Rü stungen beschuldigt wird, eine bedeutende Spannung eingetreten ist. Die Leutascher Jagdgeschichte. I?. Zu unseren tirolischen Fragen: wälschtirolische Frage, ^chulhetze, Weiberkravalle :c. :c., ist nun die Leutascher Gemeinde-Jagd gekommen. Und so brennend war sie geworden, daß bereits verstärkte GenSd'armerie - Mannschaft in dieses abgelegene Hochthal abgeordnet worden ist, damit die Jagdaufseher und Jäger deS gegenwärtigen Jagd-PSchterS Grafen Bernstorff des Lebens sicher waren, da die Leutascher
keinen fremden Jagd-Pächter unter sich dulden woll ten, und darauf versessen waren, die Jagd selbst au«, zuüben. Und solche Dimensionen hatte diese Auf regung, daß, wenn nicht kräftig eingeschritten wor den wäre, es leicht zu blutigen Exzessen hätte kom men können. Nach dem Jagd-Gesetze vom Jahre 1852, daS elther im ganzen Lande in Wirksamkeit sieht, sind die Gemeinden als solche von der Jagd - Pachtung unbedingt ausgeschlossen, und die politischen Behör den sind angewiesen, für jede Gemeinde die Jagd
im Versteigerungswege zu verpachten, so daß die Gemeinde dabei nichts anderes zu thun hat, als den Pachtzins für den Gemeinde-Säckel einzustrei chen. — Und so streng ist die Bestimmung des Ge- etzeS in diesem Falle, daß jeder auf die Umgehung obiger Vorschrift abzielende Pachtvertrag ungiltig ist. Die Ueberlaffung gepachteter Jagden in Afterpacht, oder an Dritte gegen Vergütung an Geld oder Vorbehalt eines Theiles des Jagd-Erträgnisses ist ohne Zustimmung der politischen Behörde ebenfalls ungiltig, — und ebenso
im Jahre 1866, und zwar beim Bezirksamte in TelfS, daß er den Jagdpacht aufgebe, indem keine Ordnung sei und die Gemeinde-Vorstehung jedem die Erlaubniß zum Jagen gebe, der Lust dazu hat, und daß» wenn er etwas dagegen thun wolle, er des Lebens nicht sicher wäre. Später jedoch verlangte er diese seine Erklärung über die Abgebung seine« JagdpachteS zurück. und zwar von der Gemeinde-Borstehuug dazu bestimmt. Nipfel selbst gab die Jagd an verschiedene Theil- nehmer ohne politische Bewilligung, und somit
gegen daS Gesetz in Afterpacht, die dann ihre Teilbeträge an dem Pachtzinse an die Gemcindekasse abführten. Nebstbei schoß, wie bemerkt, wer wollte, nnv die Gemeinde.Vorstehung äußerte nachträglich ja selbst, daß man die Leute der armen Gemeinde Leutasch auf die Jagd gehen lassen müsse, um sich etwas zu verdienen, indem sie sonst der Gemeindekasse zur Last fallen. Als der Bezirkshauplmaunfchaft zu Innsbruck vom Stanve der Dinge in der Leutasch die Anzeige gemacht wurde, orduete sie über den Sachverhalt