des Bundeskanzlers damals von ihm bekommen haben. Nun erinnerte sich der Zeuge genau, daß Dr. Krauland damals erklärt habe, er wisse von den 700.000 S nichts, und daß er sich erkundigt habe, ob das wahr sei. Daran, daß Hofrat Burda bei den Vergleichsver handlungen zu einem Abschluß des Ver gleiches drängte, weil wie Dr. Krauland selbst in seiner Verantwortung durchblicken ließ, die OeVP unbedingt verhindern wollte, daß dieser Kuhhandel bekannt würde, er innerte sich der Zeuge wieder nicht. Minister Figl
zu seinen Gunsten habe entscheiden wol len. Er berief sich dabei auf verschiedene Schriftstücke, bei denen wesentlich interes santer als ihr Inhalt die Frage ist, wer sie Dr. Krauland zur Verfügung gestellt hat. Einzelne Schriftstücke, so ein Gedächtnis protokoll aus dem Bundeskanzleramt und ein Brief eines staatspolizeilichen Organs an Bundeskanzler Figl über angebliche Dro hungen Buhmanns wegen einer Veröffentli chung des Guggenbachskandals seien ihm aus der Kanzlei Figl gegeben worden, wie er später
keinen Bechtsanspruch gehabt, auf Grund des Parteienabkommens vielleicht aber einen politischen Anspruch. Der Zeuge schilderte dann, wie er und Dr. Zöllner vom Kanzler Figl beauftragt worden v seien, als Schiedsmänner in die Angelegen heit einzusteigen. Vergleichsversuche seien jedoch fehlgeschlagen. Martha Buhmann habe sich geprellt gefühlt und immer wieder ge sagt, sie werde an die Oeffentlichkeit gehen oder Anzeige erstatten lassen. Dr. Zörnlaib schilderte dann jene Zusam menkunft im Cafe „Carlton“, nachdem
ihren Rückstellungsan sprüchen nicht stattgeben werde, trotz der Vermittlungsversuche des Kanzlers Ing. Figl und anderer Interventionen. Als sie von der Zahlung der 700.000 Schilling an die OeVP konkrete Mitteilung erhalten habe, sei sie empört gewesen, aber später, als Dr. Krauland die Entscheidung der Berufungsinstanz nicht unterschrieb und sich verleugnen ließ, ihren Anwalt beauftragt, die Strafanzeige zu er statten. Martha Buhmann berichtete über ihr Zu sammentreffen mit Fred Ungart. der von Dok tor Ruh mann