Nr. 219. „Bozner Zeiwng (Mdttroler Tagblatt)' Donnerstag, tvn 24> September lSVß. .jhalten und dem Feuerwehrwesen jenen Schutz und Beachtung Zen, welches dasselbe vermöge seines selbstlosen Wirkens, tausend- >lig verdient und benvthigt. Es ist schon viel über unser Feuerversicherungswesen, dessen «iehungen zum Versickerten und zur Feuerwehr, über Verlän- und Verstaatlichung desselben, gesprochen und geschrieben xrden und sind die vorzüglichen Auseinandersetzungen des In- qicurS Herrn Oswald
Stein in Bregenz und die des Herrn tinnch Englert, Mitglied deS Feuerwehr-LandeS-AuSschusses in .eixert, besonders hervorragend zu erwähnen und können wir m den Flugschriften niedergelegten Gedanken gar nicht oft «uz anregen und beleben und immer neue Momente, Neuer- ihreaes zur Geltung bringen. ES ist kein Umstand zu klein, um fördernd auf eine große Idee einzuwirken und so will ich „ler dem Motto: „Wenn Du selbst keinen Dom bauen kannst So hilf' wenigstens Steine dazu tragen' engen Nahmen
auch das Meinrge dazu bieten, um eine -zche fördern zu helfen, von welcher nnwiderlegbar der Fort- lsjaild unseres ganzen heimischen freiwilligen Feuerwehrwesens hänzing sein wird. Meine Auseinandersetzungen werden weder tiecraschung noch Erstaunen hervorrufen, auch werden diese von echwarzseherei oder gar pessimistischer Schwärmerei verschont sein, sondern ich will an der Hand der jahrelanger Erfahrungen das roll wir gewählte Thema besprechen. I. Welche Stellung bat unser Feuerlösch- und Feuerwehr- «lsen
zu den bestehenden Gesetzen: Obwohl sich daS Feuerwehr- ,isell deS größten Wohlwollens bei sämmtlichen, selbst bei den allerhöchsten Behörden rühmen darf, so sind diese thatsächlichen Unterstützungen doch eben nur der Ausfluß deS Wohlwollens und tn Achtung, welche man einer Vereinigung entgegenbringt, welche Humanität und Nächstenliebe auf ihre Fahne geschrieben hat. Ein faktischer Schutz, eine in den ZK der Gesetzgebung zum Ausdruck zebrachte namentliche Förderung und Unterstützung existirt nicht, und wo schon
über die im Jnspektions-Be'irke vorgefundenen Mängel und Unzukömmlichkeiten gab: „Wir schätzen und anerkennen ihre Thätigkeit und ihren Eifer auf dem Gebiete des Löschwesens sehr hoch, aber können leider auf eine Besserung der Verhältnisse kei nen Einfluß üben, da die Durchführung der feuerpolizeilichen Gesetzt und Verordnungen den autonomen Behörden, daS ist den Bezirks- und Gemeindevertretungen obliegt und uns blos die Ueberwachung zusteht. Es ist sehr löblich, daß von Seiten der Verbände, Feuerwehr-Inspektoren