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Volksbote
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Page 3 of 12
Date: 02.09.1926
Physical description: 12
der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wird. Die Umwandlungen werden in den Bevölkerungsregistern eingetragen. Wer nach der Herstellung des ursprüng lichen Namens den Schreibnamen oder das Adelsprädikat in der fremdländischen Form gebraucht, wird mit einer Geldbuße , von 500 bis 300 Lire belegt. Artikel 2. Auch außerhalb, der im vorhergehenden 'MkkÄ MMtMZMWnAWüber ' Per- langen der Parteien fremdö oder, von' frem der Herkunft-stammende Namen

war, wobei kleine Ungenauig keiten unterlaufen waren. Nun, da uns die betreffende Nummer der „Gazzetta Ufficiale' oorliegt, muffen wir an unse- rer Uebersetzung einige kleine Ergän zungen und Aenderungen vörnchmen. 1. Der Präfekt der Provinz Trento wikd nach Anlegung der Verzeichnisse - jener Schreibnamen oder Adelsprädikate, welche auf die italienische Form zurückzuführen sind, wobei er, wenn er es-für anffezeigt erachtet, das Gutachten von einschlägigen Anstalten und Organen und von Sach kundigen

für den Rekurs beginnt von dem Tage an zu lausen, an welchem dem- Familienoberhaupt das Dekret zugestellt wurde. ' 4. Für die Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreich« und' seine Durchführung sorgt der Präfekt. Eine Abschrift des Dekretes wird durch den Präfekten dem Gemeindeobechaupt übenM- telt/ wobei ersterer ersucht, daß letzterer die Eintragung am Rande der Zivilstandesregi ster, die im Gemeindeamt erliegen, besorge und darüber wache, daß dieselbe Anmerkung

. - * •• Cs ist uns äußerst peinlich, daß, wir nun j schon zum dritten Mal dm Wteißensteiner ^ Wallfahrtsort, an dem alle «ÄckMpLer mit größter Liebe hängen, und seinen hochwür- digen Herrn Prior in einem Atem mit st trivialen Dingen nennen müssen, wie es Polenta und Makkaroni find. Jeder Gerecht- denkende wird einfehett, daß wir nichts dafür können. Wir erwarten aber vom „Corriere della Sera', daß er schon Ms der gebotmen Die „Gazzekka Ufficiale' vom 25. August l. Z. veröffentlichte die Durchführungsverord- nug

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Alpenzeitung
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Page 1 of 6
Date: 27.06.1935
Physical description: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

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Der Burggräfler
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Page 2 of 8
Date: 19.01.1926
Physical description: 8
-Pla« auf 62 Jahre erstreckt. Berlin, 18. Jänner. Gerüchtweise verlautet, baß die Zählungen nach dem Dawes-Ptan von 37 auf 62 Jahre ausgedehnt werden sollen, weil Ita lien und England von Amerika auch eine so lange Frist für die Begleichung ihrer Schulden erhallen haben. Zwei neue Dekrete. Die Zamitiennomen. Rom, 16. Jänner. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Gesetzdekret: „Art. 1. Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen oder lateinischen Na men tragen

. Art. 2. Auch außerhalb der im vorhcrgebenden Artikel genannten Fälle, können übet Verlangen der Parteien ausländische oder vom Ausland stam mende Namen durch ein Dekret des Präfekten in eine italienische Form gebracht werden. Das Dekret wird in den Bevölkerungsregistcrn vermerkt. Art. 3. Die Bestimmungen des Art. 1 und 2 können durch ein Dekret ganz oder zum Teil-auf andere Provinzen des Königreiches erstreckt wer den.' Die Gptisn. Rom, 16. Jänner. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht

oder entstellten Adelsprädikate wieder die italienische Form annchmcn. Die Umstel lungen auf die italienische Form werden mit'Dekret des Präfekten der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgetcilt und in der „Gazzetta Uffi ciale' veröffentlicht wird. Die Unrstellungen werden in den Bevölkerungsregistcrn eingetragen. Wer nach der Herstellung des ursprünglichen Na mens den Schreibnamen oder das Adclsprädikat in der fremdländischen Form gebraucht, wird mit einer Geldbuße von Lire 300 bis Lire 3000 belegt

