sondern nur in einer Anmerknng der Redaction wird gesagt, daß sie ermächtigt sei, die Namen jenen Personen, die sich dafür interessiren, zn nenne». Ans diesem Wege hat anch die Firma Hirschl n. Comp, davon Kenntnis erhalten nnd die Klage an gestrengt. Znm dritten Anklagepnukt bemerkt Herr Feuerstein, daß er nnter dem Ansdrncke „fingiert" überhanpt unrichtig ver standen habe, da die Firma Hirschl n. Comp, ein Guthaben von ihm eingeklagt habe, das noch nicht znr Zahlnng fällig war, nnd er glanbt
. (Heiterkeit.) Anlangend die Klage bezüg lich der Forderung giebt Herr Hirschl dem Fenerstein, mit dem er 4 Jahre in Geschäftsverbindung stehe, und der stillschweigend ein 4monatliches Respiro hatte, zu, daß derselbe allerdings glauben konnte, daß dieses Respiro noch gelte und daß seine Zahlnng also noch nicht fällig war; allein die Klage sei deshalb erfolgt, weil er, resp. die Firma „gespürt" habe, daß es mit Fenerstein abwärts gehe, da habe sie sich beeilt, zu ihrer Sache zu kommen. Der schuldige
den Kunden zugesprochen werden, gibt Fenerstein die Antwort: „Nein! bei anständigen Firmen nicht!" Zeuge, Hermann v. Weiß, Buchhalter bei Hirschl ». Comp., sagt unter seinem Eide ans, er habe nüt Matje über das Ge schäft gesprocheii und ihm bedeutet, daß sich die Firma dankbar erweisen werde, wenn er ihr Aufträge znwende. Darauf habe Matje gefragt: „Wie meinen Sie das'?", worauf er ihm ge antwortet habe: „Nun, wie Sie das anffassen wollen." In der Meinung, Matje wolle etwas, habe er ihm 5% von der Liefe
- rungssnmme zngesagt, und beim zweiten Besuch diese Zusage ihm anch schriftlich gegeben, v. Weiß deponirt weiter, er habe den Matje nicht bestechen wollen, es habe sich ihm vielmehr darum gehandelt, die Kunden zu erhalten und hätte er sogar ans Eigenem gezahlt, wenn die Firma nichts bewilligt hätte. Zeuge hat aber nur einen Gehalt von monatlich 75 fl. Ans die Frage des Lorsitzenden, ob das üblich sei, den Buch haltern gewisse Quoten znfließen zu lassen, gibt Zeuge znr Antwort: „Ja, namentlich in Wien
", worauf der Vorsitzende bemerkt: „Der Fenerstein im Lande Tirol hat die Geschichte ganz anders anfgefaßt." Herr Hirschl erklärt auf die Angaben seines Reisenden, daß Hr. v. Weiß von der Firma keinen Auftrag und keine Erlaubnis gehabt, Bonificationen zuznsagen, und schließt mit der Bemerkung: „Er hat eine „Schweinerei" gemacht, aber ans seine eigene Brust." Zeuge Matje bestätiget ebenfalls nnter Eid genau die be reits von Fenerstein gemachten Angaben und betonte noch, daß v. Weiß ihm ausdrücklich