bedeute sogar ein Herabgehen unter die gegenwärtigen Bestimmungen. Der Erpres sungsparagraph erfuhr bisher eine so engherzige Aus legung, indem auf den Begriff des VermögenSnach- theilcs Gewicht gelegt wurde, so dass eine Reihe von Wahlmissbräuchen uicht strafbar war. Der Minori tätsantrag spreche bei der Wahlnöthigung nicht bloß von VermögenSnachlheilen, sondern von Nachtheilen überhaupt; dieser Antrag habe ferner als neues Delict das Vergehen der Verletzung des Wahlgeheim nisses ausgenommen
Wahlrechtes bestraft werden. Ferner sollte eine besondere Bestimmung für den Fall platzgreisen, als ein k. k. Beamter sich in der Ausübung seiner Amtsgewalt eines solchen Delikts schuldig macht. Abg. Eugen R v. Abrahamowicz beklagte die Art des Kampfes, der heute im politi schen Leben geführt werde. Dieser Kanipf gelte nicht mehr einer Idee, sondern die politischen Tendenzen werden zu anderen Zwecken vorgeschützt; statt sachlicher Auseinandersetzungen sehen wir brutale Angriffe gegen einzelne Personen
, Gesellschaftsclassen und Nationen, an Stelle von Argumenten, Verläumdungen, Beschim pfungen, statt Wahrheit Entstellung der Wahrheit. Redner wünscht eine Erweiterung des Schutzes der Wahlfreiheit. Ferner will er den Schutz auch auf den Wahlcandidaten ausgedehnt wissen. Ein Hanpt- mittel, dessen man sich gegenwärtig bediene, .um einer Partei neue Recruten zuzuführen, die aus der Masse der Scandalfüchtigen gesucht werden müssen, gehe dahin, dass man die Gegenkandidaten an Freiheit, Leben und Vermögen bedroht
hatte. Des weiteren berichtet das genannte Blatt, dass der Eindruck der Enthüllungen über die deutsch-russische Neutralitäts- Convention in Berlin und St. Petersburg ein sehr starker gewesen sei. „Man nimmt an, dass die Ein wirkung eine günstige sein und zur Wiederannäherung der Kaisermächte führen wird. Speciell Oesterreich- Ungarn sei stets maßvoll und ronciliant in der Ver tretung seiner Dreibundansprüche gewesen und werde dies nnter dem Eindrucke der europäischen Situation, wie sie jetzt bestehe, auch ferner
sofort zur Ausführung gelangen könne». Ferner sott die Pforte in officiellcr Form von diesen Maßregeln verständigt werden, damit sie nichts unternehme nnd nichts geschehen lasse, was deren Verwirklichung er- - fordern würde. Die russischen Blätter erklären, dass die von den Mächten bisher ergriffenen Vorsichts maßregeln ganz nnznlänglich seien, da trotz derselben dle Gefahr nener Massacres fortbestehe. Es sei dem nach nothwendig, die Ruhe in der Türkei durch eine zositive Lösung der orientalischen