eiue Schwurgerichts- Verhandlung statt, die ein ganz merkwürdiges Bild von den bei gewissen Wiener Firmen be- stehenden Geschästsgewohnheiten bot. Der Fall ist kurz folgender: Der Papierfabrikant Herr Franz Anton Feuerstein in Abfam wurde vor. der Firma Hirschl u. Comp. in Wien geklagt, weil er in einer Zeitung eine Warnung ver öffentlichte, in welcher aufmerksam gemacht wird, daß gewisse Häuser zu den verwerflichsten Mitteln greifen um ihre Waare zu verkaufen. Der Buchhal- ter der Firma Hirschl
u. Comp. versprach dem Buch halter Feuersteins schriftlich einen Vortheil von wenn dieser der Firma Hirschl u. Comp. Liefe« rungen zuschanze. Anstatt darauf einzugehen, ver ständigte er seinen Chef und dieser warnte vor solchen „Häusern*. Die Verhandlung bot toteres- sante Details. Namentlich will Herr Hirsch seinem Reisenden Uebergriffe vorwerfen und ihm gesagt haben, in Tirol müsse man oen geraden Weg gehen. Die Verhandlung endete — wie nach dem Gange derselben leicht vorauszusehen
war — «it dem Freispruch Feuersteins. Welche Nutzanweudnng knüpft sich nun an diesen Fall? Zunächst läßt sich wohl behaupten, daß Reisende von der Qualität der Firma Hirsch au dem Ehrlichkeitsst ill unserer HandlungSbe- diensteten jeuen Widerstand finden, der ihnen gebührt uud der den Prinzipal vor Schaden be wahrt. Es ist ja selbstverständlich, daß dieser die Waare vm jenen Betrag höher bezahlen müßte, den der Buchhalter als .Bonifikation' für stch beeinnahmen würde. Der Chef der Firma Hirsch scheint
auch selbst befürchtet zu haben, daß in Tirol kein Feld für derartigen Geschäfts- gebrauch sei. Darum will er seinem Reise d-n auch gesagt haben, in Tirol müsse man den ge raden Weg gehen. Ja dieser Aeußerung liegt aber das Unmoralische, die Infamie. Wir Tiroler glauben, daß man überall den geraden Weg gehen müsse, uicht nur bei uns. Jede andere Auf» Passung ist eine verderbte und dazu angethan, Mißtrauen zu erwecken. Der Vertreter der Firma Hirsch hat stch aber ebenfalls zu einer sonder baren Bemerkung verstiegen
, die den Geschwor ne» allerdings nicht imponirte. Er sagte, ein Reisender sei oft genöthigt, Dinge zu versprechen, die er nicht halten könne. Es sei dies „Reisen den-Latein'. Was der Reisende oder der Ver treter einer Firma thue, habe uicht die Firma als solche gethan. — Nun ja, aber die Verant wortung trägt sie dafür denn sonst wären die Be stimmungen unseres Handelsgesetzes reiner Unsinn und die Handelsreisenden ganz und gar über flüssig. Wer sollte sich mit eine« Mann in ge schäftliche Abmachungen eiulassen