» Fahrten werden für die Dauer des Win ters grmäß der dießfalls bestehenden hoben Anord nung auf drei Fahrten in der Woche beschränkt. An den ausfallenden vier Wochentagen werden Zwischen Innsbruck und Füssen Reitposten vtrkehren. .„Die jiursordnung ist die folgende, und tritt am l7. d. M. in Wirksamkeit: Abgang: Ankunft: Mal lepost en: von Innsbruck Montag, . Donnerstag, ' ^ » Samstag, Füssen Dienstag. » ' Freitag, . Sonntag. Abgang: in Füssen Dienstag, » Freitag, ' , Sonntag» Innsbruck Mittwoch
, » » Samstag, ' . Montag. A n k u n st: vonJiinsbriick Sonntag, Dienstag, Neitposten: ,, » ,, Füssen Mittwoch, Freitag, Montag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag. »' Füssen Montag, ' » Mittwoch, ' ' Donnerstag, , -- Samstag. » Innsbruck Dienstag, ' - Donnerstag, . Freitag, ' » Sonntag. Das Personen-Fahrtgeld bleibt in dem bisherigen Ausmaße von 45 kr. für die Person und Meile. Innsbruck am 9. Oktober 1859. Don der k. k. Post - Direktion für Tirol und Vorarlberg. . 2 Edikt. > Nr. 4176 Gegen Georg Pfitscher