als Handelsgeschäfte zu be trachten und daher klagbar sind. Wer die Börse- Verhältnisse kennt und Gelegenheit hatte, Erfahrun gen in den letzten Jahren zu sammeln, der wird es nur billig finden, daß die Gesetzgebung nicht ferner hin dem Kühnen und Rücksichtslosen einen Freibrief ertheilt, Geschäfte, die zu seinem Schaden ausfallen, als Wette oder Spiel zu betrachten» dagegen das Geld ruhig einzustecken, wenn ihm der Wurf ge- lingt. Der Abgeordnete Kronawetter möchte die Börsen vollständig frei haben, ihm genügt
eine Auto nomie nicht, die von den administrativen Behörden geregelt wird, sie ist ihm keine Autonomie. Die Börsen, meinte der Redner, sollten ganz frei sein, und jeder „honnette Mann männlichen Geschlechtes', wie er sich zur Heiterkeir des HauseS ausdrückte, der freies Verfügungsrecht über sein Vermögen hat, sollte Zutritt haben. Der Referent Dr. Menger that dem gegenüber leicht dar, daß da doch ein wenig Vorsicht noththue, und daß der Gesetzentwurf nach keiner Richtung hin mehr Kautelen schaffe