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Der Arbeiter
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Page 13 of 14
Date: 22.09.1921
Physical description: 14
K No minale. Die Lose werden in der Zeit vom 12. September bis 15. Oktober 1921 zum Preise von 1229 K für jedes ganze Los und 305 K für jedes Viertellos zur Zeichnung aufge legt. Der Verlosungsplan ist besonders reich dotiert und um faßt eine außerordentlich große Anzahl von Haupt- und Nebentreffern, darunter in den ersten 10 Jahren jährlich 2 Haupttreffer von je 5,000.000 K, ferner zahlreiche größere von 3.000.000 K abgestufte Nebentreffer. Jedes der emittierten Lose muß mit Gewinn ge zo gen

werden. Der kleinste Treffer steigt innerhalb der Tilgungsdauer bis 1400 Kronen und übersteigt somit ansehnlich den Zahlungspreis. — Die Bau- lose sind ferner mit ganz besonderen gesetzlichen Begünstigungen ausgestattet. Ihre Zeichnung erfolgt ftem* pel- und gebührenfrei, ebenso werden auch sämtliche Ge- winste ohne jeden Abzug von Steuern Ano Gebühren ausbezahlt. Ueberdies werden die Gewinst- — was eine ganz singuläre Begünstigung darstellt — m die Bemessungsgrundlage

der E i n k o m m e n- st e u e r nicht einbezogen. Schließlich ist den Baulosen die Pupillarsicherheit und die Belehnbarke:r bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank, ferner die Notie rung an der Wiener Börse gesichert, so daß sie eine lederzen realisierbare Kapitalsanlage darstellen. Die Zeichner der Lose sind vom Legitimationszwange befreit. Für den Dienst des Anlehens haftet der Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds mit seinem ganzen Vermögen und subsidiär der öster reichische Staat. Ans den Eingängen des Prämien- anlehens

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Lienzer Nachrichten
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Page 6 of 8
Date: 08.02.1918
Physical description: 8
für Völksernah- rung regelt die Verköstigung außerhalb deS Haushal tes. Die Verordnung verfolgt vor allem den Zweck, der Neberversorgung gewisser Kreise der Bevölkerung im Gasthaufe nach Möglichkeit zu steuern, indem einem Gaste bei einer Mahlzeit nur eine beschränkte Anzahl von Speisen verabreicht werden darf. Ferner werden die Gastwirte verpflichtet, Hauptmahlzeiten nur innerhalb bestimmter Stunden, deren Festsetzung ihnen überlassen ist, zu verabfolgen. Die gewählten Speisestunden sind jedoch der Behörde

Gottes; 2. die unmä ßige Gier nach irdischen Gütern, und 3. das La ster der Unkeuschheit, das kecker als zuvor das Haupt erhebt und gibt in väterlich liebender Weise Gründe an, diesen Uebeln zu steuern. Im Tiöze- saiMatt erläßt der hochwürdigste Fürstbischof auch einen Aufruf zu einer Sammlung für die rm stärksten durch die Kriegsgreuel heimge'uchten Orte Buchenstein und Sexten. Ferner erscheint darin eine Erklärung zur Aufhebung der wenigen durch das neue Kirchengesetzbuch abgeschafften Feiertage

K l i n g e r von Reichenberg in Böhmen während des Weltkrieges durchreist und hat feine Er lebnisse im fernen Wunderland m einem im Verlag der Tyrolia in Innsbruck dieser Tage erschienenen Buche niedergeschrieben. Indien hat uns gerade während des Weltkrieges sehr oft in Gedanken beschäftigt, zum er sten. weil es gegen die Mittelmächte Truppen lieferte, ferner, roe ;T in vielen Kreisen die Meinung und wohl auch der Wunsch sich regte, Indien werde das englische Joch abschütteln. Professor Klinger schildert in herr licher

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Alpenland
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Page 7 of 8
Date: 07.03.1921
Physical description: 8
, KavitalSerhöhung. Die außerordent- ssche Generalversammlung der Kreditanstalt beschloß die Erhöhung LeS Grundkapitals von 320 auf 400 Million«« Kronen durch Ausgabe von 260.000 Stück ab 1. Jänner 1021 dividendeberechtig ter neuer Aktien im Nominalwerte von 320 Kronen, wovon 200.000 Stück an die Aktionär« im Verhältnis von einer neuen zu fünf alten angeboten und 60.000 Stück einer befreundeten Gruppe Werlassen werden sollen. Ferner wurde u. a. eine Statutenände rung beschlossen, wonach die Hälfte der Mitglieder

und Pachtung von Gütern zu. ferner wird sie Markt« in Wien und Oesterreich errichten. Geld» und Finanzwesen. i Wiener Börse. KB. Wien, 7. März. Effektenkurse Anfang): Türken lose 4148; Anglobnnk 1696; Bankverein 1330; Oefterr. Kredit 1350; Ung. Kredit 2999- Depositenbank 1232; Länderbank 2550; Union 1300; Zivnostcnska 3799« Staatsbahn 6810—6760; Staats- bahngenuß 3520; Sttdbab 3600; Inlisüdbahn 8449—6350; Sie- wens 2648—2630; Alzin 0840—9740; Krupp 2145; Skoda 4070 bis 4050; Salgo 10.65CU ^680; Oesterr

Bundeserlaß ausnahmsweise verfügt, daß bei allen AuS. Zahlungen vom 11. März 1921 an gefangen der für Ueberstunden sowie für SoNntagsarbejt empfangene Lohn (Gehalt) nur mit dem der normalen Stundenentlohnung entsprechenden Teil dem Steuer» abzug unterworfen ist. Wiener Borsenkammer. Wien. 5. März. (Korrbüro.) In der heutigen Sitzung der Wiener Börsenkammer wurde eine vollständige Revision des geltenden Börsenstatuts beschlossen und die Vorberatung einem Ausschuß übertragen. Ferner wurde zur Aufarbeitung

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