des plötzlich aus dem Leben geschiedenen Herrn Johann Egg er, BrauerS- sohn und Procurist der Firma Egger und Lithh, statt. Der Verstorbene hatte sich am vergangenen Donners tag behufs einer Zahnoperation nach Rosenheim be geben. Zur Vornahme der Operation wurde die Chloroform-Narkose angewendet, aus welcher Egger nicht mehr erwachte. Tiefe Trauer herrscht bei den Angehörigen und in' allen Kreisen der Bevölkerung ruft der Tod des beliebten, erst 33 Jahre alten Mannes die regste Theilnahme wach. — Die Mann
, aus Dornbirn, Papierfabrikant in Abfam, wegen Ehrenbeleivigung zur Verhandlung. Derselben präsidierte der r. l. LandesgerichtSrath v. Mor, während als Vertreter des Privatklägers, der Firma Hirschl u. Comp. in Wien, Dr. Julius Monath, Hof- und GerichlSadvocat aus Wien und als Vertreter des Geklagten Dr. Josef Wei- rather fungierten. Der Angeklagte, F-uerstein, wird beschuldigt, er habe 1) in Nr. 48 der am 29. Nov. 1890 in Biberach erschienenen Zeitschrift „Wochen blatt für Papierfabrikation
' einen von ihm verfassten Aufsatz, mit der Ueberschrift „Warnung' veröffent licht, in welcher unter ausdrücklichem Hinweis auf obgenannte Firma und un«er Anführung einer von dem Reifenden derselben, Hermann v. Weiß, ausge stellten „Erklärung' aufmerksam gemacht wird, zu welch' „sauberen' Mitteln gewisse Häuser greifen müssen, um ihre Waren an den Mann zu bringen. Auch wird iu diesem Artikel behauptet, dass die Qua lität der von „solchen' Häusern gelieferten Waren zu dem unverhältnismäßig hohen Preise in gar
, um ihre Ware an den Mann zu bringen, da sie die Angestellten der bedarfhabenden Firmen durch Provi- sionSertheilung zu bestechen suche, damit dieselben ihr Aufträge zustellen, und so die Angestellten zum Be trüge an ihren eigenen Principal verleite; 3) wird Feuerstein beschuldigt, am 10. Jänner 1391 an den Rechtsfreund der mehrgenannten Firma, Dr. Julius Monath in Wien, ein Schreiben gerichtet zu haben, in welchem er ein von der Firma Hirschl und Comp. gegen ihn zustehendes und von derselben eingeklagtes
des Dr. Weirather ab, mit dem Bemerken, er könn- den Antrag im Laufe der Verhandlung aber mals einbringen, wenn er eS für nöthig erachte. Der Angeklagte erklärt, dass sein Buchhalter Herr Matje, als ein ehrlicher Mann, ihn aufmerksam ge inacht habe auf daS Anbot, das ihm der Buchhalter der Firma Hermann v. Weiß im November 1890 gemacht habe, nämlich 5°/o der LieferungSsumme, wenn er bei seinem Chef weitere Warenabnahme von der Firma Hirschl und Comp. durchsetze. Ihm sei nur darum zu thun