bewaff net« Personen aus Westdeutschland durch den St.-Margarethen-Wald nach Ungarn ein geschleust worden seien, um mit den Revo lutionären zu kämpfen. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Ludwig Opitz erklärte, er sei damals gegen 23 Uhr mit Johann Lederer und Inge nieur Johann Michl im Lokal des Anton Kritsch an einem Tisch gesessen, habe sich aber an dem Gespräch zwischen Ing. Michl und Johann Lederer nicht beteiligt. Er sei erst aufmerksam geworden, als der Gastwirt zu Johann Lederer
habe ihn gefragt, warum die „Volksstimme“ beschlagnahmt worden sei. Er habe erwidert, das nicht zu wissen. Auf eine weitere Frage, ob ihm bekannt sei, daß in Eisenstadt vom „Einschmuggeln“ einiger hundert Personen nach Ungarn die Rede sei, habe der Angeklagte erklärt, er habe davon gehört, die Leute seien jedoch von den Auf ständischen nicht nach Ungarn hineingelas sen worden. In diesem Zeitpunkt habe sich der Gastwirt eingemengt und Johann Lederer habe zu Anton Kritsch gesagt: „Sind Sie auch mit Ihrem Auto
zur Grenze gefahren?“ Der Gastwirt habe darauf empört erwidert, es sei eine Unwahrheit, daß er bewaffnete Personen befördert habe, und sich auch nicht beschwichtigen lassen, nachdem sich der An geklagte mehrfach bei ihm wegen der offen kundigen Mißverständnisses entschuldigt hatte. rische Grenze gebracht, von den Ungarn aber wieder abgeschoben worden seien. Auf eine Frage des Verteidigers erwiderte der Zeuge, er könne nicht mit Sicherheit be haupten, daß es geheißen habe: „Bewaffnete Personen
“. Der Gastwirt Anton Kritsch berichtete als Zeuge, er habe gehört, daß Ludwig Opitz von „bewaffneten Personen“ gesprochen habe, die aus Westdeutschland über die Österreichische Grenze nach Ungarn gebracht worden seien. Johann Lederer habe dazu erwähnt, daß diese von den Freiheitskämpfern nicht nach Un garn gelassen worden seien. Marianne Kritsch, die Gattin des Gastwirtes, bestätigte diese Aussage, und auch der Kellner des Lo kals sagte in diesem Sinne aus. Auf Grund der Ergebnisse des Beweisver- fahrens