vor dem Feinde dem Hauptmann i. d. Res. Karl Radio v. RadiiS 1. KjR.; den Leutnants i. d. Res. Sta nislaus PodgorSky, Johann Schmidt, Hubert Langer, Alois Rungaldier, Benedikt LinS und Ludwig Kuhn; den Orden der Eisernen Krone 3. Klaffe mit der Kriegsdekoration in Anerkennung vorzüglicher Dienstleistung und tapferen Verhaltens an der Südwestfront dem vor dem Feinde verun glückten Hauptmann Ludwig Scotti m. LschR.; ferner verliehen das goldene Vsrdienstkreuz mit der Krone am Bande der Tapferkeitsmedaille
der Metallgeräte. Wen, 17. Juni. Amtlich wird gemeldet: Heute wird eine Verordnung erscheinen, durch die jedermann ver pflichtet wird, folgende M:talZgerät? abzuliefern: Kochgeschirre und Küchengeräte aus Nickel, Kupfer oder Messing, einfaches Tafelgerät aus Nickel oder Kupfer, Waschkessel, Obsteinfiedekessel, Viehfutterkesfel, Feldkefftl, ferner die Wasserschiffe der Herde sowie andere Wasserbehälter und Badewannen aus Kupfer, einfache Ofenvorlagen, Feueröecken und ähnliche Geräte aus Kupfer, M.ssinz
oder andsren Kapser- legierungen. Messinggewichie im Einzelgewicht über ein halbes Kilogramm, endlich Tepp H, Gciff- und Schutzstangen oder Rohre aus Messing, die leicht abnehmbar sind und keine oder leicht entfernbare Einlage besitzen. Messingene Vorhanzstangen und V?r- hangträger sind nur v?n Erzeugern und Handlern abzuliefern. Ferner ist alles Znngerät, öas nicht künstlerischen oder geschichtlichen Wert hat. also Krüge, Schüsseln, Teller, Tassen, Deckel, Löffel und alle sonstigen Gesäße, Geschirre
und Geräte, die ganz oder zum überwiegenden Teil aus Zinn oder Zinn legierungen bestehen; ferner Schanktassen und Bade wannen. Abzuliefern ist bei den Sammelstellen, die in der Gemeinde errichtet werden. Hier werden die Gegenstände von einer behördlichen Koal-nission übernommen und aus Gcund der Vergütungssätze, die durch Verordnung festgesetzt sind, eingeschätzt. Der Usberbringer bekommt eine Bescheinigung. Die Anweisung der Vergütung erfolgt durch die Militär behörde, die Auszahlung o^irch die Gemeinde