Sonnkag. Sèn Lt. Ottober ZSSH »Älpenzeiku ng' 'ite 3 Gerichtsfaal Betrügerei zu Schaden der Slaalsbahaoer- walkung Nach Uvei arbeitsreichen Verhandlungstagen wurde gestern der Prozeß gegen Tua Ambro» gio des Giovanni, Capezzani Pietro des To« inaso und Fuchs Giovanni des Giuseppe, die wegen fortgelegter Betrügereien zu Schaden Stästsbahnoerwaltung, begangen in den Jah ren 1923 und 192g angeklagt waren, abge schlossen. Die Anklage war auf folgende Tatsachen ge gründet. Am ZV. November 1929
60.000 Lire betrogen hatte. Sowohl Capezzani. als auch Tua und Fuchs wurden bei der Gerichtsbehörde zur Anzeige gebracht. Capezzani übergab dem Nichter von Vipiteno eine schriftliche Rechtfertigung, worin er sich als unschuldig erklärte und als Opfer des 5^/6. Fuchs hinstellte. Diese sollten ihm er klärt haben, daß auf der Fahrt das Holz kaliert. und da er in solchen Aneglegenheiten nicht be- , wandert war, ließ er sich dam verleiten ein klei- àtlsiziert, neres Gewicht auf den Frachtbriefen anzufiih
- ren. Dabei war er aber der Meinung, das dies lo der Brauch sei „nd hatte nicht die geringste Absicht, die Bahnverwaltung zu Schaden zu bringen, da er auch keine Entschädigung für diesen Dienst von den Interessierten erhalten hatte. Allerdings hätte er von Zeit zu Zeit eine kleine Geldunterstützung von seinem Haus herrn Tua erhalten, die er angenommen hatte, weil er sich in ziemlich mißlichen finanziellen Verhältnissen befand. Fuchs und Tua erklärten, daß zwischen ihnen kein Einverständnis
bestanden und daß Capez zani ihre Forderungen für gerecht befunden habe. Tua gab zu, daß er dem Capezzani eini ge Geschenke gemacht habe, aber nur weil er sah, daß er sich in mißlichen finanziellen Ver hältnissen befand. Bei der Verhandlung vor dem hiesigen Tri bunale vertrat Advokat Genovesi die Interessen der Staatsbcchnverwaltung. die Verteidigung des Angeklagten Fuchs hatte Ado. Pio Tessa- dri, jene des Tua Ado. Knering und die des Capezzani Ado. Perego inne. Der Staatsanwalt Cav. Guido Magnago
beantragte eine strenge Bestrafung der Ange klagten und trug für Tua eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, für Capezzani 2 Jahre und für Fuchs 1 Jahr und k Monate u. überdies eine Geldstrafe von Lire 2000 an. Die Verteidiger trachteten die Unschuld ihrer Schutzbefohlenen nachzuweisen und verlangten Freispruch. Dem Umstände Rechnung tragend, daß Tua den ganzen Schaden ersetzt hat, wurden die Angeklagten bedingt zu se 8 Monaten Gefäng nis und 1000 Lire Geldstrafe verurteilt. » Areispcuch