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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1928
Ueber Heimatschutz in Vorarlberg.- (Volksschriften der "Heimat" ; 7)
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Page 12 of 34
Author: Nägele, Hans / Hans Nägele
Place: Bregenz
Publisher: Pierson
Physical description: 32 S. : Ill.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Vorarlberg ; s.Heimatpflege
Location mark: II 63.867
Intern ID: 247711
— 11 Oer Heimatschutz mutz weiter Stellung nehmen zu den Neu bauten. Oa gilt heute als erste Kegel, sich an das Alte anzu- schlietzen und an der Ueberlieferung festzuhalten. Gerade in Vor arlberg hat es der Architekt nicht schwer, wenn er diese Richtschnur befolgt, beinahe jedes Tal hat seine überlieferte Bauweise; sich an diese zu halten, soll der erste Grundsatz sein, den ein Architekt bei Neubauten ins Nuge faßt. Oeshalb seien hier einige Bemerkungen über das Vor arlberger Haus gestattet

. 3u den Denkmälern der Vorzeit gehört das Wohnhaus unserer Vorfahren; dem Geschichtskundigen erzählt es vieles über die Abstammung und Herkunft unserer Ur- eltern. Es wird jedem auffallen, daß z. 6. das Tiroler Haus sich wesentlich vom vor- arlbergischen unter scheidet. Aus üerBau- art der Häuser lassen sich also Schlüsse auf die Volksstämme und ihre Geschichte ziehen, denn die Kultur eines Volkes wird vor al lem auch in seinen Wohnstätten zum Ausdruck kommen. Oer steirische Dichter Rosegger hat recht

, wenn er die woh- nungen des Volkes als die treuesten Verkörperungen seiner Seele bezeichnet. vom Vorarlberger Haus lassen sich drei Typen unterscheiden: das Bregenzerwälder. das Montafoner und das Rheintaler Haus, wer sich näher mit dem Vorarlberger Haus befassen will, sei auf die Abhandlung des Bregenzer Arztes Or. Jodok 6 är im 50., 31. und 32. Jahresberichte des Vorarlberger Museumsvereines und be sonders auf das wertvolle Werk des leider allzufrüh verstorbenen Architekten Or. Ing. Baumei

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Books
Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 156 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
) Herrschaften Vorarlbergs zur Landesverteidigung 8 “) mit seinen Leuten bei und verpflichtete sich gegen Kaiser Max I., in allen Kriegen seine Vesten dem Kaiser offen zu halten. Dagegen sollen auch alle Burgen des Kaisers dem Brandiser offenes Haus sein. Zudem bezog letzterer vom Kaiser noch jährlich 200 fl. 81 ) Es ist dies die letzte Aktion Ludwigs, von der hiesige Urkunden melden. Er scheint Ende 1506 oder Anfangs 1507 gestorben zu sein. Denn schon am 2. August 1507 bestätigte Kaiser Max I. von Konstanz

des Weichbildes der 3 Dörfer darf weder am Lande noch am Berge ein neues Haus ohne „Hofstattrecht“ d. i. ohne „Hausröchi“ gesetzt oder gebaut werden. Wird ein solcher Bau dennoch versucht, muß er sofort wieder abgebrochen werden und der Ersteller zahlt der Herrschaft 10 U Pfg. Strafe. 2. Niemand darf Dach-, Zimmer- oder ander Holz weder aus den gemeinschaftlichen, noch eigenen Waldungen aus der Herrschaft hinaus flözen oder verkaufen. Alle Walliser Hintersäßen, Eigen- wie Gottes hausleute müssen sämtliches

ausführen, flözen oder verkaufen würde, zahlt der Herrschaft 10 U Pfg. Diese Strafe kann nach Umständen erhöht werden. Das Holz in der Au am rechten Lutzufer soll 10 Jahre im Bann stehen. Nur Gerten sind hier zu hauen gestattet 3. Jeder „Hausröchi“- Besitzer erhält zu Reparaturen in Haus und Stadel das nötige Zimmer- und Sägholz aus den herrschaftlichen Bann waldungen durch die Dorfgeschworenen und zwei vom herrschaftlichen Anwalt ernannte Männer zugeteilt. Die Gesehwornen müssen „zulugen

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Books
Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 196 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
und einige Jahre früher schon mit dem ehurfürstlich bäuerischen Leibarzte Philipp Mutters in Rothenbrunnen sich aufgehalten hatte. Auf Grund dieses BS ) Zum Hofe St. Peter hörige Montavoner. 54 ) Wie schwer es war, am untern Thiiringerberg, in der sog. Atzung ein Haus zu erstellen oder zu erweitern, sagen uns zwei Urkunden vom J. 1645 u. 1649. (Landschaftsarchiv). Nach ersterer ersuchte Kaspar Fuetscher, sein väterlich ererbtes, aber baufällig gewordenes Haus, das nicht Hofstattrecht genoß, wieder herstellen

zu dürfen. Die Geschwornen der Gemeinde Thüringen—Bludesch erlauben ihm zwar Stube und Kammer im Ausmaß von 24 X 16 Schuh u. darüber ebensolche Gemächer zu bauen, er muß aber dafür seinen Speicher „schlaizen“, abbrechen, das Buchholz beaufsichtigen, achtgeben, daß die Dorfkühe im anstehenden Ried und im Montiolenbach nicht zugrunde gehen und noch jährlich 1 fl 20 kr. erlegen. Die Geschw. Konzett wollten eine „Täfern“, eine Schänke errichten; ihr Haus hatte aber nur Stube und Kammer. Auf ihre Bitte

