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Page 5 of 6
Date: 18.07.1933
Physical description: 6
14 Tagen 20 Schilling für die Ferienaktion des Bundeskanzleramtes zu'bezahlen, worauf er freigesprochen wurde. Briefgeheimnis zwischen Ehegatten. In W i en bemerkte Frau Franziska G. schon bald nach der Hoch zeit, daß ihr Gatte, ein Gastwirt, mit dem hübschen Küchenmädchen Johanna Z. auffallend oft zusammenkam. Als sie erfuhr, daß ihr Gatte mit Johanna sogar eng umschlungen auf der Straße gehe, daß er die Wohnungsschlüssel des Küchenmädchens habe und daß er nach Geschäftsschluß wiederholt bei Johanna

Besuch machte, da wurde es ihr zur Gewißheit, daß nicht sie, sondern das Küchen mädchen Johanna die Flitterwochen verlebe. Eines Nachts wollte sich Frau Franziska Gewißheit verschaffen und trug einer Bekannten auf, durch das Fenster in die Wohnung Johannas einzusteigen. Die Amateurdetektivin konnte aber keinen strikten Beweis mitbringen. Immerhin hatte Frau Franziska ihrer Ansicht nach schon genügend Beweise in der Hand, um eine Ehebruchsklage gegen Johanna ein zubringen. Das Küchenmädchen bestritt

, unerlaubte Beziehungen zu dem Gatten der Klägerin unterhalten zu haben. Sie sei mtt dem Wirt nur deshalb zusammengekommen, weil er sie hie und da aus führte und sie befürchtete, wenn sie seine Einladungen abschlage, den Posten zu verlieren. Johanna wurde auch nur wegen Ehestörung zu einer Geld st rase von fünfzig Schilling verurteilt. Dem Gericht hatte Frau Franziska auch zwei Briefe vorgelegt, die das Küchenmädchen einmal an den Wirt geschrieben hatte. So er fuhr nun der Gatte erst

jetzt von diesen Briefen, da sie Frau Fran ziska sofort nach Eintreffen an sich genommen hatte. Gestützt auf beide verheimlichten Briefe holte nun der Gatte zu einem Gegen schlag aus und strengte eine Privatklage wegen Verletzung des Briefgeheimnisses an. Frau Franziska verantwortete sich mit der Behauptung, sie habe die Briese nur irrtümlich geöffnet. Im übrigen habe sie es für ihr gutes Recht gehallen, die Briefe ihres Gatten zu öffnen, um so mehr, als sie annehmen mußte, daß es sich um Briefe der Geliebten handle

, die sie als Beweismittel kür ihre Klage brauchte. So wurde nun auch Frau Franziska beim Bezirksgericht Hietzing verurteilt und erhielt vierzig Schilling G e l d ft r a f e oder 48 Stunden Arrest. In der Urteilsbegründung hob der Richter hervor, daß auch zwischen Ehegatten das Brief geheimnis gewahrt werden müsse. Auch wenn begründeter Verdacht eines Ehebruches vorliege, habe die Gattin niemals das Recht, Briefe ihres Mannes zu öffnen. Der Erfinder des lebenden Bildes. Seine Ehrung durch das neue Deutschland. München

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