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Alpenzeitung
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Page 7 of 8
Date: 23.01.1938
Physical description: 8
. Es kommt nicht selten vor, daß Erben erst nach Ablauf geraumer Zeit, ja nach Jahresfrist sich bei Gericht oder anderswo erkundigen, was denn mit ihrer Erbschaft los sei. Gewöhnlich sind Sie ge setzlichen Fristen zur Anmeldung der Erb schaft längst verstrichen und die Erben müssen die Folgen ihrer Unwissenheit tra gen und die nicht unerheblichen Strafge bühren bezahlen, welche bei verspäteter Anmeldung vom Gesetze vorgesehen sind. Es sind Fälle vorgekommen, in welchen die Erben sich um die Abhandlung

, daß das zuständige Ge richt (Prätur) verpflichtet sei, von amts- wegen die Abhandlung durchzuführen. Unter dem Regime des österreichischen Ge setzes war dies der Fall und wurden Erben vom Gericht cder vom beauftrag 8000 Einwohnern. Modell nach einem > Pàm IM M-UI-d «dy mlà AKKAKU Herstellung von Agraffen in 'Kupfer, Zi selier- und Schweißarbeiten. Wutbewerb für Buchstabenmaler: Ausführung von zwei Buchstaben im Ausmaße 24X30. Indù st riewett bewerbe : (Al ter von 18 bis 28 Jahren) Buchdrucker: Ausführung

dien-' lich und von allgemeinem Interesse sind. Das Gesetzdekret vom 30. Dezember 1923, Nr. 32?0, bringt die wichtigste Be stimmung, welche ins Auge gefaßt werden muß. Bei sonstiger Straffälligkeit muß die Erbschaft unwiderruflich innerhalb 4 Mo naten nach dem Tode des Erblassers beim zuständigen Registeramte angemeldet werden. Wer muß diese Anmeldung machen? In erster Linie obliegt diese Aufgabe den Erben. Es ist davei gleichgültig, od es sich um gesetzliche oder testamentarische Erden handelt

Charakter, denn das Register amt schreitet zu einer eigenen Bewertung des Vermögens. Nach dieser Anmeldung muß innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Tode des Erblassers Das Erbzertifitat Nach Bezahlung der Erbschastsgebüh- ren stellt das Registeramt dem Erben eine Quittung aus und ist damit das Wichtigste an der Abhandlung erledigt. Für die wei teren Amtshandlungen sind keine Termi ne vorgeschrieben und die Parteien können nach Belieben diese vornehmen lassen. Unter Beilage

eines Familienauswei ses sowie eines Totenscheines des Erblas sers kann nun der Erbe ein Ansuchen an den Vezirksrichter (Pretore) richten, da mit dieser den Antragsteller als Erben nach dem Tode des Erblassers erkläre, das das Erbzertifikat erlasse. Dieses entsprüht der Einantwortungsurkunde, welche im Sinne des österreichischen Gesetzes erlassen wurde. Nach Ablauf der Termine für die Be zahlung der Erbschaftsgebühren kann der Erbe nur unter Vorweis des Erb Zertifi kates. die Rechte Hes Verstorbeyen gericht lich

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Alpenzeitung
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Page 3 of 8
Date: 25.10.1936
Physical description: 8
, dürfe sein Leichnam, der Erde übergeben werden, nicht früher. Die! Erben brauchten dazu fast drei Wochen, und ein „Testamentsvollstrecker' achtete genau darauf, das; der Wein nur von den Angehörigen getrunken wurde. Die geringste Abweichung bei der Befall gung dieser Vorschriften hätte den Testaments vollstrecker selbst zum Erben gemacht. Seiner Liebe zur Wissenschaft blieb der bekannte Hallenser Anatom Meckel auch im Tode treu. Er liatte te stamentarisch bestimmt, das; sein Körper skelettiert

als lebendig in sein Palais geschafft. Aber seitdem hatte er wieder seine schwer erkämpfte Ruhe. Wem Originale Testamente macheu Aus àem Aapitel menschlicher Bosheit unà Schrullenhaftigkeit Zu den beliebtesten Verwicklungen und Kon flikte schaffenden Motiven spannender Filme oder ensationeller 'Detektivgeschichten gehören die Te stamente von Sonderlingen, die durch ihren letzten Willen ihre Erben noch aus dem Jenseits in Ver legenheit bringen wollen.' Solche Schrullen und Originale kommen aber auch oft

behandelt hatten, mit ihr begraben zu las en. Ein Original scheint ferner ein Graf von Mi randola gewesen zu sein, der in Jahre 1825 in Lucca starb und sein ganzes Vermögen einem Karpfen vermachte, den er 20 Jahre lang in seinem Fischteich gefüttert hatte. Überhaupt werden nicht 'elten Tiere zu Erben namhafter Vermögen einge- etzt, und oft hinterlassen reiche kinderlose Leute hr Vermögen ihren Hunden und Katzen. So ver machte ein Londoner Kaufmann seinem Hund die tattliche Summe von 2l)l).<M Mark