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Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 165 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
, Baum- und Weingärten ob der Straße sollen von jetzt an für immer „Infang- und Baumgartrecht“ haben, b) die Eigentümer jener Häuser, die unter der Gasse auf „Feldrecht“ gebaut sind, können und dürfen gleich bei ihren Häusern auf eigenem Boden einen Baumgarten, 50 Maurerklafter im Gevierte anlegen. Besitzt jedoch der Eigentümer eines Hauses unter der Straße noch ein Haus mit Baum gartrecht ob der Straße, darf der Baumgarten seines untern Hauses nur 20 Maurerklafter betragen

. Hat aber Einer bei seinem auf Feldreeht erstellten oder noch zu erstellenden Hause nicht soviel Eigenboden, muß er sich damit begnügen, oder kann das zum erlaubten Maße noch Fehlende hinzukaufen. Aber auswärts, ferne vom Hause darf der Baumgarten nie angelegt werden. Wer ein Haus auf Feldrecht unter der Straße, den Baumgarten aber oberhalb der Straße stehen hat, darf nur dann den Garten beim Hause unter der Straße auf 50 Quadratklafter einfangen, wenn er den obern verkauft. Kauft jedoch ein Hausbesitzer unter der Straße

diesen Baumgarten ob der Straße, so muß er seinen untern auf 20 Quadratklafter einschränken. Hausbesitzer ob der Straße sollen unterhalb der Straße keinen Baumgarten oder „Infang“ machen, den gemachten wieder „aussehlagen“, es wäre denn, er hätte oder baute ob der Straße ein Haus ohne Baumgartrecht. c) Häuser unter der Straße mit 2 Stuben und zwei Röchinen 20 ) haben, wenn sie bewohnt sind und ob der Straße kein Baumgartrecht besitzen, das Recht zu zwei Baumgärten, falls soviel 17 ) So die Acta 8. Gerold

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Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 184 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
— 197 Blumenegg in Bludesch. In Amt und Würde folgte ihm um 1571 sein Sohn gl, Namens, der sich am Fuße einer in die Ebene vorspringenden Halde in Bludesch ein geräumiges Haus erbaute und darum, wahrscheinlich zum Unterschied von seinen übrigen Geschwistern, als Mark oder auch Morchel Gabriel „von der Halden“ bezeichnet wurde. Dessen Bruder Christof Gabriel war in Feldkirch Stadtamann und „Pawmeister“, bewohnte aber zeitweilig sein Sommerhaus auf dem Jordan 0 ) ob Bludesch. Dem Mark Gabriel

von jedem Mannmahd Wiesen oh der Straße 2 Pfg. 4. Im Frühling, wenn die Furchen besäet werden, sollen alle Eigengüter, Aeoker, Wiesen und Mähder ge friedet sein. Im Herbste muß jeder bis Gallentag (16. Okt.) seine Haus tiere auf dem Eigenen behalten 5. Niemand darf neue Hofstätten baulich erweitern Das benötigte Bau- und Brennholz' wird von den Gesehwornen jedem gegen Bezahlung des Stock-Batzens (4 kr.) angewiesen. Ohne An weisung darf kein Stamm gefällt werden. Uebertreter zahlen pro Stamm 3 ft Pfg

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Category:
History
Year:
1907
Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Page 197 of 284
Author: Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place: Bregenz
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 298 S. : Ill., graph. Darst.
Language: Deutsch
Notations: Text teilw. in Fraktur
Subject heading: g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: III A-35.869
Intern ID: 498240
mit seinen Knechten dort „Underschlauf“ hätte, und allenfalls noch in „sterbenden Läufen“ mit seinem Hausgesinde, falls es sich noch als gesund erwiese, dorthin flüchten könnte. Das ganze Jahr hindurch dort zu wohnen, ist weder ihm noch seinen Nachkommen gestattet. Ebenso wenig darf das Haus erweitert werden oder Rechte auf Holz, Wunn un'd Weide beanspruchen. Gabriels Nachfolger im Besitze des Jordan war Dr. Hieronymus Brock, Stadtrat und Bürgermeister in Feldkirch. 58 ) Von ihm oder vielmehr seinetwegen bekam

die Besitzung den Namen „Brockenhof“, Dort starb er auch 17. Okt. 1627. Ungefähr 10 Jahre später erwarb Gut und Haus Georg Ludwig von Lindenspeur, den die Weingarten’schen Annalen als „besonders erwähnenswerten Gönner“ (singularis patronus) bezeichnen. Er vergrößerte sein Besitztum durch Ankauf von Gütern, Aeckern und Feldern und erbaute 1653 mit Erlaubnis der Dorfgeschwornen und Zustimmung Weingartens einen weitläufigen und „vornehmen Palast 5 ”), dessen mächtige Ruinen noch heute vom- rebenbestandenen

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