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Tiroler Land-Zeitung
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Page 7 of 10
Date: 05.03.1898
Physical description: 10
gegen die Firma Gebr. Reichart, Fabrikanten in Dorn birn, Vorarlberg, behoben, dahingehend, daß ge nannte Firma durch Anwendung eines Geschäfts kniffes uns Land-Kaufleuten Waaren aufoktroire, die wir ohne Anwendung dieses Manövers nicht kaufen würden, und daß dadurch schon manche Land krämer ein Opfer genannter Firma geworden seien. Wir nachverzeichnete Kaufleute Deutscktirols sind seit längerer Zeit Kundschaften benannter Firma und beziehen von derselben regelmäßig und zwar meist auf schriftlichem Wege deren

Erzeugnisse in Bauwolt- waaren und räumt uns diese Firma den sonst bei keiner anderen Seite vorkommenden immensen Vor theil ein, ihre Waaren, welche wir nicht verkaufen können, oder welche uns später nicht mehr konveniren, jederzeit ohne unserseitigen Verlust, auf ihre Kosten zurückstellen zu dürfen. Dadurch ist ein Aufoktroiren von Waaren wohl von selbst ausgeschlossen und ge nießen wir bei obiger Firma, durch ihre rationelle Einrichtung, den für Landkrämern eminenten Nutzen, nicht Stücke

von 40—60 Metern nehmen zu müssen, ' wie dies sonst in der Schnittwaaren-Branche auf fixe, bindende Rechnung der Fall, sondern diese Firma liefert uns Stücke, in Koupons, oder Reste in fehler freier Maare, von 4—6 Metern, je nachdem das betr. Maaß für den anzufertigenden Artikel am besten ausgeht. Ferner liefern die Gebr. Reichart in Dorn birn ihre Erzeugnisse nur jeweils einem Kauf manne im selben Orte, was auch wieder nur als eine lobenswerthe Einrichtung anerkannt werden muß. Wir nachverzeichnete Kaufleute

verwahren uns deshalb auf das Entschiedenste dagegen, daß wir von den erstgenannten Beschwerdeführern bei der Handels und Gewerbekammer Innsbruck als Opfer einer unlauteren Geschäftsgebahrung der besagten Firma bezeichnet werden, denn daß unter dieser Bezeichnung nur wir verstanden sein können, ergiebt die von i uns vorstehend angeführte Thatsache, daß die Firma ! Gebr. Reichart jeweils nur an einen Kaufmann in einem Orte ihre Erzeugnisse liefert. Wir können uns über die für uns Kaufleute, bezw. Land

krämer, mit den erwähnten vielfachen Vortheilen ausgerüsteten Geschäftsgebahrung der Firma Gebr. Reichart in Dornbirn von unserem und des kaufenden Publikums Interessen-Standpunkte aus nur Mit vollster Anerkennung aussprechen und müssen da her gegen den Anwurf der Beschwerdeführer, daß die Geschäftswelt durch das Gebühren der genannten Firma diskredrtirt werde, entschieden und lebhaft pro- testiren und können wir nur annehmen, daß fragliche Beschwerdeführung bei der Handels- und Gewerbe kammer

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