Kortftch. 195 frieden, und sollen gefriedet sein bis auf den alten st. Peterstag, wo sie alle gemäht sein sollen

; alsdann sollen sie der gemeinde freie, offene weide sein. 30. Die äussern ogarten. 5 Die äussern egarten von der Tiefkehr bis hinaus zur Toltenogart, und Pederwein-egart in der Lücke soll man jährlich zum eingehenden mai frieden, und sollen gefriedet sein, bis sie abgemüht und leer stehen. 31. Die mittern wiesen. \ 10 Sie fangen an zu Kiederluck und gehen hinaus bis über die Croi non, unter Zürcher ebene in Heinrich Veilleggers lücko, in gemeinen rund unter Portätsch, die soll man jährlich frieden

zu ende mais, und sollen gefriedet sein, bis sie abgemäht und leer sind, alsdann sind sie der gemeinde freie, offene weide. 15 32. Die wiesen beim berge. Die wisen beim berg hinauf, die soll man jährlich zu ausgehenden mai frieden, und sollen gefriedet sein, bis sie abgemäht und leer sind, dann soll sie die gemeinde Kortsch böslichen, soweit sich die letztere 20 friedung erstreckt. 33. Gemeinds-dicner. Der zahlwähler, wer der ist, ist dem ausschusse, wie es dann auch von alten herkommen

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Books
Category:
Law, Politics , Social sciences
Year:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Page 194 of 322
Author: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 311 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II Z 92/44
Intern ID: 104668
. Von Wartenstain 9 ). Von Placzleid (3). Mauricin. Aus Valneir 8 ). Weber. Zimerman. Gengleczer. Kellner. Gresner. Schieinser. Gosserler. Mesner. Aidswer. Lerchex. Parstefner. — (Summe 30). (Blatt 157a). — Sluderns (Schluderns). Noder. Sprenger. Weikler. Bei der Kirchen. Smid (4). In der Tiff 10 ). Gumprecht. Strikcher. Valser. Malefac. Bafiöl. Von Terseli 11 ). Schilher, Koch (3). Redrer. Vnder. J ) Monteplair, Gemeinde St. Valentin. 2 ) Muntatschinig, Mals. s ) Rojen, Gemeinde Reschen. 3a ) Weiler Arlund

, Gemeinde Graun. 4 ) Sehl in ig, Gemeinde. B ) XJlten, Weiler der Gemeinde Burgeis. *) Spondmig, Weiler der Gemeinde Schluderns. 7 ) Dorf der Gemeinde Prad. ,a ) Pinethof in Lichtenberg. 7b ) Pazzinhof in Lichtenberg. 8 ) Vellnair, Einzelhöfe der Gemeinde Prad. ®) Einzelhof in Agums. 10 ) Tief, Ortsteil. n ) Tartsch.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 374 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
oder Rechtsstreiten nach dem seit dein 12. Jahrh. ; rezipierten römischen Rechte von der Gemeinde bestellte und bevollmächtigte Stellvertreter, syndicus (sindico, sindaco**) oder procurator. Sein Amt endete mit Erledigung der Angelegenheit, für die er bestellt worden war. Die syndici brauchten keine Gemeindegenossen zu sein; nicht selten wurden hiezu rechtskundige Fremde, besonders Notare, selbst Richter (Vikare) er- koren. Mitunter wurde aber doch daraus Gewicht gelegt, daß sie Liegen- schasten

in der betreffenden Gemeinde besaßen. Im 14. Jahrh. sind die syndici zu ständigen, meist aus ein Jahr von der regola generale ge wählten Gemeindebeamten geworden, welchen die gesamte Vermögensver- waltung der Gemeinde übertragen wurde, weshalb sie die den Gemeinden ' gehörigen Zinse, sowie die Steuern für den Bischof einzutreiben, hatten. Schließlich wurde sindaco öfters auch zum Amtstitel der Gemeindevor- ì ftehix***) Von den Syndici der Gemeinden sind zu unterscheiden die l Syndici ganzer Täler ..sindaci

, 33). s i : * 5' >X'' y > l C \ **) Im deutschen Äaltcrn .tschinik oder tsehink (T. W. IV, 295, 304) ! ! ®> v n ^ J' ***) Über die Sindiei vgl. irck. star. à V/ , 17, 32: A. T. XVII, 182- i l T ' XXY > 13 > 49 5 XXVI > u > 203s. Trid. IX, 135; X, 258, 261, 262, 325, 411. ; i 'oc : ® Jnama, Storia delle Valli di Non e di Sole, 150. In Gli Archivi d. T. I j-; ^ werden finden fast aus jeder Seite genannt. Bischof Bernhard von Trient •! (<>■** verlieh 12. Nov. 1537 der Gemeinde Ve-Wiiv wegen der während des Banernanf- 'standes bewiesenen Treue

man besmiderm Bedürfnisse der Gemeinde- • • M »össüi 'Äsert>ierte,i Bwmwiilder, aus welchen der einzelne Markgenvsse Bau- und c.j Brennholz nur nilt Erlaubnis der Gemeindebehörde holen durfte. Gerade die den ' j ky , v j \ Dörfern zunächst gelegenen Wälder pflegten in Bann gelegt zu sein, weil sie der '/ , Ausbeutung und Verwüstung am meisten ausgesetzt waren. Vgl. Sartori 79, '••f-rt' In a ni a in: A. T. XXVIII, 148, 156 f. In Levieo gab es nach der Gemeinde- . ^, ordnnng von 1595 im ganzen 13 Saltner

