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Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 5 of 8
Date: 22.02.1922
Physical description: 8
. Das Ab- ä-lÄeru!i?sg«5«tz ist als kgl. Geseyes-Detret Nr. 32 vom 5. Feber 1322 in der „Gazzetta Ussicisie' Nr. Zl vom 7. Jänner erschienen. Es enthält leine Allsdchnungsklausel auf die neuen Provinzen: es xmMe daher nach streng formellen Grundsätzen solii angenommen werden, daß es für uns nicht gilt. Da es anstelle der Gläubigerversammlung dezw. deren Zustimmung zum Ausgleich die Ver öffentlichung in der „Gazzerta Ussieiale' und die Möglichkeit eines schristlichen Einspruches setzt, wäre es — gerade

für Ernährurig und Kon sum gebührende Vergünmg wird im einheitlichen Ausnlzh von 8 L. per Zentner Kristallzucker sest- zisexi-. der mir Lire 589 per Zenmer festgesetzte Zuckcrpreis sür den Verkauf seitens der Lager bleibt ebenso wie die übrigen im genannten De kret enthaltenen Verfügungen aufrechterhalten. Neue Msenbeftimumngeü. Ausdehuag einiger börsenrccht',icher Bestimmungen Altitaliens auf die neuen Provinzen. „Gazzetta Ufficiaie' Nr. i9 vom l7. Feber 1S22 veröffentlicht das kgl. Dekret

, die sich auf die Ein, Aus und Durchfuhr beziehen, auf. —Eine außerordentliche Vermögenssteuer ist als kgl. Gesetzes-Dekret Nr. 78 vom 3. Feber 1922 in der Gazzetta Usficiale' Nr. ZS vom 15. Feber enthalten. Dos Dekret tritt anstelle des kgl. Gc- setzes-Dekretes Nr. 494 vom 22. April 1929. In dem Dekrete fanden wir keinen Hinweis darauf, daß auch für die neuen Provinze» gelte. DieSteuer trifft alles Vermögen, das der Steuerpflichtige nm I. Jänner 1929 besaß. Steuerpflichtig sind sowohl physische wie juristische Personen

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