410 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/27_11_1937/AZ_1937_11_27_5_object_1869897.png
Page 5 of 6
Date: 27.11.1937
Physical description: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

1
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1942/18_06_1942/AZ_1942_06_18_3_object_1882570.png
Page 3 of 4
Date: 18.06.1942
Physical description: 4
und bzw. 1.970.22S. kiàgàs à llàlligr-iìMslg Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Dekret des Unterstaatssekretariats für Nüstungswesen, mit welchem verfügt wird, daß ab 16. Juni alle ganz oder teil weise aus Kupfer hergestellten Destillier- Kolben und -Apparate, die seit dem 1. Jänner 1940 nicht mehr im Gebrauch stehen, blockiert sind und zur Verfügung obgenannten Unterstaatssekretariats ge halten werden müssen. Von der Blockie rung ausgenommen sind die Destillier- Apparate

-Mno. Elisabeth von Ungarn Romaklno: Stan Laurei, Oliver Hardy Lucekino: Die Piraten der malaiischen Inseln Dantekino: Wenn eine Frau will Durch das in der „Gazzetta Ufficiale' von 9. ds. veröffentlichte Gesetz über die Aufhebung der bisherigen landwirtschaft lichen Vereinigungen und Sektoren sowie Einführung neuer landwirtschaftlicher Genossenschaften sind auch bei den Wein« osrteilungsdienststellen grundlegende Ver änderungen eingetreten. Bereits am 30. Mai wurde beim Reichs-Weinhändler- oerband

bei Produzenten Aen Provinz, ^.reises bringt das Rund- «uerWgs zur Kenntnis,' daß ie Weinpreise bis 15. November unver ändert bleiben und auch von den Klein- verschleißern, die direkt bei den Produ zenten einkaufen, strengstens zu beobach ten sind. Die vom Ländwirtschaftsmini- sterium unter dem Datum vom 15. Ok tober und 21. November 1941 für jede Weinkategörie festgesetzten Höchstpreise, verlautbart in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 245 vom 17. Oktober und Nr. 231 vom 28. November ^vorigen Jahres

2
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1927/29_12_1927/AZ_1927_12_29_2_object_2649774.png
Page 2 of 6
Date: 29.12.1927
Physical description: 6
zweiter Klasse, und S als Konsulatsattachè. Die Laufzeit für die beiden Wettbewerbs war für den ersten zwei Monate und für den zwei ten drei Monate nach Veröffentlichung dersel ben in der „Gazzetta Ufficiale' festgesetzt wor den. Diejenigen, die Interesse für die beiden Wett bewerbe haben, können die näheren Bedingun gen bei der kgl. Präfektur, (Kabinett), einseben. Der Vizepräsident des Provinzialmirtschafts- rakes Mit einer ganz einfachen Zeremonie h^'t ge stern der Herr Präfekt Gr. Uff. Ricci

. » keine Ausstellung von kolleklivpnssen Im Innenministerium laufen zahlreiche Ge suche um Ausstellung von Kollektivpässen zu Gunsten von Gruppen, welche sich ins Ausland begeben wollen, um dort an sportlichen Ver anstaltungen usw. teilzunehmen. Das Ministerium macht darauf aufmerksam, daß aus keinem wie immer gearteten Grunde von den bestehenden Normen abgewichen 'Ver den kann, weswegen in allen Fällen die Aus stellung eines Kollektivpasses verweigert wer ben wird. Außer Kurs gesehle Stempelmarken Die „Gazzetta

Ufficiale' veröffentlicht folgen des Gesetzdekret vom 15. Dezember 1927. Die doppelten Stempelmarken, welche die In schrift „Tassa di bollo lusso e scambio' tragen, nnd zwar die Werte zu L. 0.10, 0.20, 0.30, 0.40, 0.50, 0-60, 1.—, 1.30, 2.—, 2.50, 3.—. 5—, 10.—, 2S.— und SV.-, die mit kgl. Gesetzdekret von, 20. März 1021, Nr. 318, eingeführt wur den, verlieren mit 1. Februar 1923 im ganzen Königreiche ihre Gültigkeit. Diejenigen, welche derartige Stempelmarken besitzen, können deren Umtausch

der S I. D. I. zur Erbauung der größten elektrischen Kraft anlage Europas am Isacco. Ii, einem kurzen Interview, das uns Ing. Valenti gewährte, antwortete er auf unsere Glückwünsche, daß er die bedeutende und schwierige Stellung nur aus Bürgerpflicht angenommen habe und versuchen werde, seiner Aufgabe in der besten Weise nach zukommen. Ein schöner Charakter: Pflichtge fühl und Bescheidenheit. Namenändernng In der letzten Nummer der „Gazzetta Uffi ciale' finden wir weitere Präfektursdekrete über die Aenderung