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Books
Category:
History
Year:
1877
Oberinntal.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 2).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 3)
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Page 105 of 211
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: OX, 404 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/3
Intern ID: 95146
198 Anffedair I. und II. beschribne gemains- lind nachpersleit [folgen die Namen], alle als benaoh- perte und gmainsleit zu A.ngadair. (Folgt die Ratification.) Bescheohcn den ainundzwainzigisten tag managen martii nach. Cristi geburt im sechzeehenhundert achtunddreissigisten jar. II. Papìerhds. vom J. 1816. 4°. 11 Bl, im Gemeinde-Archive zu Angedair. 5 Dorfordnung für die gemeinde Angedair gerichts Landeck. ') § 1. Um alle beschädigungen, welche durch das sogenannte vieh- schlenzen

und sohin seinen viehstand nie auf die weide gelassen hat, die Schuldigkeit, sowohl kost als hirtenlohn bezahlen zu müssen, ganz 30 wegfallen. Dise anordnung bezieht sich auf alle gattungen viehes, für wel ches eine bestimmte weidenei-zeit festgesetzet ist. l ) In der Einleitung heisst es: Actum Landeck den achtundzwjinKigsten Dezember 1815. Vor dem k. k. landrichtev zn Landeek, herrn Joseph von Traubenberg. — Am 21. M& vä 1638 ist zwar eine dorfordnung für die gemeinde Angedair festgesetzet worden

, nachdem aber diese seither in mehreren punkten aur abänderang geeignet oder unbrauchbar wurde und überhaupt nicht mehr in strenger beobachtung bestehet, so hat die gemeinde Angedair einhellig be schlossen, eine neue dorfordnung ?.u verfassen und um die bestättigung nach stehender dorfordnungs-artikel zu bitten, welche auch, nachdem und in sofern sie den bestehenden allerhöchsten gesetzeu angemessen sind, anmit landgevicht- lieb bestätiget und handgehabt werden. \ Angedair II. 199 § 3. Zur herbst

binnen 48 stunden wiederum herzustellen, welche b träfe sich in dem maaße iedesmal doppelt zu vermehren hat, als derlei vorstehungs-anzeigungen uubefolgt geblieben sind. -40 ■ § 8. Wer ohne von der gemeinde erhaltener erlaubniß sich unter fangen soll, auf geméindsboden neue.wege zu errichten, den gemeindsboden durch vorrücken der zäune zu schmälern, oder, solchen durch das wasen- schminken oder durch das aufwerfen von wässerwälle oder auch auf andere arten zu beschädigen

, der soll zu dem, daß er allen der gemeinde zuge- 45 zogenen schaden ganz zu ersetzen und die sache in vorigen stand zu stellen verbunden, ist, eine straf von einem gulden dreissig kreuzer ver wirket haben.

18
Books
Year:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Page 282 of 572
Author: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Place: Wien
Publisher: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Physical description: VIII, 559 S. : Ill.
Language: Deutsch
Location mark: II Z 3.091/3(1951)
Intern ID: 238819
erwartet. Seine Gemeinde zu vielen Tausenden lauschte in gläubiger Andacht. Seine Rede atmete den Geist der Liebe, der Versöhnung, des reinen Christentums. Mit zu Gott erhobenem Gemüte verließ die Schar der Gläubigen den Tempel des Herrn', schreibt eine Zeitung 6 ). Mit Datum vom selben Tage richten die erwählten Vorstände der deutschkatholischen Gemeinde eine Eingabe an das Ministerium des Innern, worin sie ihre Konstituierung unter dem Namen „Freie christliche Gemeinde' anzeigen. Zugleich ersuchen

sie um Zuweisung einer Kirche für die Abhaltung des Gottesdienstes sowie zur Feier von Taufe, Abendmahl und Ehe. Sie schlagen die früher von den Ligurianern benützte Kirche Maria am Gestade oder die Minoriten- oder die Schwarzspanierkirche vor. Die Gemeinde zählt schon 2000 Mitglieder, wächst ständig an und die Befriedigung des religiösen Bedürfnisses ist für die Sittlichkeit nicht gleichgültig. Unterschrieben sind als Vorstandsmitglieder u. a. der Hofzimmermeister Jakob Fellner aus der Roßau

Gemeinde zunächst nur als ein durch die Assoziation erlaubter Verein anerkannt. Die Zuweisung einer Kirche würde der Anerkennung vorgreifen und diese wiederum liegt nicht in der alleinigen Kompetenz des Innenministeriums. Auch ist noch abzuwarten, wie überhaupt das Verhältnis des Staates zu den Kirchen geregelt werden wird. Die Gemeinde hielt hierauf ihre Zusammenkünfte im Musikvereinssaal, aber dieser wurde bald von dem konstitutionellen-monarchischen Verein gepachtet, dadurch wurden

der freichristliehen Gemeinde in Wien zu Händen Herrn Fellners vom 23. September 1848. 7 ) Eingabe vom 23. Oktober 1848.

