nach. Cr erwähnte zuerst, daß ein Artikel festgelegt, daß die vor dem Vollzugsrat gebrachten Streitigkeiten an die Gene> ralversammlung weitergeleitet werden müssen, 'und ferner, daß ein. vom VollzugSrat gefaßter Beschluß als von der Generalversammlung angenommen gilt,' falls er die Mehrheit der Stimmen derjenigen Dele gierten auf sich vereinigt, die im Vollzugsrat nicht vertreten sind. Diese Festsetzung bedeutet also, daß 12 Stimmen der Generalversammkms genügen lman zählt bekanntlich 28 im VollzugSrat
einer Nationa lität in einem Rechnungsjahre zugelassen ist, sollen alle anderen Angehörigen der betref fenden Nationalität, die um Zulassung nach suchen, ausgeschlossen bleiben oder aus das folgende Jahr vertröstet werden. ' Diesen Bestimmungen wird allerdings eine lange Liste von Ausnahmen hinzugefügt, denn vor allen Dingen sollen alle Leute zugelassen werden, die nach -den Vereinigten Staaten kommen, um sich Verwandten „anzuschlie ßen', ferner Geistliche, Advokaten. Aerzte, Chemiker, Ingenieure, Lehrer
elNreten? F«hr»l«»-Ae»dern»». Ab S. Oktober werden die Personenzuge ab Tria 7.3V vorm., ab Bozen S.15, an Brenner 1.1» nach» ferner auf der Strecke Mals—Bozen ab Mals S,! früh, «n Bozen S.05 vorm., dann auf der Stre-! Jranzensfeste—Jnnichen ab Franzensfeste 11 vorm., an Jnnichen 20V nachm. aufgelassen »n durch folgende Züge, ersetzt: Ab Trient 7.00 früh, ° Bozen 8.31, ab Bozen 8.40, an Brenner 1.80 nach» an Innsbruck Ä.11 nachm. — Ab Mals 4.45 früh, Bozen 3.2K vorm. — Ab Jranzensfeste 10.50