glaubte bei seinem Abtrete» kein»» bessern Beweis seiner Sympathien für die sich in jeder Pe riode al« tapfer und treu dem Fürsten und dem Vaterland» bewährt« österreichische Armee an den Tag legen zu könne», als durch di« Witmung seines Privatvermögen« zur Unter stützung verwundeter armrr Krieger dieser glorreichen Armee, wodei der n. ö. Herrenstand nur den ganz g-rechte» Wunsch au->prach , roß auf diese Unterstützung vorzugsweise aus der Prosinz Niederösterreich g-dorne und nur in deren Ermang lung
den Interes sen des Siiftungs-Kapital-s des n. ö. HirrenstanteS für den Zweck der Beiheilung von Invaliden nur 174 fl. verfügbar sein würden, aus weichem Biteage nicht mehr als 2 ganz erwerbsunfähige Invaliden betheilt und unterstützt weiden könnten, da es fern,r in dem Zwecke meines FondeS liegt, die ln dem letzt,« Kriege kriippelhaft gewordenen «riezer in einer möglichst großen Z»hl sogleich »u beiheilen, und fl» nicht erst auf die Zukunft zu »erteösten, da ich endlich d,m Grundsatz« huldige
. In diese Klasse sollen alle j-ne Inländer und auch AuSlän ler, erstere mögen, wrlch immir für ein.-r Provin; aiijeiiö- ren, gereiht werden, welch- im Kriegsdienste so >u Krüppel geworden sind, daß sie einer fremden Hilf- und einer im merwährenden Pflege bedürfen, um ihr Dasein zu feisten. Hieiu rechne ich ganz erblindete oder mit solchen Llessuren behaftete, welche eine Beweglichkeit des SicrperS «eihincern «der wenigstens sehr erschweren, Weilers mit Kopfwunden bedeckte, ivelche auf die freie Entwicklung
let Jahre« SS fl. >0 kr., soll begreifen! j»n» schrd»r Bl»ssirt», di« flch keinen Unterhalt m»hr erwtrben können. Bei dieser Klaff» würde ganz vorzüglich auch auf die Ar tillerie und all« Sftra-Korp« ohne Unterschied de« <a»d»« Rücksicht genommen werden. Die dritte Klasse würde erhalten täglich tO kr.» oder d»« Jabre« 60 fl. KO kr. In diese Klass» würd« Ich jene schwer «lesslrten einr«ih»n, welche den beiden Provinzen Ni«derösterrelch und s«eiermark angehören, wobei die am M'isteN Biessirten
er dort nicht sein» »igen» hät te, untergebracht werde, und in selber Unterkunft, Nah rung. Kleidung und ärztlich« Hilf« au« dem BetheilungSbe- trage erhalte. Dem Invaliden soll sein Pat»ntalgehalt, der selbst bei dem Gemein»» durch die gnädig« Erhöhung unsers Kaiser» jedenfalls nicht weniger als ö,kr. täglich sein kann» ganz frei bleiben, damit er sich davon andere Bequemlichkeiten und Bedürfnisse schaffen kann. Die Gemeinde kontrollirt den mit der Familie, wo der Invalide untergebracht ist, eingegangenen Vertrag