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Neueste Zeitung
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Page 2 of 4
Date: 01.11.1917
Physical description: 4
der General Citiüdini Generaladjutant wurde. Die Absetzung Brusattis Lätze den Schluß zu, daß die Veränderungen nicht nur militärische sondern auch politische Ursachen haben. Verrat hat die Schuld. Lugano, 31. Okt. Die „Gazzetta Ticinese" hat bereits ent deckt, daß der Mißerfolg Cadornas am Ifonzo dem Verrat zuzuschreiben sei. Die Bestätigung dafür sei die genau am 25. Oktober, also am Tage nach Beginn der feindlichen Offensive erfolgte Versetzung des Feldadjutanten des Königs, General Bruffati

, in den Ruhestand. General Brusfati ist der Bruder jenes Generals, der im ersten Kriegsjahr die gegen Südtirol operierende italienische Armee befehligte und, wie „Gazzetta Ticinese" meldet, wegen Verrat leider nicht erschossen, sondern nur in den Ruhestand versetzt worden sei. Sehr verdächtig sei auch die vierzehn Tage vor der gegenwärtigen feindlichen Offensive erfolgte Rücksendung der schweren französischen und eng lischen Geschütze nach Frankreich. Aus italienischen Blättern. Der „Corriere della Sera

, 30. Oktober. In hiesigen sozialistisch Kreisen erweckt die Mitteilung des Pariser „Matin", k Skobelew zur Ententekonferenz nicht zugelasten Mü ein peinliches Aufsehen. Die Todesstrafe im russischen Aeere. KB. Petersburg, 30. Oktober. (Pet. Tel.-Ag.) Ich skaja Gazzetta" veröffentlicht ein Telegramm Kerech wonach bis auf weiteres die Vollstreckung von Tod! urteilen an der Front verboten wird. Keine Entsendung japanischer Truppe» w Europa. KB. Bern. 30. Okt. Die „Neue Zürcher Zeitch meldet aus Petersburg

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Alpenzeitung
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Page 4 of 8
Date: 03.03.1933
Physical description: 8
- sàften gemeldet: Valle Jsarco. Val Gardena,' Alta Val Venosta. Alta Valle d'Adige (Merano) Das Reglement. 1. Die „Gazzetta ' dello Sport'; Milano, organisiert das 14. nationale Treffen der Ski läufer der Alpentäler, verbunden mit der -S.i Reichsmeisterschaft, der Alpentälermannschaften. Die Reichsmeisterschaft wird unter Mannscl»af« leii. bestehend aus fünf Elementen, ausgetragen werden.. Die einzelnen Mannschaften, wurden auf Grund der Ausscheidungswettbewerbe der^ verschiedenen Täler

zusammengesetzt. - '2. Die „Gazzetta dello Sport' wird den Mannschaften , die Reisespesen 3. Klasse eriet- zen. Diele Spesen werden auf Grund der Reiseermäßigüngen der „Fis' berechnet. Die „Gazzetta dello Sport' wird ferner durch die lokalen Organisationskomitees von San Can dido und Dobbiaeo für die kostenlose Verpfle gung und Logierung der Konkurrenten in der Zeit vom Samstag mittags bis inklusiv Mon tag früh Sorge tragen. 3. Der Wettbewerb wird in San Càndido, und Dobbiaco (Hochpustertal) am 5. März

dürfen keine fremde Htlfe beanspruchen, , mit Ausnahme der längs der Strecke postierten Hilfsstellen. Eventuelle ^ Reparaturen an Skiern oder Stöcken können von den- einzelnen Mitgliedern der eigenen Mannschaft durchgeführt werden. Längs der Strecke sind lgeheime Kontrollen postiert. 7. Den Konkurrenten werden ansehnliche Prämien verteilt: Die Liste dieser Preise wird noch in der „Gazzetta dello Sport' veröffent licht. - > 8. Eventuelle Reklamationen müssen schrift lich vom Patrouillenführer

innerhalb k Stun den nach Verfall der Höchstzeit eingereicht werden. Den. Reklamationen muß ein Betrag ,von Lire 10.— beiliegen. 9. Sämtliche offiziellen Mitteilungen erfol gen von Seite der „Gazzetta dello Sport', Milano. Via Galilei 5, welche dann auch die näheren Bestimmungen bezüglich der Zusam menkunft der Konkurrenten usw. veröffentlichen wird. , ' 10. Für alle in diesem Reglement nicht vor gesehenen Fälle bestimmen die Normen der Federazione Italiana Ski. 11. Mit der Einschreibung am Wettbewerb

erkennen die Konkurrenten das vorliegende Reglement an, und entlasten die Jury, - der „Gazzetta dello Sport', sowie die lokalen Orga nisationskomitees von àn Candido und Dob biaco jeglikl)er Haftung über eventuelle Un fälle während des Wettbewerbs. ^ , Aus dem Curopaprogramm vom Z. Marz. Zlord-Ikalien. 21 Uhr: Symphoniekonzert. Roma-Napoli, 20.43 Uhr: Gemischtes Konzerts 21.13 Uhr: „Fuggiamo', Komödie in»1 Akt von Antonelli. 22 Uhr: Gemischtes Konzert. Bolzano. 12L0 Uhr: Italienische. Musik. 17 Uhr

