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Alpenzeitung
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Page 2 of 6
Date: 01.09.1936
Physical description: 6
, befriedigen im allgemeinen besondere» individuell« I familiäre Bedürfnissen Es ist daher nützlich von diesen zu sprechen. Heute erNSren wir kurz die folgende Vèrfichtrungsforck: ' Gemischte. mOnde zu verdoppeltem Myii auf Grund welcher sich das Institut verpflichtet ein bestimmtes Kapital, nach einer gewGn j auszuzahlen, wenn der Versicherte noch am Leben ist und «in gleiche» Kapital nach dem Tod,! Versicherten sofort den rechtmäßigen Erben zu entsprechen, wenn der Tod nach Ablauf de?! Mieneinzahlung

eintritt. Wenn hingegen der Tod de» Versicherten während d«r Dauer der PrSmienetnzahlung wird das Institut den Erben «in wachsende» Kapital auvzahlen. von der gleichen Summe zur mengesetzt wie Im Fall des Erleben» des Versicherten, erhöht durch so viel« vorher sestM ' jährliche Quoten, wie viel die Kontrattjahre betragen. Der Versicherte seinerseits hat nur die Pflicht, die jährliche Tarifpräml« dem Institut zu i sprechen und zwar für die festgesetzt« Zeit; im Fall des Ableben» fällt sen« Pflicht

und das j stttut wird sofort die Auszahlung der versicherten Summe an die Berechtigten besorgen. Um die Charateristiken dieser Versicherung besser zu erklären« geben wir «in Ein 30 Jahre alter Kaufmann will zu seinem , LS. Lebensjahr die Summe von L. 2ZM j Verfügung haben und wünscht, auberdem, daß nach seinem Tode in welcher Zeit derselbe! eintreten sollte di» Erben wenigstens L. 2S.000 liquidieren können. >' Er stipuliert daher mit dem Institut einen V ertrag in »Gemischter wachsender Form zu > doppeltem

Kapital', sich verpflichtend — auf Grund, seiner 30 Jahre — eine jährlich' ' >1-! L. 4^pMH^MMtr-von>höchst«n» 2ö> Jahren zu zahlen. Diese- Summe «rttiedrigt sich qüf- à infoA de» Awìnnmàell». Er hat so die Gewißheit: ^ I L. 2ö.000 nach Verlauf de» Vertrage» einzukassieren, wenn er noch am Leben ist; ^ 2. seinen Erben, im Fall des Todes nach Ablauf der PrSmieneinzahlung, die sofortige ^ kaffierung von L. 26.000, garantiert zu haben; , .3. seinen Erben, wenn er vor Ablauf der Prämieneinzählung sterben

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 03.07.1937
Physical description: 6
auf dem gleichen Blatt ein Kodizill an gefügt hatte, mit welchem er die obigen Best'....- mungen als ungültig erklärte, da sein Besitz eine starke Entwertung erfahren habe. Es war eine Ueberrafchung für alle Erben, da Oberstein kein anderes Testament verfaßt hatte. Der Bruder Stefano und die acht Kinder des zweiten Bruder waren daher der Ansicht, die Nichte Maria käme als Erbin nicht in Betracht, da sie eine uneheliche Tochter der verstorbenen Schwester des Oberstein ist. Als einzige legitime Erben ließen

sie sich vom Prätor VAU Brunico den Erbrechtsnachweis ausstellen. Maria, die davon »-->mr, begab sich ihrerseits zum Prätor und er reichte auf Grund l-s eigenhändig geschriebenen Testamentes die Annullierung des ausgestellten Erbrechtsnachweises. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht erle digt. Die Erben brachten sie vor das kgl. Tri' .i- nal und verlangten, daß das Testament auf Gn...d des Kodizills nichtig erklärt würde. In der weite ren Begründung ihres Ansuchens führten sie auch an, das Testament sei

, wenn es die Forderung der legitimen Erben ablehnte, umso- mehr, als der Erblasser nicht wissen konnte, daß sein Besitz inzwischen anstatt der Entwertung eine durch die steigenden Jmmobilienpreise bedingte bedeutende Aufwertung erfahren hatte. Es lehn- > daher die Forderung der Nichtigkeitserklärung ab und erkannte das eigenhändig geschriebene Te stament vom 10. Juli 1S30 als gültig an. so daß also auch die Nichte Maria ihren Anteil aus der Hinterlassenschaft haben wird, wie es ursprünglich der Wille ihres Onkels

