) und In der Breite das ganze Stück höchstens V>c (Ein fechSjehntel) Elle ein gehen. Die lichtblauen MontnrStücher zu PantalonS für In fanterie und Kavallerie, dann die grapprotben» du», kelblauen» dunkelgrünen und dunkelbraunen MonturS- tücher müssen schwentungssrei l'/ie (Ein sieben sechs zehntel) Wi,n,r Elle» bereit und in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leisten versehen sein, jedoch wie die übrige» Tücher unappretirt eingeliefert werden. Sämmtliche Tücher müssen ganz rein, die melirten und die Farbtücher
-u werde. Wer eine Lieferung aniieth-t, muß sich verbindlich machen, auf jedes liunc.'rt Pa-.- deutsche Schuhe bis Paar ungarische Schuhe, I!> Paar Hailstiescl und S Paar Husaren EziSmen n>itzuli«fern, wenn »Ine sol che Anzahl gefordert wird, Matrosen-Schuhe und FiihrwesenS-Stieseln, dann Ezilosen-Eiismen könxen sür stch allein und unab hängig von den andern angebothen werden. Die FußdekleidungSstück« müssen ganz fertig angebo then werden, und nicht allein dem äußern Ansehen, son dern auch ihrer innern
» für die ZuHaltung ihrer Anböthe bis De- zernber d. I., jtne auf andere Artikel aber bis Ende Jän ner 1L50 i» der Art verbindlich, daß es dem Militär- Aeiar freigestellt bleibt, in tiefer Zeit ihre Offerte ganz oter theilweise anzunehmen, und auf den Fall, wenn der ciue otee ter andere tir Offerenlen sich der Lieferungs- bewilligring nicht fügen wollte, sein Vadiuul, als dem Ae- rar verfallen, cirttuzichin. Die Vadi-,1 d-rj-uig-n Offerenten, welchen eine Liefe rung bewilliget wird,'blctten bis zur Erfüllung