von allem göttlichen und Naturgesetz, sie wollen ihm durch obige Phrase alle auch noch so un gerechte Schrankenlofigkeit der Kirche gegenüber erlauben, die Kirche hingegen mit einer ganz andern Freiheit, nämlich mit der Vogel freiheit beglücken. Ja frei, schreien sie, muß die Kirche sein, aber natürlich frei von jedem auch dem rechtmäßigsten Schutz, so daß man sie beschimpfen, verleumden, auch in ihren heiligsten Rechten angreifen kann, wie man will, und wie eS eben der Zweck, sie zu vernichten, fordert
so, wie es sein natürlicher Sinn gibt, d.h. daß die Kirche, oder besser gesagt, alle religiösen Genossenschaften vollkommen frei ohne die geringste Vormundschaft alle ihre Geschäfte vollführen, wobei sie nöthi- genfalls selbst den bewaffneten Schutz des Staates haben. Will hier z. B. irgend eine religiöse Genossenschaft einen Umzug, eine Proces sion abhalten, und man befürchtet von irgend welcher Seite einen feindlichen Angriff, so wird die Procession von Militär begleitet, und wehe dem, der es wagt, den Umzug zu stören
. Ihr erinnert euch noch Alle, liebe Leser, an den Umzug der Orangemen in New- Pork, von dem ich euch berichtet, und dessen Ueberfall die Jrländer so blutig büßen mußten. Solche und ähnliche Beispiele könnte ich mehrere anführen. Doch genüge Die Kirche ist hier vollkommen frei und der Staat kümmert sich um keine religiöse Genossenschaft, ausgenommen sie zu beschützen. Doch dies gilt etwa nicht nur von religiösen Ceremonien oder gottesdienstlichen Handlungen, nein; dies gilt von Allem, waS irgend