3l fl. 50 kr., Rohzucker unter Nr 19 holl. Staiidard, Zuckerlösungen, Stärkezucker in festem Zustande 15 fl. statt 12fl. 60 kr. bis 26 fl. 30 kr., Rohzucker über Nr. l!1 holl. Standard, raffinirten Zucker 20 fl., Syrup, Stärkeziicker, Traubenzucker in flüssigem Zustaiide, Melasse 6 fl. statt 6 fl. 30 kr. (Die Verzehr- ungösteuern sind in den Zollsätzen mit iubegriffn.) In der zweiten Klasse (Tabak): AlleS unveräudert. In der dritten Klasse (Garten- und Feldfrüchte): Mahlprodukte wie bisher frei, Reis 2 fl. statt
50 kr., Reis enthülst 60 kr. statt 0 (Reis bei der Einfnhr von Italien nach Tirol ist zollfrei), frische Gartenprodukte, frisches Obst, Feldfrüchle, lebende Pflanze», Getreide in Garben, Hülsensrüchte im Kra»t, He», Stroh, Kümmel, Oelsamen, Kleesamen :c. wie bisher frei, zubereitete Gartengewächse, Gemüse, Kartof fel», Rübe», Schwämme gelrockuet, gedörrt, zet» ichnitten oder eingelegt 1 fl. stalt 0, zubereitetes Obst ohne Zucker, eingekochte Obstmasse, trockene Russe, Nußkerne 1 fl. 60 kr. statt 0, Hopfen
>, Spauferkel (nicht über 10Kilogr.) 30 kr. statt 15 kr., Pferde nnd Füllen wie bis her frei, Maulthiere und Esel 2 fl. statt 1 fl. 5 kr. (Geschlagenes Schlachtvieh wird alsFlcisch behandelt,) Wild, Geflügel und andere Thiere, sowie rohe Häute wie bisher frei, Haare, Borsten, Federn wie bisher frei, frisches und zubereitetes Fleisch wie bisher 3 fl., Würste 20 st. statt 16 fl., Wachs, Badeschwamm wie bisher 5 fl., Käs« 9 fl. statt 4 fl. (der auS Rumänien und Dal« malun kommende Kuh- und Schafkäse per 100
Kilo 3fl), Eier, Milch, süße Topfen wie bisher frei, Honig und Bienenstöcke frei statt 1 fl., Blasen, Därme, Goldschlägef-Häntcheii frei statt l fl. 50 kr., auögestopste Thiere und nicht be» sonders thierische Produkte srei statt 1 fl. 60 kr. Inder fünften Klasse (Fette und Oele): eingehende Versuche angestellt wurden. Ursprünglich waren dieselben ans daS Telegraphen-Gebäude in der WlPPÜngerstraße beschränkt. Nachdem sie aber gelungen, dehnte man sie allmälig auf weitere Strecke» auS. Erst setzte