3
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1926/19_08_1926/AZ_1926_08_19_3_object_2646739.png
Page 3 of 8
Date: 19.08.1926
Physical description: 8
mit Erhöhung à Höchstausmaß von ILM Lire. «,1t beträgt die tatsächliche Erhöhung, ibei denen t, Rangstlasse 140 Prozent auf die ersten 17S0 L. Lichts für den Rest, bei denen der 4. und S. filasse 140 Prozent auf di« ersten 1070 Lire und fiir den Rsst. zr Teuemngszuschuß ist für die Pensionisten der i Gebiete gleich dem der Pensionisten in d«n Provinzen. Die Versicherung der Arbelker Der neue Tarif der Beiträge le „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Mrialdekret, betreffend die Beiträge

und Balilla von Forlì besichtigen. Wennung. Aus dem „Giornale Ufficiale dei La- Pubblici' entnehmen wir, daß Herr Ing. Tao. liberto Bellipanni, der für längere Zeit diesen i°lc> Ferroviario leitete, zum Chefingenieur er- ?>t wurde. Unserem guten Freunde, ver nun in WrI den Eisenbahnrayon leitet, die aufrichtigsten Pwilnsche. I»s Jest in Monticcolo. Letzten Sonntag organt- I« die Gemeinde Appiano zugunsten der Tuber ia ein Fest In Monticcolo. Eifrig wurden die I>°ne Vorbereitungen getroffen

, um das zu erwar- ' Publikum in bequemer Weise beherbergen und Wüniche in jeder Weise erfüllen zu können, herrlich« Sommertag lockte «ine zahlreich« Menge Iber Umgebung und Blozano nach dem schattigen und dem See von Monticcolo. Das Weit- Mmen, organisiert durch spezielle Jnteressterung >Dr. Zanchellini von der „Gazzetta dello Sport' Iber Sportgesellschaft Colombo von Bolzano, zog Wchlich die sportliche Jugend an. Schon am Ken merkte man beim Restaurant, das zu dieser »üenheit festlich beflaggt war, ein reges

11
Newspapers & Magazines
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/06_03_1936/AZ_1936_03_06_5_object_1864965.png
Page 5 of 6
Date: 06.03.1936
Physical description: 6
. llàlWW btt EiWtmns an Immobili» In der „Gazzetta Uff.' vom 28. Februar sind die Durchführungsbestimmungen (Ministerialdekret vom 20. Oktober 1933) zum Gesetz vom 3. Juni 1933 über die Regelung der Uebertragung des Eigentums an Immobilien in den Grenzgebieten erschienen. Durch das Gesetz vom 3. Juni 1935 (veröffent licht in der „Gctzz. Uff.' vom 4. Juli 1935) wurden die Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juni 1931 über die Beschränkung der Eigentumsübertragung in Grenzgebieten ergänzt

vom 20. Oktober 1933 ist in der „Gazzetta Uff.' vom 14. Februar 1936 erschienen; er setzt den Geltungsbereich des Gesetzes vom 3. Juni 1935 fol gendermaßen fest: sämtliche Gemeinde»» in der Provinz Bolzano, die Gemeinden Bron zalo, Ora, Valdagno, Montagna. Trodena, Egna, Termeno, Cartaccia, Magre, Salorno in der Pro vinz Trento. Die Durchführungsbestimmungen sind nun in der „Gazzetta Usf.' vom 28. Februar 1936 er schienen. Das Gesuch um Genehmigung einer Eigentumsübertragung ist an den Präfekten jener Provinz

ia den Mlikärfchulen für die Sohne der Kämpfer in Osiasrika Die „Gazzetta Uff.' bringt das Dekret, nach dem zeitweise neun Freiplätze in den drei'Militär kollegen von Roma, Napoli und Milano eingeführt sind. Um einen Freiplatz können sich Söhne von Offizieren, definitiven Beamten der Staatsverwal tung und Unteroffizieren mit zahlreicher Familie (wenigstens sieben Kinder) und die in den italieni schen Kolonien in Ostafrika Dienste leisten, be werben. «/em 9e?i«ktZ»aaie Slromdlebflahl Giuseppe Genet nach Giuseppe

15