Dreses dem Käufer beschwerlich fallen , so kann »er mit der Vormundschaft ein anderes Eurver- siändniß treffen. Den Ueberrest hat derselbe von der Jakobizeit s 4 pro Cento zu verzinsen , und nach halbjähriger Auf- oder Abkündung baar zu erlegen. 4. Von Jakobi 1800 an beziehet der Käufer allen Nutzen, folglich auch die dermaiigen Be standzinse, jedoch hat er die dermaligen Jnnge- häusen zu übernehmen, und mit selben selbst ab zukommen , wo übrigens bemerket wird, daß der zweyte Stock ganz leer
ist, und vom Käufer gleich bezogen werden kann. 5. Die Oblagen sind für vergangenes Jahr, so wie alle Steuern, einschließlich Georgi d. I. berichtiget, der Käufer hat also nur die kommen de Betreffnisse zu entrichten. Es werden ihm aber ganz allein zu entrichten Überbunden, sammentliche Kauf - und Kauferrichtungskosteu, so wie der Aus- und Abzug, dann die dem Armenfond gebührende Taxe. Wer weitere Auskunft verlangt, hat sich an den Gewalthaber derVormundschaft, Dr. Math. Unterberger zu wenden. Die Versteigerung
wird im Schererischen Hause in der Neustadt im Stöckel ein Quartier leer mit drey Zimmer, Küche, Holzlege und Keller. Nro. 51. Von den k. k. O. Oeu. Landrechten wird hiemit kund gemacht : Nachdem dein Hrn. Peter Freyh. v. Rost aus der Frau Mütterli chen Emilie Freyin v. Rost, geb. Gräfin v. Sa- lis Verlassenschaft eine Erbsportion pr. 3 66 fl. zugefallen, derselbe aber abwesend, und dessen Aufenthaltsort ganz unbekannt ist, so werde auf Ansuchen des von Amtswegen aufgestellten Ver treter sä actum der Frau
einen Anspruch zu mache» gedenket, der hat sich binnen der Frist von 3 Monaten um so gewiß bey diesen Landrechten zu melden, als nach Verlauf dieser Frist solche Obligazion für ungül tig und kraftlos angesehen werden würde. Datum Innsbruck, den 4ten July 1800. Zu verkaufen ist ein ganz gutes Corpus juris vom Freiesleben, und Kropatscheks Staätsverfas- suug die bisher erschienenen 6 Bände. A. i. 'Fr. Nro. 53. Von dem Pfleg- und Landgericht der Herrschaft Hertenberg wird anmit kund ge macht : Es habe der Herr
, in der Hertcnbcrgerischen Kanzley vorgenommcn, und bey selber neben an dern Realitäten seilgebothen werden: Das von ihnen Schöllingischen Geschwisterten bisher !n nnione besessene sogenannte Wolkenstci- nisch-Egggensieinisch-und Sießische Urbar, dessen Gefall ganz, und nur allein inner dem hertenber- gischen Gerichts-Bezirk am St. Gallen und un schuldigen Kindelstag zu beziehen ist.? und laut äl- tern Urkunden jährlich 62 fl. 9 kr. 1 sPr. im Geld; Item 2 Kitz, 8 Hühner, und 80 Eyer abwirft, im Ausrufspreis — pr. 1200