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Alpenzeitung
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Page 5 of 8
Date: 06.01.1935
Physical description: 8
Mit so. Dezember 1934 'st daS Gesetz über die er mnsiiglen Ncgistergebühren beim Verkaufe von bela> sich bäuerlichen Anwesen in Kraft getreten (Gesetz' Dekret vom 3. Dezember 1934. Nr. 1951, verössent> lichi in der Gazzetta Ufficiale vom 11. Dezember 1YL4. Nr. 290). ^oraussieschickt must allerdings werden, dak bis hciiie die Durchführungsbestimmungen zum Gesetze »och nicht erschienen, sind und infolgedessen vieles un» ü'ar ist, namentlih wie die Bezahlung der Gebühr zu ersolqen hat. soliicnden Gciàebung

bezahlt werden kann und erst eoen- lraserizione von l tuell nach der Schätzung 'eitens der fonimi >sion. wenn SV0 (tassa voltma.' UàsMten, delega auster»'diese Schätzung negativ auMllt, die andere Gebühr! Lhenzen für Herstellung und Reparaturen an Radioapparaten. In der „Gazzetta Officiale' Nr. 296 vom 18. Dezember 1S34 erschien das kgl Dekretgesetz Nr. 1983 vom 14. Dezember 1934, durch welches die Ausstellung der Lizenzen für Herstellung. Re« parature» und verkauf vv'. Radioapparaten neu geordnet

ernten qroste Mengen der Vorräte aufgebraucht werden, wird im nächsten Jahr nvr ein Stock von etwa 8Y0.000.000 Bushel vorrätig fein. Da ied'ch wieder mit grasten Wnterernten gerechnet wird, sind keine großen Hoffnungen am Platze. Reue Motorrad- und Fahrradzölle Mit Dekret.gesetz Nr. 2024 vom 10. Dezemlier 1934. veröffentlicht in der ..Gazzetta llmcialc' vom Sl. De zember 195i4. sind solgende Zölle neu festgesetzt worden: T. Nr. 8190 Motorradseitenwagen oder Anliänger pro stück Lire t>00.—. T. Nr. 525

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Dolomiten
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Page 5 of 8
Date: 24.02.1930
Physical description: 8
- und Forstwirtfchaftsministerium bestimmten staatlichen önologischen oder Agrar- Institut ausgestellt wird und bestätigt, dass der ausgeführte Wein die Eigenschaften des Tysien- weines hat, dessen Name und Marke er trägt. Art. 8. Die Bildung der Eenossenschasten von Thpen- wein-Produzenten und -Händlern ist der Privat initiative überlassen. Jedoch kann der Minister für Ackerbau und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Kor- porationsminister. wenn er es für notwendig hält, durch ein in der ..Gazzetta Ufficiale' zu veröffentlichendes

des Typeinvein-Sesetzes mit den ersten zwei Artikeln. Das Gesetzdekret ist in der „Gazzetta Ufficialc' vom 18. Fedruar 1930, Nr. 40, enthalten und trägt das Datum vom 11. Fe bruar 1930. Nr. 62. Art. 1. -renc. dis einen bestimmten Typenwetn et* zeuge» oder mit ihm Haiidels§eschajte betreiben, können sich zum Zwecke des Ä>utzes ihrer Pro dukte und zum Zwecke der Erreichung der in diesem Dekrete vorgesehenen ZiA in eine Ge- nossenschast zusammenschlietzen. Diese Eenossen- ichasten unterstehen der Aussicht

für Ackerbau und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Korporationsminister anerkannt und unb juridische Personen. Sie Sekrete werden in der „Gazzetta Hfficiale“ veröffentlicht. an das Ministerium für Ackerbau und Forstw rekurrieren, das nach gleichlautendem Gutachten des Korporationsministeriums inappellabel ent scheidet. Art. S. Für einen bestimmten Typenwein kann nur ..„e Genossenschaft gebildet werden. Dagegen ist die Bildung einer Genossenschaft für mehrere weine gestattet. „ Cl , . Tätigkeit

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