mit der Be stimmung, daß dieses Geld nur dazu verwandt oerden dürfe, dem vierbeinigen Erben das Leben o angenehm wie möglich zu machen. Ebenso ab sonderlich mutet das Testament eines amerikani schen Pflanzers an. der seinen Neufundländer zum Universalerben einsetzte und seinen treuen Diener zum Vormund und Vermögensverwalter dieses Hundes ernannte. Nicht selten kommt es vor, daß sich gequälte Ehemänner nach dem Tod an ihren Gattinnen, denen gegenüber sie bei Lebzeiten machtlos ge wesen waren, rächen. So setzte

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Page 2 of 6
Date: 01.09.1936
Physical description: 6
, befriedigen im allgemeinen besondere» individuell« I familiäre Bedürfnissen Es ist daher nützlich von diesen zu sprechen. Heute erNSren wir kurz die folgende Vèrfichtrungsforck: ' Gemischte. mOnde zu verdoppeltem Myii auf Grund welcher sich das Institut verpflichtet ein bestimmtes Kapital, nach einer gewGn j auszuzahlen, wenn der Versicherte noch am Leben ist und «in gleiche» Kapital nach dem Tod,! Versicherten sofort den rechtmäßigen Erben zu entsprechen, wenn der Tod nach Ablauf de?! Mieneinzahlung

eintritt. Wenn hingegen der Tod de» Versicherten während d«r Dauer der PrSmienetnzahlung wird das Institut den Erben «in wachsende» Kapital auvzahlen. von der gleichen Summe zur mengesetzt wie Im Fall des Erleben» des Versicherten, erhöht durch so viel« vorher sestM ' jährliche Quoten, wie viel die Kontrattjahre betragen. Der Versicherte seinerseits hat nur die Pflicht, die jährliche Tarifpräml« dem Institut zu i sprechen und zwar für die festgesetzt« Zeit; im Fall des Ableben» fällt sen« Pflicht

und das j stttut wird sofort die Auszahlung der versicherten Summe an die Berechtigten besorgen. Um die Charateristiken dieser Versicherung besser zu erklären« geben wir «in Ein 30 Jahre alter Kaufmann will zu seinem , LS. Lebensjahr die Summe von L. 2ZM j Verfügung haben und wünscht, auberdem, daß nach seinem Tode in welcher Zeit derselbe! eintreten sollte di» Erben wenigstens L. 2S.000 liquidieren können. >' Er stipuliert daher mit dem Institut einen V ertrag in »Gemischter wachsender Form zu > doppeltem

Kapital', sich verpflichtend — auf Grund, seiner 30 Jahre — eine jährlich' ' >1-! L. 4^pMH^MMtr-von>höchst«n» 2ö> Jahren zu zahlen. Diese- Summe «rttiedrigt sich qüf- à infoA de» Awìnnmàell». Er hat so die Gewißheit: ^ I L. 2ö.000 nach Verlauf de» Vertrage» einzukassieren, wenn er noch am Leben ist; ^ 2. seinen Erben, im Fall des Todes nach Ablauf der PrSmieneinzahlung, die sofortige ^ kaffierung von L. 26.000, garantiert zu haben; , .3. seinen Erben, wenn er vor Ablauf der Prämieneinzählung sterben

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Alpenzeitung
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Page 5 of 6
Date: 03.07.1937
Physical description: 6
auf dem gleichen Blatt ein Kodizill an gefügt hatte, mit welchem er die obigen Best'....- mungen als ungültig erklärte, da sein Besitz eine starke Entwertung erfahren habe. Es war eine Ueberrafchung für alle Erben, da Oberstein kein anderes Testament verfaßt hatte. Der Bruder Stefano und die acht Kinder des zweiten Bruder waren daher der Ansicht, die Nichte Maria käme als Erbin nicht in Betracht, da sie eine uneheliche Tochter der verstorbenen Schwester des Oberstein ist. Als einzige legitime Erben ließen

sie sich vom Prätor VAU Brunico den Erbrechtsnachweis ausstellen. Maria, die davon »-->mr, begab sich ihrerseits zum Prätor und er reichte auf Grund l-s eigenhändig geschriebenen Testamentes die Annullierung des ausgestellten Erbrechtsnachweises. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht erle digt. Die Erben brachten sie vor das kgl. Tri' .i- nal und verlangten, daß das Testament auf Gn...d des Kodizills nichtig erklärt würde. In der weite ren Begründung ihres Ansuchens führten sie auch an, das Testament sei

