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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 25 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
der deutschen Fürsten vom Iahre 1232 heißt, daß „ein jeder Fürst seine Hoheitsrechte. Grafschaften und Zenten nach dem Rechte feines Landes' in ne haben soll, so ist hier der Sinn dieses Wortes „Land' nicht ganz eindeutig. ES kann nämlich das alte große Stammes herzogtum bedeuten, in dessen Bereich es mehrere geistliche und welt liche Fürsten gab und das alte einheitliche Recht des Stammes galt. Oder es kann damit bereits der Herrschaftsbereich dieser einzelnen Fürsten gemeint sein, die eben seit jener Zeit

, aber auch hier wäre, es ganz abwegig zu behaupten, daß dieses „Land Trient' bereits den Begriff Land für das Land Tirol begründet habe, sondern dieses ist eben erst durch die Vereini gung der „Lander Trient und Brixen' entstanden'. Die Grafschaft Vinschgau. das älteste Herrschaftsgebiet der Gra fen von Tirol, hat kirchlich zum Bistum Shur gehört. Die von manchen, besonders Schweizer Historikern aufgestellte Behauptung, daß die Bischöfe von Ehur im früheren Mittelalter die Grafschafts gewalt in Vinschgau

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