f:>'t urd alle gewünschten AufMruNgeN zij» Steuerang-elcKcnhci- tcn erteilen wird. Verabreichung von alkoholischen Gelranken an angeheiterte oder betrunkene Personen Die Gastwirtegenossenschaft Kitzbühel gibt bekannt: Das Arnt der Tiroler Landesrejstenrng hat am 23. 1. 1934 einen Erlaß folgenden Anhaltes herausge- geben: In zahlreichen an das Bundeskatrzleramt gerichte ten Beschwerden wird darüber Klage geführt, daß in Gast- und Schankgewcrbebetn'eben alkoholische Gc- träNke an bereits alkoholisiere
Gäste ausgeich.Ewer den. Da derartige Mißbräuche von: Standpunkte der Aufrechterhaltung der offen licherr Ruhe, Ordmüng und Sicherheit äußerst bedenklich erschpinc'n, hat das Bun deskanzleramt mit Erlaß vom 29. 12. 1933, Al. 251.047-GD-2 im Einvernehmen mit dem Bundesminlfterium für Handel und Ver kehr daran! erinnert, daß nach der Verorderung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 9. 7. 1930, BGBl. Nr. 209, dir Inhaber von Gast- und Schankgnverben (Pächter, StellvertrEir) berechtigt find
untersagt wird, und Uebertretu'ugen dieses Ver botes mit Verwaltungsstrafe bedroht werden. Laut obigem Erlaß des Bundeskanzleramtes (Ge- neraldirektion für die öffentliche SicherML) ergeht der Auftrag, dem Gast- und Schinkgewerbe diese Bestim mungen in geeigneter Wer je in Erinnerung zu brin gen und außerdem auf eine bessere und strenger? Hand habung des Ausschankverbotes hinsichtlich angeheiterter Personen entsprechend hi zuwirken. Die Gästw'irtegenossmschaft ersucht sämtliche Mit glieder) sich genau
, das meine kind- llche Seele derart erschüttert^ daß der Eindruck für mein ganzes Leben geblieben ist. — Uhrmach r „Jaggl", Fankhausers intimer Freund, habe sich erschossen.' — Er liege beim Fellner, wo er im Parlärro rechts fei ne Werkstätte und Wohnung hatte. So hieß es -- Das Fellnerschr Haus steht unterhalb der Kirch«, in der Niederung der alten Kirchgasse, unweit das alten Schulhauses. Damals war es noch üblich, die Toten in den Wohnhäusern aufzubahrctr. Nicht so wie heute wo mmr den Verstorbenen sofort
i\ die Kirche oder m die Leichcnhalle bringt. Es macht mir dcn Ei druck, als ob heute der Mensch mit den: Eintritt des Todes sein Heimatrecht verlohn hätte. Nur schmll aus dem Haus. IN dem Hanse, wo der Vater oder das alte Mütterle^N sechzig und mehr Iahre hcrnm- hantierten, jede» Raum durch Träne!.:, Gebet und Ar beit in ech Heiligtum vmvandelten, d'e es Haus ver weigert heute den Toten das Asylrecht' für die zwei Aterr Nächre. Eine ganz prosaische, pirtätslose Welt. Damals war es noch anders, der arme