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Volksbote
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Page 1 of 9
Date: 26.10.1939
Physical description: 9
1940 in Kraft treten. Die durch das neue Gesetzbuch zur Einfüh rung gelangenden Neuerungen find zum Teil rein technischer Natur, während zahlreiche andere die Lösung von Fragen bringen, die in der Rechtswissenschaft und in der Recht sprechung oft und lebhaft erörtert worden sind. Dies gilt hinsichllich der Rechte der gesetzmäßigen Erben, der Jnventarswohltat, der ErbfoHe der Gatten und der unehelichen Kinder, des Familienvermögens, der Teilung und Schenkungen — Fragen, die der Gesetz geber

, nach dem neuen Rechte die Hälfte dessen, was die ehelichen Kinder tat sächlich erhalten. Eine andere - wichtige Neuerung ist die Besserstellung der nicht anerkannten oder nicht anerkennbaren Kinder, die nicht .mehr wie bisher nur einen zu ihrem Unterhalt dringend notwendigen Beitrag erhalten, sondern jetzt wie als Erben und entsprechend der Größe des Erbvermögens behandelt werden, / un abhängig vom Unterhaltsbedarf, ja sogar darüber hinausgehend, aber nicht höher als die Rente, auf die sie Anspruch gehabt

di« Hälfte des Erbvermögens betrifft, wenn nur ein Kind vorhanden« ist, bzw. ein Drittel, wenn zwei oder mehrere Kinder vorhanden sind. Auch der Anteil der Ins Eigentum übergeben den Erbschaft des überlebenden Cheteiles, wo- dies das' Gesetz vorsieht, wird in allen Fällen erhöht. •: ' Aus verständlichen Gründen regeln die Be stimmungen des meuett GesetzeruM die. freie Verfügbarkeit.über das hqlbe EmögenV«' besserer Weise, indem der für di« Pflicht-, teile der Erben gestimmte Teil des Ver mögens

(über das der Besitzer nicht.ander weitig verfügen darf )dle Hälft« bleibt, wenn nicht mehr als ein Kind vorhanden ist, aber; auf zwei Drittel erhöht wird, wenn zwei oder mehrere Kinder vorhanden sind. Auch so bleibt dem Erblasser noch immer Spielraum genug, um mit dem zur freien Verfügung stehenden Dermögensteil andere Personen zu bedenken oder die wirtschaftlich verschiedene Lage der gesetzlichen Erben auszugleichen. Das frei verfügbare Erbvermögen kann auch zu einem Fideikomiß für sämtliche Kinder errichtet

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 17.01.1935
Physical description: 6
Giovanni Ni^Änssl. ?urono; Dr. Romeo Ebner. S. Leo nardo in Passirl«! Dr. Rodolfo Gelber. Gries-Bolzano: Dr. Enrico Bonalberti, Bolzano: Dr. Carlo Bettini. Bolzono. Spenden der Hausbesitzer Dr. Mario Chays Bolzano. Lire 30. Fattor Celeste 20, Erben nach Maria Fraß !0. Maria v. Kager S0. Scba- stiano Bertignotl 40. Gr^f HuvN SV. Alfredo Cecco 30, Anna Burgmaler 50. panetti Federico 10 Dirce und Aldo Marchetti Lv. Stieler Mattia S Luigi Schisser- egger 1S. detto IVO. ?ng Giovanni Grieber. Torino 1UIZ

zoli, Felice SV. Riißler Giuseppe IVO. Elisabetta Rupnik SS. St^Kofers Erben ll!0. Arch. vino Madil? 1l>0> ?ptt. Carlo Mayrhouser LS, M. Watschlnster 40. Paoli Luii?i so 'Döst. Emllio Pernachcllj 40. Francesca Pfeffer 4? Fanny Bwm 10. Antonio Red 20. Dott. Francesco Dlnkba' ser ->0. ^nq. Alelian^ro de Leist L0. Mori., Wwe. Auhuber 100. Verwaltung Graf Hu »»-Ari 40. Verwal tung Knoll 1V0. Sequestro Giovanni 30. Giuseppe Weih so. P>i»tqrelli Antonio io Reich Giulia à Visentin: Antonio 20. Francesca

