für die Ernährung teilt das Syndikat der Fleischhauer mit, daß am Montag, den 24. Mai, die Innereien im Ausmaße von 30 Gramm pro Lebensmittelkarte in nachfolgenden Fleischh-auereien zum Ver kaufe gelangen: Bartolini, Banani, Ci- resa, Dobbler, Herz, Matha, Moosmayer, Müller, Pedron und Siebenförcher. Ufi«! SU8 8ilsnà Gemeindekundmachung Silandro, 21. — Der Präfekturs- kommissär der Gemeinde gibt bekannt, daß es im Sinne des kgl. Gesetzdekretes vom 23. März 1943-XXl, Nr. LZ«, ver öffentlicht in der „Gazzetta
Ufficiale' vom 3. Mai 1943, verboten ist, für radio- elektrische Zwecke Antennen jedweder Art, welche auf Terassen, Dächern, Vor hallen, Höfen, wie auch immer im Freien installiert sind, anzuwenden. Der Termin für die Abmontierung der obgenannten Antennen usw. ist auf den 2. Juni 1943 festgesetzt. Die Uebertreter der Verord- nungen des gegenwärtigen Dekretes werden mit einer Geldstrafe von 50 bis 20g Lire, außer den in den geltenden Normen auf der Disziplin der Telefun- kenmitteilungen in der Kriegszeit