, wenn es die Forderung der legitimen Erben ablehnte, umso- mehr, als der Erblasser nicht wissen konnte, daß sein Besitz inzwischen anstatt der Entwertung eine durch die steigenden Jmmobilienpreise bedingte bedeutende Aufwertung erfahren hatte. Es lehn- > daher die Forderung der Nichtigkeitserklärung ab und erkannte das eigenhändig geschriebene Te stament vom 10. Juli 1S30 als gültig an. so daß also auch die Nichte Maria ihren Anteil aus der Hinterlassenschaft haben wird, wie es ursprünglich der Wille ihres Onkels

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Page 5 of 6
Date: 17.01.1935
Physical description: 6
Giovanni Ni^Änssl. ?urono; Dr. Romeo Ebner. S. Leo nardo in Passirl«! Dr. Rodolfo Gelber. Gries-Bolzano: Dr. Enrico Bonalberti, Bolzano: Dr. Carlo Bettini. Bolzono. Spenden der Hausbesitzer Dr. Mario Chays Bolzano. Lire 30. Fattor Celeste 20, Erben nach Maria Fraß !0. Maria v. Kager S0. Scba- stiano Bertignotl 40. Gr^f HuvN SV. Alfredo Cecco 30, Anna Burgmaler 50. panetti Federico 10 Dirce und Aldo Marchetti Lv. Stieler Mattia S Luigi Schisser- egger 1S. detto IVO. ?ng Giovanni Grieber. Torino 1UIZ

zoli, Felice SV. Riißler Giuseppe IVO. Elisabetta Rupnik SS. St^Kofers Erben ll!0. Arch. vino Madil? 1l>0> ?ptt. Carlo Mayrhouser LS, M. Watschlnster 40. Paoli Luii?i so 'Döst. Emllio Pernachcllj 40. Francesca Pfeffer 4? Fanny Bwm 10. Antonio Red 20. Dott. Francesco Dlnkba' ser ->0. ^nq. Alelian^ro de Leist L0. Mori., Wwe. Auhuber 100. Verwaltung Graf Hu »»-Ari 40. Verwal tung Knoll 1V0. Sequestro Giovanni 30. Giuseppe Weih so. P>i»tqrelli Antonio io Reich Giulia à Visentin: Antonio 20. Francesca

Enricp IS. Maria Setzekvsn S0. Baron Biefleleben 25. Kürschner Elvira L0, Berta Wtedenhoser LS. Man« Wledenhoser 2Z. Oscar unii Gualt. Wiedenhoser S0. Konkursmasse G. Balier Dott. Pinatzer 30. Schmid Giuseppe S. Erben B. Preh L0. Oberrauch Luifli. Heinrlchshos K0 Pichler Rosy 10, Francesco Plattner ?0 Pancheri Francesco Kll. Wachtler Carolina 40 Feld Giovanni IS. y Sleß 50. Techt Antonia 80 Puck-er Augusto 2Z A Oberrauck und Söhn« LS. Kortschak Norberto 20 Leyninger Eredi W Lraso l. R ^ Saltuari

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Page 7 of 8
Date: 30.07.1939
Physical description: 8
, um zur der Ernte den Fruchtgenuß zu ha- <? à e« vielleicht etwas anderes, einem -Mino für eine bestimmte Anzahl von ' ^en eine Geldsumme anzuvertrauen, den Grundstock sür ein Kapital zu le- welches der Versicherte bei Fällig selbst oder, im Falle seines Ablebens, Erben geniefzen können? - wst-d jedenfalls gut sein, die Gründe ^ den Nutzen der Versicherung etwas Mr, den verschiedenen Kategorien der jindwirte angepaßt, zu durchprüfen. ?ie Lebensversicherung hat bewiesen, >z,'i se!>r viele verworrene, dornenvolle

den eigenen Grund bearbeiten zu können? Die Versi cherungspolice gibt diese Möglichkeit, da zur Zeit der Auszahlung des Versiche- rungskapitals, der Versicherte selbst oder seine Erben das langersehnte Kapital, »m einen Besitz zn kansen, zn ihrer Verfü gung steht. Andererseits gibt die Lebensversiche rung dem Kleinen und Mittleren und auch den landwirtschaftlichen Großgrund besitzern die Möglichkeit, ihre Grundstücke zu verbessern und zu vergrößern, und, was die Hauptsache ist, beim Tode des Besitzers

seilten Nervslichtungen nachkommen wird, wäiirend im Falle seinem jrüheren Ablebens, den Erben die Möglichkeit ge geben ist, sich von jeder Last zu befreien. Die Lebensversicherung ist Ersparnis und gibt den Landwirten Festigkeit und Macht im Leben und ist ein sofort ver fügbares Kapital für die Erb'.», im Falle seines früheren Ablebens. Das großausgedehnte Problem der Vorsorge^ welches Familienintegrität und Kollettivmacht darstellt, wurde in feiner Gänze von der fafciftischen Regierung gelöst

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