Enricp IS. Maria Setzekvsn S0. Baron Biefleleben 25. Kürschner Elvira L0, Berta Wtedenhoser LS. Man« Wledenhoser 2Z. Oscar unii Gualt. Wiedenhoser S0. Konkursmasse G. Balier Dott. Pinatzer 30. Schmid Giuseppe S. Erben B. Preh L0. Oberrauch Luifli. Heinrlchshos K0 Pichler Rosy 10, Francesco Plattner ?0 Pancheri Francesco Kll. Wachtler Carolina 40 Feld Giovanni IS. y Sleß 50. Techt Antonia 80 Puck-er Augusto 2Z A Oberrauck und Söhn« LS. Kortschak Norberto 20 Leyninger Eredi W Lraso l. R ^ Saltuari

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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 30.07.1939
Physical description: 8
, um zur der Ernte den Fruchtgenuß zu ha- <? à e« vielleicht etwas anderes, einem -Mino für eine bestimmte Anzahl von ' ^en eine Geldsumme anzuvertrauen, den Grundstock sür ein Kapital zu le- welches der Versicherte bei Fällig selbst oder, im Falle seines Ablebens, Erben geniefzen können? - wst-d jedenfalls gut sein, die Gründe ^ den Nutzen der Versicherung etwas Mr, den verschiedenen Kategorien der jindwirte angepaßt, zu durchprüfen. ?ie Lebensversicherung hat bewiesen, >z,'i se!>r viele verworrene, dornenvolle

den eigenen Grund bearbeiten zu können? Die Versi cherungspolice gibt diese Möglichkeit, da zur Zeit der Auszahlung des Versiche- rungskapitals, der Versicherte selbst oder seine Erben das langersehnte Kapital, »m einen Besitz zn kansen, zn ihrer Verfü gung steht. Andererseits gibt die Lebensversiche rung dem Kleinen und Mittleren und auch den landwirtschaftlichen Großgrund besitzern die Möglichkeit, ihre Grundstücke zu verbessern und zu vergrößern, und, was die Hauptsache ist, beim Tode des Besitzers

seilten Nervslichtungen nachkommen wird, wäiirend im Falle seinem jrüheren Ablebens, den Erben die Möglichkeit ge geben ist, sich von jeder Last zu befreien. Die Lebensversicherung ist Ersparnis und gibt den Landwirten Festigkeit und Macht im Leben und ist ein sofort ver fügbares Kapital für die Erb'.», im Falle seines früheren Ablebens. Das großausgedehnte Problem der Vorsorge^ welches Familienintegrität und Kollettivmacht darstellt, wurde in feiner Gänze von der fafciftischen Regierung gelöst

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Dolomiten
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Page 7 of 12
Date: 25.07.1934
Physical description: 12
auch nicht für dieses baufällige Haus geopfert. Cr versuchte es auf Abbruch zu verkaufen, aber kein Mensch bot etwas dafür. Im Gegenteil — die Unter» nehmer. die es besichtigten, forderten 4000 Mark, um es dem Erdboden gleich zu machen. Das Grundstück, worauf das Haus stand, war etwa 2000 Mark wert, und dem Erben blieb, wollte er nicht jährlich Steuern und Lasten, die auf dem Haufe ruhten, nichts anderes übrig, als die fehlenden 2000 Mark aus seiner Tasche zu bezahlen und den Ab bruch zu bestellen. Seine Erbschaft bestand

auch nicht, denn erst mußten alle Formalitäten vor Gericht betreffs der Erb- lchaftsübernahme geregelt sein. Das dauerte drei Wochen und der Erbe hatte, als endlich alles in Ordnung war, für die Fütterung und Wartung und dann für Töten und Ein- scharren der Tiere 350 Mark und an Schreib, gebühren und Erbschaftssteuer 200 Mark zu zahlen. Es gibt also nicht nur gewonnene Prozesse, bei denen der Sieger drauf zahlt, sondern auch Erbschaften, bei denen es dem Erben gleichermaßen geht. Das mußte zu feinem Staunen

auch der dritte Reffe unseres Berichtes erkennen, der diesmal aber von einer Tante mit einer Erb» schaft „beglückt' wurde, über die er ebenso wenig lachte, wie alle anderen Erben, von denen hier die Rede war. An die Erbschaft, die diesmal in barem Gelds bestand, war nämlich die Bedingung geknüpft, daß der Nesse die verwaisten Katzen der verstorbenen Tante verpflege, und unter dieser Bedingung vermachte sie ihm jährlich 1000 Franken. Das ist ja in normalen Zeiten und unter ge- wöhnlichen Umständen eine ganz

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