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Linguistics
Year:
(1996)
Ladinia : sföi culturâl dai Ladins dles Dolomites ; 18. 1994
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Page 47 of 348
Place: San Martin de Tor
Publisher: Ist. Ladin Micurá de Rü
Physical description: 343 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch; Italienisch; Ladinisch
Notations: Craffonara, Lois: Micurá de Rü - Nikolaus Bacher : (1789 - 1847) ; Leben und Werk / Lois Craffonara, 1996</br> Craffonara, Lois: Nikolaus Bacher : Versuch einer deutsch-ladinischen Sprachlehre ; erstmalige Planung einer gesamtdolomitenladinischen Schriftsprache - 1833 / Lois Craffonara, 1996</br> Dorsch, Helga: Ciprian Pescosta : (1815 - 1889) ; neues Archivmaterial ; Schützenlied 1848 ; ladinische Gedichte / Helga Dorsch, 1996</br> Krefeld, Thomas: ¬Der¬ surselvische Wortschatz, die Questione ladina und die quantitative Arealtypologie / Thomas Krefeld, 1996</br> Plangg, Guntram: Zur ladinischen Lyrik von Angelo Trebo / Guntram A. Plangg, 1996</br> Rizzi, Giovanni: Coppelle - un fenomeno multiforme? : considerazioni su alcuni dati dall'area altoatesina / Giovanni Rizzi, 1996</br> Tecchiati, Umberto: ¬Il¬ popolamento preistorico e protostorico delle valli del Sella secondo linguisti e archeologi : un contributo metodologico / Umberto Tecchiati, 1996
Subject heading: g.Ladiner ; f.Zeitschrift<br />g.Ladinisch ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 1.092/18(1994)
Intern ID: 355159
Kaplaneistelle neu auszuschreiben. Kaum wurde das bekannt, meldete sich am 7. 10. die gesamte «Gemeinde-Representation» von Zell mit je einer Petition an das Konsistorium und an das k.k. Kreisamt in Schwaz mit der Bitte, den Stadtkaplan von Kufstein, Herrn Nikolaus Bacher, als Seelsorger zu bekommen. In der Petition an das Kreisamt in Schwaz wird die Bitte u.a. folgendermaßen begründet: der Priester Bacher habe sich «um die Gemeinde Zell schon wohl verdient gemacht

, indem derselbe durch eine Zeit von zwey Jahren, als er in Kufstein ist, wegen Altersschwäche und steter Unpäßlichkeit des gegenwärtig resignirenden Hochwürden Herrn Localcaplans manche der schwierigsten Geschäfte mit aller Bereitwilligkeit und rastlosem Eifer verrichtete, wodurch er sich das Zutrauen, die Achtung und Liebe der sämmtlichen Gemeinde im hohen Grade erworben hat. Endlich wünschet auch der Priester N. Bacher aus mehreren Gründen der Gemeinde Zell, die er durch den lange gepflogenen Dienstverkehr bereits gut

kennt, als wirklicher Seelsorger vorstehen zu können, weswegen er sich auch dafür in Competenz setzet [= sich darum bewirbt], wobei er seine allseitige Fähigkeit und Tauglichkeit gebührlich vorzuweisen nicht ermangeln wird.» Am Schluß des Gesuches heißt es noch: man möge «die vorgelegte Bitte nicht ungnädig aufnehmen und den sehnlichsten Wunsch der obgedachten Gemeinde zur Erfüllung befördern, wodurch sie sich gewiß hoch beglückt fühlen wird». 110 ) Inhaltsgleich, wenn auch mit anderer Formulierung

, lautet die Bittschrift an das Konsistorium, wo der Protokollator am 12. 10. für den Konsistorialrat als Randbemerkung «Von der sämtlichen Gemeinde Zell» hinzufügte. Es war aber fraglich, ob ein erst 30 Jahre alter Priester befördert würde. Am 4. 11. meldete sich dann das k.k. Kreisamt Schwaz schriftlich beim Konsistorium unter Bezugnahme auf oben erwähnte Petition für Bachers Beförderung und unterstrich dabei, «daß Pr[iester] Bacher wirklich das Zutrauen der Gemeinde genieße.» 111 ) Die Angelegenheit

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