die tägliche'Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten darf. Diese Ausnahmegenehmigung gilt für den Be reich des ganzen Bundesgebietes, sie gilt jedoch nicht für lebenswichtige Betriebe für Leistungsgewerbe, für Gast- und Schankwirtschaf- ten und Beherbergungsbetriebe, für den Lebens mittelkleinhandel und für die Verkaufsstellen der Lebensmittelcrzeugungsbetriebe. Im Kleinhandel und Kleinverschleiß mit anderen Waren gilt die Ausnahmegenchmigung nur für allenfalls am 27. und 28. Dezember aus fallende Arbeitsstunden
auf schreiben zu lassen — um an dem von dem Pro pheten vorhergesagten Ort den Erlöser zur Welt zu bringen, traf sie eine überfüllte Stadt an, besetzte Zimmer, verschlossene Türen. Wehen Herzens mag sie dem heiligen Josef auf der Herbergsuche von Haus zu Haus gefolgt sein. Es spricht wohl von einer grundtiefen Liebe zur Muttergottes, von einem wirklich unübertrefflichen, feinen Einfühlungsvermögen unserer Vorfahren, >venn sich in unserem Lande der Brauch des Her- bergsuchens eingebürgert
hat. Die Muttergottes soll für ihre damaligen Schmer zen, für die erfahrene Abweisung entschädigt wer den, und zwar dadurch, daß man sie für ein, zwe* Tage in seinem Haus aufnimmt, ihr Herberge gint, ihr den Ehrenplatz im Hause einräumt. Symbolhaft, so wie es unser phantasiereiches Völkel liebt, wurde dieses einmalige Ereignis zu einem wirklichen, je des Jahr sich wiederholendem Geschehen gemacht. Hinter dieser Symbolik, hinter dieser Äußerlichkeit steht aber die ganze Wärme, die ganze Fülle des Gemütes
, die dieses Geschehen in geistiger Weise zu einer unumstößlichen Wirklichkeit macht. Und wie schön paßt dieser Brauch in die Adventzeit, in die Zeit der Besinnung, in die Zeit, in der heim liche Kräfte wach werden und unsere Empfänglich keit für den Einfluß der seelisch-geistigen Sphäre wächst. So wird sich auch heuer wieder die Muttergottes in verschiedenen Gemeinden unseres Landes auf die Suche nach einer Herberge machen. Ihre Statue, getragen vom Dorfpfarrer, wird an den Advent abenden von Haus zu Haus wandern
und hier und dort für einige Tage im Hcrrgottswinkel Platz neh men, wo ihr dann stets für die Zeit ihres Aufent haltes besondere Verehrung entgegengebracht wird. Findet sie herzliche, wirkliche, ehrlich innerliche Aufnahme, so wird ihr Segen und ihr Schutz dem betreffenden Haus, der Familie für das ganze Jahr beschieden sein. Bauern, lassen wir diesen wunderschönen Brauch nicht abkommen. Geben wir unserer herzliebsten Mutter Herberge, und zwar nicht äußerlich, son dern auch drinnen in unserem Herzen.