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Meraner Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 31.03.1923
Physical description: 8
Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 3 of 8
Date: 23.06.1925
Physical description: 8
zur Erprobung aller in Italien erzeugten oder nach Italien eingeführten Handfeuerwaffen festgesetzt. Alle Erzeuger oder Händler solcher Waffen sind auf Grund des genannten Ge setzdekretes und des Gesetzdekretes vom 7. Mai 192S, Nr. 714, verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Rohre oder kom pletten Waisen bis zum 30. Juni 1S25 dem „Banco Ufficiale' in Brescia zur Ueberprü- fung und Anbringung der Punze zu über senden. Das Gefetzdekret bestimmt, daß die Waf fen, welche nach dem 30. Juni 1S25

, ohne mit der italienischen Punze versehen zu sein, sich im Besitze vom Erzeuger oder Händler be finden, sequestriert und auf Kosten der Par tei zum „Banco Ufficiale' nach Brescia zur Ueberprüsung gesendet werden. Nach demsel ben werden die Waffen der Partei gegen Er satz der Kosten zurückgestellt, unvorgreiflich jedoch einer allfälligen Bestrafung auf Grund des Art. 6 des Gesetzdekretes yom 3V. Dez. 1923, Nr. 31S2. Die aus Belgien. Frankreich, Deutschland, England und Spanien nach Italien einge führten Handfeuerwaffen

, welche die Punze der Ueberprüfungsanstalten Lüttich (für Bel gien), Paris und S. Etienne (für Frankreich), Suhl und Zella Mehlis <für Deutschland), London und Birmingham (für Englands und Eibar (für Spanien) tragen, bedürfen keiner weiteren Ueberprüsung in Italien. All« übrigen, nach Italien eingeführten Waffen müssen dem „Banco Ufficiale' in Brescia für die vorgeschriebene Ueberprü sung und Punzierung übersendet werden. Auszug am dem Amtsblatt koxli» mumaii lexali. Tribunalspreagel Bozen. Nr. 92 vom 10. Juni

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Volksbote
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Page 9 of 24
Date: 21.12.1933
Physical description: 24
Gesuche bis. 12. ffänner einbrkngen. 3m Volkswirtschaftlichen Teil der „Dolo miten' vom vergangenen Samstag, den 9. Dezember, brachten wir eine kurze Mit teilung über die Aufteilung der Aktiven der ehemaligen' Oesterreichisch-Üngarikchen Bank, die zu mancherlei Mißverständnissen führte. Zur Klarstellung des Sachverhaltes sei darum nochmals kurz der Inhalt des Mini, sterialdekretes vom 12. September, erschienen in der /Gazzetta Ufsiciale' vom 12. Oktober ds: 3. Rr. 238, mitgeteilt: Die Einlösung

- schäften in Turin kerausgegebenen Marken verlieren mit 1. Jänner 1934 ihre Sültigkett und können dann nicht mehr umgetaüscht werden. a Prüfungen für Krankenschwestern. Gemäß dem Ministerlaldekret vom 10. November 1933, verlautbart ln der „Gazzetta Ufsiciale' vom 17. November 1933, Nr. 266, wurde eine vierte Prüfungskommission für Zahntechniker, Optiker, Orthopäden, Krankenschwester usw. ausgeschrieben. Diese zur Ausübung des Be rufes befähigenden Prüfungen können afle diejenigen oblegen

, welche am l. August 1927 Wenigstens zwei Jahre obengenannte Berufe ausgeübt haben, welche am Stichtag in öffent- , stchiM/^Aymkenhäusertt Krankenpflegerkin) -waren, welche die Krankenpflegerkurse be sucht und die diesbezüglichen Prüfungen ab legt Haben oder welche am Tage der Der- öffentftchuna vorliegenden Dekretes ln der „Gazzetta-Ufsiciale' wenigstens vier Lchr- fahre hinter sich haben, ohne direkt genannte Bentfe ausgeübt zu haben. Die Prüfungen finden u. a. bei den Präfekturen Trento, Derona, Bologna

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