- psiger Gespunst und über das Kreuz gearbeitet, dicht gewebt, gut gewalken, auf einer Seile gehörig aufge rauht und hinlänglich mit Wolle gedeckl, sohin elastisch, rein, und vorzüglich ganz ohne üblen Geruch seyn, über haupt aber die volle Anwendbarkeit sowohl zu Pferv- vecken alö Betlerkotzen haben. Die Bettkotzen, so einen feilen ranzigen Geruch von sich geben, sohin in der Walk nicht hinlänglich ge- reinigel wurden, sind aus SanitätS-Rücksichten zum Betterbelag, und jener Kotzenzeug
, welcher von einer knöpftgen Gespunst erzeugt worden, wegen zu besor genden Druck des Pferdes zu Pferddecken nicht anwend bar; dürfen daher, wenn sie auch sonst von einer guten Beschaffenheit wären, nicht angenommen werden. Für die Beurtheilung der Bettkotzen und Pserd- decken-KotzenzeugeS wird besonders bedungen, daß er stere ganz nach dein mit hohem hofkriegSräthlichrn Liefkripl vom 23. Oktober 1341. L. 4155, sanktionirlen unv zu Grätz erliegenden Probemuster erzeugt, so wie die Qualität des übrig«n KotzenzeugeS
zu Pferddicken ebenfalls derselben Probe ganz gleich beschossen seyn müsse. Unverkürzt der obangesetzlen Länge und Breite dürfen weder die Bellkotzen noch der Kotzenzeug in der Schwere unter dem beigerückten Minimalgewichte, näm lich von 9 Pfund für die erste, 15 Pfund für die zweite, und 11 Pfunv für die drupa Gattung bei Vermeidung deö Ausschusses erzeugt seyn, so wie jedes elwaige Mehr gewicht über 1<Z Pfunb für die erste, 16 Pfund für die zweite, und 12 Pfund für die dritte Gattung nicht ver gütet
wird, weshalb bei allen drei Gattungen dieser Lie ferung die Abwägung zur Bezahlung stückweise zu ge schehen hat. So wie die Bellkotzen mit küppenblauen Rand, streifen durchgängig durchgewirkt seyn müssen, ebenso wirb gestaltet, baß der Kotzenzeug zu Pferddecken mit blau-grün oder gelben, keineswegs aber mit schwarz grau oder bratinen Streifen durchgewirkt seyn kann. Die obbenannle Erfordernis kann entweder ganz oder aber nur ein Antheil davon, jedoch immer zur wirk lichen Einlieferung in zwei Noten